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Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 50 Pfg. monatlich vierteljährlich 1,50 wt., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den ZweigErscheint ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mr. jeden Werktag früh.- Die„ Humoristischen Blätter" Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Herausgeber: Albin Klein& Otto Fischer.
Vtr. 45.
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Telephon: Nr. 362.
Die Staatsschulden- Cilgung Heffens.
Den Kammern ist der bereits angekündigte Notge= jezentwurf, betr. Tilgung der hessischen Staatsschulden im Jahre 1911 zugegangen. Der Entwurf ist von Geheimrat Dr. Be der unterzeichnet und besagt: Artikel 1, daß verwendet werden sollen: nach dem Ludwigsbahngesetzentwurf 600 000 Mt., an ersparten Zinsen aus den Tilgungen der Jahre 1900 bis 1910 307 953 Mark, aus Staatsrentenkapitalien 107 200 Mt., aus unverfügbaren Abträgen auf Staatsanleihemittel für Bad- Nauheim und den Domänenergänzungsfonds 510 000 Mt., und endlich als besondere Tilgung von drei Fünftel Prozent der Nichteisenbahn schuld von rund 74 397 000 Mark 446 000 Mark, in Summa 1 971 535 Mark. Artikel 2 des Gesetzes stimmt, daß die Art der Tilgung dem Ermessen der Regierung vorbehalten bleibt. In der beigegebenen kurzen Begründung zu dem Gesetzentwurf wird ausgeführt, daß die Regierung dem Verlangen der beiden Finanzausschüsse nachgekommen sei, und ein förmliches Notgesetz zur Tilgung der Schulden im Jahre 1911 vorgelegt habe. Einer neueren Begründung bedürfe diese Vorlage daher weiter nicht.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 22. Februar.
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Landwirtschaft für Eisenbahner. Der Minister hat an die K. E.-D. folgenden Erlaß ergehen lassen:„ Für die Lebenshaltung der Arbeiter ist es von großem Nutzen, wenn sie ein Stück Land zur Bewirtschaftung pachten können. Es ist deshalb den Wünschen der Arbeiter auf Verpachtung von eisenbahnfiskalischem Gelände nach Möglichkeit zu entsprechen. Es tönnen sich z. B. bei Anschlußanlagen Trennstücke ergeben, die der anschlußnehmende Grundbesitzer nicht miche in früherer Weise verwerten kann. Auch wird sich beim Grunderwerbe, falls derartige Trennstücke nicht bei einer Enteignung ohnehin miterworben werden müssen und dann Dispositionsland werden, die Möglichkeit bieten, den Eigentümer zur Verpachtung von Flächen zu bestimmen, die für ihn unwichtig geworden sind. Namentlich werden entbehrliche Stücke benachbarter Staatsdomänen gewählt werden können. Die Kgl. Eisenbahndirektionen wollen daher in geeigneten Fällen mit den Königlichen Regierungen behufs Ueberlassung von Grund und Boden in Verbindung treten."
B.
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* Gießen. Bei der am Montag stattgefundenen Gemeindevertreterwahl zum Kreistag wurden gewählt: Oberbürgermeister Mecum- Gießen, Geheimer Justizrat Dr. Gutfleisch- Gießen, die Bürgermeister Schneider- Utphe, Dörmer- Lich, Kreiling- Heuchelheim ( dessen Gegenkandidat Ortskrankenkassenkontrolleur Beckmann- Gießen blieb um 7 Stimmen in der Minderheit), Leun Zimmer- Grünberg, Horst- Nieder- Bessingen und Die am Dienstag erfolgte Wahl Großen- Linden. Der Höchst be steuerten zeigte folgendes Resultat: auunternehmer Winn und Justizrat Hirschhorn wurden wieder-, Kommerzienrat Schirmer und Justizrat Grünewald( für Kommerzienrat Heyligenstaedt und Landdirektor Bücking) neu in den Kreistag gewählt. gerichts Gießen. Der Vertreter des Fachs der Nasen-, Hals- und Ohrenheilkunde an unserer Landesuniversität, Professor r. von Eiden, hat einen außerordentlich verlockenden Ruf an die Universität Erlaugen ausge dem ihm die Gr. Regierung in Aussicht schlagen, nad, stellen konnte, ie werde die äußerst dringlich gewordene Frage der Erb a Hung einer klinik f. Ohren Nasen- und alsfrankheiten im Staatsvor anschlag 1912 ihrer Lösung entgegenführen. Unserer Landesuniversität ist damit eine als Arzt, Forscher und Lehrer gleich ausgezeichnete Kraft erhalten worden.
Gießen. Nachdem im Dezember vorig. Jahres gekündigt allen im Dienst befindlichen Bauaspiranten worden war, hat die hessische Staatsbauverwaltung nunmehr auch, wie der„ Darmst. Tägl. Anz." erfährt, allen im Staats- und Kreisdienst provisorisch verwendeten Regierungsbauführern und Baunei- stern auf spätestens 1. April 1912 gekündigt. Das Duell Dr. Küpper- Mezz wurde am 20. Februar vor dem Reichsgericht verhandelt. Metz war bekanntlich vom Landgericht GieBen zunächst freigesprochen worden, während D. K. 3 Monate Festung erhielt. Der Freispruch erfolgte, weil das Gericht seiner Aussage, er habe absichtlich vorbeigeschossen und sich lediglich stellen wollen, Glauben geschenkt habe. Dieses Urteil war jedoch auf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hin aufgehoben und Metz in erneuter Verhandlung nunmehr ebenfalls
Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
des Großherzoglichen Polizei- Amtes
Behörden Oberhessens sowie vieler anderer Expedition: Seltersweg 83. ( Haus Brüder Schmidt.)
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Mittwoch den 22 Februar 1911
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zu drei Monaten Festung verurteilt worden. In seiner gegen die Verurteilung beim Reichsgericht eingelegten Revision rügte Metz insbesondere, daß ein innerer Widerspruch in der Urteilsbegründung insofern vorliege, Widerspruch in der Urteilsbegründung insofern vorliege, als einmal gesagt werde: Die Absicht des Dr. K., ihn zu töten, habe nicht festgestellt werden können, an derer Stelle aber: Dr. K. wäre damit einverstanden gewesen, wenn Metz getroffen worden wäre. Ferner sei ein Zweikampf zu Unrecht angenommen, da nicht schon in dem von seiner, des Metz, Seite aus erfolgten bloBen Antreten zum Duell eine Zweikampfshandlung liege; auch ein bloßer dolus eventualis genüge nicht. Hiergegen führte der Reichsanwalt aus, daß von einem Widerspruch in der Urteilsbegründung keine Rede sein fönne; zum Zweikampf genüge es ferner, wenn einer der Beteiligten den Gegner habe treffen, der andere sich habe lediglich stellen wollen; hier sei aber ein ernstlicher Angriff seitens des Dr. K. und ein ernstliches Antreten zum Zweikampf seitens des Angeklagten fest= gestellt. Gemäß seinem Antrage erkannte der höchste Gerichtshof auf Verwerfung der Revision, da in den Ausführungen der Vorinstanz kein Rechtsirrtum zu erblicken sei.
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a= Gießen, 21. Febr. Die Familie des Schnei dermeisters Wilhelm Heß ist vorgestern unerwartet in tiefe Trauer versetzt worden. Letzten Sonntag Abend besuchte er mit seiner Tochter eine Vereinsfestlichkeit und legte sich dann nach der Heimkehr schlafen ohne sein Gebiß aus dem Munde zu nehmen. Während des Schlafes verschluckte er dasselbe und es konnte leider trotz schnellster Hilfe und Operation nicht entfernt werden. Am Montag abend ist der in unserer Stadt bestens bekannte Mann gestorben.
* Gießen. Im Interesse der Allgemeinheit sei darauf aufmerksam gemacht, daß nur gut fundierte und best organisierte Wach- und Schließgesellschaften ihre Existenzberechtigung nachweisen können. Dies dürfte bei der Frankfurter Wach- und Schließgesellschaft nach 10jährigem Bestehen der Fall sein; umsomehr dieselbe an 7 Plätzen der Umgegend Frankfurts vertreten ist und nach der geführten Statistik gutes geleistet hat. Es ist daher außer Zweifel, daß die Einwohner Gießens, die doch bisher mit dem Bewachungsdienst der Frankfurter- Wach- und Schließgesellschaft während der 5 Jahre, wo sie hier den Bewachungsdienst versieht, äußerst zufrieden waren, sich bei dem neuen Unternehmen nicht anschließen, ohne erst Gewähr zu haben, wie der Dienst ausgeübt werden soll. In der Regel geht es solch kleinen Unternehmen, so schreibt uns die Fr. W. u. Sch. 6., wie Limburg 2c. Da sie von keiner großzügigen Gesellschaft unterstützt werden, stehen sie auf unsicheren Füßen und müssen über kurz oder lang wieder den Betrieb einstellen. In Offenbach a. M., wo die vorgenannte Frankfurter Wach- und Schlteßgesellschaft auch schon seit 7 Jahren eine Filiale betreibt, mußte auch ein zweites vor 4 Monaten neu gegründetes Geschäft gen Mangels an Beteiligung 2c. den Betrieb einstellen; und hat dort die neu aufgetauchte Konkurrenzgesellschaft den Betrieb der Frankfurter Wach- und Schließgesell schaft ganz übertragen. Ein Beweis, wie schwer es ist, ein derartiges Unternehmen in einer kleinen Stadt auf eigene Füße zu stellen. Die Frankfurter Wach- u. Schließgesellschaft gibt ihren Abonnenten außerdem eine Gratispolice gegen Einbruchs- Diebstahl.
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Wetzlar, 22. Febr. Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung der Rheinischen landwirtsch. Berufsgenossenschaft vom 24. Oktober v. Js. tritt in der Berechnung der Zuschlagsbeiträge
mit rückwirkender Kraft vom 1. Januar 1910 ab eine
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Bfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Gesamtleitung: Albin Klein.
Telephon: Nr. 362.
23. Jahrg.
N. in Bad- Nauheim."( Sollte es nicht ein Fastnachts= scherz sein? D. Red.)
Marburg. Der landwirtschaftliche Kreisverein hat für Beteiligung an dem gelegentlich der Ausstellung der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Kassel stattfindenden hessischen Trachtenfest 200 Mark bewilligt. Die bunten Hessentrachten werden demnach in Kassel vertreten sein.
Darmstadt. Der Großherzog hat dem Rechner und Schatzmeister des Landeskriegerverbandes, zum Ritterfreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps Hauptmann d. L. a. D. Carl Waldecker, die Krone des Großmütigen verliehen.
* Darmstadt, 21. Febr. Das Großherzogspaar begibt sich heute nachmittag zum Besuche des Herzogsregenten- Paares nach Braunschweig.
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Selters( Westerwald). Im Mai 1910 ging durch eine ganze Reihe von Zeitungen die Nachricht, daß beim Darlehenskassenverein in Sel= Fast ein Jahr saß der Revisor Mans über den Büchern, ters bedeutende Unterschlagungen vorgekommen seien. um Klarheit in die verfahrenen Geschäfte des Vereins zu bringen. Der Verlust der Kasse, der 225 000 Mark betragen soll, ist hauptsächlich dadurch entstanden, daß dem Pferdehändler Seligmann Sonnenberg, der gar nicht Mitglied der Kasse war, ein Kredit von 106 000 Mark eingeräumt wurde. Mit diesem Seligmann Sonnenberg haben Vorstand und Aufsichtsrat einen raten zu decken bereit ist. Ueber diesen Vergleich ist die gleich abgeschlossen, nach dem er 20 500 Mt. in JahresMehrheit der Mitglieder sehr entrüstet, da von Sonnenberg selbst ein Kontoauszug in Höhe von 140 000 Mt. anerkannt wurde. In der Generalversammlung wurde auf Vorschlag des Vorstandes die Leitung dem Verbandsdirektor der Raiffeisengenossenschaften, Dr. Nolden aus Frankfurt a. M., übertragen, der sich als Protokollführer den Rechtsanwalt Teves aus Montabaur mitgebracht hatte. Der Stadtv. Rudolph- Frankfurt a. M., der die Vollmacht einer Witwe besaß, stellte den Antrag, von der Tagesordnung die Punkte 2:„ Genehmigung der berichtigten Bilanz pro 1909", und 3:„ Genehmigung der Rechnung und Bilanz pro 1910, Entlastung des Vorstandes und Rechners", abzusetzen. Nolden und Revisor Mans bekämpften diesen Antrag mit allerlei Einwendungen. Mit 74 gegen 54 Stimmen wurde jedoch der Antrag Rudolph angenommen. Auf Verlangen wurde auch das Protokoll der im Oktober 1910 stattgefundenen Generalversammlung verlesen, aus dem ersichtlich wurde, daß der Anteil der Mitglieder von 50 Mark um 200 Mark erhöht worden war. Ueber weitere Erhöhungen der Haftanteile sollte eine neue Generalversammlung beschließen. Etwaige Prozesse sollten tunlichst vermieden(?) werden. Haftbar gemacht werden sollten die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wie folgt: Landwirt Schmidt- Selters mit 10 000 Mt., W. Günther- Selters mit 10 000 Mt., Heß- Vielbach mit 14 000 Mt., W. Heß- Quirnbach mit 6500 Mk., MeuerAltklosterhof mit 6000 Mt., J. Ströder- Nordhofen mit 9000 Mt., Grübling- Mogendorf mit 10 000 Mt. Schmidt 5.- Rückroth mit 4500 Mt., Scheier- Mogendorf mit 1500 Mark, Jackel- Maxseim mit 1200 Mt., Jackel- Vielbach mit 2000 Mt., Büßler- Vielbach mit 2000 Mt., SteinZierbach mit 720 Mark und W. Scheier- Maxseim mit 2600 Mt., welche Beträge durch Verlustscheine sichergestellt werden sollten. Unter dem Punkt„ Verschiedenes" machte der frühere Rechner des Vereins Meuer, die aufsehenerregende Mitteilung, daß Seligmann Sonnenberg eines Tages mit 50 000 mt. in Scheinen zu ihm gekommen sei; er habe jedoch Sonnenberg an den die Ge
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für landwirtschaftliche Nebenbetriebe schäfte führenden Reviſor Mans gewiesen, und Mans Aenderung ein. Bisher wurde für diese Betriebe
habe Sonnenberg nach Hause geschickt, ohne die ange= botene Summe anzunehmen. Auf diese ungeheuerliche Beschuldigung erwiderte Revisor Mans sehr erregt:„ Ich Es ist ein Racheakt und habe noch reine Hosen an. Lügengewebe von Meuer, wenn er sagt, Sonnenberg habe mir 50 000 Mt. bezahlen wollen und ich hätte Sonnenberg wieder weggeschickt." Und nach weiteren Ausführungen meinte Mans in größter Erregung:„ Wenn noch jemand wie Meuer das sagt, dann sage ich: Sie sind ein ganz infamer, gemeiner Lügner." Nach dem Verlesen des Protokolls der getagten Generalversammlung wurde diese geschlossen. Die abgesetzten Tagesordwur- nungspunkte sollen in einer Generalversammlung, am 5. März stattfindet, erledigt werden.
für je 30 Arbeitstage eine Grundsteuer von 2 Mark berechnet und von letzterem Betrag ein alljährlich wech selnder Prozentsatz als Beitrag erhoben. Künftighin werden nur noch feste Zuschlagsbeiträge und zwar für je 30 Arbeitstage 1 Mark erhoben. Infolge dieser Neuregelung können in diesem Jahre die Zuschlagsbeiträge für Nebenbetriebe nicht, wie bisher, mit den allgemeinen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaftsbeiträgen vielsammen eingezogen werden; ihre Hebung findet mehr diesmal für sich erst im Mai d. Js. statt. Friedberg. Rechtsanwalt Otto Jöckel de zur Rechtsanwaltschaft am Landgericht der Provinz Oberhessen zugelassen.
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Bad Nauheim. In der„ Hungener Landpost" befindet sich ein Inserat aus Bad- Nauheim, welden:„ Tüchtige Waschfrau" gegen hohen Lohn zum ches verdient, der Deffentlichkeit bekannt gegeben zu werbaldigen Eintritt gesucht. Offerten mit 3eugnis abschriften und Photographie zu richten an N.
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Tausendfach bewährte Nahrung bel: Brechdurchfall, Diarrhöe, Darmkatarrh, etc.
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