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Gießener Beifung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 50 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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vierteljährlich 1,50 Mr., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Erscheint jeden Werktag früh.- Die Humoristischen Blätter" liegen wöchentlich einmal gratis bei. Redaktion: Seltersweg 83.- Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Herausgeber: Albin Klein& Otto Fischer.

Nr. 4.

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Telephon: Nr. 362.

Zur Entlassung der hess. Bauaspiranten

schreibt uns der Verband der mittleren Baubeamten in Hessen:

Am Neujahrstag tagten die mittleren hessischen Bau­beamten in einer außerordentlichen, sehr zahlreich besuch ten Hauptversammlung in Frankfurt a. M., um zu der neuerdings von der hessischen Regierung verfügten Ent­lassung sämtlicher noch im Dienst befindlichen Staats­dienstanwärter Stellung zu nehmen.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

des Großherzoglichen Polizei Amtes

Behörden Oberhessens sowie vieler anderer Expedition: Seltersweg 83. ( Haus Brüder Schmidt.)

Donnerstag den 5. Januar 1911

Aus der Heimat.

Gießen ,, den 5. Januar. Das hess. Volksschulwesen erfordert im Jahr 1911 einen Gesamtaufwand des Staates von 2 781 510 Mart, 68 400 Mt. mehr als im Vorjahre. Im Jahre 1908 gab es in Hessen 982 Volksschulen, da­von 414 in der Provinz Oberhessen, 369 in der Pro­vinz Starkenburg und 199 in der Provinz Rheinhessen. An Lehrkräften waren tätig: 2973 Lehrer und 467 Leh­Wie bekannt, sind im vorigen Jahre durch die fast rerinnen. Die Schulen wurden besucht von 96 907 vollständig lahm gelegte staatliche Bautätigkeit in Hessen Knaben u. 98 485 Mädchen, zusammen 195 392 Kinder. zirka 40 Bauaspiranten aus staatlicher Verwendung ent­lassen worden. Nun erhielten in diesen Tagen, durch Beförderung von Kranten auf der eine allgemeine Verfügung Großh. Ministeriums an die Eisenbahn. Der preußische Eisenbahnminister hat staatlichen Bauämter, sämtliche noch im Dienst befind- angeordnet, daß fünftig für die Beförderung eines Kran­lichen 38 Bauaspiranten wenn auch in weniger scharfen auf der Eisenbahn sechs Fahrkarten zweiter Klasse fen Form als im vorigen Jahre zu lösen sind, wozu noch ein Extrazuschlag von 7 Pfg. pro Achse und Kilometer für die Zeit kommt, während welcher der Wagen vor und nach dem Transport des Kranken zu seinem Bestimmungsort leer läuft.

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ihre Kündigung. Die in der Presse und auch vom ganzen hessischen Volk einstimmig verurteilte Regierungsmaßnahme ist umso be­dauerlicher und härter, daß sie Staatsdienstanwärter mit 6-13 Jahren Dienstzeit und im Alter von 31-47 Jahren trifft. Es wurde allgemein die Ansicht kund, daß eine gleiche harte Maßnahme noch nie eine hessische Be amtengruppe betroffen hat und ein derartig harter Fall noch in keinem anderen Bundesstaat zu verzeichnen war. Die von der Regierung veröffentlichte, objektiv ein­seitige Erklärung in der Darmstädter Zeitung" vom 22. Dezember 1910, worin man den Bauaspiranten vorhält, daß diese schon vor Jahren vielleicht schon etwa vor 6-10 und noch mehr Jahren? einsehen mußten, daß die staatliche Bautätigkeit einmal ganz aufhören würde und sie dieserhalb auf Anstellung im Staats­dienste nicht zu rechnen hätten, erregte allgemeinen Un­willen. Wie bitter ist jetzt bei den Betroffenen die Ent­täuschung, durch alle Staatsdienstanwärter 10 und noch mehr Jahre für einen fast sündhaft niedren Ge= halt dem Staat seine besten Jahre und Kräfte geopfert zu haben und hiernach noch entlassen zu werden. Was nüzen alle schönen und fürsorgenden Worte der Regier ung, wenn ihnen die Tat fehlt. Wie kann man stehen, daß die Regierung nicht die Macht und das Recht hat, in die Selbstverwaltungsbestimmungen der Kreise wenn nötig durch Gesetzesänderung einzugreifen und die gekündigten Staatsdienstanwärter im Kreis= dienste, anstelle des hier sehr zahlreich vorhandenen, viel jüngeren und ungeprüften Personals, zu verwenden? Es wurde allgemein der Ansicht Ausdruck verliehen, daß die Kündigungsverfügung hätte unterbleiben müssen, und, daß der Regierung vornehmste Aufgabe die wesen wäre, bei den Kreisverwaltungen, den Kulturin­spektionen, der Kgl. Preußischen und Großh. Hessischen Eisenbahnverwaltung 2c. vorstellig zu werden und die Beamten in andere Dienstzweige zu überweisen, anstatt sie ihrem Schicksal und sich selbst zu überlassen. Die Versammlung ist einstimmig der Hoffnung, daß die Kün­digungsverfügung vom 2. Dezember 1910 zurückgezo­gen wird und die überflüssigen Beamten der Bauabteil­ung in geeigneter Weise anderweitig verwendet werden. Zum Schlusse wurde nachstehende Resolution einstim­mig angenommen und der Vorstand der Vereinigung mittlerer Baubeamten beauftragt, diese Großh. Mini­sterium und der Kammer der Landstände zu unterbreiten:

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,, Die am 1. Januar 1911 zu Frankfurt a. M. ta­gende zahlreich besuchte außerordentliche Hauptver= sammlung der Vereinigung der mittleren Baubeam­ten Hessens erblickt in der angekündigten Entlassung der seit 6-13 Jahren im Staatsdienst beschäftigten Bauaspiranten, zu einer Zeit anhaltenden wirtschaft lichen Tiefstandes und während gleichzeitiger Weiter­beschäftigung von 43 ungeprüften Technikern in staat­lichen Baubetrieben und Baubetrieben der Kreisver waltungen, eine unberechenbare Schädigung der von der Kündigung Betroffenen sowohl, als auch des ge­samten mittleren Baubeamtenstandes. Die Ver­sammlung hofft, daß die Großh. Regierung ernstlich bestrebt ist, Schaden hier abzuwenden und, daß Maß­nahmen getroffen werden, die aufgekündigten Staats­dienstanwärter in staatlichen Betrieben sowohl als auch in den unter der Oberaufsicht des Staates stehenden und mit staatlichen Mitteln unterstützten Baubetrieben der Kreise, unterzubringen und nach und nach dekret­mäßig anzustellen. Sie richtet an die Großh. Regier­ung und an die Hohen Kammern der Landstände wiederholt und dringlich die Bitte, eine Aenderung des Kunststraßengesetzes von 1896 dahingehend her­beizuführen, daß die Kreisstraßenmeisterstellen verstaat­licht werden, damit die Anstellung aller mittleren Bau­beamten nach einheitlichen Grundsätzen geregelt wer­den kann und ältere Anwärter dieser Stellen nicht übergangen werden."

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Der Finanz ausschuß der 3 weiten Rammer trat unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Osann zusammen, um zunächst in eine allgemeine Be prechung der Finanzlage mit Rücksicht auf das neue Staatsbudget einzutreten. Es wurde allseitig der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß eine Besser­ung in allen Gebieten zu konstatieren ist, so daß man mit Vertrauen auf eine günstige Weiterentwicklung die Beratung des vorliegenden neuen Staatsvoranschla­ges herantreten kann. Da durch den Tod des Abgcord­neten Reinhart eine Neueinteilung der Referate notwen­dig ist, wurde diese vorgenommen.

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-0- Paketeinsammlung durch die Post. fendende Pakete auf Bestellung aus den Wohnungen ab­Es ist noch nicht genügend bekannt, daß die Post abzu­holen läßt. Man braucht nur ein offenes Schreiben, eine Karte oder einen Zettel mit den Worten: Paket abho­nächsten Briefkasten zu werfen oder einem Briefträger len bei( Name und Wohnung)" unfrantiert in den mitzugeben, und die Sendung wird bei der nächsten Pa­fetbestellfahrt gegen eine Gebühr von 10 Pfg. von dem Hause des Absenders abgeholt. Das Verfahren ist ein­fach und bequem und besonders solchen Personen zu em­pfehlen, denen ein Dienstbote nicht zur Verfügung steht.

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Darmstadt. Die Besetzung des durch den Tod des Frhrn. v. Gagern freigewordenen Gesandten= postens in Berlin wird, wenn man den hier umlau­fenden Kombinationen Glauben schenken darf, eine Um­bildung des hessischen Ministeriums zur Folge haben. Es heißt, daß als Nachfolger v. Gagerns in erster Li­nie der Minister des Innern v. Hombergf zu Vach in betracht komme. An seiner Stelle würde Fi­nanzminister Br a un wieder das Ministerium des In­nern übernehmen. Nach einer anderen Lesart soll Fi­nanzminister Braun, der sich augenblicklich zur Erholung auf Urlaub befindet, selbst nach Berlin gehen. Für den so oder so freiwerdenden Finanzministerposten wird ne­ben dem wegen seiner finanzpolitischen Qualifikation prädestinierten Geh. Rat Dr. Becker, der Oberbürger­meister einer rheinhessischen Stadt genannt.

? Krofdorf. Durch die erfolgte Zusammenlegung der Feldmark Krofdorf- Gleiberg, insgesamt 2000 Hektar, konnte bereits in dem abgelaufenen Jahr eine rege Bau­tätigkeit hier einsetzen. Für das neue Jahr sind u. a. auch öffentliche Gebäude, eine Kgl. Försterwohnung und eine Schule, in Aussicht genommen. Durch Geländeaus­tausch zwischen Fiskus und Gemeinde hat letztere an der Straße nach dem Kgl. Forst eine Parzelle von 25 Aar abgetreten zur Erbauung eines Forsthauses. Zwischen Krofdorf- Gleiberg wird für beide Orte eine gemeinsame Schule, einstweilen zu drei Klassen, errichtet. Krofdorf zählt 5 Klassen aber nur 4 Lehrer, dazu gilt auch Glei­berg schon seit Jahren als die stärkste einklassige Schule des Bezirks.

(* Lauterbach. Im vergangenen Sommer wurde in Altenschlirf eine der Kirchenglocken durch eine neue ersetzt. Diese stürzte nun kürzlich in den Turm herab und wurde stark beschädigt.

Sprendlingen b. Langen. Ein junger Bur­sche war in der Neujahrsnacht damit beschäftigt, in einer Wirtschaft einen Feuerwerkskörper anzuzünden, als plötz­lich die Polizei eintrat. Er steckte den bereits brennen­den Frosch" in die Tasche, in der er noch mehrere der= artige Körper hatte. Jm Nu explodierten dieselben und rissen dem bedauernswerten Menschen die eine Seite auf. Braunfels. Der Zar hat dem Kriegsveter­anen Friedrich He ß, der 44 Jahre in fürstlichen Dien­sten stand und am 1. Oktober in den Ruhestand trat,

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( Gießener Tageblatt)

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Telephon: Nr. 362.

23. Jahrg.

zu Weihnachten ein Andenken zugehen lassen. Heß hatte bei dem Zarenbesuch im Herbst im Schloß die Wache. Frankfurt a. M. Zum Zwecke der Hebung des Frankfurter Fruchtmarktes wurde beschlossen, wöchent­lich einen zweiten großen Fruchtmarkt abzuhalten, und zwar regelmäßig Mittwochs.

Gelnhausen. Die Stadt verkaufte den Schöf­ferpark um 150 000 Mt. an die Neue Badegesellschaft zu Gelnhausen".

Gelnhausen. Der Dienstag nachmittag die Station Meerholz durchlaufende Frankfurt- Berliner D- Zug Nr. 5 überfuhr bei Meerholz ein mit Holzstämmen beladenes Fuhrwerk. Der Fuhrmann wurde verletzt, 1 Pferd getötet, der Wagen zertrümmert. Der Zug blieb intakt.

* Braubach. Die hiesigen Gastwirte sind nun ebenfalls mit dem Wein aufgeschlagen, und zwar um 20 Pfg. pro Liter.

Grävenwiesbach. Jm hiesigen Gemeinde­wald wurde ein Baumriese, die sogn. Meineidsbuche" gefällt, die eine Holznutzung von 20 Rm. Scheit-, 4 Rm. Knüppelholz und 200 Wellen lieferte.

* Mainz. Am Samstag besuchte eine hiesige Da­me, geziert mit dem modernen großen Hut, an dem sich ebenso lange Hutnadeln befanden, ein Warenhaus. Im dichten Gedränge wendete die Dame ihren Kopf, wobei eine andere Frau durch die langen Hutnadeln 2 mäch­tige Risse im Gesicht erhielt. Das Blut rann der Ver­letzten in Strömen vom Gesicht herab. Die Fahrlässig= keit der Dame, deren Namen festgestellt wurde, dürfte sie teuer zu stehen kommen.

* Wöllstein. Beim Sammeln der Sauerwurm­Puppen stellte sich heraus, daß die meisten tot sind. Hof­fentlich ist das ein gutes Zeichen für die Abnahme der Plage.

Aus dem Gerichtssaal.

Strafkammer.

Gießen, 3. Januar 1911. Das Schöffengericht hatte den Uhrmacher Heinrich Gondner von Hungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 6 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er einen Jungen von Villingen, der sein Kind auf der Straße angefahren hatte, mißhandelt und dessen Rad demoliert hat. Der Angeklagte bestritt die Mißhandlung, wie auch die Sachbeschädigung und focht das Urteil an. Die Sache stellte sich bedeutend roher heraus als Schöffengericht, so daß auf eine höhere Strafe erkannt worden wäre, wenn die Staatsanwaltschaft auch Be­rufung eingelegt hätte.

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Der Taglöhner Georg Flauße und seine Ehefrau sind früher wegen Entführung angeklagt. Die Frau war mit einem Schreiner zu Ulrich st ein verheiratet. Nach der Scheidung heiratete sie nach Saarbrücken. Die Kin­der wurden dem Manne zugesprochen, der sie in schiedenen Familien unterbrachte. Im letzten Herbst ka­men die Angeklagten nach Wohnfeld in die Schule, wo es ihnen unter Täuschung des Lehrers gelang, das 12jährige Mädchen mitzunehmen. Sie kleideten es und brachten es trotz Sträubens bis zur Bahnstation Mücke, wo ihnen das Kind durch einen Gendarmen ab­genommen wurde. Die Frau bekam 10 und der Mann 5 Tage Gefängnis.

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In der Bollerschen Metzgerei in Gießen stahl der Taglöhner Georg Wienhold aus Grünberg ein Paar Stiefel, die er verkaufte. Er ist rückfällig. Urteil: Monate Gefängnis, abzüglich 5 Wochen Untersuchungs­haft.

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Beim Schächten hingen die Megger Salli Stern aus Geiß- Nidda und Markus Grünebaum aus Nid­da ein Kalb an den Hinterfüßen auf, statt die Vor= richtung zu gebrauchen. Sie erhielten Strafbefehle über je 4 Mark, deren Einspruch am Schöffengericht verwor­fen wurde. Auf Berufung des Grünebaum wurde des= sen Strafe auf 1 Mark ermäßigt.

Die Privatklage des Kaufmanns Wilhelm Homber­ger in Gießen gegen Friz Drullmann in Wetzlar, die sich wegen der Preise bei der Hundeausstellung ver­uneinigt und sich gegenseitig verklagt hatten, wurde zu­rückgenommen, da beide Teile ihre Ausdrücke widerrie­fen. Am Schöffengericht sind beide für straffrei erklärt

worden.

Gestorben.

Georg Friedrich, Gießen, Steinstraße 75.- Beerdig= ung 5. Januar, 3 Uhr. Theodore Güth Witwe geb. Jsterling, 69 Jahre alt, Gießen, Ludwigsplatz 3.- Beerdigung 6. Jan., 3 Uhr.