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3 R.- Pfg.

5

11

bis 20 g

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11

500 g

10

bis 20 g

10

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20

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11

Vollbrucksachen

Teilbrucksachen

3 R.- Pfg.

5

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100

250

250 g

10

500 g

20

113

"

Die neuen Postgebübren aut wertbeständiger Grundlage vom 1. Juni 1924 ab.

Postkarten Ortsverkehr/

11.

Briefe

"

Fernverkehr Ortsverkehr

11

Fernverkehr

20

,

Drucksachen*) bis 50 g

20

über 50 bis 100 g

( Ohne Gewähr der Vollständigkeit und der Richtigkeit.)

Inlands- Poftverfehr:

Postanweisungen bis 25 R.-Mt. über 25 R.- Mt,"

Pakete*)

follte u

solchen werden folchen die den

20 R.- Pig.

unnüß.

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unbeschränkt f. j. weit. 250 Rm.

40

1. Zone

2. Zone

3. Zone.

Referat

10

20

bis 75 km

üb. 75 bis 375 km

über 375 km

"

bis 5 kg

40 R.- Pfg.

80 R.- Pfg.

80 R.- Pfg.

Herren

Nicol

"

500 g bis 1 kg

1 kg

11

2 kg( nur für einzeln

versandte, ungeteilte

Druckbände)

30 R.- Pfg.

Geschäftspapiere u. Mischsendungen*) bis 250 g

über 250 bis 500 g.

30

30

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5-6 kg

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Warenproben*)

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12-13 kg

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Päckchen.).

nur innerhalb Deutschland sowie nach Danzig und Memel zulässt g Meistgewicht 1 kg. Gebühr

Wertbriefe*)( einschl. Saargebiet Fr. Stadt Danzig).

Es werden erhoben:

a) Gebühr für einen gewöhnlichen Brief,

b) die Versicherungsgebühr für je 100 R.- Mart der Wertangabe oder einen Teil davon

c) Behandlungsgebühr bis 100 R.-Mt. Wertangabe über 100

für unversiegelte Wertpafete

Postscheckverkehr.

1. Bareinzahlungen mittels Zahlkarte

14-15 kg 110

260

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15-16 kg

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19-20 kg 160

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Zeitungspakete

19 bis 5 kg

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40

11

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5 R.- Pig.

Nachnahmepakete

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a) die Paketgebühr wie vorstehend,

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50

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11

b) die Gebühr für das Vorzeigen der Sendungen 10 R.- Pfg.

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"

Einschreibpakete

daß sie

a) die Paketgebühr wie vorstehend, b) die Einschreibgebühr von

ergiebig

30 R.- Pfg.

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bis 25 R.-Mt.

über 25 R.-Mt.

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10 R.- Pfg.

Sonstige Gebühren.

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20

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Einschreibgebühr

30

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Zeitungsüberweisungsgebühr.

30 R.- Pfg. 50.

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Fernsprechgebühren.

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Ortsgesprächsgebühr

15 R.- Pig.

80

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Ferngespräche( 3 Minuten- Dauer) bis

5 km

15 R.- Big­

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über

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20 R.- Pfg.

Grundgebühr

120

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W

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,, bis unbeschr. f. je 250 R.-M. mehr

im Höchstfalle jedoch

Bargeldlos beglich. Zahlt. dieselbe Gebühr höchstens 100

2. Barauszahlungen

Höchstbetrag unbeschränkt 1 v. Tauf. des Scheckbetrags. und außerdem eine feste Gebühr von Für Kassenschede, die bargeldlos beglichen werden, ¼ vom Tausend des Scheckbetrags.

3. Ueberweisungen innerhalb Deutschlands nichts.

als er bisher selbst glaubte. Die hessische Verordnung zum Reichs­mietengesetz, so führte der Redner zum Gaudium der Anwesenden an, set furchtbar faul, es würde in Darmstadt vieles sinn- und verstandslos nachgemacht. was in Berlin verbockt ist. Württem­berg ist bei weitem voraus, dort werden schon 100% Friedens­miete für die gewerblichen Räume gezahlt, und in Preußen hat man die gleichen Hundertsätze der Friedensmiete, aber der Mie­ter muß außerdem alle die Gebühren etc. besonders zahlen, die er auch vor dem Kriege selbst bezahlt hat. Die viel zu geringe Ansetzung der Hundertsätze für die Friedensmiete und für die Betriebskosten ist eine glatte Sabotierung der 3. Steuernotver­ordnung. Was dem Hausbesitzer seit 1914 alles geboten worden ist, das sei eine Kulturschande. Was in Preußen erreicht worden ist, das muß auch in Hessen möglich sein. Ziegt überhaupt noch eine Notwendigkeit für Beibehaltung der Wohnungszwangswirt­schaft vor. Der Arbeiter kann erhöhte Hundertsätze auf die Frie­densmiete zahlen, denn die Löhne sind zum Teil schon über die Friedenslöhne hinaus. Der Beamte hat gar fein Interesse an niedrigen Mieten, wenigstens sollte es nicht haben, denn er be­

für jede weiteren angefangenen 100 km mehr Telegramme. Im inländischen Verkehr für das Wort

*) Bei den mit* versehenen Sendungen besteht Freimachungszwang.

kommt ja Wohnungsgeld außer seinem Gehalt. Das Gewerbe wünscht schon lange die Beseitigung der Wohnungszwangswirt schaft, damit es sich frei entfalten kann. Dasselbe gilt von den freien Berufen. Nur die Rentner, die zu der Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft verständlicher Weise weniger neigen, wünschen niedrige Mieten. An Stelle der Mietsteuer( in Hessen genannt Sondersteuer für bebauten Grundbesitz), welche viele arme Familien und Personen trifft, sollte das Reich vor allen Dingen einmal eine Luxuswohnsteuer einführen und denjenigen Mietern, die ein entsprechend hohes Einkommen haben, aufgeben, sich ein eigenes Häuschen aus eigenen Mitteln zu bauen. Wer von diesen reichen Mietern dann trotzdem nicht bauen würde, den

Mit Nestle's Kindermehl Geht keine Mutter fehl.

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