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Giessener Zeitung

( neueste Nachrichten).

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( Giessener Cageblatt)

Amts- u. Vereinsnachrichten

Bezugspreis:

60 Goldpfennig monatlich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Nr. 1362.

Nr. 20.

Expedition: Südanlage 21. Anzeigenpreis: 5 Goldpfennig

Redaktion, Druck und Verlag:

Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.

für 1 mm Höhe und 44 mm Brette; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanzeigen 90 mm breit 30 Goldpfg.

Samstag, den 17. Mai 1924.

37. Jahrg.

Aus amtlichen Bekanntmachungen.

Provinzialverwaltung Oberhessen.

Hefische Provinzialdirektion Oberheffen, 12.5.24. Der Provinzialausschuß hat die Erhebung einer vorläufigen Gewerbesteuer für das Ri 1924 in Höhe von 1/16 des staatlichen Steuerfaßes beschlossen. Die Steuer wird mit den Einkommensteuervorauszahl. ungen und der staatlichen Gewerbesteuer fällig und ist von den Gewerbesteuerpflichtigen gleichzeitig mit diesen Steuern an dem für deren Zahlung maß­gebenden Termin bei der Finanzfasse( Untererhebe­ftelle) zu entrichten. Die Zustellung eines Steuer­bescheids erfolgt nicht. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Mahnung und Beitreibung auf Kosten des Schuldners.

2001

Kreisamt Gießen.

13. 5. 1924. Es wird genehmigt für Montag, den 19. Mai 24, die Abhaltung eines Schwetnemarktes für hungen, und für Donnerstag, den 22. Mat 24, die Abhaltung eines Kleinviehmarktes für Grün­berg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:

1. Tiere aus Beständen des Kreises Gießen, und a) füc Hungen der Kreise Büdingen und Schotten, b) für Grünberg der Kreise Schotten und Alsfeld, aber lediglich aus Gemeinden, die weder Sperr noch Beobachtungsgebiet sind. Durch Ursprungszeugnisse, auf denen die Orte polizeibehörden ausdrücklich be­stätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht des­jenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.

2. Tiere von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.

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Silberpaket 30 Pf., Dofe 40 Pf. in allen Geschäften.

3. Die Tiere der Händler sind auf einem, von dem Teile des Marktplages, auf dem die Züchter ihr Ma­terial auftreiben, getrennt liegenden Teil des Markt. plazes aufzustellen.

4. Die Untersuchung des Auftriebes hat abseits bom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstan­deten Transporte abtransportiert werden fönnen, ohne den Marktplag zu berühren.

5. Der Auftrieb darf nuc stattfinden: für Hungen bon 7 bis 830 Uhr, für Grünberg von 8 bis 9 Uhr vormittags.(§ 47 der Bundesrats- Ausführungs­bestimmungen zum RVG.)

Der Kreisausschuß des Kreises Gießen, 7. 5 24. Der Kreisausschuß hat die Erhebung einer vorläufigen Gewerbesteuer für das Nj. 1924 in Höhe von/ s des ftaatlichen Steuersages beschlossen. Die Steuer wird mit den Einkommensteuervorauszahlungen und der staatlichen Gewerbesteuer fälig und ist von den Ge­werbesteuerpflichtigen gleichzeitig mit diesen Steuern an dem für deren Zahlung maßgebenden Termin bet der Finanztasse oder Untererhebestelle zu entrichten. Die Zustellung eines Steuerbescheids erfolgt nicht. Bet nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Mahnung und Beitreibung auf Kosten des Schuldners.

Polizeiamt Gießen.

29. 4. 24. Wegen Vornahme von Bauarbeiten wird die Thringstrasse und Weisserdstrasse bis auf weiteres für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Das Abladen von Schutt und Erde auf den Straßenkörper dec beiden genannten Straßen ist verboten.

5. 5. 24. Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten durch das hiesige Stadtbauamt wird die Fahrbahn in der Durchfahrt vom Kirchenplatz nach dem Lindenplag mit Wirkung vom 7. Mai ds. Js. ab bis auf weiteres für den Fuhrwerksverfehr gesperrt.

14. 5. 24. Wegen Vornahme von Kanalisations. und Instandseßungsarbeiten wird die Sperrung der ver­längerten Liebigstrasse vom Aulweg bis zum Erd­fauzerweg mit Wirkung vom 15. bis 30. d. Mts. für den Fuhrwertsberfebe angeordnet.

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