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fann den Kleinrentnern, und all den Arbeitslosen Mietern ge­stundet, ja erlassen werden, und so wird wohl nur kaum so viel hierbei herauskommen, daß die hiermit beschäftigten Beamten bezahlt werden können. Und wenn? wenn nun hiervon wirk­lich Wohnungen gebaut würden, werden sich dann welche finden, die in diese neugebauten Häuser ziehen? wo sie doch in den al­ten Häusern durch die festgesetzte Miete viel billiger wohnen,? Nein! So lange die Zwangswirtschaft nicht aufgehoben wird, od. zum wenigsten nicht die Friedensmiete gezahlt wird, wird der Staat mit der Mietsteuer kein Glück haben. Es gibt nur ein Mittel, welches hilft, dieses Ausnahmegesetz die Zwangsbewirt­schaftung der Häuser muß fallen! und das Bauen der Häuser muß wie früher der Privatwirtschaft überlassen bleiben.

Das Baugewerbe mit seinem Anreiz zum privaten Woh­nungsbau löst das Wohnungsproblem restlos, und das Arbeits­losenproblem zum größten Teil.

Die Hausbesitzer, die ihre Hypotheken abgetragen, fann man ja entsprechend besteuern, aber daß jetzt die Mieter den Nutzen hiervon haben sollen, ist nicht sozial gedacht. Das ganze Gesetz ist nichts weniger als sozial, es schadet dem Baugewerbe und demzufolge dem Arbeiter, und wenn hier nicht bald eine Aenderung eintritt, werden die Folgen katastrophal werden. Abgesehen von allem hat dieses Ausnahmegesetz auch das gute gedeihliche Verhältnis zwischen Hausbesitzer und Mieter zer­stört und ist das Nebeneinanderleben fast unerträglich.

Daß die Sozialdemokratische Partei, die es doch als ihr Privilegium ansieht, für die Armen, Unbemittelten und Arbei­ter eingetreten es nicht einsieht, daß dieses Gesetz nichts weniger als sozial ist, ist mir unverständlich. Jeder Arbeiter, der es durch Fleiß und Sparsamkeit zu einem Häuschen gebracht hat, muß sich doch von solcher Partei abwenden, die fanatisch, aus reinen Unverstand an dieser Zwangsbewirtschaftung festhält. Ebenso müssen alle Arbeiter, die noch nachzudenken vermögen, sich doch sagen, daß die Zwangsbewirtschaftung der Häuser die Ursache ist, daß das Baugewerbe brach liegt und demzufolge die Arbeitslosigkeit immer mehr um sich greift. Es ist doch besser. das ganze Jahr hindurch Arbeit und Verdienst und die paar Mark Miete mehr zahlen, als die herabgesetzte Miete und dem­zufolge keine Arbeit und Verdienst.

Also fort mit diesem Ausnahmegesez, mit der Zwangs= bewirtschaftung der Häuser.

Wilh. Grasenic, Bad- Nauheim.

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Ein weiteres trauriges Beispiel von der Wohnungszwangswirtschaft und vom Mieterschuhgesez.

Ein Vorstandsmitglied des Hausbesitzervereins Ober­Ramstadt berichtete uns persönlich am 2. August a. c. fol­gende Zustände:

Der Hausbesitzer Konrad Schwan in Ober- Ramstadt hat Frau und 4 Kinder im Alter von 16, 14, 11 und 9 Jahren.

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Vor 3 Jahren, also zur Zeit, da man von einem Mieterschutz­gesetz noch nichts wußte, nahm er die obdachlose Familie Schem in sein Haus auf, natürlich in der Erwartung, daß Schem bald wieder ausziehen kann. Weit gefehlt. Schem wohnt im Haus und zieht jetzt infolge des Mieterschutzgesetzes nicht aus. Seit dem muß der Hausbesitzer Schwan in seinem eigenen Haus(!!) mit seiner 6 köpfigen Familie in nur zwei kleinen Zimmern, die zusammen nicht größer sind als 22 Quadratmeter, woh­Ein Wohnen kann man das nicht nennen, das ist nur ein aller Gesundheit Hohn sprechendes Kampieren.

Iten.

Dieser Fall wäre an sich für die Oeffentlichkeit belang­los, wenn nicht dem Schwan sein seit 3 Jahren fortgesetztes Be­mühen bei der Wohnungskommision nach einer anderen Woh­nung an den geradezu gesetzwidrigen Zuständen bisher scheiter­ten.

Das betr. Vorstandsmitglied berichtet uns dazu weiter: 1.daß in 1923 vier alte Wohnungen in Ober- Ramstadt durch Wegzug und durch Neubauten frei geworden sind, aber dem Schem gab man keine Wohnung davon;

2. daß der Hausbesitzerverein Ober- Ramstadt die geradezu ge­sundheitswidrigen Wohnverhältnisse des Schwan( 3 Perso­nen müssen nun schon 3 Jahre in nur 2 Betten schlafen, für mehr Betten aufzustellen ist kein Platz da!) dem Kreisamt Darmstadt bereits im Mai lf. Js. eingehend geschildert habe und die Zuweisung einer Wohnung für den Schem bean= tragte;

3. daß vom Mai bis heute vom Kreisamt Darmstadt noch feine Antwort beim Hausbesitzerverein Ober- Ramstadt ein­gegangen ist( auf eine persönliche Vorsprache eines Vor­standsmitgliedes habe Reg.- Rat Schäfer erklärt:, es sei keine Wohnung vorhanden");

4. daß der Bürgermeister von Ober- Ramstadt jetzt ein neues Haus gebaut und bezogen habe, in sein bisheriges 2 Woh­nungen umfassendes Haus aber seinen Bruder( der selbst ein eigenes Haus hat und dort wohnt) und seine Schwester hat einziehen lassen und

5. daß die Oberramstädter Wohnungskommission das zuläßt und das Kreisamt, dem diese unbegründete Wohnungsbe legung bekannt ist, nicht entsprechend verfügte und dem Schem in dem alten Haus des Bürgermeisters Wohnräume zuweißt, damit endlich der Hausbesitzer Schwan die dem Schem vor 3 Jahren überlassenen Räume in seinem eigenen Haus mit seiner 6 köpfigen Familie benutzen kann.

Hier sieht man wieder, daß die Wohnungszwangswirt­schaft und des Mieterschutzgesetz dem Hausbesitzer Rechte genom­men hat an seinem eigenen sauer erworbenen Häuschen.

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