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16.11.1912 Zweites Blatt
 
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Grünberger Zeitung

( Grünberger Reacste Nachrichten.)

Tägliches

( Grünberger Tageblatt.)

Lokal- u. Anzeigenblatt für die Gerichtsbezirke Grünberg u. Laubach.

Bezugspreis: vierteljährlich durch die Träger frei ins Haus 1.50 Mt., durch die Bost bezogen 1.75 Mt.

Expedition: Gießen, Seltersweg 83.

Nr. 92.

2. Blatt.

Qesterreich und Serbien.

Ven Professor Dr. Jowan 3 wijitsch, ordentl. Mitglied d. Kgl. Akademie der Wissenschaften in Belgrad.

( Die diplomatischen Verhandlungen über eine rasche Beendigung des Ballantriegs spitzen lich zu einer österreichisch- serbischen Aus= einandersetzung zu. Die Frf. N." brachten überraschende Deutlichkeit auszeichnet.)

=

Seitdem Serbien ein unabhängiges Königreich und der Kristallisationspunkt für die ganze serbische Nation geworden ist, ist die Freiheit seines Handels und seines Handelns stark beschränkt worden. Durch gewisse Be­stimmungen des Berliner Vertrages wurde Desterreich Ungarn seinerzeit in die Lage versetzt, ohne das Terri­torium Serbiens zu besetzen, das Königreich doch zu seinem ökonomischen und politischen Vasallen zu ma­chen. Durch das an Desterreich- Ungarn gegebene Man­dat, Bosnien und die Herzegowina zu besetzen, hat der Berliner Kongreß die Schaffung einer ununterbrochenen Reihe von slawischen Staaten auf der nördlichen Hälfte der Balkanhalbinsel verhindert und eine europäische Großmacht zu einem Balkanstaate gemacht. Dadurch wurde die territoriale Vereinigung der zwei serbischen Staoten, des Königreichs Serbien und des jetzigen Kö­nigreichs Montenegro hintangehalten. Die westliche Grenze Serbiens wurde seit 1878 bis auf den heutigen Tag von Desterreich- Ungarn aus politischen Gründen hermetisch geschlossen. Dadurch verlor Serbien die alte Handelsstraße von Mokra Gora über Fotscha nach Ra­gufa und somit den freien Ausgang zum Adriatischen Meer. Es blieben für Serbien noch zwei Richtungen, um seine Produkte auszuführen, aber diese waren zwei große Umwege zum Meere. Einmal die Donau für die Häfen des Schwarzen Meeres und dann die Eisen­bahn von Wranja nach Saloniki für die Häfen des Ae­gäischen Meeres sowie des Mittelländischen Meeres und für den italienischen Markt. Aber die sehr hohen Taxen für die Durchfuhr durch das Eiserne Zor und noch grö­Bere Schwierigkeiten auf der anderen Richtung machten, dak Serbien bis jetzt in wirtschaftlicher Beziehung voll­ständig eingeschlossen lag.

und das

Die Folgen, die eine so schlechte geographische und wirtschaftliche Lage auch in den inneren Verhältnissen des Landes mit sich bringen muß, sind auch in Ser= bien nicht ausgeblieben. Die Parteifämpfe und die sonstigen politischen Zudungen des Landes haben über 30 Jahre gedauert und zwangen Serbien schließlich. ent­scheidende Schritte zu tun, um seine wirtschaftliche Emanzipation ver Desterreich zu erlancer Ständigen Frieden auf der Ballanhalbinsel wird es nur dann ge­ben, wenn man streng darauf sieht, daß das Gleichge wicht zwischen den Balkanstaaten erhalten wird. Auf diefes Gleichgewicht hat man damals im Berliner Ver­trag bei der Bestimmung der Landesgrenzen für Ser­bien und Montenegro feine Rüdsicht genommen ebenso wenig auf das Mindestmaß des Gebietes, für das Leben dieser beiden serbischen Staaten absolut notwendig ist. Außerdem hat man das nationale Gleichgewicht und die großen nationalen Rechte, die Na­tunrechte eines jeden Volkes, außer acht gelassen. Seit Jahren besteht nun die stets flar ausgesprochene Ten­denz, das ganze südslawische Gebiet, von Laibach und Tricit angefangen, bis tief nach Mazedonien zu einer nationalen Einheit zu machen und die Kultur auf na­tionaler Grundlage zu entwickeln. Die Konfessionen ha­ben sich dem Nationalitätsprinzip untergeordnet die Hauptmasse in diesem südslawischen Komplex bildet die serbische Nation, die außerdem auch die günstigste. aber auch die schwerste Position einnimmt, die jetzt mit für den Hauptkampf führte und die schwersten Opfer brachte. Die beiden serbischen Staaten wer­

und

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Samstag, den 16. November 1912.

werden die nationale Energie in den eroberten Teilen der serbischen Nation aufrechterhalten und die Gelegen heit benützen, um die serbische Frage zu lösen.

Politische Prophezeiungen für 1906-1919.

In einem vor etwa 10 Jahren in Paris veröffent­Ereignisse nach den Prophezeiungen Daniels und der lichten Werkchen mit dem Titel: 3wanzig kommende Apokalypse" sind die Revolutionen und die Kriege von 1906 bis 1919 vorausgesagt und zuletzt ein im Jahre Reiche umfaßt: Frankreich, England, Spanien, Italien, 1919 zu begründender Staatenbund, der zehn Desterreich, Griechenland, Aegypten, Syrien, die Tür­fei und die fleinen Ballanstaaten, die hier also als einziger großer Staat, mit Ausschluß Griechenlands, gedacht sind. Das merkwürdige Büchlein enthält unter anderen Prophezeiungen, die mehr oder minder drollig sind, ein paar Kuriositäten, die zu denken geben. Wan liest da unter anderem: In der Periode zwischen 1906 Mazedonien, Albanien und Syrien vom und 1919 wird es Revolutionen geben, die türkischen Reiche trennen werden. Wenn der Staaten bund der zehn Reiche, der den Dreibund und den Zwei­bund ersetzen wird, vollendete Tatsache werden sollte, wird Italien wahrscheinlich Tripolis erobern. Am Schlusse zien und Bithynien umfassen. Alle slawischen des Jahres 1919 wird die Türkei nur noch Ihra Staaten werden stark sein und siegreich und sicher inner­halb ihrer mit Feuer und Schwert eroberten natürlichen Erscheinen eines Krieges, der als eine Art Grenzen leben." Der französische Prophet verkündet das Napoleon diesen Bund der zehn Reiche so hoch erheben wird, daß er einem politischen Eifelturm glei­chen dürfte". Schließlich wird der Mann aber ein biß­chen fonfus: er prophezeit die allgemeine Verkündigung des Evangeliums, wobei 144 000 Christen Christus ent­gegengehen werden. Diese Christen werden dann in der Osterwoche 1929 oder 1931 allesamt in den Himmel fahren.

Fiskus und Kohlensyndikat. Uns wird geschrieben:

Als gegen Ende der zweiten Hälfte des Oktobers die ersten Meldungen vom Austritt des Bergfistus aus seinem Vertragsverhältnis zum Kohlen- Syndikat erfolg­ten, da ging eine freudige Bewegung durch die links­liberalen Blätter, auch die Presse des Zentrums, in Sonderheit die Kölnische Volkszeitung", pries in hohen Tenen das Eintreten des Fiskus zum Schutze des armen Hausbiandverbrauchers" vor der Begehrlichkeit der Syn­difa: sgewaltigen". Daß schließlich, wie von anderer Seite ausgeführt wurde, der Fiskus trotz seiner Kün­digung das Geschäft des Syndikats mitmachen werde, doß er an der Saar im Durchschnitt höhere Richtpreise halte, als die sog. Syndikatszechen an der Ruhr, das Nun gelangte kürzlich die wurde völlig übersehen. Mitteilung in die Deffentlichkeit, daß auch die König­liche Berginspektion in Jbbenbüren( Westf.) ihre Preise, einschließlich verschiedener Hausbrandsorten, erhöht hat. Jetzt gehen auf einmal der Kölnischen Volkszeitung" die Augen auf, sodaß sie am Oktoberschluß zu einem etwas anderen Urteil über den Fiskus gelangt: Das Merkwürdige an der Sache( der Richtpreiserhöhung nämlich), so schreibt sie in Nr. 952 vom 31. Oftober, Morgenblatt, ist nur, daß der Staat an der Ruhr die Erhöhung der Kohlenpreise um 0,25 Mt. bis 1.00 Mt. für die Tonne ablehnt und sich den Zorn(!) des Syn­dilats zuzieht, an der Saar aber, wo er selbst die Führung hat, diese zu einer noch grö= heren Steigerung der Preise benutzt." In der Tat ein recht bemerkenswertes Geständnis. Jm

ben weiter the ganze Aufmerkſamfeit der Entwidelung Anic! uk hieran ſei übrigens, wie wir beſtimmt mitzu­

ihrer Armeen und der Volksaufklärung widmen, sie teilen in der Lage sind, den deutschen Syndikatskriti­

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| fern bemerkt, daß die englischenkohlenpreise im Vergleich zu den deutschen seit 1907 eine Durch- schnittserhöhung erfahren haben, die unsere deutschen Preiserhöhungen teilweise um das Vierfache überragt. Das sollte doch beachtet werden.

Für Handwerker.

frist abgelaufen, welche Handwerkern die Ablegung der Am 1. Oktober 1913 ist die gesetzliche Uebergangs­Weister prüfung ohne den Nachweis einer be­standenen Gesellenprüfung gestattet. Artikel 2 Abs. 2 der Novelle zur Reichsgewerbeordnung vom 30. Mai 1908, deren Bestimmungen am 1. Oftober 1908 in Kraft getreten sind, bestimmt hierüber:

Während der ersten 5 Jahre nach dem Inkrafttre­ten dieses Gesetzes darf die Zulassung zur Meisterprüf­ung von dem Bestehen der Gesellenprüfung nicht ab­hängig gemacht werden. Für Personen, die beim In­frefineten dieses Gesetzes zur Anleitung von Lehrlingen befugt sind, gilt das gleiche auch nach Ablauf dieser 5 stehenden gesetzlichen Vorschriften die Befugnis zum An­Jahre. Wer also am 1. Oftober 1908 nach den be­leiten von Lehrlingen besaß, fann auch nach dem 1. Oltober 1913 zur Meisterprüfung zugelassen werden, ohne den Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung zu wenn sie nach dem 1. Oktober 1913 die Meisterprüfung erbringen. Alle übrigen Handwerker müssen hingegen, ablegen wollen, sich zuvor der Gesellenprüfung unter zichen. Es liegt daher im Interesse der in Betracht tommenden Personen, die kurze Frist noch auszunützen und scbald wie möglich die Vorbereitungen zur Mei­

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