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England.

London, 8. Aug. Im Unterhause wurde der neue Vertrag mit der Marconi- Gesellschaft wegen der Errichtung eines Systems von Stationen für drahtlose Telegraphie im ganzen Reiche mit 210 gegen 138 Stimmen angenommen. Der Generalpost meister Samuel und Premierminister Asquith betonten die Wichtigkeit der Stationen vom strategischen Gesichts­punkte.

China.

* Die Revolutionsbewegung in China ist in voller Auflösung begriffen.

Ranton, 7. Aug. Die Lage ist hier ernst. Es wird vorgeschlagen, die gegenwärtig in den Frem­denvierteln befindlichen englischen Truppen zu verstärken.

Aus Stadt und Land.

* Von der Universität. Wie schon ge­meldet, ist der Straßburger Privatdozent Professor Dr. Robert Holtzmann vom 1. Oftober 1913 ab zum ordentlichen Professor der Geschichte an der Universität Gießen als Nachfolger von Prof. Joh. Haller ernannt worden. Dr. Holzmann ist 1873 zu Heidelberg geboren. Seine Hauptlehrer in der Ge­schichte waren: Breßlau, Varrentrapp, K. J. Neumann, Scheffer- Bochhorst, Lenz und Treitschte. Im Juli 1897 erwarb Holzmann in Straßburg den Doktorgrad mit der Dissertation Wilhelm von Nogaret, Rat und Groß­siegelbewahrer Philipps des Schönen von Frankreich. 1898 bis 1901 war er Mitarbeiter der Monumenta Ger­maniae historica, Abteilung Diplomata. Im Februar 1902 habilitierte er sich in Straßburg für Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit mit einer Arbeit über Kai­ser Maximilian 2. und erhielt 1907 das Prädikat Pro­fessor.

* Hessische Handwerkskammer. Der deutsche Reichstag hat in den vergangenen Wochen die Militärvorlage einer eingehenden Beratung un­terzogen und die Forderungen den verbündeten Regier­ungen auf Heeresverstärkung zum Gesetz erhoben. Ge­waltige Summen sind es, die zur Durchführung dieses Gesetzes von dem deutschen Volk getragen werden und nimmt auch das deutsche Handwerk hieran erheblichen Anteil. Verwendung findet ein großer Teil der Sum men für Ausrüstung und Unterbringung der neu errich­teten oder verlegten Truppenteile, für die enorme Lie­ferungen an Ausrüstungsgegenständen und Errichtung von Kasernen und sonstigen Gebäuden erforderlich wer­den. Es gehört daher zur Hauptaufgabe der Interessen­vertretungen der verschiedenen Berufszweige dafür Sorge zu tragen, daß diese in das wirtschaftliche Leben zurück­strömenden Geldsummen in zweckmäßige Bahnen ge= lenkt werden und hierbei möglichst alle Erwerbszweige in gleicher Weise Berücksichtigung finden. Insbesondere kommen bei all diesen Lieferungen und Neubauten die verschiedensten Handwerkszweige in Betracht und wurden durch die in der Deffentlichkeit in letzter Zeit öfters be­handelten Anschauungen der leitenden Militärbehörde über das Vergebungswesen in Verbindung mit den Wirkungen der Militärvorlage berechtigte Wünsche und Hoffnungen hervorgerufen. Es dürfte bekannt sein, daß von der Interessenvertretung des Handwerks seit langen Jahren an der Verbesserung des bestehenden Submis­sionswesens gearbeitet wird. Sind auch die maßgeben den Behörden in mancher Hinsicht den Forderungen des Handwerks entgegengekommen, so verbleiben doch immer noch verschiedene Punkte, die häufig Anlaß zu neuen Klagen geben. Die bevorstehenden, zum Teil in An­griff genommenen Bauarbeiten und Lieferungen haben auch die hessische Handwerkskammer veranlaßt, bei den maßgebenden Militärbehörden dahin vorstellig zu wer­den, daß bei Vergebung von Arbeiten und Lieferungen in erhöhtem Maße die Interessen des Handwerks Be rüdjichtigung finden, insbesondere wurden die schon jahre­lang vertretenen Punkte erneut der Beachtung empfoh len. Die hauptsächlichsten Forderungen gehen dahin, die Arbeiten bei Kasernenneubauten stets in getrennten Losen zu vergeben, die am Plaze ansässigen Handwerker mög­lichst zu berücksichtigen und nur solchen Angeboten den Zuschlag zu erteilen, die es ermöglichen, gediegene Ar­beit zu liefern und dabei einen angemessenen Verdienst zu erzielen. Ferner sollten nicht nur bei Erstellung von Neubauten, sondern auch bei der Herstellung der Be­Kleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach Möglich­feiten eine korporative Beteiligung der Innungen und Vereinigungen des Handwerks, wie dies in letzter Zeit erfreulicherweise mit gutem Erfolg namentlich von den Verwaltungen einiger größeren Städte geschieht, herbei­geführt werden. Im Interesse der Regierungen und des Staates muß es liegen, einen leistungsfähigen Hand­werkerstand sich zu erhalten und werden die Handwer­fer allen Behörden, die ihre Bestrebungen in weitblicken­der Weise unterstützen, hierfür Dank wissen.

n Gießen. Der Großherzog hat den Amtsge­richtsrat Eug. Funk zum Landgerichtsrat bei dem Land­gericht der Provinz Oberhessen ernannt.

n Gießen. Die Telegraphengehilfin Dominik ist etatsmäßig angestellt worden.

n Gießen. Im Kaiserl. Telegraphenamt liegt der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele­graphenlinie von Rodheim nach dem Vetzberg 4 W- chen aus.

n Gießen. Einem hiesigen Herrn wurde vori gen Sonntag im D- Zug Kassel- Frankfurt in der 3. Kl. der Betrag von 180 Mt. gestohlen.

n Gießen. Bei dem am 5. und 6. August ds. Js. abgehaltenen Viehmarkt waren 1500 Stück Rind

vieh und 283 Schweine aufgetrieben. Der nächste Markt findet am 19. und 20. August statt.

n Gießen. Für die Ermittelung der Täter, die am 12. Juli auf der Strecke Laubach- Laubacher- Wald Steine aufs Gleis gelegt haben, ist die Belohnung von 300 auf 500 Mart erhöht worden.

ſtellt n Gießen. Infolge der falten Witterung sich die Benutzung der Freibäder im Juli nur auf 3375 Personen beiderlei Geschlechts, gegen 15 088 im Juli

1912.

n Gießen. Am Bahnhof ist jetzt wieder eine neue Markierungstafel angebracht, die lohnende Wan­derstrecken nebit Dauer der Wanderzeit angibt.

hat

o Friedberg. Jn Friedberg hatte fürzlich in der Klasse eine Lehrerin zwecks Gewinnung von Was­serstoff Zinkstückchen und Salzsäure in das bereits vor­her von ihr benutzte Glasfläschchen geschüttet. Als sie dann das durch eine Glasröhre entweichende Gas an­zündete, explodierte dieses, die Flasche zerbrach und eine unmittelbar an dem Tische stehende Schülerin wurde durch Glassplitter am linken Auge derart verlegt, daß dieses herausgenommen werden mußte. Deshalb das verletzte Kind bezw. dessen Vater als gesetzlicher Vertreter gegen die Lehrerin Klage erhoben auf Zahl­ung von 1000 Mt. Schmerzensgeld und Zahlung einer Rente als Schadenersatz, da durch den Verlust des Au­ges die Erwerbsfähigkeit der Verletzten um 25 Prozent gemindert worden sei. Außerdem hat der Vater selbst einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 250 Mark celtend gemacht für ärztliche Behandlung, Verpflegung in der Augenklinik in Gießen. Reisekosten und Zeitver­säumnis. Das Landgericht Gießen und ebenso das Oberlandesgericht Darmstadt, das die verurteilte Leh­rerin als Berufungsinstanz angerufen hatte, haben die Ansprüche der beiden Kläger dem Grunde nach für ge­rechtfertigt erklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichtes focht die Beklagte mit dem Rechtsmittel der Revision an, in der sie seltend machte. daß ihre Einwände zu Un­recht- unberücksichtigt Geblieben seien. Das Reichsgericht mies jedoch die Revision als unbegründet 3 wrück, da des die Schadenersatzpflicht der Beklagten auf Grund § 823 Absatz 1 des B. G. B. ohne Rechtsirrtum fest­gestellt ſei.

Die

s Darmstadt. Ueber das Großt. Hoftheater ist die Verbandssperre verhängt worden. Sperre ist auf die Entlassung einiger Chorfänger, die sich in der letzten Saison an die Svizze der Choristen und Theaterarbeiter stellten, zurückzuführen.

! Mainz. Die Leitung des Gasapparate- und Guzwerks hat sämtlichen Arbeitern gekündigt, weil die Arbeiter in dem neu abzuschließenden Tarif, der bis 1916 laufen sollte, eine Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde in der Woche eingeführt haben wollten.

Die Erdbewegung bei der Niederlegung der Fest­unaswerke um Mainz beträgt nunmehr nahezu eine Million Kubikmeter.

):( Weilburg. Die Ermittelungen zur Aufdeck­ung des am 16. Juli auf der Limburger Straße be­gangenen Raubes haben bis jetzt ein greifbares Ergeb= nis nicht gehabt. Die Aufregung der Bevölkerung ist groß und wird vermehrt durch allerlei Gerüchte über neue Raubanfälle, welche von den drei Strolchen aus­geführt worden sein sollen. Keine Frau wagt ohne Be­aleitung über Land zu gehen. Zu dieser vermehrten Aufregung hat u. a. auch der Umstand beigetragen, daß in einzelnen Schulen des Kreises Wetzlar die Kinder vor dem Besuch des Waldes gewarnt worden sind.

):( Bad Homburg. Zu dem am 18. August im hiesigen Schloß im Beisein des Kaiserpaares und an­derer Fürstlichkeiten stattfindenden großen Festlichkeiten aus Anlaß des Geburtstages des Kaisers von Defter reich wird die gesamte österreichische Botschaft aus Ber­lin mit dem Botschafter Grafen von Scögnenen- Marich an der Spike teilnehmen.

):( Hana u. Die Aktiengesellschaft Hanauer Kunst­seidenfabriken" in Groß- Auheim hat ihren Betrieb ein­gestellt. 300 Arbeiter wurden entlassen. Die jünast aus­gegebenen Vorzugsaktien im Betrage von 750 000 Mt. waren unzureichend. Es soll Auflösung der Gesellschaft beantragt werden.

o Bad Soden. Großherzogin Adelheid Luxemburg trifft in Begleitung ihrer Obersthofmeisterin v. Preen, täglich zu einer Kur im neuen Inhalatorium von Schloß Königstein hier ein.

Welche Vorteile gewährt die freiwillige Juvalidenversicherung?

Die Weiterversicherung ist ganz beion= ders solchen Personen( z. B. Bankbeamten, Kontoristen, Prokuristen, Reisenden, Betriebsleitern, Privatbeamten usw.) zu empfehlen, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden, weil sie mehr als 2000 Marf jährlich ver­dienen. Gar leicht kann der Zeit des großen Verdien­stes durch Krankheit ein plötzliches Ende bereitet wer­den, und für solche Versonen ist dann eine so erhebliche Mindereinnahme meistens doppelt fühlbar. Wenn eine jährliche Kranken- und Invalidenrente von einigen hun­dert Mark auch nicht geeignet ist, alle Not fernzuhalten, so hilft sie doch die Folgen des hereingebrochenen Un­glücks zu überwinden.

Invalidenrente erhält, wer die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat, ohne Rücksicht auf das Lebensalter und infolge von Krank­heit und anderen Gebrechen dauernd invalide ist. Inva­lidenrente erhält auch der Versicherte, der nicht dauernd

invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist oder der nach Wegfall des Kran

kengeldes invalide ist für die weitere Dauer der Invali

dität.

Altersrente erhält der Versicherte vom voll endeten 70. Lebensjahre an, auch wenn er noch nich invalide ist, sofern er das gesetzliche Alter nachweist die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalter hat.

Witwenrente erhält die dauernd invalide Wit we nach dem Tode ihres versicherten Mannes; Witwen rente erhält auch die Witwe, die nicht dauernd invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist, oder die nach Wegfall des Krankengeldes invalide ist für die weitere Dauer der Invaliditāt.

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Nach dem Tode der versicherten Ehefrau eines er werbsunfähigen Ehemannes, die den Lebensunterhalt ihrer Familie ganz oder überwiegend aus ihrem beitsverdienste bestritten hat, steht dem Manne Witwer rente zu, so lange er bedürftig ist, sofern der Verstor bene zur Zeit ihres Todes die Wartezeit für die Inva lidenrente erfüllt oder die Anwartschaft aufrecht erhalten hat.

Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Vaters seine ehelichen Kinder unter 15 Jah ren und nach dem Tode einer Versicherten ihre vater losen Kinder unter 15 Jahren. Als vaterlos gelten auc uneheliche Kinder.

Witwengeld erhält die Witwe, deren verstor bener Ehemann zur Zeit seines Todes die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat, wenn sie zur Zeit der Fälligkeit des Wit wengeldes selbst die Wartezeit für die Invalidenrente er füllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat.

Waisenaussteuer wird gewährt, wenn der verstorbene Vater zur Zeit seines Todes die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft auf recht erhalten hat und außerdem seine Witwe( die Mut ter der Waisen) zur Zeit der Fälligkeit der Waisenaus steuer selbst die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt und die Anwartschaft aufrecht erhalten hat für die hin terbliebenen Kinder unter 15 Jahren. Die Waisenaus steuer wird bei Vollendung des 15. Lebensjahres der Waisen fällig.

Keinen Anspruch auf Hinterbliebenenfürsorge haben die Hinterbliebenen, welche am 1. Januar 1912 bereits verstorben waren und welche an diesem Tage bereits dauernd erwerbsunfähig waren und dann verstorben sind, ohne inzwischen die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt zu haben.

Heilverfahren. Wichtig sind auch die Vor­teile, welche den Versicherten bei Erkrankungen unter nachstehenden Voraussetzungen von der Versicherungs­anstalt gewährt werden können: Sofern als Folge der Krankheit Erwerbsunfähigkeit zu befürchten ist und die Erkrankung sichere Aussicht auf Wiederherstellung in ab­sehbarer Zeit bietet, kann die Versicherungsanstalt für den erkrankten Versicherten das Heilverfahren in ge eigneten Fällen durch seine Unterbringung in ein G nesungsheim übernehmen. Dieses Heilverfahren mit feinerlei Kosten für den Erkrankten verbunden, die Versicherungsanstalt zahlt sogar seinen Angehörigen, de ren Unterhalt dieser bisher aus seinem Arbeitsverdienst bestritten hat, eine fortlaufende Unterstützung.

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Bei den bedeutenden Vorteilen, welche hiernach die freiwillige Versicherung bietet, kann der Eintritt in die Selbstversicherung bezw. die freiwillige Fortsetzung der Versicherung den hierzu Berechtigten nicht dringend ge nug empfohlen werden, namentlich ist den zahlreichen fleinen Gewerbetreibenden und Betriebsunternehmern, sowie den Haus gewerbetreibenden mit Rücksicht auf die ungünstige wirtschaftliche Lage, in der sie sich meist be finden, weil ihre eigene Arbeitskraft die einzige Grund lage für den Lebensunterhalt der gesamten Familie bildet, dringend anzuraten, sich die Segnungen der In validen- und Hinterbliebenenversicherung nach der Reichs versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 durch hältnismäßig geringe eigene Leistungen zu verschaffen.

Aus aller Welt.

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::: Obervell mar. Der Eilzug Kassel- Köln überfuhr eine Schafherde und tötete 25 Schafe.

::: Hohenbudberg. Hier wurde eine jung mit Mühe wieder heraus helfen, um Hilfe rufen und schäftigte Frau von zwei Strolchen überjal len und in den Rhein geworfen. Die Frau konnte id mit Myhe wieder heraus helfen, um Hilfe rufen einem herbeieilenden Verwandten den Vorgang erz len; dann starb sie. Von den Tätern hat man biste nur den einen ergreifen fönnen.

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::: Köln Deuk. Am 10. Juni d. J. fand a läßlich der Rheinfahrt des Deutschen Motor Yachtflus bei Bonn eine Wettfahrt für Verkehrsboote( Persona Transportboote) statt. Es wurde in zwei Gruppen se jahren, die nach Motorstärken eingeteilt waren. Es ſtar teten 27 Boote, darunter 6, welche mit Motoren Gasmotoren- Fabrik Deutz, Köln- Deutz, ausgerüstet wo ren. Von diesen 6 Booten gingen 4 siegreich aus der Wettfahrt hervor, und zwar erhielten sie die beiden er sten Preise in Gruppe 1 und 2, ferner den 2. und 3. Preis in Gruppe 2. Der überlegene Sieg der Boole mit Deutzer Motoren beweist wieder einmal die hohe Qualität dieses Fabrikats.

::: Probst 3 ella. Ein biesiger Bewohner hatte an einer Kornähre gelaut, wobei ihm die Spitze der Aehre in die Luftröhre geriet und stecken blieb. Der Mann fonnte seit jenem Tage feine Nahrung zu sich nehmen, auch sind bei ihm die Sprache und das Gehör schwunden.

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