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haben etc. werden entgegengenommen und hoch verzinst, Hessischer Handwerks
und sonst jede Gelegenheit zur Kapitalsammlung wahrgenommen. Alle Möglichkeiten zur Bereitstellung von Grundkredit werden unterstützt und eventuell ausländische Verbindungen angebahnt werden. Zu letzteren BestreZu letzteren Bestrebungen gehört die bei dem Ministerium vertretene aussichtsreiche Forderung, daß die nach der dritten Steuernotverordnung zur Förderung der Neubautätigkeit zu verwendenden 10% des Aufkommens aus dem Geldentwertungsausgleich für bebaute Grundstücke( Mietsteuer) für das ganze Land bei der hessischen Hypothekenbank gesammelt und hieraus Baudarlehen gewährt werden. Bezüglich der Gemeindeanteile soll eine gleichartige kreisweise Zusammenfassung erfolgen, soweit die Gemeinden nicht selbst bauen.
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Für die Verbilligung des Bauens kommen in Frage Erleichterungen im Erwerb des Baugeländes bei staat lichem und städtischem Bauland, Befreiung von den Anliegerkosten durch die Gemeinde, Steuerbefreiung für Neubauten in den ersten Jahren etc. Solche Erleichterungen werden bereits durch die Stadt Darmstadt gewährt. Hinzu kommt, daß der Bund an und für sich billig arbeiten kann, da bei ihm alle am Häuserbau beteiligten Gewerbe angeschlossen sind, die auf jede Möglichkeit zur Verbilligung achten müssen, durch die die Qualitätsarbeit nicht beeinträchtigt wird.
Für den Bauwirtschaftsbund sind Satzungen bereits ausgearbeitet, die demnächst zur Veröffentlichung gelangen.
Der Genossenschaftsanteil ist auf 100 Mk. pro Einzelmitglied festgesetzt, zahlbar spätestens in Vierteljahrsraten von 15 Mark. Die Organisation soll sich auf das ganze Land erstrecken, indem unter Führung der Bauarbeitgeberverbände sich selbständige Zweigstellen in der gleichen Zusammensetzung bilden. Hierdurch werden die Interessenten im ganzen Land zusammengefaßt, was den Bestrebungen einen erheblichen Nachhalt verleiht. Bei der Bildung der Zweigstellen sind wir bereit jegliche Unterstützung zu vermitteln, jedoch soll die Initiative zur Errichtung wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse von den örtlichen Korporationen ausgehen.
Seelig
und Gewerbeverband.
Durch die bevorstehende Aufhebung der Zentralstelle für die Gewerbe, die zugleich die geschäftsführende Stelle des Landesgewerbevereines seither war, veranlaßt, hatte der Ausschuß in seiner Sitzung im Herbst vorigen Jahres die Lostrennung und die Selbständigmachung unter einem selbstgewählten Präsidenten beantragt. Eine Kommission wurde mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung beauftragt. Die Vorberatungen führten dahin, unter dem Namen„ Hessischer Handwerks und Gewerbeverband" einen Zusammenschluß ins Leben zu rufen, der die hessische Handwerkskammer, die in Hessen bestehenden Gewerbevereine, Fachverbände, Innungen und Handwerkervereinigungen umfaßt. Die sorgfältig ausgearbeitete Satzung stand nunmehr in einer weiteren, am 26. März 1924 abgehaltenen Sitzung, zu der die Handwerkskammer, die Vorsitzenden der Bezirksverbände, der Ortsgewerbevereine und der handwerklichen Landesfachverbände eingeladen waren, zur Beratung. Mit der vorgeschlage= nen Umgestaltung des Landesgewerbevereins erklärten sich sowohl der Ausschuß wie auch die Fachverbände einverstanden. Der hessischen Regierung wurde für die vor 90 Jahren eingeleitete und im Jahre 1836 unter Leitung des damaligen Ministerialrats Eckhard ins Leben gerufenen Gewerbeförderung warmer Dank für die der Zentralstelle für die Gewerbe und dem Landesgewerbeverein, sowie für die diesem angegliederten gewerblichen Unterrichtsanstalten gewährte Fürsorge und reichliche Unterstützung durch die benötigten Geldmittel ausgesprochen. Der neue Landesausschuß, der bereits vollzählig versammelt war, wurde sodann durch Zuwahl von Sachverständigen und Förderern des Gewerbewesens vervollständigt. Zum Vorsitzenden des Verbandes wurde Herr Installateurmeister Nohl- Darmstadt gewählt. Ueber die zur Unterstützung der Geschäftsführung aus den Mitgliedern des Landesausschusses zu bildenden Unterausschüsse einigte man sich. Das wesentlichste Glied der neuen Organisation war hiermit gebildet. Die seitherigen | Bezirksverbände durch Zusammenfassung der Ortsgewerbe
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