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( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 50 Pfg. monatlich pierteljährlich 1,50 wt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den ZweigErscheint ausgabestellen vierteljährlich) 1,20 Mf. jeden Werktag früh. Die„ Humoristischen Blätter" Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung richt verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Herausgeber: Albin Klein& Otto Fischer.
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N. 48.( 2. Statt)
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Der Verlag.
Beruis- Vormundschaft.
ittags 1 nberg e art etwa borbehalten Bekanntlich bestellt der Staat allen Minderjährigen, es Gießen die nicht unter elterlicher Gewalt stehen, einen Vormund. In der Praxis handelt es sich in der Hauptsache um Die unehelichen Kinder und die Ganz- Waisen. Daß der Staat elterlicher Fürsorge entbehrenden Minderjährigen einen Vormund geben müsse, wurde nie bestritten; lebimmer lhafte Meinungsverschiedenheiten bestanden aber darüber, wie diese Verpflichtung in der Praxis durch geführt werden solle.
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Vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches herrschte in manchen Teilen Deutschlands das System der gesetz ichen Berufsvormundschaft. Bei diesem Sy Them hatte eine bestimmte staatliche oder kommunale Beörde kraft Gesetzes die Vormundschaft über a II e Münmelierte( el ihres Bezirks. Eine besondere Bestellung von seiten und Bram ines Vormundschaftsgerichts erfolgte nicht. Wurde ein kind geboren, das nach den Regeln des bürgerlichen Rechts einer Vormundschaft bedurfte, oder trat aus ei nem anderen Grunde der Fall einer Vormundschaft ein, o unterstand das Kind eo ipso vom Augenblick der Geburt oder des Eintritts der Vormundschaft dem allgemeinen gesetzlichen Vormund. Demgegenüber stand in anderen Teilen Deutschlands das System der Einelvormundschaft. Dieses unterschied sich von dem Sytem der gesetzlichen Berufsvormundschaft hauptsächlich in wei Punkten. Zunächst unterstanden nicht alle Mündel ines gewissen Bezirks einem beamteten Vormund, sonJm Zick- Zack ( Wetzlarer Brief.)
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Narrenkappe
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Versammlung Hühner und Annoncen.
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Ich bin heute in einer ganz scheußlichen Verfassung, im Kopfe rumort es in allen Tonarten, und um den inneren Brand zu löschen, bin ich bereits bei der zweiten Wasserflasche,„ Nachwehen vom Maskenball" konsta= fiert meine gute Wirtin mit freundlichem Lächeln. Sie mochte recht haben. Ich hatte mir fest vorgenommen, der Einladung an dem„ kostümierten Tanzkränzchen", wie man es bescheiden nannte, nicht teilzunehmen; aber man schleppte mich hin. Der Maskenanzug lag bereit und als„ Raubritter" betrat ich den hellerleuchteten Saal. Vorher hatte man mir den gutgemeinten Rat gegeben, nicht an ein holdes Blumenmädchen zu ge talen, das sich bei der Demastierung eventuell als bär Also ich figer Grünframhändler entpuppen könnte. Schliddere" mutig zwischen die bunte Menge, das lange hölzerne Schwert, welches mir wie ein gewaltiges Pendel an der Seite baumelt, gerät mir zwischen die geschienten„ Ständer", und beinahe hätte meine„ kühne“ Gestalt eine unsanfte Berührung mit dem Parkett ge= macht. In die Wahl meiner Tänzerinnen suchte ich eine bestimmte Systematik zu bringen. Zuerst wollte ich die pier Jahreszeiten", die ja auf keinem Maskenball feh= len, durchprobieren, um dann mit einer glutäugigen Zigeunerin anzubändeln. Die lieben Blumenmädels mied ich heute aus Prinzip. Leider oder glücklicherweise konnte ich meinen Plan nicht ganz zur Durchführung bringen, da ich nach ein paar Tänzen ins Nebenzimmer geriet, wo der Becher fröhlich kreiste.
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Es war bereits heller Tag, als ich in sanften Wellenlinien meinen heimatlichen Penaten zusteuerte, und in diesem Zustande soll ich nun die lokale Wochenübersicht für die Samstags- Nummer schreiben. Ich nehme meiner Verzweiflung den Kalender von der Wand und gehe die einzelnen Tage vom 19.- 24. Februar durch. Sonntag: Allgemeine Viehhändler- Versammlung im Hotel zur alten Post. Faschingstrubel, Viehhandel,
Enthält alle amil. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
Gin( Gichener Tageblatt)
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des Großherzoglichen Polizei- Amfes Behörden Oberhessens zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei
sowie vieler anderer Expedition: Seltersweg 83. ( Haus Brüder Schmidt.)
Samstag den 25. Februar 1911
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telephon: Nr. 362.
dern jedes Mündel erhielt einen, nach Möglichkeit der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreise des Mündels entnommenen, nach Bildung, Konfession, kurz überhaupt nach seiner Persönlichkeit und seinen Verhältnissen dem Mündel entsprechenden Einzelvormund. Die Vormund schaft war Ehrenamt und ihre Uebernahme allgemeine Staatsbürgerpflicht. Zum anderen unterschied sich die Einzelvormundschaft von der gesetzlichen Berufsvormundhaft durch die Bestellung des Vormunds. Der Vorand war natürlich hier nicht eo ipso vorhanden, falls ein Vormundschaftsfall eintrat; das Vormundschaftsge= richt mußte erst eine geeignete Persönlichkeit aussuchen, sie eidlich zur treuen Führung der Vormundschaft verpflichten und dann zum Vormund bestellen.
Bei den Beratungen über das Bürgerliche Gesetzbuch herrschte eine lebhafte Meinungsverschiedenheit darüber, welches Vormundschaftssystem in der Praxis vorzuziehen sei. Wo gesetzliche Berufsvormundschaft bestand, wollte
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man diese beibehalten. Namhafte Autoritäten der vormundschaftlichen Praxis traten für sie ein. Demgegenüber befürchteten die Anhänger der Einzelvormundschaft von der gesetzlichen Berufsvormundschaft die Gefahr einer Schablonisierung und Bürokratisierung des Vormund schaftswesens. Man glaubte, der Einzelvormund werde sich eher wie der beamtete Vormund des ihm anvertrauten Minderjährigen liebevoll annehmen, er werde ihm persönlich nahe stehen, auf seine Individualität eingehen können und nur ihm sei es deshalb möglich, das zu werden, was der Vormund sein müsse, ein wahrhafter Freund des Mündels und ein wirklicher Stellvertreter leiblicher Eltern. Das Bürgerliche Gesetzbuch entschied sich aus diesen Gründen schließlich für die Einzelvormund schaft. Der Vormund wird nach ihm von Fall zu Fall bestellt. Zwar kann er mehrere Mündel haben, und es ist auch die Vereinigung einer großen Anzahl von Vormundschaften in einer Hand gesetzlich nicht ausgeschlos sen; Prinzip jedoch ist die Einzelvormundschaft oder wie man vielleicht treffender sagen könnte, die individuelle Vormundschaft. Um aber auf die historische Einrichtung des Vormundschaftswesens in den Gebieten der gesetz lichen Berufsvormundschaft Rücksicht zu nehmen, ließ das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch( Artikel 136) die Möglichkeit zu, durch einzelstaatliches Lan
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der„ Gießener Zeitung" stehen unseren Lesern in beliebiger Anzahl jederzeit kostenlos und portofrei zur Verfügung. Wir bitten unsere Leser und alle " pFreunde unseres Blattes wo nur möglich für dot dasselbe zu werben, solches in Bekannten- und Freundeskreisen zu empfehlen und uns freundl. Adressen aufzugeben, welche sich für unsere Zeitung interessieren dürften.
desgesetz innerhalb gewisser Grenzen die gesetzliche Berussvormundschaft einzuführen. Hessen hat aber von dem ihm eingeräumten Vorbehalt nur in geringem umfang Gebrauch gemacht. Es führte die gesetzliche Vormundschaft nur für diejenigen Minderjährigen ein, die im Weg offentlicher Armenpflege unterstützt sind.( Gesetz vom 10. August 1906.)
Die praktischen Erfahrungen in der nunmehr 10jähr. Geltungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches haben ergeben, daß die Durchführung des schönen Gedankens der Einzelvormundschaft in der Praxis den größten Schwierigkeiten begegnet. Es fehlt an geeigne ien Vormündern. Natürlich gibt es zahlreiche Vormünder, die ihrer ernsten Pflicht vollauf gerecht werden. Gar zahlreich sind aber die Fälle, in denen sich ein geeigneter Vormund für das Mündel nicht finden läßt. Die Uebernahme der Vormundschaft für ein fremdes Kind wird als Last empfunden und oft ungern und widerwillig ausgeübt. In anderen Fällen wiederum hat der Vormund zwar den guten Willen, nicht aber die Fähigkeit, die Vormundschaft sachgemäß auszuüben. Kurz, es werden in der Praxis fast täglich Stimmen laut, die der Einführung der allgemeinen gesetzlichen Beforschen und neue Heilmethoden zu entdecken, als durch scharfe polizeiliche Verordnungen Händler und kleine Landwirte dem Ruin nahe bringen. Es werden ja alljährlich von der preußischen Regierung zirka 30.000 Mark zum Studium der Maul- und Klauenseuche in den Etat gesetzt, aber diese Summe ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Maul- und Klauenseuche. Eine nette Zusammenstellung; Ich fiel von einem Extrem ins andere. Aber was half es. Zuerst wurde eine lange Rede„ geredet", in der die „ Den Großagrarier wieder ihr gutes Teil abbekamen. Verdienst der Zwischenhändler wollen sie in die Tasche stecken und auf ihren Domänen treiben sie vielfach Raubwirtschaft". So habe z. B. ein 900 Hektar großes Gut an der Elbe nur 8-10 Kühe und einige Zugochsen, und vom Jahre 1906 bis jetzt sei noch kein einziges Kalb großgezogen.( Vielleicht werden hier die Ochsen mitgemolken, sodaß eine Erhöhung der Kopfzahl des Rindviehes nicht notwendig ist. In unserer erfindungsreichen Zeit ist ja alles möglich. Weshalb sollte daher ein Ochse keine Milch geben?). Dann kam eine kurze Debatte mit vielen Fragen, die jedoch nicht alle beantwortet wurden. Ein früheres Mitglied zitierte man nach Beendigung des Vortrages nach dem Vorstandstisch und stellte an ihn die Gewissensfrage, warum er dem Vieh- flügels im Winter" am besten gefallen hat, meinem Nachhändlerbunde untreu geworden sei. Die Frage war offen, offen warum darum auch die Antwort.„ Wenn Ihr es nicht fertig bringt, solche drakonischen Verordnungen zu verhindern oder wenigstens zu mildern, die der Regierungsbezirk Koblenz bei der jetzt herrschenden Maul- und Klauenseuche erläßt, dann hat der Beitritt feinen Wert." Recht hatte der Mann, recht aber auch
die praktischen Landwirte, welche behaupten, daß das Was hat die jetzige ganze Sperrsystem wertlos sei.
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Sperre genützt? Nichts, rein garnichts! Wer breitet die Seuche? Die Händler und Viehzüchter? Ihnen verbietet man: Jhr sollt kein Vieh aus verseuchten Gegenden so ohne weiteres ein- und ausführen! Da wird desinfiziert, vor und nachuntersucht, und den beteiligten Personen kostet die Geschichte Geld und nochmals Geld. Man ordnet auf dem Lande vielfach eine Hundesperre an, weil der Verdacht besteht, daß diese in die fremden Ställe laufen und hierbei die Krankheit übertragen. Wie ist es aber mit den Katzen, Ratten u. Mäusen, die man nicht sperren kann? Ebenfalls fehlt jeder Anhalt dafür, wie es mit der Weitertragung des Krankheitsgiftes durch Vögel sich verhält. Jedenfalls wäre es wichtiger, die Krankheit wissenschaftlich zu er
Vom Montag bis Donnerstag zeigte der Kalender eine gähnende Leere. Ein freudiges Gefühl befiel mich, konnte ich doch nun die Feder bald aus der Hand legen. Der Freitag wies zwei Nummern auf: Generalversammlung des landwirtschaftlichen Vereins für die Rheinprovinz, Lokalabteilung Wetzlar, und am Abend 8 Uhr die karnevalistische Feier in X., die ich bereits eingangs erwähnt habe. Auf der Tagesordnung der landwirtschaftlichen Versammlung standen 3 Vorträge, von denen mir der erste:„ Rationelle Haltung des Ge
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bar ebenfalls. Er erzählte mir, daß er wegen der ständigen Mitarbeiterschaft an den„ Vaterländischen Blättern" feine rechte Zeit habe, und trage sich deshalb mit dem Gedanken um die Haltung des Geflügels rationeller gestalten zu können einen Geflügelwärter anzustellen. Der Plan gefiel mir, und wir knobelten nachher Biertisch folgende Annonce aus, die ihre Wirkung nicht verfehlen dürfte:
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„ Suche für meinen Geflügelhof einen durchaus zuverlässigen Wärter. Aussicht auf Lebensstellung vorhanden. Neben einem festen Monatsgehalt weitere 10 Prozent von den Eiern, die gelegt werden. ( Nicht vom Wärter, sondern von den Hühnern. D. Schriftl.)"
Als Insertionsorgan empfahl ich ihm die„ Vaterländischen Blätter", die ja jetzt wohl einen größeren Raum habe die feste Absicht, ebenfalls Offerte einzureichen. Hoffür Annoncen 2c. zur Verfügung stellen wollen. Ich fentlich erhalte ich die Stelle, dann brauche ich mich nicht mehr um die infame Politik zu kümmern, sondern könnte Eier suchen, Hühnerleitern reinigen, Hennen und Hähnchen füttern 2c. 2c. D, welches Idyll!
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