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Vermischtes.

Knaben als Einbrecher. Die Rixdorfer Polizei nahm gestern früh sieben Knaben fest, die nach ihrem eigenen Geständnis seit Oktober v. J. in Rixdorfer Laubenkolonien Einbrüche verübt haben. Die Knaben, die sich im Alter von zehn bis vierzehn Jahren befinden, hatten sich auf Veranlassung eines aus der Schule bereits entlassenen 14jährigen Burschen zu einer Bande zusammengetan und systematisch die Lauben ausgeplündert. Bei einem gestern versuchten Diebstahl wurde einer der Burschen festgenom­men, während die anderen aus der Schule heraus ver­haftet wurden.

Das schändliche Treiben der Erpresser steht wieder ein­mal in Berlin in voller Blüte. Die Kriminalpolizei hat schon wieder zwei Verhaftungen von Erpressern vorgenom men. Ein Pensionatsinhaber in der Kochstraße erhielt mehrere Briefe, in denen er schließlich aufgefordert wurde, unter dem Zeichen L. M. eine bestimmte Summe nach einem angegebenen Postamt zu schicken. Sende er kein Geld, so werde die Sittenpolizei auf sein Pensionat auf­merksam gemacht werden. Der geängstigte Mann über­gab die Briefe der Kriminalpolizei, die sehr bald einen 18 Jahre alten Gürtler als den Erpresser ermittelte und festnahm. Er legte ein Geständnis ab und wurde dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Der zweite Erpresser ist ein Zimmervermieter, bei dem ein Student wohnte, der von einem Onkel regelmäßig einen beträchtlichen Mo­natswechsel erhielt. Der Erpresser verlangte von dem Onkel brieflich eine bestimmte Summe unter gewissen An­drohungen. Auch in diesem Falle konnte der Erpresser bald festgenommen werden.

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Eine seltsame Liebestragödie beschäftigt die Bewoh­ner von Cumberland in den Vereinigten Staaten. Am Neujahrsabend weilte der Kaufmann Charles Twigg im Sause seier Braut Fräulein Grace Elosser. Das Paar unterhielt sich im Eßzimmer mit der Brautmutter, und bei Lachen und Scherz vergingen die Nachmittagsstunden, dann wurde Frau Elosser kurze Zeit abberufen. Als sie zurückkehrte und im inzwischen dunkel gewordenen Zim­mer nach den beiden rief, erhielt sie keine Antwort. Sie ging zum Sofa, tastete nach ihrer Tochter und berührte sie in dem Glauben, jene scherze, aber leblos fiel der Kör­per plötzlich zu Boden. Als Licht angezündet wurde, fand man auch den Bräutigam tot. Die ärztliche Untersuchung- ergab, daß Twiggs und seine Braut Zyankali genommen haben mußten. Bei den beiden war aber kein weiteres Gift, auch wurde weder im Hause der Braut, noch in dem des Bräutigams solches gefunden, wie auch zum Selbst­mord gar kein Grund vorlag. Dagegen wurde im Munde Twiggs noch ein Stück Kaugummi gefunden. Man neigt nun zur Annahme, daß es sich um ein Geschenk einer Eifer­süchtigen handelt, und daß es der Kaugummi war, der 3jankali enthielt. Vielleicht hat das junge Mädchen auch bavon genommen, vielleicht ist die Üebertragung durch einen Kuß erfolgt.

Der Schrecken der Geschäftsleute am Halleschen Tor in Berlin war eine siebenköpfige Einbrecherbande, von der die Kriminalpolizei jetzt fünf Mitglieder unschädlich ge= macht hat. Die Bande erbrach in der Lindenstraße und in anderen Straßenzügen in der Umgebung des Halleschen To­res fast jede Nacht Schaufenster und erbeutete besonders Schmucksachen, Pelze und Federn. Trotz der Belebtheit je­nes Viertels blieben die Einbrecher unentdeckt, bis ihnen die Kriminalpolizei durch ständige Beobachtungen in den Kreisen der Halbwelt auf die Spur tam. Die Beamten fanden bei Mädchen Sachen, die aus jenen Einbrüchen Stammten. Die Spur führte zurück nach einem Cafe in der Friedrichstraße und einer Schankwirtschaft in der Linden­Straße. Diese beiden wurden jezt ständig beobachtet, und so gelang es, das ganze Treiben aufzudecken. Zu den Stammgästen der beiden Lokale gehörten ein gewisser Reinhold Röske mit dem Spitznamen Studenten- Rein­hold", ein früherer Kaufmann Franz Harms, genannt ,, Pröpfenfranz", und ein Händler Max Kröbel, der in sei­nen Kreisen als Brillantenmar" bekannt ist. ,, Studenten­Reinhold" war der Führer der Einbrecherbande, die zum Teil noch aus unbestraften Leuten bestand. Fünf Mann betrieben die ,, praktische Arbeit", Harms und Kröbel über­nahmen die Beute und setzten sie in der Halbwelt ab. Den Erlös pflegte die Bande in dem Cafe zu verjubeln.

Der Mieter mit dem Hundertmarkschein. Ein Ham­burger Hausbesitzer hatte beim letzten Wohnungswechsel das seltene Glück, daß sich sofort ein Mieter einstellte, der an dem zu mietenden neuen Quartier nicht das geringste auszusehen hatte. Einem etwaigen Zweifel des Hauswirts über seine finanzielle ,, Bonität" begegnete er mit dem Hin­weis darauf, daß er gewohnt sei, die Miete monatlich im Voraus zu bezahlen. Unter diesen Umständen beglück­wünschte sich der Hauswirt und begann auf einen lässig hingeworfenen Hundertmarkschein den Rest herauszugeben. Als der Mann zwei Zehnmarkstücke blizen sah, ergriff er diese, murmelte etwas und verschwand. Der verdugte Haus­wirt besah sich jetzt seinen Hundertmarkschein, was er früher hätte tun sollen, und fand sich im Besize einer Blüte", Nicht so arg." Ist's wahr, daß Ihr neuer Kassierer schon eine kleine Operette komponiert hat?" aber sonst ist's ganz' n ehrlicher Mensch."

Gewiß

Schlimm und schlimmer. Ich reiche gegen meine Frau die Ehescheidungsklage ein sie hat mich böswillig verlas= sen." Du Glücklicher! Die meinige bleibt böswillig."

Hoffähigkeit.

Aus den Erinnerungen eines Hofmannes. Alljährlich wenn die Zeit herankommt, daß man sich rüstet auf die Saison, wird die Frage laut, wer Anspruch darauf hat, zu den Hoffestlichkeiten eingeladen zu werden, welche Schritte zu tun sind, um in die Liste der Einzula­denden zu gelangen. Nun ist die Frage für den Berliner Hof leicht zu beantworten. Die Damen müssen, um zu den Hoffesten eingeladen zu werden, adlig sein, mit der Ausnahme, daß die Gemahlinnen und Töchter bürgerlicher Staatsminister und der ihnen an Rang gleichstehenden Offiziere gleichfalls den Vorzug genießen, hoffähig zu sein. Irrtümlich ist die Meinung, daß die Damen, deren Männer den Erzellenztitel erhalten, dadurch hoffähig werden, und es ist mehr wie einmal vorgekommen, daß bürgerlichen Damen die peinliche Eröffnung gemacht werden mußte, daß der hohe Rang ihres Gemahls ihnen den Zutritt zu den Hoffestlichkeiten nicht gewähre. Was die Herren betrifft, so sind alle Offiziere, ob adlig oder bürgerlich, hoffähig, die bürgerlichen Beamten erst von einer bestimmten Rangstufe

an.

Ganz anders streng als am Berliner Hofe sind die Vorschriften über Hoffähigkeit am kaiserlichen Hofe zu Wien. Um dort hoffähig zu sein, muß man die Geheimrats­oder Kämmererwürde haben, und das ist der Grund, wes­halb fast sämtliche männliche Mitglieder der standesherr­lichen Homilien in Desterreich Kämmerer sind, während in

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den oeutschen Staaten die Prinzen und Grafen aus mediatisierten Häusern es verschmähen, sich zu Kammer­Herrn ernennen zu lassen. In Wien ging oder geht es bei Hofe nur nach dem Alter der Geheimrats- oder Kämmerer= Würde.

Neben den strengen Bedingungen, an die man in Wien die Hoffähigkeit knüpft, erscheinen die Anforderungen, die zur Zeit des Herzogs Ernst II. von Koburg an die Per­sonen gerichtet wurden, die zu Hofbällen eingeladen wur­den, mehr als liberal Hier galt fein Stand, fein Name, fönnte man sagen Hoffähig war jedes junge Mädchen, das ein hübsches Gesicht hatte Man behauptet, daß Töchter her­zoglicher Lakaien, wenn sie gut aussahen, auf den Hofbällen willkommene Tänzerinnen waren Und man erzählte mir einst, daß am Tage nach einem Hofballe eine Anzahl junger Offiziere aus benachbarten Garnisonen sich auf dem Gothaer Bahnhof zusammenfand, um heimzureisen. Am Büfett lie= Ben sie sich ein Glas Bier geben, und da kam ihnen das Büfett- Fräulein so merkwürdig bekannt vor. Ich weiß nicht, mein Fräulein," lagte der eine, wo wir uns schon gesehen haben, aber gesehen habe ich Sie schon."..." Aller­dings," erwiderte das junge Mädchen, gestern abend auf dem Hofballe habe ich mit dem Herrn Leutnant getanzt!" Daß heute an dem Koburg- Gothaischen Hofe andere Grund­sätze über die Hoffähigkeit gelten, bedarf keiner weiteren Erwähnung.

Der großherzogliche Hof in Weimar war unter dem Großherzog Alexander und der Großherzogin Sophie sehr exklusiv und auf einem vornehmen Fuße geführt, aber Fremden gegenüber, wie auch hervorragenden Künstlern und Gelehrten, sehr entgegenkommend und liebenswürdig. Manche thüringischen Höfe haben zumteil noch strenge Vor­schriften über die Hoffähigkeit, während andere wieder bür­gerliche Beamte und hervoragende Industrielle, Kaufleute, vorausgesetzt, daß sie Chefs einer Fabrik oder eines Han­delshauses sind, mit Gemahlinnen und Töchtern zu ihren Festen zulassen.

Der fönigliche Hof in Dresden hat immer für be= sonders, vornehm gegolten, sich aber, wenigstens unter den beiden letzten Königen, den Fremden, besonders Englän­dern und Amerikanern nachsichtiger gezeigt als den eige­nen Landesfindern. Daß endlich die beiden mecklenburgi­schen Höfe an der alten Ordnung, die keinen Bürgerlichen über die Schwelle läßt, unerbittlich festhalten, wird niemand überraschen. Ging man doch bis zum Tode des Großher­zogs Friedrich Wilhelm in Strelit so weit, daß in der Kirche die Andächtigen beim Eintritt vom Küster befragt wurden, ob sie adlig oder bürgerlich seien, und je nach der Antwort auf die eine oder andere Seite gewiesen wurden. Dasselbe fand bei Konzerten im Park statt, wo verschiedene Alleen für den Adel und für die Bürgerlichen bestimmt waren. Ja, sogar im Tode wurde ein Unterschied gemacht, im Geläute der Glocken, und wenn man ein Sterbegeläut hörte, wußte man gleich, ob es einem Adligen oder einem Bürgerlichen galt.

Dem Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg und sei­ner trefflichen ersten Gemahlin, der Herzogin Elisabeth, ge= borenen Prinzessin von Sachsen- Weimar, mögen die gesell­schaftlichen Zustände in Braunschweig zunächst etwas sonderbar erschienen sein, da sie die Sitten und Gebräuche der Höfe zu Schwerin und Weimar gewohnt waren. Nun war es aber unmöglich, Schweriner oder Weimarsche An­sprüche an die Leute zu erheben, die man in Braunschweig bei Hofe sehen wollte. Die Herrschaften fanden sich also in die gegebenen Verhältnisse und begnügten sich damit, etwas höhere Ansprüche an den Anzug der bet Hofe erscheinenden Personen zu stellen. So wurde den Damen verboten, in weißen Lederschuhen zu erscheinen, ste durften nur in wei­ßen Atlasschuhen kommen. Den Herren aber, die keine Unt­form hatten, wurde befohlen, Escarpins, Schuhe und Strümpfe und das sogenannte französische Hofkleid mit De­gen anzulegen. Der schwarze Frack war vollständig ver­pönt. Das gab bei den ersten Hofbällen viele Enttäuschun­gen, da Familien, deren Väter feine Uniform hatten, zu Hause bleiben mußten, was den tanzlustigen Töchtern ein schmerzliches Opfer bedeutete. Nun ist es immerhin etwas eigentümlich, daß am Königlichen Hofe zu Berlin die Her= ren, denen keine Uniform zusteht, im Frack und weißer Binde erscheinen können und ihnen auch das Recht zusteht, im französischen Hofkleide zu kommen, daß aber in Braun­schweig dieses Recht zur Pflicht geworden ist.

Indes läßt sich nicht viel dagegen sagen. Jeder Hof hat das Recht, für seine Besucher nach Belieben Vorschriften zu erlassen, und wer sich ihnen nicht fügen will, der bleibt eben fort!

Die Londoner Polizei im Kampf mit Anarchisten.

Jr dem Londoner Vororte Houndsdith, wo kürzlich, wie gemeldet, bei einem Kampfe mit russischen Verbrechern eine Anzahl Polizisten getötet wurden, ist es gestern wie­der zu schweren Zusammenstößen zwischen den zahlreichen dort Hausenden Verbrechern und Polizeimannschaften ge= tommen. 700 Polizeibeamte versuchten mit unterstützung von Truppen, in das Haus, in dem man die beiden Mör­der der kürzlich getöteten Polizisten vermutete, einzudrin­gen. Die Nachforschungen der Polizei nach den Mördern dauerten schon mehrere Wochen. Die Polizei umstellte nach und nach das Gebäude, wobei viele Revolverschüsse zwi­schen den Polizeibeamten und dort wohnenden Auslän­dern gewechselt wurden. Im Verlaufe des Kampfes erhielt ein Schuhmann einen Schuß in die Brust. Die Kugel gleicht den von den Mördern gebrauchten. Eine Abteilung der schottischen Garde kam schließlich der Polizei zu Hilfe. Das Gebäude fing schließlich an zu brennen. Nachdem die Flommen das ganze Haus ergriffen hatten, stiegen die Belagerten aufs Dach, von wo sie auf die Soldaten und die Polizeibeamten schossen. Es wurden verschiedene Ex­plosionen gehört. Gegen 2 Uhr nachmittags stürzte das Dach ein. Im Augenblick, als das Dach des brennenden Hauses mit den darauf geflüchteten Verbrechern zusam­menstürzte, erschütterten mehrere heftige Explosionen die anliegenden Straßen. Man nimmt an, daß diese Explo­sionen von einem Bombenlager herrühren, das in dem Hause verborgen war. Auf dem zusammenstürzenden Dach sah man noch einige Momente dunkle Gestalten verzwei­felt umherlaufen. Dann schoß eine ungeheure Rauch- und Feuersäule hoch empor und die Gestalten verschwanden mit den Trümmern in der Tiefe. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sämtliche Verbrecher in den Flammen um­gekommen sind. Das Innere des Hauses gleicht einem Trümmerhaufen. Eine ungeheure Menschenmenge belagerte die ganze Umgegend. Um 3 Uhr nachmittags trafen drei Geschütze der reitenden Artillerie auf dem Kampfplah ein. Die Feuerwehrleute drangen in das abgebrannte Gebäude ein, wo sie mehrere Leichen gefunden haben sollen.

Nach den letzten Berichten über die gestrige Straßen­schlacht hot die Polizei in dem in Brand geschossenen Hause nur zwei Leichen aufgefunden, die von vielen Projektilen durchbohrt und gänzlich verbrannt waren. Die Polizei glaubt, daß der Brand durch die Schüsse entstanden ist, die die Gasleitung durchbohrten, also nicht durch die Ver­brecher angelegt wurde. Ein Polizeiinspektor wurde durch einen Schuß in die Hüfte schwer verwundet. Das Haus, in dem die beiden Leichen liegen. wird von der Polizei bernacht

Schließlich, meldet uns der Vraht now:

London, 4. Januar. Allmählich beginnt sich die Aufregung über die erstaunliche Affäre im Osten Londons zu legen und nun erscheint allen das Erstaunlichste daran, daß zwei verzweifelte Verbrecher von der gemeinsten Sorte die Themse- Stadt fast ebenso erschüttern konnten, als wenn eine feindliche Armee plötzlich in ihrer Mitte er­schienen wäre. Es gilt jetzt für sicher, daß die beiden ge­fundenen Toten die einzigen Gegner von 1000 Mann Polizeitruppen, zwei Abteilungen schottischer Gardetruppen mit einem Mayimgeschütz und einer Abteilung Feldartille­rie mit 3 Geschützen sowie von einem zahlreichen Feuer­wehraufgebot mit Dampfspritzen waren, welche große Wehrmacht von dem Minister des Innern und einem Stab von Offizieren befehligt wurde, um einen halben Tag lang Belagerungsdienst zu üben.

Drabtnachrichten und neuestes.

Ein Pockenfall in Berlin.

Berlin, 4. Januar. In einer deutsch- russischen Arbeis terfamilie erkrankte der dreiviertel Jahr alte Sohn unter verdächtigen Umständen. Der hinzugerufene Arzt ließ fo= wohl das Kind wie die Eltern nach dem Krankenhause schaf= fen, da begründeter Verdacht vorlag, daß das Kind an schwarzen Pocken erfranft sei. Die bakteriologische Unter­suchung ergab, daß tatsächlich ein Fall von schwarzen Pocken vorliegt. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat der Knabe den Krankheitsfeim aus Rußland mitgebracht.

Mordversuch aus Mitleid.

Hamburg, 4. Januar. Vor dem hiesigen Landges richt standen gestern der 21jährige Kaufmannslehrling Otto­mar Kothe aus Kottbus und sein 27jähriger Bruder Dr. chem. Walter Kothe, der Assistent an einem chemischen La­boratorium in Großlichterfelde ist, unter der Anklage, den Versuch gemacht zu haben, ihren Bruder Karl, der infolge eines Selbstmordversuches erblindet war durch Gift aus der Welt zu schaffen, um den Unglücklichen von seinem Lei­den zu erlösen. Das Gericht verurteilte beide Angeklagte gemäß dem Antrag des Staatsanwalts zu je 5 Monaten Gefängnis.

Kampf eines Pastors mit Einbrechern.

Düsseldorf, 4. Januar. In das evangelische Pastorat am Clever Platz drangen in der letzten Nacht Diebe ein. Der Pastor erwachte und schoß auf die Verbrecher. Diese erwiderten die Schüsse und flüchteten dann. Einer von ih­nen wurde später von einem Kriminalbeamten verhaftet. Ein anderer verlegte einen Beamten, der ihn festnehmen wollte, durch mehrere Schüsse und entkam dann.

Schwerer Rodelunfall.

0 Saarbrücken, 4. Januar. Beim Rodeln auf einem an der Straße gelegenen Platze fuhren zwei Knaben im Alter von 8 und 9 Jahren direkt in ein Fuhrwerk hinein und wurden schwer verletzt.

Drei Mädchen ertrunken.

Forbach( Elsaß), 4. Januar. Gestern abend sind in Altrip beim Schlittschuhlaufen drei Mädchen ertrunken. Die Leichen konnten erst nach vielem Suchen geborgen werden.

Furchtbarer Betriebsunfall.

Nürnberg, 4. Januar. Ein furchtbarer Betriebsunfall hat sich in der Tuchfabrik im nahen Weißenburg ereignet. Die Arbeiter Winkler und Schlupf waren an den Trans­missionen mit dem Auflegen eines Niemens beschäftigt, als die Transmission plötzlich in Bewegung gesetzt wurde. Winkler wurde mehrere Male herumgeschleudert, sein Kör­per durchschlug eine Holzwand und fiel dann gräßlich ver­stümmelt leblos ab. Er hinterläßt eine Witwe und zehn Kinder. Schlupf kam mit leichten Verlegungen davon. Erdbeben im asiatischen Rußland.

Petersburg, 4. Januar. In Taschken wurde heute früh 4 Uhr ein heftiges Erdbeben verspürt. In Wjernyi sind einige Gebäude zerstört worden. In Kopal sind eben­falls mehrere Erdstöße verspürt worden, die große Risse im Erdboden hervorgerufen haben.

Brand eines Personenwagens.

Warschau, 4. Januar. In der vorletzten Nacht geriet ein Personenwagen dritter Klasse auf der Niemenbahn zwi­schen Grodnow und Suwalki in Brand. Der Wagen wurde gänzlich eingeäschert. Einige verkohlte Leichen sind unter den Trümmern gefunden worden. Zehn Personen haben schwere Brandwunden erlitten.

Warschau, 4. Januar. Die Nachricht vom Brande eines Personenwagens auf der Niemen- Bahn bestätigt sich. Der Brand ist durch unvorsichtiges Umgehen der Passagiere mit Benzin entstanden.

Räuberromantik in Wild- West. Neuyork, 4. Januar. Der Southern Pacific- Bug wurde in der Nähe von Ogden von zwei Banditen angehalten. Sie erschossen den Negerkellner und nahmen den zahlreichen Pas= sagieren ihre ganze Barschaft und sämtliche Wertsachen ab.

Handel und Verkehr.

Frankfurt, 3. Januar. Viehmarktpreise vom 2. Januat Preise für 1 Zentner: 1. Ochsen: a) vollfleischige, ausge­mästete höchsten Schlachtwertes höchstens 6 Jahre alt( Re­bendgewicht) M 52-57,( Schlachtgewicht) M 95-98, b) junge fleischige, nicht ausgemästcte und ältere ausgemästete( e- bendgewicht) M 46-51,( Schlachtgew.) M 83-93, c) mäßig genährte junge, gut genährte ältere( Lebendgem.) M 43-53, ( Schlachtgew.) M 79-83, 5) gering genährte jeden Alters ( Lebendgew.) M-,( Schlachtgew.) M-, 2. Bullen: a) vollflet­schige, ausgewachsene, höchst. Schlachtwertes( Lebendgew.) M 46-49,( Schlachtgew.) M 76-81, b) vollfleischige jüngere ( Lebendgew.) M 41-45,( Schlachtgew.) M 68-75, c) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere( Lebendgem.) M 00-00,( Schlachtgew.) M 00-00, d) gering genährte( Lebend­gew.) M 00-00,( Schlachtgem.) M 00-00, 3. Färsen und Kühe: a) vollfleischige ausgemästete Färsen, höchsten Schlachtwertes( Lebendgewicht) M 42-46, b) voll­fleischige ausgemästete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren( Lebendgem.) M 40-45,( Schlachtgewicht) M 74-81, c) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut ent­wickelte jüngere Kühe und Färsen( Lebendgem.) M 33-40, ( Schlachtgew.) M 63-77, d) mäßig genährte Kühe und Fär­sen( Lebendgem.) M 24-31,( Schlachtgem.) M 48-62, e) ge­ring genährte Kühe und Färsen( Lebendgem.) M 21-23, ( Schlachtgew.) M 48-52, 4. Gering genährtes Jungvieh ( Fresser)( Lebendgew.) M-,( Schlachtgem.) M - Kälber: a) Doppellender, feinste Mast( Lebendgem.) M-,( Schlacht­gew.) M -, b) feinste Mast-( Vollmilch- Mast) und beste Saugkälber( Lebendgew.) M 58-61,( Schlachtgew.) M 96 bis 102, c) mittlere Mast- und gute Saugkälber( Lebend­gew.) M 52-56,( Schlachtgew.) M 88-95, d) gering. Saug= fälber( Lebendgew.) M 50-51,( Schlachtgem.) M 85-86. Schafe: a) Mastlämmer und jüngere Masthämmel( Lebend­gem.) M 37-88,( Schlachtgew.) M 78.-, 6) ältere Masthäm­mel und gut gen. Schafe( Lebendgew.) M ( Schlacht­gew. M c) mäßig genährte Hämmel und Schafe( Merz­schafe)( Lebendgew.) M--( Schlachtgew.) M 8) Marschschafe oder Niederungsschafe( Lebendgew.) M ( Schlachtgew.) M Schweine: a) Fettschweine über 3 Zentner Lebendgewicht( Lebendgew.) M-,( Schlachtgew.) Mb) vollfleischige Schweine über Zentner Lebend­gew. Lebendgem. M 00-00,( Schlachtgew.) M-, c) voll­fleischige Schweine über 2 3tr. Lebendgew.( Lebendgew.) M 53%-56,( Schlachtgew.) M 68-70, d) vollfleischige Schweine bis zu 2 3tr. Lebendgew.( Lebendgew.) M 54-55,( Schlacht­gew.) M 68-70, e) fleischige Schweine( Lebendgew.) M 51 bis 58,( Schlachtgew.) M 65%-68, f) Sauen( Lebendgew.) M 50.( Schlachtgew.) M 62.

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