Einzelbild herunterladen

et

eil

D=

ea

10

t,

C

ft

J=

-g

=

1.

3,

I

t

gelangen, obwohl die Verpflichtung zur Teilnahme| Der Oberbürgermeister, 29. 1. 24. Der Frühjahrs­

an der Feuerwehr feststeht.

1. 2. 24. Für das Reinigen eines Schornstein auf[ atzes

ist eine besondere Gebühr von 4 bzw. 8 Golepfg. zu zahlen. Es sind nun 3meifel entstanden, was unter Schornsteinaufsatz zu verstehen ist, ob darunter auch feft eingemauerte, einfache Tonrohre fallen. Zur Be­hebung dieser Zweifel bemerkt das M. d. J. das Folgende:

Unter Schoensteinauffag wird im allgemeinen eine mit einem besonders fonstruierten Kopf versehene, ab­nehmbare und in der Regel aus Blech, jedoch auch aus Conrohr bestehende Verlängerung des Schorn­steins becstanden, die eine Verbesserung des Zugs und einen Schuß gegen Wisdanfall he: betführen soll. Die Zubilligung einer besonderen Gebühr für die Reinigung Dieser Auffäße ist erfolgt mit Rüdsicht auf die damit verbundene Mehrarbeit, da deren Reinigung ein Ab­nehmen, Ausfehren und Wiederauffezen des Aufsages erforderlich macht. Auf den Schornsteinen aufgefeße, feft eingemauerte, einfache Tonrohre von geringer Höhe tönnen im allgemeinen nicht als Aufsätze im Sinne der Gebührenordnung angesehen und die Ec. hebung einer besonderen Gebühr dafür nicht als be­rechtigt anerkannt werden, da sie ohne weitere Mehr­arbeit in demselben Arbeitsgang wie der eigentliche Schornsteinfopf von der Dachfläche oder dem Stand­brett aus mitgereinigt werden fönnen. Die Berech tigung einer besonderen Gebühr für derartig aufge­ſetzten Tonrohre fonn im allhemeinen erst dann gerechtfertigt erscheinen, wenn die Rohre den Schorn­steintopf wesentlich), mindestens ctwa um 50 Zenti­meter überragen. Durchbrocjene, gemauecte Schock­steintöpfe fönnen nicht als Schornsteinaufsätze ange­seben werben.

23. 1. 24. Die Herde des Schäfers Ludwig Damm in Allendorf a. d. 2ba. tit an Näude ericanft. Es ift Stallsperre berhängt worden.

Stadtverwaltung Gießen.

Der Oberbürgermeister, 6. 2. 24. Laut Beschluß der Stadtverordneten Versammlung vom 25. Jan. 24 ist mit Genehmigung des Minifterium des Invern der Ausschlag für die vorläufige Grund- und Gewerbe­steuer in der zweiten Hälfte des j. 1923 wie folgt festgesetzt worden:

a) 20( Goldpfennig für je 100 Mack Steuerwert des Gebäudebcsizes.

b) 32 Goldpfeunig für je 100 Mart Steuermert, des lant- und Forstwirtschaftlich genugten Grundbesitzes. c) 8 Goldpfennig für je 100 Matt Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals.

Der hternach zu bezahlende Betcag i in zwei Naten und zwar als 3. Biel bis Ende Februar und als 4. Ziel bis Ende März 1924 zu entrichten. Den Zahlungspflichtigen werden besondere Steuerzettel in den nächsten Tagen zugestellt.

Städtisches Gas- und Wasserwerk, 1. 2. 24. Von heute ab wtcb für das cbm Gas 0,24 Goldmark er­hoben. Die Ablesung der Basmesser geschicht nur noch einmal im Monat. Die Wassermisser werden im ersten Quartalsmonat abgelesen, für Großber: braucher findet jedoch monatliche Ablesung statt. Städtisches Elektrizitätswerk, 31. 1. 24. Ab 1. Februac ds. Js. werden nachstehende Strompreise et hoben:

für Licht

#F

"

0,53 Goldmark für die Mwst. Straft 0:30 Lebensmittelamt, 6. 2. 24. Mit Wirkung vom 7. Februar 1924 wird der Höftpreis für Vollmilch auf 0,29 Goldmark für das Liter festgesetzt. Die Aus: gleichgebühr fommt mit dem gleichen Tage in Weg­jall.

markt findet in der Zeit vom 30. März bis einschließ­lich 6. April 24 ftott. Refleftanten wollen sich wegen leberlassung von Plägen bis spätestens 1. März 24 an die Stadtverwaltung( Stadthaus Bergstr. Zimmer Nr. 12) wenden.

Stadtkasse Gießen, 30. 1. 24. Folgende Abgaben werden zur Zahlung mit Frist bis zum 9. Februar ds. Js. gemagni:

1. Hundesteuer 1. Rate 1924; 2. Pachtgeld 1923;

3. Schulgeld der Höheren und Erweiterten Mädchen­schule, der Kaufmännischen und Gewerblichen Fort­bildungsschule für Januae 1924;

4. Vorläufige Gemeindefteuer für das 1. Halbjc. 23; 5. Kanalgebühren 4. Ziel 1923;

6 Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren 3. Ziel 1923;

7. Beiträge zur Landwirtschaftskammer 5. Rate 23; 8. Beiträge zur land- und Forstwirtschaftlichen Be­tufsgenossenschaft 3. State 1923.

Nach Ablauf obiger Frist beginnt die Beitreibung. Der Oberbürgermeister, 28. 1. 24. Mit Genehmi­gung des Ministertums des Jonern vom 15. ts. Mts. wird auf Bschluß der Stadtverordneten Versammlung bom 21. Dez. 1923 für Stechnung der Stadt Gießen eta Zuschlag zur Granderwerbssteuer von 3 v. H. in allen Fällen erhoben, in denen der Abschluß des Veräußerungsgeschäfts nach dem 30 September 1923 erfolgt ist. Die Erhebung einer Wertzuwachssteuer findet von da ab nicht mehr statt.

Der Oberbürgermeister, 31. 1. 24. Aus den Stadt­waldungen, Bezirk des Försters Brück, sollen am Dienstag, den 5. 2. 24, vormittags 9%, Uhr, ver­steigert werben: 2 m. Fichte- Rundscheiter 150 Rm. Buche, Gidje, Birfe, Fichte und Espe Knüppel, 1300 ni. Buche, Giche, Birke, Fichte- und Eipe­Retsig. Zusammenfunft am alten Anneröder Weg 8. Schnetje.

Der Oberbürgermeister, 30. 1. 24. Der Militär­befehlshaber im Weh.kreis V hat auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. 9. 1923 betr. die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet nötigen Maßnahmen am 14. ds. Mts. folgende Anordnung getroffen:

Bis auf weiteres sind in den Standorten des dortigen Bereichs fämtliche für die Unterbringung folcher Familien in Betragt fommenden für das Woh­nungsamt berfügbar werdenden Wohnungen ausschließ. lich den ausgeschiedenen aber noch in Stajernenwoh­nungen unterg brachten früheren Heeresangehörigen oder deren noch in den Stofernen wohnenden Hinter­bliebenen zuzuweisen ohne Rücksicht auf deren Ein­reihung in die pästische Wohnungsliste. Das Gleiche gilt für alle übrigen Orte, nad welchen auf Grund ihrer Zuzugserlaubnis ausgeschiedene bisher noch in Kasernen wohnhafte Heeresangehörige den Anspruch haben zuzuziehen, sei es auf Grund staatlicher oder sonstiger Anstellung oder in Aussicht stehender ge= schäftlicher Betätigung."

Ich gebe diese Anordnung mit dem Anfügen be. fannt, daß das Wohnungsamt bis auf weiteres der 3 bilbevölkerung nur Wohnungen, die von dem Mili­ befehlshaber nicht beansprucht werden, zuweisen fann.

Landgemeinde- Verwaltungen.

Bürgermeisterei Climbach, 5. 2. 24. Die hiesige Gemeindejagd toll am Mittwoch, den 13. Februar 24, nachminings 2% gr, auf sechs Jahre verpachtet werden.