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Bekanntmachung.

Es sind folgende Stiftungszinsen zu vergeben:

1. 12 Gaben von je 20 Mt. an hiesige Arme aus der Hofgerichtsrat v. Krug- Stiftung,

2. 8 Gaben von je 20 Mt. an hiesige Arme aus der Friedrich Lony- Stiftung.

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Meldungen nimmt das Armenamt, Afterweg 9, bis J. C. Wallenfels, Giessen

20. Januar entgegen.

Gießen, den 4. Januar 1911.

Großh. Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Abfuhr des Haustehrichts.

Die mangelhafte Aufstellung der Kehrichtgefäße, ins­besondere aber die Verwendung ungeeigneter Kehrichtbe­hälter( wie Holzkisten, Eimer und Kästen ohne Deckel), hat in vielen Fällen eine Verunreinigung des Straßen­geländes zur Folge. Ferner muß es als Mißstand be­zeichnet werden, wenn stundenlang nach stattgehabter Leerung die Gefäße auf den Bürgersteigen stehen blei­ben und den Verkehr hemmen.

Wir haben die Schutzmannschaft angewiesen, diesem Uebelstand ihre verschärfte Aufmerksamkeit zuzuwenden und alle Verstöße gegen die Bestimmungen des Artikel 111 und 112 des Polizeistrafgesetzbuchs und§ 366 9 und 10 R. St. G., die das Herausstellen der Gefäße auf die Straße 2c. und die Verunreinigung von Orts­straßen und öffentlichen Plätzen unter Strafe stellen, zur Anzeige zu bringen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß eine ordnungs­gemäße und reinliche Art der Aufbewahrung des Haus­kehrichts durch die Verwendung der mit Deckel versehe­nen Kehrichtgefäße, wie sie von verschiedenen Firmen zur Zeit in den Handel gebracht werden, sehr gefördert wird. Diese runden Kehrichteimer mit Tragbügel und daran befestigtem Deckel verhindern das Herausscharren und Verschleppen des Kehrichts durch Hunde, erleich­tern die Entleerung der Behälter bei der Abfuhr und sind, wenn sie, wie vorgeschrieben, innerhalb des Hof­tores oder der Türe aufgestellt sind und nach der Leer­ung alsbald entfernt werden, für das Straßenbild nicht mißständig. Die einschlägigen Bestimmungen des Re­gulativs betreffend Reinhaltung der Straßen und öf­fentlichen Plätze bringen wir ferner nachstehend in Er­innerung:

Abfuhr des Haustehrichts.

Kirchenplatz 21.

Laden: Nene Bäue 17.

Freitag, den 6. Jannar, abends 8 Uhr

in der neuen Aula der Universität

Vortrag

von Fräulein Dr. Alice Salomon aus Berlin über

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Versetzungshalber Paterre- Eintrittsgeld: für die vorderen Plätze 1 Mr., für die hinteren Pläge 50 Pfg.

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( für Mitglieder der Ortskrankenkasse frei). Der Vorstand des Gesamtfrauenvereins: Frau Prof. Höhlbaum.

Bekanntmachung.

Die Lieferung:

1. der Kleider und Wäsche für stadtarme Pfle­gefinder und Zwangszöglinge,

2. der Schuhe nach Maß und der Anfertigung

der Schuhreparaturen,

3. des fertigen Schuhwerks und 4. des Brotes für Stadtarme

für die Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1912 ist zu vergeben.

Angebote sind bis spätestens 31. Januar 1911 beim Städtischen Armenamt, Asterweg 9, wo auch die Be­dingungen eingesehen werden können und die Angebots­formulare erhältlich sind, einzureichen.

Gießen, den 4. Januar 1911.

Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.

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1. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich lediglich Seltersweg 83 auf die Beseitigung des Hauskehrichts und der häus­lichen Abfälle; Kehrichtkasten und Gefäße, welche Bau­schutt, Steine, gewerbliche Abfälle und dergleichen ent­halten, werden seitens der Kehrmannschaft weder ent­leert, noch wird deren Inhalt abgefahren.

2. Ebensowenig ist die Kehrmannschaft verpflichtet, Kehrichtkasten oder Gefäße zu entleeren, welche den nach­stehenden Bestimmungen, insbesondere denjenigen be= züglich des Fassungsraumes, nicht entsprechen.

3. Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein; dieselben dürfen das Maß von 60 Cbdm. Inhalt keinesfalls überschrei­ten. Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz von 50:40:30 3entimeter Größe kann auf dem Tiefbauamt eingesehen werden.

Gießen, den 2. Januar 1911.

Großh. Polizeiamt.

Gebhardt.

Bekanntmachung.

Warnung vor unlauteren Darlehens= Vermittler n.

Wir haben schon wiederholt vor dem unlauteren Ge­schäftsgebahren gewisser Darlehensvermittler gewarnt, die in Zeitungen sich zur Vermittelung oder Beschaffung von Darlehen unter anscheinend günstigen Bedingungen er­bieten, denen es aber vielfach weniger um die Beschaff= ung der Darlehen zu tun ist, als um die Erzielung von Gewinn dadurch, daß sie entweder die Behandlung der Darlehensgesuche von der Vorauszahlung eines die wirklichen Auslagen übersteigenden Kostenvorsch u s- ses für Einholung einer Auskunft über die Kredit­würdigkeit des Nachsuchenden 2c. abhängig machen, oder auf Grund von zur Irreführung geeigneten Zeitungs­annoncen und Prospekten den Darlehensuchenden eine sogenannte Geldoffertenlist e, d. i. ein umfang­reiches Verzeichnis von Darlehensvermittlern und Dar­lehensgebern, gegen Bezahlung einer Gebühr, die meist durch Nachnahme erhoben wird, übersenden. Wie be­rechtigt diese Warnung ist, beweist die Tatsache, daß fortwährend Verurteilungen derartiger Personen wegen Betrugs zu empfindlichen Strafen bekannt werden.

Da auch hiesige Einwohner durch das unlautere Ge­schäftsgebahren derartiger Personen zu Schaden gekom­men sind, können wir unsere Mahnung zur Vorsicht ge­genüber unbekannten, Darlehensvermittlern nur wieder­holen.

Gießen, 2. Januar 1911.

Großh. Polizeiamt.

Gebhardt.

( Haus Brüder Schmidt).

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,, Ei, Frauchen, schmeckt der Kaffee aber heute famos!"

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,, So? Na, da will ich Dir etwas verraten. Weil Du so nervös warst, habe ich angefangen, Kathreiners Malzkaffee zuzusetzen, erst in kleinen Portionen, dann immer mehr und was Du jetzt trinkst und so riesig lobst, das ist reiner Kathreiners Malzkaffee, ohne jeden andren Zusatz. Nun siehst Du selbst, wie fein Kathreiners Malzkaffee schmeckt, von dem Du früher glaubtest, Du könntest ihn nicht trinken. Probieren geht über Studieren!"

Der Gehalt macht's!"

Der Vorstand der Ortsgruppe des Allg. Deutschen Frauenvereins: Frau Helene Glane.

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen.

Es tönnen eingestellt werden:

2 Schuhmacher, 1 Fahrbursche, 2 Dienstmädchen, eine Behrlinge: 1 Glaser, 1 Koch, 1 Kellner. Zeitungsträgerin, 2 Laufmädchen.

Schant- und Gastwirtschaftspersonal: 5 Küchenmädchen, 3 Hausmädchen, 3 Zimmermädchen.

Es suchen Arbeit:

1 Schmied, 1 Steindrucker, 2 Buchbinder, 5 Schlosser, 1 Schuhmacher, 1 Feuerschmied, 1 Zimmermann, ein Schneider, 2 Sattler, 1 Tapezierer, 1 Installateur, dret Bauschreiner, 1 Heizer, 3 Anstreicher und Weißbinder, 3 Fuhrknechte und Fahrburschen, 16 Taglöhner, 7 Haus­burschen, 9 Butz- und Lauffrauen, 3 Waschfrauen, ein Handlungsgehilfe, 1 Schreiber.

Gaft und Schankwirtschaftspersonal: sechs Kellner, 8 Lohn und Aushilfskellner, 1 Küchenchef.

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Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

Sonntag, den 8. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias, Missionsfest. Kollekte für die Heidenmission.

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Gottesdienst.

In der Stadtkirche.

Vormittags 9% Uhr: Pfarrer D. Schlosser.

Vorm. 11 Uhr: Militärgottesdienst. Pfr. Schwabe. Nachm. Úhr: Kinderkirche für die Matthäus- Ge­Pfarrer D. Schlosser.

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Abends 5 Uhr: Pfarrer Schwabe.

Abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten männli­chen Jugend der Matthäusgemeinde. Montag, den 9. Januar, abends 8 Uhr: sammlung der konfirmierten weiblichen Jugend der Mat­thäusgemeinde.

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Dienstag, den 10. Januar, nachm. 4 Uhr im Matthäussaal: Frauenmissionsverein. Vortrag des Herrn Missionar Gutekunst aus Kamerun, wozu alle Missions= freunde eingeladen werden.

Mittwoch, den 11. Januar, abends 8 Uhr: Ver= einigung der konfirmierten weiblichen Jugend der Mar­fusgemeinde.

Donnerstag, den 12. Januar, abends 8 Uhr im Matthäussaal: Bibelstunde.( Bilder aus der Apo­stelgeschichte.) Pfarrassistent Schorlemmer.

In der Johanneskirche. Vorm. Uhr: Professor D. Eck. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde. Pfarrer Bechtolsheimer.

Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld. Abends 7 Uhr: Versammlung der konfirmierten weib­lichen Jugend der Lukasgemeinde und Versamm­lung der konfirmierten männlichen Jugend der Jo­honnesgemeinde.

Montag, den 9. Jan., abends 8 Uhr: Versamm­lung des Frauenvereins der Johannesgemeinde. Mittwoch, den 11. Jan., abends 8 Uhr: Bibel­stunde im Lukassaal. Pfarrer Bechtolsheimer. Freitag, den 13. Jan., nachm. 4 Uhr: Versamm­lung des Frauenmissionsvereins der Lukasgemeinde. Abends Uhr: Versammlung der konfirmierten weiblichen Jugend der Johannesgemeinde.

Batholische Gemeinde

Samstag, den 7. Januar.

Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Ge­legenheit zur hl. Beicht.

Sonntag, den 8. Januar.

Fest der Erscheinung des Herrn. Vorm. von Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beicht. Vorm. um 7 Ühr: Die erste hl. Messe.

Vorm. um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. Vorm. um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt. Vorm. 11 Uhr: hl. Messe mit Predigt. Nachm. 5% Uhr: Christenlehre; darauf Festandacht mit Segen.

Druck der Gießener Verlagsdruckerei, Klein& Fischer. Verantwortlich: Für den redaktionellen Teil: O. Fischer, für Reklame u. Anzeigen: W. Schmidt, sämtl. in Gießen.

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