Einzelbild herunterladen

9

um

heine chlossen

ag aus ir wei­Der in I von

en.

Umjaz: id der Gesetz= die Er ständen raucher andels: rt und all die selbst= chieden­

üblen nit noch Um:

ich vom isterium ourf so­n Ver: en Ein n wird,

Einzel­

wir En jeder

Totmaß durch

te Pro­

ht sind, cht ver­bel, das Milde: Abbau Reichs:

euer.

Dimen

hädliche cal auch auch die

Blich in

den, die Kalen:

Ich ver= age die

n einge

igt wer in den

euervor auf die er und Jahr

ng der

3. zur Schonung der wirtschaftlich Schwachen ein steuer= freies Existensminimum wieder einzuführen derart, daß die kleinsten Einkommen von der Einkommensteuer frei bleiben,

4. die Besteuerung nach dem Verbrauch auf ihre eigentlichen und in der Verordnung vorgesehenen Anwendungsfälle zu beschränken und sie insbesondere nicht gegenüber dem Handwerk an die Stelle der normalen Vorauszahlungs­bestimmungen zu setzen.

Wegen parlamentarischer Unterstützung dieser Anträge ha­ben wir uns geichzeitig an die Handwerksvertreter im Reichstag und Reichswirtschaftsrat gewandt.

Auf verschiedene bei uns eingelaufene Beschwerden teilen wir mit, daß bezüglich der Befreiung der Lehrlinge und ihrer Lehrherrn von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfürsorge und der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Erwerbslosenfür= sorgebeiträge der Reichsarbeitsminister in einem Schreiben vom 9. August 1924 an den Preußischen Minister für Volkswohlfahrt -Nr. X 7316, 24 in folgender Weise verfügt hat:

-

-

-

In meinem Bescheide vom 4. Juni 1924- X 5129, 24 ( Reichsarbeitsblatt S. 260) habe ich ausgeführt, daß durch Art 2 der Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. März 1924( Reichsgesetzblatt 1, Seite 279) von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfür­sorge auch befreit ist, wer auf Grund eines Lehrvertrages von mindestens einjähriger Dauer beschäftigt ist. Die Be= freiung der Lehrlinge und der Lehrherren ist somit gemäß Art. 5 a. a. D. mit Wirkung vom 1. März 1924 eingetre­ten. Soweit in der Zwischenzeit für Lehrlinge Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge entrichtet worden sind, können sie daher von den Meistern zurückgefordert werden. Das Verfahren richtet sich nach§ 405 der Reichsversicherungs­ordnung."

Die seit dem 1. März ds. Js. von den Handwerksmeistern zu Unrecht gezahlten Beiträge sind also zurückzuzahlen bezw. auf die von ihnen noch zu zahlenden Beiträge zu verrechnen. Das Schreiben des Reichsarbeitsministers ist abgedruckt im Reichs= arbeitsblatt 1924 Nr. 17, Seite 346.

Hierzu sei bemerkt, daß auch die hessische Handwerks­fammer den Reichsverband mit Material bediente und be= reits bei verschiedenen Arbeitsnachweisen und Krankenkassen, die den Befreiungstermin von der Erwerbslosenfürsorge ent­gegen den gesetzlichen Vorschriften auf andere Daten festsetzten, zwecks Abänderung vorstellig geworden ist. Die Handwerks= meister werden gut tun, obige Darlegung des Reichsarbeits= ministers nötigenfalls bei Verhandlungen mit den Krankenkassen

zu verwerten.

ECC999este

Allein vertrieb

einer konkurrenzlosen Neuheit

( amerik. Patent)

für den dortigen Platz zu vergeben. Tüch­tigem Herrn mit ca 3-400 Mark biete ich wirklich Gelegenheit zu dauerndem und steigendem Existenzgewinn Offerte und Muster( auf Wunsch) gegen Einsendung von Mk. 3 50. Karl Buss, Frankfurt a. Main, Eschersheimer- Landstr. 38.

Reichs Günstige Gelegenheit zur sicheren Existenz!

nfte im Ein:

en und

Fabrikation und Vertrieb vornehmen, Rentablen Spezialartikels an schnellantschlos­sene strebsame Herrn für grösseren Bezirk zu vergeben. Fachkenntnisse nicht nötig Fabrikation erfolgt ohne Maschinen und wird innerhalb 2 Tagen gründlich eingelernt. Sofort bar erforderlich 400-800 Mk. und grösseren Raum. Offerten mit Angabe der näheren Verhältnisse an F Bierling, Altenburg i. Tühr.( Schloss).

Neubauten im Sinne des Neichsmieten:

und des Mieterschutzgesetzes.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle gelten als Neubauten im Sinne des Reichsmietengesetzes auch Räum= lichkeiten, die durch bauliche Veränderungen, und zwar Umbau, insbesondere Treppenverlegung und Aufführung neuer Zwischen­wände, aus einem ursprünglich großen Raum( Fabriksaal) ge= wonnen und zu Bürozweden verwendet werden. Diese Räum­lichkeiten seien als etwas Neugeschaffenes und von dem früheren Zustand wesentlich Verschiedenes, also als Neubau im Sinne des Gesetzes, anzusehen. Durch Umbau des einen früheren Raumes seien mehrere neue Räume entstanden, die ihrem baulichen Zu­stand nach dazu geeignet seien, durch Verwendung als Wohn­räume zur Erleichterung der Wohnungsnot beizutragen. Auf derartige neugeschaffene Räume finden, falls sie erst nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, also auch die Bestim­mungen des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 keine An­wendung.

Falsche Rentenbankscheine.

In der letzten Zeit sind in der Rheinprovinz, in Hessen­Nassau, Hessen- Darmstadt, Bayern, Baden und in der Pfalz Nachbildungen von Rentenbankscheinen zu 10 Rentenmark auf­getaucht. Der Versuch, das Wasserzeichen durch Aufdruck auf der Rückseite, bei einigen Scheinen auch auf der Vorderseite nach­zuahmen, ist erkennbar. Anstelle des Stoffauslaufs ist der rechte Teil der Vorderseite mit einem hellgrau gefärbten Klebemittel übertüncht worden, worauf die Fasern eingestreut worden sind. Bei den echten Scheinen sind die Fasern in Papier eingebettet. Der Untergrund zeigt ein verschwommenes, unklares Bild. Die Beschriftung weicht an verschiedenen Stellen von der der echten Scheine ab. Auf die Festnahme der Fälscher von Rentenbank­scheinen und die Beschlagnahme der Platten setzt die Deutsche Rentenbank eine Belohnung bis zu 1000 Rentenmark aus.

Jm Kinde liegt die Zukunft. Darum ist es notwendig, das Heranwachsen einer gesunden Jugend zu fördern. Schon bei den Säuglingen muß der Grundstein zur Kraft und Gesundheit gelegt werden und weitblickende Eltern wählen deshalb bei unzureichender Stillfähigkeit oder beim Entwöhnen das alt= bewährte und stets zuverlässige Nestle's Kindermehl. Viele der jetzigen Eltern sind in ihrer eigenen frühesten Jugend mit Nestle's Kindermehl ernährt worden und zu tüchtigen Menschen herangewachsen; gewiß Beweis genügend für den hohen Ge­sundheitswert des Nestle'schen Kindermehles. 1 Originaldose ist in allen Apotheken und Drogerien zum Einheitspreis von Mark 1,50 erhältlich. Illustrierte Broschüren über Säug­lingspflege kostenlos durch: Linda"- Gesellschaft m. b. H., Abt. 6, Berlin W 57.

Man nehme

zur Wäsche nie Seife allein, das Waschen würde zu teuer sein. Man nehme

Henko

/////////////////////////

als Zusatzmittel

die Kosten verringern sich um ein Drittel!

Henko

Henkel's Wasch: und Bleich: Soda

Neuer Beruf

Hohes Nebeneinkom­men durch Errichtung ein. Versandgeschäftes Heimindustrie etc. Ganz neue Wege. Rat u, Hilfe durch uns Näheres durch Gratis­prospek Nr. 322 von

Adr. Schliessfach 154 in Heidelberg.

Gebildetes Fräulein

Die

Universal­

Reichssteuer­

Kassebücher

mit dem

besonderen Eindruck

für

in Haus- und Hand- jedes Handwerk

arbeit bewandert

sucht Stellung

in nur gutem Hause, wo Hilfe vorhanden. Offerten unt. S. 203 a. d. Geschäftsst. d. Bl.

stets vorrätig in der

Druckerei Albin Klein

Giessen Südanlage 21.