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haben etc. werden entgegengenommen und hoch verzinst, Hessischer Handwerks­

und sonst jede Gelegenheit zur Kapitalsammlung wahr­genommen. Alle Möglichkeiten zur Bereitstellung von Grundkredit werden unterstützt und eventuell ausländische Verbindungen angebahnt werden. Zu letzteren Bestre­Zu letzteren Bestre­bungen gehört die bei dem Ministerium vertretene aus­sichtsreiche Forderung, daß die nach der dritten Steuer­notverordnung zur Förderung der Neubautätigkeit zu ver­wendenden 10% des Aufkommens aus dem Geldent­wertungsausgleich für bebaute Grundstücke( Mietsteuer) für das ganze Land bei der hessischen Hypothekenbank gesammelt und hieraus Baudarlehen gewährt werden. Bezüglich der Gemeindeanteile soll eine gleichartige kreis­weise Zusammenfassung erfolgen, soweit die Gemeinden nicht selbst bauen.

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Für die Verbilligung des Bauens kommen in Frage Erleichterungen im Erwerb des Baugeländes bei staat lichem und städtischem Bauland, Befreiung von den An­liegerkosten durch die Gemeinde, Steuerbefreiung für Neu­bauten in den ersten Jahren etc. Solche Erleichterungen werden bereits durch die Stadt Darmstadt gewährt. Hinzu kommt, daß der Bund an und für sich billig arbeiten kann, da bei ihm alle am Häuserbau beteiligten Gewerbe an­geschlossen sind, die auf jede Möglichkeit zur Verbilligung achten müssen, durch die die Qualitätsarbeit nicht beein­trächtigt wird.

Für den Bauwirtschaftsbund sind Satzungen be­reits ausgearbeitet, die demnächst zur Veröffentlichung gelangen.

Der Genossenschaftsanteil ist auf 100 Mk. pro Ein­zelmitglied festgesetzt, zahlbar spätestens in Vierteljahrs­raten von 15 Mark. Die Organisation soll sich auf das ganze Land erstrecken, indem unter Führung der Bauar­beitgeberverbände sich selbständige Zweigstellen in der gleichen Zusammensetzung bilden. Hierdurch werden die Interessenten im ganzen Land zusammengefaßt, was den Bestrebungen einen erheblichen Nachhalt verleiht. Bei der Bildung der Zweigstellen sind wir bereit jegliche Unter­stützung zu vermitteln, jedoch soll die Initiative zur Er­richtung wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse von den örtlichen Korporationen ausgehen.

Seelig

und Gewerbeverband.

Durch die bevorstehende Aufhebung der Zentralstelle für die Gewerbe, die zugleich die geschäftsführende Stelle des Landesgewerbevereines seither war, veranlaßt, hatte der Ausschuß in seiner Sitzung im Herbst vorigen Jahres die Lostrennung und die Selbständigmachung unter einem selbstgewählten Präsidenten beantragt. Eine Kommission wurde mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung beauf­tragt. Die Vorberatungen führten dahin, unter dem Namen Hessischer Handwerks und Gewerbeverband" einen Zusammenschluß ins Leben zu rufen, der die hessische Handwerkskammer, die in Hessen bestehenden Gewerbevereine, Fachverbände, Innungen und Hand­werkervereinigungen umfaßt. Die sorgfältig ausgearbeitete Satzung stand nunmehr in einer weiteren, am 26. März 1924 abgehaltenen Sitzung, zu der die Handwerkskammer, die Vorsitzenden der Bezirksverbände, der Ortsgewerbe­vereine und der handwerklichen Landesfachverbände eingeladen waren, zur Beratung. Mit der vorgeschlage= nen Umgestaltung des Landesgewerbevereins erklärten sich sowohl der Ausschuß wie auch die Fachverbände ein­verstanden. Der hessischen Regierung wurde für die vor 90 Jahren eingeleitete und im Jahre 1836 unter Leitung des damaligen Ministerialrats Eckhard ins Leben ge­rufenen Gewerbeförderung warmer Dank für die der Zentralstelle für die Gewerbe und dem Landesgewerbe­verein, sowie für die diesem angegliederten gewerblichen Unterrichtsanstalten gewährte Fürsorge und reichliche Unterstützung durch die benötigten Geldmittel ausgesprochen. Der neue Landesausschuß, der bereits vollzählig ver­sammelt war, wurde sodann durch Zuwahl von Sach­verständigen und Förderern des Gewerbewesens vervoll­ständigt. Zum Vorsitzenden des Verbandes wurde Herr Installateurmeister Nohl- Darmstadt gewählt. Ueber die zur Unterstützung der Geschäftsführung aus den Mit­gliedern des Landesausschusses zu bildenden Unteraus­schüsse einigte man sich. Das wesentlichste Glied der neuen Organisation war hiermit gebildet. Die seitherigen | Bezirksverbände durch Zusammenfassung der Ortsgewerbe­

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