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Bekanntmachung.

Die Vorschriften der Meldeordnung werden vielfach nicht beachtet. Wir machen daher auf die nachstehenden Bestimmungen aufmerksam mit dem Anfügen, daß die Schuhmannschaft die meldepflichtigen Veränderungen streng überwachen und etwaige Verfehl­ungen gegen die Meldevorschriften zur Anzeige bringen wird.

Gießen, den 23. Februar 1911.

Großh. Polizeiamt. Gebhardt.

Auszug aus der Meldeordnung für die Stadt Gießen.

1. Meldepflicht u. Meldefrist. Zur Meldung bei dem Polizeiamt sind verpflichtet: u- und Weg zu g.

1. Wer in die Gemeinde Gießen einzieht, um in der­selben seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, un­ter Vorlage der ihm von seinem bisherigen Wohnorte erteilten Abmeldebescheinigung binnen acht Tagen vom Tage des Einzugs an.

2. Wer aus der Gemeinde Gießen wegzieht, um sei nen gewöhnlichen Aufenthalt aufzugeben, unter Angabe

des Orts, an den er verzieht, vor dem Wegzuge.

3. Diejenigen, welche der in die Gemeinde Gießen einziehenden oder aus derselben wegziehenden Person Wohnung und Unterkommen gewährt haben, sofern die An- und Abmeldung durch den zunächst Verpflichteten nicht selbst geschehen ist, binnen 10 Tagen nach deren Einzug oder Wegzug.

Wohnungswechsel.

4. Hauseigentümer von dem in ihren Häusern durch Einzug oder Auszug vorgehenden Wechsel, das Lokal mag zum persönlichen Aufenthalt oder nur zum Ge­schäftsbetrieb verwendet sein, unter Angabe der früheren bezw. künftigen Wohnung des Ein- oder Ausziehenden binnen 8 Tagen nach den Ein- oder Auszuge. Zu glei­cher Angabe sind Hauptmieter ganzer Häuser oder ein­zelner Teile derselben verbunden, wenn sie Wohnungen wieder an Untermieter abgeben.

Bei unter obrigkeitlicher oder sonstiger Verwaltung be­findlichen Gebäuden ist der Verwalter statt des Eigen­tümers für die Anzeige verantwortlich.

5. Wer innerhalb der Gemeinde Gießen seine eigene oder gemietete Wohnung verändert, unter Angabe der verlassenen, sowie der neubezogenen Wohnung, insofern die Meldung nicht bereits durch den nach 4 zunächst Verpflichteten erfolgt ist, binnen zehn Tagen nach der Wohnungsveränderung.

6. Diejenigen, welche andere bei sich in Schlafstellen aufnehmen, von jeder Aufnahme binnen 24 Stunden. Diensteintritt und Dienst austritt. 7. Jeder Dienstbote, Handlungsdiener und Gewerbe­gehilfe, Lehrling oder Fabrikarbeiter, welcher in einen Dienst eintritt oder denselben verläßt, binnen 24 Stun= den nach erfolgtem Diensteintritt oder Dienstaustritt.

8. Gewerbetreibende und Dienstherrschaften von dem Diensteintritt und Dienstaustritt ihrer Handlungsdiener, Gewerbsgehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienst­boten binnen 5 Tagen nach dem Diensteintritt oder dem Dienstaustritt, falls die Anzeige nicht bereits durch die nach 7. zunächst Verpflichteten erfolgt ist.

Fremdenaufnahme.

9. Gast- und Herbergswirte täglich bis um 9 Uhr vormittags über alle in den letzten 24 Stunden erfolg­ten Aufnahmen von Fremden.

10. Wer ein ortsfremdes Kind in Pflege aufnimmt, binnen 24 Stunden nach erfolgter Aufnahme.

2. Form der Meldung.

1. Jm Gesindedienst Eintretende haben sich beim Ein­

tritt in jeden neuen Dienst persönlich zu melden und, falls sie nicht bereits im Besitze eines Gesindedienstbu­

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2. Mit Ausnahme der den Dienstboten obliegenden Meldungen( siehe 2., 1) können die vorgeschriebenen Meldungen sowohl persönlich als schriftlich geschehen. Zu den schriftlichen Meldungen werden zweckmäßig die hierfür eingeführten Formularien verwendet, welche auf dem Meldebureau des Polizeiamts und auf der Polizeiwache am Selterstor auf Erfordern verabreicht

werden.

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3. Ueber die erfolgten Meldungen von Zuzügen und Wegzügen( 1., 1-3) werden von der Meldestelle schrift­liche Bescheinigungen erteilt. Dienstboten erhalten solche durch Visierung oder Abstempelung der Dienstbücher. Für andere Meldungen wird schriftliche Bescheinigung auf Verlangen erteilt.

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Abends 6 Uhr: Pfarrassistent Schorlemmer. Montag, den 13. März, abends 8 Uhr: Vereinig ung der konfirmierten weiblichen Jugend der Matthäus­gemeinde.

Mittwoch, den 15. März, abends 6 Uhr: Dritte Passionsandacht. Pfarrer D. Schlosser.

Donnerstag, den 16. März, abends 8 Uhr: Versammlung des Frauenvereins der Matthäusgemeinde. In der Johanneskirche.

Vorm. Uhr: Pfarrer Ausfeld.

Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde. Pfarrer Ausfeld.

Abends 6 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.

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Heute Freitag, den 10. März, abends 5% Uhr: Versammlung der konfirmierten weiblichen Jugend der Johannesgemeinde,

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Samstag, den 11. März.

Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Ge­legenheit zur hl. Beicht.

Sonntag, den 12. März.

2. Fastensonntag. Beginn der österlichen Zeit. Vorm. von 6% Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm. um 7 Uhr: Die erste hl. Messe. Vorm. um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. Vorm. um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vorm. 11 Uhr: hl. Messe mit Predigt. Nachmittags um 6 Uhr: Christenlehre; darauf Passions Andacht.

Dienstag und Freitag abends um Uhr ist Fa­stenandacht.

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