450 000 sich mit
n auch en durch C. 25.
er
n
1.
n
a
k
وہ
ون
Gießen.
Giessener Zeitung
( neueste Nachrichten)
mit
( Giessener Cageblatt)
Amts- u. Vereinsnachrichten
Bezugspreis:
60 Goldpfennig mona lich frei Haus, bei obligatorisch. Bezug durch Vereine 30 Goldpf. Telephon Str. 1362.
Nr. 15.
Expedient: Sudanlage 21. anzeigenprets: 5 Goldpfennig
Retaktion, Truck und Verlag:
Albin Klein in Gießen, Verlagsdruckerei, vorm. Keller, gegr. 1783.
für 1 mm Höhe und 44 mm Breue; für Auswärts 10 Goldpfennig; Reklameanze gen 90 mm breit 30 Goldpfg.
Samstag, den 12. April 1924
37. Jahrg.
Aus amtlichen Bekanntmachungen.
Reichs- und Landesbehörden. Hessisches Ministerium der Finanzen, 27. 3. 24. Nach dem Gesez vom 27. März 1924 über eine boc laufige Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1924 findet eine Echebung der Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gemeindeumlagegesetzes vom 7. Auguft 1920 in dc Fassung der Abänderungsgesize für das Rechnungsjahr 1924 vorläufig nicht statt. An die Stelle der auf der Grundlage des Gemeindeumlogengesetzes zu erhebenden Gewerbesteuer tritt vorläuft für das Rechnungsjahr 1924 für die in Art. 7, Abs. 1, Ziffer 1 und 2 bezeichneten Ges werbsteuerpflichtigen eine vorläufige Gewerbestener. Diese wird nach den Bestimmungen des borläufigen Finanza fezes für das Rechnungsjahr 1924 auf 80 vom Hundert des Bettags festgesit, der nach den Vorschriften der zweiten Steuernotver ordnung der Reichsregierung vom 19. Dezember 1923 ( Retasgeschblatt I, Seite 1205) und den zu ihrer Abänderung, Ergänzung und Durchführung ergange nen oder noch ergehenden Beftimmungen für das Einkommen aus gewerbesteuerpflichtigem Betriebe als Vorauszahlung auf die Richseinkommen oder Retche körperschaftssteuer zu zahlen ist. Wird das Einkommen aus einem gewerbesteuerpflichtigen Betttebe von mehreren Mitunternehmern( Gesellschaftern, Teilhabern) versteuert, so beträgt die Abgabe 80 vom Hundert dis Betrags, den die sämtlichen Mitunter nehmer insgesamt als Vorauszahlung für das Einfommen aus diesem Betriebe zu entrichten haben. Besondere Vorschriften gelten für die gewerblichen Unternehmungen, bei denen sich Betrt bsstätten außer in Hssen auch in anderen Ländern befinden. Zahlung der Abgabe( porläufige Gewerbesteuer) hat erfimalig am 10. April 1924 und, someit eine Verpflichtung hierzu besteht, gleichzeitig mit den Vorauszahlungen auf die Einkommen und Körperschaftssteuer an die hierfür zuständige Zahlstelle zu e folgen. Zu diesem Zeitpunkte haben die Gewerbetreibenden, die monatliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer für 1924 zu leiften haben, die Abgabe mit 160 vom Hundert der Vor. auszahlung auf die Einkommensteuer oder Körper schaftssteuer für den Monat April 1924 bzw. die anderweit zu berechnende Abgabe in doppeltem Be trage zu entrichten. In gleicher Weise ist am 10. Mai von den letztgenannten Gewerbetreibenden die Abgabe in doppeltem Betrage zu entrichten( am 10. Juni und 10. Juli 1924 mit 80 v. H.). Im Uebrigen hat die Zahlung im gleichen Zeitpunkte wie die Vorauszahlung auf die Reichseinkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer und mit dieser zu erfolgen, mithin für
Die
die Gewerbetreibenden, die vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer zu leisten baben, zunächst jeweils am 10. April und 10. Jut 1924 mit je 80 v. H. der entsprechenden Beträge. Es steht auch diesen Gewerbetreibenden frei, monatliche Zahlungen gleichzeitig mit den Voraus. zahlungen auf die Einfommensteuer oder Körperschaftssteuer zu leisten. Der Steuerschuldner hat gleichzeitig mit der Einzahlung eine Erklärung über die Höhe der Abgabe abzugeben; diese Erklärung kann mit der Voranmeldung über die Einkommen- oder KörperschaftssteuerVorauszahlungen verbunden werden. Eine besondere Erklärung ist dann abzugeben, wenn der Gewerbebetrieb vos mehreren Mitunternehmern( Gesellschaftern, Tetlhabern) betrieben wird. Zu näherer Auskunftserteilung sind die Finanzämter bereit, Steuerbescheide werden nicht ausgefertigt. Im Falle des Zahlungs. verzugs, muß die Beitreibung eingeleitet werden, außerdem find Zuschläge in Höhe von 5 b. H. des Rückflandes für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat zu entrichten.
Landgemeinde- Verwaltungen.
Bürgermeisterei Reiskirchen, 3. 4. 24. Der Voranfchlag für 1924 itegt vom Freitag, den 4. ds. Mts. ab etne Woche auf dem Amtszimmer des Bürger meisters offen. Einwendungen können während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden. Zu der beschlossenen Umlage haben auch die Ausmärfer beizutragen.
Für die Halbversicherten der Angestelltenversicherung
ift neuerdings durch folgenden Direktoriumsbeschluß Klarheit geschaffen worden:
Alle einmal auf Grund des§ 390 des Angestelltenversicherungsgesetzes ausgesprochenen Befreiungen von der eigenen Beitragsleistung bleiben bestehen, so lange der der B.freiung zugrunde liegende Lebensversicherungsbertrag nicht durch Ablauf, Verfall oder aus anderen Gründen aufgehoben ist, auch wenn die Prämten bis zur Auszahlung der Versicherungssumme gestundet wer den. Die Befreiung bleibt aber auch dann bestehen, wenn entweder
a) die alte Papiermarkversicherung unter Uebernahme der Prämienreferbe oder zu besonderen Vorzugstari
Mohamedk
gegen
Husten


