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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 50 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
oierteljährlich 1,50 Mt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig
der Großherzoglichen
ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mr. Erscheint Bürgermeisterei
Mittags 3 Uhr.
Redaktion: Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Nücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert... Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b.§.
Nr. 170.
Telephon: Nr. 362.
Der Anklagezwang.
Nach der amtlichen Statistik werden vor den deutschen Strafgerichten erster Instanz jährlich mehr als 700 000 Anklagesachen anhängig gemacht. Rechnet man die große Menge der Privatflagen hinzu, ferner alle Strafsachen, die durch Erlaß eines amtsrichterlichen Strafbefehls eingeleitet oder durch polizeiliche oder verwaltungsbehördliche Strafverfügung erledigt werden, so kommt zu dem höchst unerfreulichen Ergebnis, daß sich die Zahl der Strafsachen in Deutschland jährlich auf etwa eine Million beläuft.
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Die Schuld an diesem Uebermaß von Anklagen wird nicht selten der Anklagebehörde in die Schuhe geschoben. Ein solcher Vorwurf ist jedoch nicht begründet. Schuld hat in Wahrheit nicht die Anklagebehörde, sondern das Gesetz, das auf dem Boden des Anklagezwanges steht. Das in dieser Gesetzesvorschrift zum Ausdruck brachte Prinzip des Anklagezwanges( meist Legalitätsprinzip genannt) ist nun einer der Grundpfeiler unseres gesamten Strafverfahrens.
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Wie nützlich das Legalitätsprinzip an und für sich auch ist, so läßt sich doch nicht verkennen, daß seine schranken- und bedingungslose Durchführung Mißlich keiten im Gefolge hat. Die Ueberspannung des Anflagezwanges hat bewirkt, daß wir alljährlich eine Million Strafsachen aufzuweisen haben, daß sehr oft Strafverfolgungen stattfinden müssen, die in niemandes Interesse liegen, die unnötigerweise Haß gegen die staatlichen Einrichtungen erweden oder diese dem Fluche der Lächerlichkeit aussetzen, und die unsere Gerichte ganz überflüssig belasten.
Wie die starre Durchführung des Legalitätsprinzips aus Kleinigkeiten Haupt- und Staatsaktionen macht, zeigt drastisch ein Fall, dessen Tatbestand in einem Urteil des Kammergerichts folgendermaßen geschildert wird: „ Der Angeklagte( ein Kaufmann) hatte nach Eintritt des vorgeschriebenen Ladenschlusses, nämlich nach 8 Uhr abends, einer Witwe Petroleum in einer Flasche verabreicht, daß ihr Enkel vor dem Ladenschluß gekauft, aber versehentlich in dem Laden stehen gelassen hatte. Die Verabfolgung der Flasche mit dem Petroleum erfolgte durch das Kammerfenster des Angeklagten auf die Straße hinaus. Der Angeklagte hatte die Flasche zu diesem Zwecke erst aus dem Laden herbeigeholt." Auf Grund dieser Feststellung der( in der Berufungsinstanz) nur mit drei Richtern besetzten Strafkammer bei dem Amtsgericht in Mühlhausen i. Th. war der Angeklagte wegen ,, Uebertretung" der Gewerbeordnung und einer Bekanntmachung des Regierungspräsidenten über den Achtuhrladenschluß zur Strafe verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hob das Kammergericht
das Urteil auf, da keine„ Uebertretung", sondern ein " Vergehen" vorliege, und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die mit 5 Richtern besetzte Strafkammer bei dem Landgericht in Erfurt. Wegen dieser zum Fenster hinausgereichten Petroleumflasche sind also folgende richterliche Personen tätig gewesen: ein Amtsrichter und zwei Schöffen, drei Richter der Strafkammer, fünf Richter des Strassenats des Kammergerichts, endlich fünf Richter der Strafkammer, in Summa zwei Laienrichter und vierzehn rechtsgelehrte Richter, dazu ein Amtsanwalt, drei Staatsanwälte und wer weiß wie viele Verteidiger, Gerichtsschreiber, Gerichts diener, Gerichtsvollzieher und Postboten! Der bekannte Berliner Verteidiger Justizrat Sello, der jüngst auf diesen krassen Fall übertriebener Strafverfolgung hingewiesen hat, ist nur allzusehr im Rechte, wenn er die Frage aufwirft: „ Ist es nicht, als läse man ein Kapitel aus der Chronik von Schilda oder aus Wielands Abderiten, wo er so ergötzlich von dem verhängnisvollen Rechtsstreit um des Esels Schatten berichtet?"
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Diese Beispiele, die sich beliebig vermehren ließen, zeigen deutlich, daß das Legalitätsprinzip eingeschränki werden muß. Heute schon weist der Anklagezwang einzelne Einschränkungen auf. Einmal nämlich wird das Offizialprinzip durch Vorschriften des Strafrechts insofern durchbrochen, als bei manchen Straftaten Pflicht und Recht der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung abhängig gemacht sind vom Vorliegen eines Strafan trages des Verletzten. Es handelt sich hierbei um Straftaten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw., bei denen der Verletzte oft kein Interesse an der folgung besitzt, oder um Delikte, wie Ehebruch, Diebstahl gegen Angehörige u. dgl., bei denen der Verletzte sogar ein Interesse an der Nichtverfolgung des Täters hat. Wünschenswert ist eine Durchbrechung des Legalitätsprinzips vor allem bei den Straftaten Jugend= licher. Zweckmäßig erscheint ferner eine mittelbare Auf
Ver
des Großherzoglichen Polizei Amfes sowie vieler anderer Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
( Haus Brüder Schmidt.)
Samstag, den 22. Juli 1911.
hebung des Verfolgungszwanges bei bestimmten einzelnen Straftaten, indem hier dem Verletzten das Recht zur Privatklage eingeräumt wird. Vor allem könnten die Delikte des Hausfriedensbruches, der Bedrohung und der Sachbeschädigung der Verfolgung im Wege der Privatflage überwiesen werden. Bei zahlreichen Uebertretungen ferner könnte das Einschreiten im Einzelfalle in das pflichtmäßige Ermessen der Anklagebehörde gestellt werden; dagegen gehen die Vorschläge des Entwurfs einer Strafprozeßordnung, die bei allen Uebertretungen die unbedingte Strafverfolgungspflicht aufheben wollen, über die Grenze des Zulässigen hinaus. Werden die vorstehend angedeuteten Wege einer maßvollen Reform beschritten, so wird ohne Gefährdung der Strafrechts= pflege dem Uebermaß von Anklagen Einhalt geboten, das heute so viel Mißstimmung erzeugt und in den weitesten Kreisen als ein sehr schlimmer Uebelstand empfunden wird.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 22. Juli.
* Uebertragen wurde dem SchulamtsaspiLehrerstelle an der Gemeindeschule zu Feld krücken ranten Heinrich List aus Maar, Kreis Lauterbach, die in demselben Kreise.
L. U. Prof. Dr. Walter König von der philosophischen Fakultät wurde zum Rektor der Landesuniversität für die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. September 1912 vom Großherzog bestätigt.
Heute und morgen findet hier der erste„ Deutsche Wissenschafter- Tag" für die Hochschulen Bonn, Braunschweig, Göttingen, Heidelberg, Marburg und Gießen statt, der Vertreter aller den 7 großen Kartellen angehörenden wissenschaftlichen Vereine hier zusammenführen wird.
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pig.
die 44 mm breite Inseratenzeile.- Stellen gesuche und Familienanzeigen 10 Pfg. Die 90 mm breite Zeile im Reklameteil 50 Pio.- Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs. zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Berbindlichkeit. Verlag der ,, Gießener Zeitung" 6. m. b.$.
Telephon: Nr. 362.
23. Jahrg.
die sich durch mittlere und gute Körnererträge beim Wintergetreide gegenüber geringeren Erträgen vom Som mergetreide, besonders von Hafer, und durch schlechte Stroh- und Futtererträge auszeichneten und eine starke Reduktion des Viehbestandes zur Folge hatten. Es wäre dringend erwünscht, daß schon jetzt, sei es den Genossenschaften, sei es von anderer Seite, Vorsorge gegen eine Verschleuderung des Viehes getroffen würde. Für einen zweiten Schnitt der Futterpflanzen scheint wenig oder gar keine Hoffnung mehr zu sein.
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Offenbach, 22. Juli. Gegen den Lehrer an einer der hiesigen Mädchenstadtschulen, der Mitglied der Fortschrittlichen Volkspartei ist, wurde von Kreisschulinspektor Hofmann die Disziplinaruntersuchung eingeleitet, weil er Musikrezensionen für das hiesige sozialdemokratische Blatt geschrieben hatte. Ebenso wurde das Disziplinarverfahren gegen einige Vorstandsmitglieder des Offenbacher Lehrervereins, der zugleich Bezirksverein des hessischen und deutschen Lehrervereins ist, eröffnet, weil er Inserate und Versammlungsberichte ausnahmslos an alle hiesigen Zeitungen, also auch an das Sozialdemokratische Blatt zu versenden pflegte.
Wetterfeld, 22. Juli. Das oberhessische Posaunenfest, daß hier morgen Sonntag stattfinden sollte, ist wegen der Maul- und Klauen Teuchengefahr verschoben worden.
* Alsfeld, 22. Juli. Das hiesige Kreisamt hat die Abhaltung des Alsfelder Fohlen- und Prämiierungsmarktes unter gewissen Einschränkungen gestattet. Durch den Ausfall der Zuchtviehauktionen und die Seuchegesetzbestimmungen haben seither sowohl Absatz als Anfauf gestockt und es wird sowohl von den Züchtern als auch von den Käufern mit Freuden begrüßt werden, daß der Austausch von Zuchtmaterial unter Anwendung der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln doch noch ermöglicht worden ist. Mit dem Markt sind Prämiierungen verbunden, die gemeinschaftlich von der Stadt Alsfeld, dem Landwirtschaftskammer- Ausschuß für Oberhessen und dem Landespferdezuchtverein durchgeführt werden.
Anläßlich der morgen Sonntag stattfindenden Flüge des Flugzeugführers D. Kahn t- Leipzig auf einem Gradeeindecker wird darauf hingewiesen und das gesamte Publikum höflichst und bestimmt gebeten, sich unbedingt den Anordnungen der zu Absperrungs- und Ordnungszwecken bestimmten Personen zu fügen. Besonders ist es auf jeden Fall verboten, bei der Landung des Apparates nach einem Fluge nach der Landungsstelle hinzueilen. Der Apparat ist an den Wochentagen und am Sonntage von nahem zu besichtigen. chen. Sollte Kahnt bei einem Ueberlandfluge außer= Die angegebenen Flugzeiten dienen nur zu Flugversuhalb des abgesperrten Platzes landen, so ist es erst recht notwendig, daß das Publikum auf seinen Plätzen verbleibt, denn notwendige Hilfe bekommt der Flieger sofort per Automobil. Der Aufstieg wird dann sofort menschluß dem Ansturm der Liberalen ein Gegengewicht
wieder stattfinden, was dem Flieger aber unmöglich ist, wenn Neugierige hinzukommen, die tatsächlich absolut nicht helfen, sondern nur schaden können. Außerdem setzen sich solche Neugierige der Gefahr aus, für den durch sie hervorgerufenen Flurschaden aufzukommen, der um so beträchtlicher werden wird, als Neugierige da sind.
Einstellung von Dreijährig- Freiwilligen für das 3. Seebataillon in Tsingtau ( China). Einstellung: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1912, Heimreise: Frühjahr 1914. Bedingungen: Mindestens 1,65 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oftober 1892 geboren( jüngere Leute nur bei besonders guter förperlicher Entwickelung). Es wer den junge Leute aller Berufsklassen eingestellt, Handwerker jedoch erhalten den Vorzug. In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mt. Teuerungszulage gewährt. Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheines zum freiwilligen Dienſteintritt auf drei Jahre zu richten an: Kommando des 3. Stammseebataillons Wilhelmshaven. * Trübe Ernteaussichten. Die Preis= berichtsstelle des deutschen Landwirtschaftsrates schreibt:- So sehr die anhaltende Trockenheit für die qualitativ gute, quantitativ aber vielfach geringe Heuernte, sowie für die Bergung der gut lohnenden Wintergerste und für die beginnende Roggenernte als günstig angesehen werden muß, so dringend nötig sind Niederschläge, wenn nicht Winterweizen und das Sommergetreide, das mehrfach bereits zur Notreife neigt, in ihrer Körnerbildung leiden und vor allem die Futterpflanzen nicht unheil= bare Schäden davontragen sollen. Falls die Trocken- heit noch in den nächsten Wochen anhalten sollte, scheint die deutsche Landwirtschaft einer ähnlichen Zeit gegenzugehen, wie in den Erntejahren 1893 und 1904,
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* Wiesbaden, 22. Juli. In einer Versammlung der christlich- sozialen Partei in Wiesbaden wurde nach einem Vortrage über den Fall Jatho folgende EntSchließung angenommen:„ Die christlich- soziale Ortsgruppe fordert, um die vorhandene Spannung der firchlichen Gegensätze in erträglichere Bahnen zu lenken, und um aus den kirchlichen Wirren herauszukommen, die Trennung von Staat und Kirche. Wir stehen auf dem Boden des positiven Christentums und fordern alle bewußt Evangelischen auf, durch gemeinsamen Zusam
zu bieten."
-m- Limburg, 22. Juli. Zur Zeit ist der Wasserstand der Lahn ein ungewöhnlich niedriger. Während der normale Wasserstand am Lahnpegel in Limburg 1,50 Meter beträgt, zeigt der Pegel gegenwärtig einen Wasserstand von 53 Zentimeter an, in Weilburg 1,02 Meter.
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