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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 50 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

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otertelfährlich 1,50 Mr., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­Erscheint ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Mittags 3 Uhr. Die Illuftr. Weltrundschau" Redaktion: liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Nr. 102.

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Telephon: Nr. 362.

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei- Amtes

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Behörden Oberhessens

Expedition: Seltersweg 83. ( Haus Brüder Schmidt.)

Dienstag, den 2. Mai 1911.

Wiederzusammentritt des Reichstages. feit, ein solches Pensum auch nur annähernd zu bewäl

Mit besonderer Spannung sieht man diesmal dem heute erfolgenden Zusammentritt des Reichs= tags entgegen, den die einen bereits als den sterben­den bezeichnen, während die anderen sein Leben sogar bis in das nächste Jahr hinein prolongieren möchten. Auf der heutigen Tagesordnung steht die erste Beratung des Einführungsgesetzes zur Reichsver­sicherungsordnung und gegebenenfalls des damit zu= sammenhängenden Entwurfes betreffend die Aufhebung des Hilfskassengesetzes. Nach dem im Seniorenkonvent und zwar im Einvernehmen mit den Verbündeten Re­gierungen vereinbarten Plan, der allerdings nur vor= läufiger Natur ist und noch manchem Programmwech sel unterliegen könnte, soll der Reichstag bis zu den am 2. Juni beginnenden Pfingstferien außer der Reichsver­sicherungsordnung noch den elsaß- lothringischen Verfas­sungsentwurf und das Schiffahrtsgesetz erledigen, die sämtlich noch der zweiten und dritten Lesung im Ple­num harren, wozu dann noch zwei Handelsvertrags= vorlagen kommen würden, da der Vertrag mit Japan bereits Mitte Juli und der mit Schweden am 30. No­vember d. Js. abläuft.

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Angesichts dieser Leporelloliste und der Unmöglich­tigen, konnte der Plan, diesem Reichstag nach den Etat für 1912 aufzuhalsen, nur als ein schlechter Witz er­scheinen, und es handelt sich ja in der Tat bereits um einen Witz von vorgestern. Ueberhaupt wird man gut tun, die angeblich bereits feststehenden Pläne über das weitere Schicksal des Reichstages mit Vorsicht zu ge­nießen, denn fürs erste ist noch alles in der Schwebe, und der leitende Staatsmann, der sich nicht bloß der Opposition der Linken, sondern in entscheidenden Fra­gen, wie es die reichsländische Verfassungsreform iſt, auch der gegenwärtigen Reichstagsmehrheit gegenüber sieht, ist angesichts der verworrenen Situation noch gar nicht in der Lage, Feldzugspläne zu schmieden. Ob der Reichstag eines natürlichen Todes ster­und ben, ob er aufgelöst werden wird, das wann die Neuwahlen stattfinden, alles sind Fragen an das Schicksal, die man stellen, aber nicht beantworten kann.

Sitzung des Provinzial- Husfcbusses der Provinz Oberbessen.

Gießen, den 29. April.

1. Refurs gegen einen Polizeibefehl Gr. Kreisamts Gießen bezüglich des Hof= gutes Utphe. Das Kreisamt Gießen erließ durch Beschwerden der Ortseinwohner von Utphe veran­laẞt

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( Gießener Tageblatt)

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23. Jahrg.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 2. Mai 1911. * Hessischer Blumentag. Schlechtes Wet­ter würde die Erträge des allgemeinen hessischen Blu­mentags natürlich außerordentlich beeinflussen. Da jedoch sich nunmehr die Veranstaltungen über das ganze Land erstrecken, und sich sogar die kleinen und kleinsten Ge­meinden freudig in den Dienst der guten Sache stellen, wird es kaum möglich sein, auf eine allgemeine Losung hin den Blumentag zu verlegen. Es soll deshalb im Falle ausgesprochen schlechten Wetters den örtlichen Komitees überlassen bleiben, den Blumen­tag um eine Woche, also auf Samstag oder Sonntag, den 13. oder 14. Mai, zu verschieben. Um Irrtümer zu vermeiden, sei noch einmal betont, daß nach dem Blumentag die gefüllten Sammelbüchsen nicht etwa un­eröffnet nach Darmstadt gesandt werden sollen, sondern daß das Deffnen und Zählen Sache der Kreiskomitees ist. Diese haben in vielen Kreisen das Deffnen und Zählen den örtlichen Komitees der einzelnen Gemeinden übertragen.

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Revierförster Adolph- Schlitz vor dem Reichsgericht. Gegen den Revierförster A.­Schlitz war Klage beim Landgericht Gießen wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Unterschlagung von Wild erhoben worden. A. sollte trotz ausdrücklichen Verbotes von höherer Stelle Rehböcke und Hasen geschossen und Wild für sich behalten oder verschenkt haben, das er der gräflichen Verwaltung hätte abliefern müssen. Es mußte indessen Freisprechung von der Anklage der Wilderei er­folgen, weil der Angeklagte das Jagdverbot irrtümlicher­weise lediglich für einen ausgesprochenen Wunsch gehal­ten hatte. Was die Unterschlagung anbelange, so wurde ausgeführt, könnten ihm diese auch nicht nachgewiesen werden; denn er habe nach pflichtgemäßem Ermessen Wild, daß nicht genießbar sei, ausscheiden dürfen, und dies sei dann entweder verscharrt, den Hunden über­lassen oder verschenkt worden. Das Gericht sei nun nicht in der Lage, festzustellen, daß das Wild, welches er nicht verbucht habe, verwendbar sei. Soweit er genieß­bares Wild für sich behalten habe, sei eine Unterschla­gung nicht als vorliegend zu erachten, solange dem An­geklagten nicht nachgewiesen werden könne, daß er bei der Aneignung die Absicht gehabt habe, das Wild nicht zu bezahlen. Das von ihm für seine eigenen Bedürf­nisse behaltene Wild sei auf Grund von Lieferscheinen erst nachträglich von der Verwaltung auf sein Gehalt verrechnet worden. Gegen dieses freisprechende Urteil legte die örtliche Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein, die vom höchsten Gerichtshof indessen als unbegründet verworfen wurde.

gegen den Pächter Jakobi daselbst einen Poli­zeibefehl, in dem gesagt war, daß J. öfter aus dem Hofgut Jauche 2c. in größeren Mengen in den Orts= fanal ablaufen lasse. Da der aus dem Ortskanal durch die Einfallschächte aufsteigende Geruch erheblich be­lästige und besonders die Schulkinder beim Unterricht gesundheitlich gefährdet würden, werde ihm bei Meidung einer Strafe von 50 Mark für jeden Tag und Fall der Zuwiderhandlung verboten, wenn er den Uebelstand nicht beseitige. Der Beklagte erhob gegen diesen Boli­zeibefehl Rekurs an den Provinzial- Ausschuß. Die erste Verhandlung vor dem Provinzialausschuß fand am 14. Januar d. Js. statt, es wurde aber beschlossen, zunächst eine Lokalbesichtigung vorzunehmen. In dem heutigen Termin wurde neben mehreren Zeugen auch als Sach­verständiger Medizinalrat Haberkorn von Gießen ver­nommen. Er bestätigt, daß tatsächlich ein unhygienischer Zustand vorgelegen habe, der ein Einschreiten im öffent­lichen Interesse erfordert hätte. Der Provinzialausschuß wies auf Grund gemachter Feststellungen den Rekurs gegen den Polizeibefehl zurück und verurteilte J. zur Tragung der Kosten des Verfahrens sowie zur Zahlung einer Verhandlungsgebühr von 20 Mark.

Schon von diesem Programm gilt das Wort: Harte Bissen gibt es zu kauen! Allein die Reichsver= sicherungsordnung mit ihren 1754 Paragra­phen dürfte noch außerordentliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Volksvertretung stellen, wenn hier auch zum Schluß eine Einigung erzielt werden dürfte und die Alarmmeldungen von der angeblich geplanten Obstruktion auf der einen und einer neuen Einschnürung der Geschäftsordnung auf der anderen Seite wohl nicht allzu ernst zu nehmen sind. Schlimmer noch sieht mit der reich sländischen Verfassungsre form aus, die für's erste auf den toten Strang ge­raten zu sein scheint, da die Konservativen sich gegen die Gewährung von drei Bundesstimmen sträuben und das Zentrum aus parteipolitischen Erwägungen die von der Regierung vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung bekämpft. Wenn möglich noch schlechter sind was man freilich zu bedauern keinen Anlaß hat die Aussichten des Schiffahrts abgabengesetzes oder, wie es in der euphemistischen Regierungssprache heißt, des Ge­setzentwurfes betreffend den Ausbau der Wasserstraßen. Einmal ist zwischen der Kommissionsmehrheit und der Regierung ein Konflikt entstanden, weil die erstere die Bestimmung gestrichen hat, wonach auch alle bisher ge­bauten Anstalten aus den Mitteln der Stromverbände unterhalten werden sollen, und zweitens sind die diplo­matischen Schwierigkeiten unterdessen so gewachsen, daß eine Einigung über diese Frage mit Desterreich Holland als ausgeschlossen gelten kann. Keineswegs günstiger ist das Horoskop, welches man der geplanten Herbsttagung stellen kann, von der die Regierung oder die Reichstagsmehrheit oder auch beide die Verabschiedung der Justizgesetze, der Gewerbegesetze und der Privatbeamtenversicherung erhoffen oder zu er­hoffen behaupten. Hoffen und Harren macht aber nach dem alten Sprichwort manchen zum Narren. Trotz aller Beweisführungen, welche die Notwendigkeit der Herbsttagung dartun wollen, bleibt es nach wie vor ein schwieriges Rechen- Exempel, wie der doch eben im Zei chen der Neuwahlen stehende Reichstag, dessen Mitglie der dann schon lebhaft von der Wahlagitation in An­spruch genommen sein werden, ein solches Riesenpensum auch nur annähernd bewältigen soll. Zwar die Novelle 3. Klage des Ortsarmenverbandes zum Strafgesetzbuch dürfte, nachdem sie bereits Gießen gegen den Ortsarmenverband die zweite Lesung passiert hat, und nachdem die Besei­Griedel wegen Unterstützung des A. S. tigung der sogenannten lex Wagner als sicher gelten kann, A. S. mußte zuletzt vom 20. März bis 16. April 1909 auch in der 3. Lesung keine unüberwindlichen Schwie­im hiesigen städtischen Hospital verpflegt werden und rigkeiten mehr bereiten. Desto schlechter sieht es mit der trat nach viertägiger Abwesenheit am 20. April 1909 Strafprozeßreform aus, denn abgesehen davon, daß so­wieder in dieses ein. Am 19. Mai verließ er das Ho­wohl das Gerichtsverfassungsgesetz, spital wieder, wurde am 29. September in die Klinik dem gegen 100 Paragraphen erledigt sind, und und am 22. Dezember 1909 in das Johann Friedrich­noch nicht in Angriff genommene Strafprozeß= ordnung noch die zweite und dritte Lesung zu pas- Stift in Laubach aufgenommen. Der Ortsarmenverband sieren haben, ist bisher noch keinerlei Einigung zwischen Gießen begehrte nun Ersatz seiner Vorlagen für S. vom Reichstag und Regierung über die heißumstrittene Frage 20. April 1909 ab mit 444,42 Mt. von dem Ortsar menverband Griedel, weil er dort vom 14. September der Organisation des Strafgerichts in Aussicht. 1906 bis 28. Februar 1908 und vom 16. Juni bis Arbeitskammergesetz hat zwar die zweite Le­5. November 1908 gearbeitet und nach der Novelle zum sung bereits durchgemacht, aber da die verbündeten Re­gierungen weder der Einbeziehung der Eisenbahnarbei- Unterstützungswohnsitzgesetz vom 30. Mai 1908 seinen ter noch der Wählbarkeit der Arbeitersekretäre in die Unterstützungswohnsitz erworben habe. Da S. am 16. April 1909, als er das städtische Hospital verließ, noch Kammern zustemmen wollen, wäre die Vorlage durch ein völliges Einschwenken der Reichstagsmehrheit im Besitz ausreichender Geldmittel gewesen sei und sich bis zum 20. April 1909 habe selbst ernähren können, zu retten, und auch auf eine Einigung über das Heim­so stelle die Erkrankung am 20. April einen neuen Pfle­arbeitsgesetz ist kaum noch zu rechnen. Mehr Nei­gefall dar, so sei Griedel zahlungspflichtig. Griedel wei­gung besteht bei den Parteien, die dringliche Privat beamtenversicherung unter Dach und Fach zu gerte sich und es kam zur Klage. Der Provinzial- Aus­bringen, während Kurpfuschergesetz und Fernsprechgeschuß war im Gegensatz zu der Klägerin der Ansicht, bührenordnung schon jetzt auf die Verlustliste gestellt werden können.

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2. Gemeinderatswahl zu Ober- Erlen ba ch. Aus der Gemeinderatswahl zu Ober- Erlenbach am 7. Januar d. Js. gingen Franz Veith, J. Schaub 2. und Johannes Schmitt als gewählt hervor. Kreisamt Friedberg beanstandete aber die Wahl, weil zwei Vertreter des höchstbesteuerten Drittels zu wählen gewesen seien, aber nur ein solcher ge= wählt worden wäre. Der Kreisausschuß entschied des halb, daß Neuwahl stattzufinden habe. Dagegen wurde Rekurs erhoben, der jedoch vom Provinzial- Ausschuß heute kostenfällig verworfen wurde.

daß es sich um die Fortsetzung der früher bestandenen Hilfsbedürftigkeit handele und wies die Klage ab.

Limburg, 30. April. Die Frau des Müh­lenbesitzers Schmidt auf der Lindenholzhäusermühle ge­riet in das Räderwerk der Mühle. Es wurde ihr der linke Arm ausgerissen und das linke Bein gebrochen. Die bedauernswerte Frau ist den schweren Verletzungen er­legen.

-n= Marburg, 2. Mai. Die hiesige Studenten= schaft ließ es sich nicht nehmen, den Wonnemonat Mai in hergebrachter Weise zu begrüßen. In den vielen studentischen Vereinshäusern und Ausflugsorten ging's in den Abendstunden bei Musik und Gesang lustig zu, und zwischen 11 und 12 Uhr bemerkte man wieder rings an den Höhen die schlangenartig sich langsam hinwin­denden Lampionzüge. Als die Mitternachtsstunde an­brach, flammten rings um die Stadt Feuerwerkskörper zum Nachthimmel empor und überall hörte man das Mailied singen. Um 12 Uhr spielte sich auf dem Markt­plaze die traditionelle Maifeier der Nassauer" ab, die mit gefüllten Gläsern und brennenden Lichtern an­tamen und mit Musikbegleitung das Mailied sangen.

* Marburg. Der bei der Baufirma Weishaupt beschäftigte Bautechniker M auß wollte am Samstag nachmittags zirka 350 Mt. Arbeitslohn nach den Stein­brüchen bei Niederweimar bringen. Auf dem Wege trat ihm plötzlich ein junger Bursche entgegen und schoß ihm eine Kugel in den Leib. M. stürzte zu Boden, und als er die Augen aufschlug, feuerte der Räuber einen zwei­ten Schuß auf ihn ab, der ihm den vor das Gesicht ge­haltenen linken Arm zerschmetterte. Um sein Leben zu retten, warf Mauß jetzt das Geld hin, welches der Räu­ber dann an sich nahm und in dem nahen Wald ver­schwand. Der Ueberfallene war dann, nachdem er län­gere Zeit bewußtlos gelegen, noch im Stande, sich in die Nähe des Steinbruches zu schleppen und um Hilfe zu rufen. Man brachte den Verletzten in die Marbur­ger Klinik. Die sofort benachrichtigte Gendarmerie ver­haftete im nahen Dorf Wehrshausen einen kaum 17 Jahre alten übel berüchtigten Burschen, der der Tat dringend verdächtig ist.