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Gießener Zeitung

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( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 50 pfg. monatlich oierteljährlich 1,50 Mr., vorauszahlbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweig­ausgabestellen vierteljährlich 1,20 Mk. Die Illuftr. Weltrundschau" Mittags 3 Uhr. Redaktion: liegt alle 14 Tage einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Nr. 127.

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Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen des Großherzoglichen Erscheint Bürgermeisterei Polizei- Amtes Behörden Oberhessens sowie vieler anderer Expedition: Seltersweg 83.

Telephon: Nr. 362.

Deutschland u. der Weltfchiedsvertrag. Der deutsche Botschafter in Washington hat der Re­gierung der Vereinigten Staaten mitgeteilt, daß das Deutsche Reich bereit sei, sich an dem von Amerika ge= planten Weltschied svertrag zu beteiligen. Diese Nachricht findet ihre amtliche Bestätigung durch folgende, vom offiziösen Draht verbreitete Meldung der Nordd. Allg. 3tg.":

Nachdem die Regierung der Unionstaaten der Deutschen Regierung zu erkennen gab, daß sie gewillt sei, ebenso wie mit England, so auch mit anderen Mächten einen Schiedsgerichtsvertrag auf breiterer Grundlage abzuschließen, sprach die kaiserliche Regie­rung den Wunsch aus, den von der amerikanischen Regierung ausgearbeiteten Entwurf kennen zu lernen, und erklärte ihre Bereitwilligkeit, in die Prüfung des Entwurfs einzutreten. Staatssekretär Knox teilte dem Grafen Bernstorff daraufhin den Entwurf mit, dessen Eintreffen in kurzer Zeit zu erwarten ist."

Die offiziöse Notiz ist, wie man sieht, sehr unver­bindlich abgefaßt: der Schritt, den Graf Bernstorff un­ternommen hat, verpflichtet zu nichts. Trotzdem scheint man davon in Amerika hochbefriedigt zu sein, denn das Nachrichtenbureau des Washingtoner Staatsdepartements gibt folgendes Communique aus:

Deutschlands Haltung in der Schiedsgerichtsfrage wird von der amerikanischen Regierung mit der größ­ten Genugtuung begrüßt. Die Washingtoner Regie­rungskreise glauben nun, da vier Großmächte an den Unterhandlungen über den internationalen Frieden teilnehmen, daß eine große diplomatische Errungen= schaft in Sicht sei."

Man sieht daraus, daß man in Washington se hr optimistisch veranlagt ist, da man an eine große diplo­matische Errungenschaft" glaubt, wenn Deutschland ne­ben Frankreich, England und der Union einen Schieds: gerichtsvertrag unterzeichnet. Wir haben bereits kürzlich betont, daß wir über die Bedeutung der Angelegenheit wesentlich nüchterner denken. Fragen der Ehre und vitale Interessen sind ja aus den Verträgen ausgeschie­den, und wenn sich ihretwegen zwischen zwei Staaten ernsthafte Differenzen entwickeln, dann wird eben das letzte Wort nach wie vor das Schwert sprechen. Vor die­ser letzten Möglichkeit kann die Welt nie ein papierner Vertrag schützen. Andererseits besteht für Deutschland absolut kein Anlaß, sich dem Schiedsvertrag nicht anzu­schließen; warum sollten wir uns weigern, einem Ab­kommen beizutreten, das uns zu nichts weiter verpflich­tet, als das, was jeder vernünftige Mensch im alltäg­lichen Leben auch tut, nämlich, bei Streitigkeiten zweiten und. dritten Ranges nicht gleich zu den Waffen zu grei­fen, sondern an das ordentliche Gericht zu appellieren? Ein derartiger Vertrag wird in den internationalen Be­ziehungen der Staaten sicher nur von Nutzen sein, und es liegt durchaus kein Grund vor, warum Deutschland sich an ihm nicht beteiligen sollte. So wenig wie Ame­rifa und England daran denken, sich durch einen der= artigen Vertrag Schranken und Fesseln in ihrer impe­rialistischen Politik auferlegen zu lassen, so wenig braucht man bei uns zu besorgen, daß Deutschland dadurch im Ernste irgendwie in seiner politischen Bewegungsfreiheit gehindert würde. Und so wird man ein Zustandekom­men eines Schiedsgerichtsvertrages zwischen den genann­ten vier Großmächten zwar ohne überschwengliche Be­geisterung, aber doch als eine im Interesse der inter­nationalen Beziehungen erfreuliche Erscheinung begrüßen können.

Hessischer Landtag.

Der vierte Ausschuß der 3 weitenkam­mer beschäftigte sich am Dienstag mit der Vorstellung des Hess. Landeslehrervereins, betr. die Aufhebung des Art. 50 des Volksschulgesetzes. Der Ar­tikel bestimmt, daß die Lehrer an Volksschulen verbun­den sind, die kirchlichen Funktionen als Organist, Kan­tor oder Vorleser in denjenigen Gemeinden gegen an­gemessene Vergütung zu übernehmen, in denen die Ver­bindung dieser Funktionen mit der betreffenden Schul­stelle herkömmlich ist, vorausgesetzt, daß diese Funktio­nen nicht in die ordentliche Schulzeit fallen. Die Auf­hebung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Der Antrag Ulrich, betr. die Trennung von Kirche und Schule, wurde abgelehnt.- Der Gesetz ge­bungsausschuß erledigte den Antrag Dr. Gläs­sings, betr. die Abänderung des Enteignungsgesetzes. Der Ausschuß beschloß, zu beantragen, daß die Regie

( Haus Brüder Schmidt.)

Donnerstag, den 1. Juni 1911.

Revision Bauordnung vorzulegen und dabei berucht wird, dem nächsten Landtag eine allgem. fraglichen Antrag zu berücksichtigen. Der Antrag Köhler, betr. das Polizeistrafgesetz wegen des Verkehrs mit A u- tomobilen, wurde in dem Sinne für erledigt

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flärt, die Regierung zu ersuchen, eine reichsgesetzliche Re­gelung von Bestimmungen zu befürworten, wonach ein Ausweichen sämtlicher Fahrzeuge, auch das der Straft­wagen, eine anderweitige Regelung erfährt. Der Sonder Ausschuß für die Revision der Ver= waltungsgesetzgebung beriet den Dissens der Landgemeindeordnung. Die Zweite Kammer hatte auf Antrag des Abg. Dr. Weber beschlossen, dem Höchstbesteuerten nicht mehr wie seither, Sitz und Stim­me, sondern nur noch eine beratende Stimme im Gemeinderat zu erteilen. Die Erste Kammer hatte da­gegen die Regierungsvorlage wieder hergestellt, wonach der Höchstbesteuerte, wie im bestehenden Recht, Sitz und Stimme im Gemeinderat haben soll. Der Ausschuß be schloß nach kurzer Beratung, dem Kammerplenum den Beitritt zu diesem Beschluß der Ersten Kammer zu em­pfehlen.

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Aus Stadt und Land.

Gießen, den 1. Juni. Das Ergebnis des hessischen Blumen­tages. Das Patronat der Großh. Zentrale für M. u. S. in Hessen teilt uns über das Ergebnis des Blumen­tags folgende Abrechnung zur Veröffentlichung mit. Die Einnahmen betragen: Kreis Darmstadt: 34 596,47 M.; dazu: Einnahme der Großh. Prinzen, Ueberschuß der Festvorstellung im Großh. Hoftheater 1142,45 Mk.; Kr. Bensheim: 6406,25 Mt.; Kreis Dieburg: 5575,83 Mt.; Kreis Erbach: 4594,34 Mt.: Kreis Groß- Gerau: 7424,81 Mark; Kreis Heppenheim: 5426,90 M.; Kreis Offen­bach: 30 670,07 M.; Kreis Gießen: 10 089,38 Mark; Kreis Alsfeld: 2439,55 Mt.; Kreis Büdingen: 3397,66 Mark; Kreis Friedberg: 11 072,61 Mt.; Kreis Lauter­bach: 3095,05 Mt.; Kreis Schotten: 2289,76 Mf.; Kr. Mainz: 16 638 Mt.; Kreis Alzey: 4061,86 Mk.; Kreis Bingen: 4551,94 Mt.; Kreis Oppenheim: 2191,64 M.; Kreis Worms: 10 067,76 Mt. Summe 165 732,33

Mark.

In den Städten Darmstadt, Offenbach, Gie­Ein­ßen, Mainz, Worms und Bingen betragen die nahmen 75 329,46 Mt.; in den übrigen Kreisstädten und in Bad- Nauheim 18 947,81 mf.; in den Landge­meinden 71 079,32 Mt. Die General- Unkosten betragen 7756,07 Mt., sodaß sich ein Reinerträgnis von Mark 157 976,26 ergibt.

* Die 12. Vertreter Versammlung des Kyffhäuser= Bundes der deutschen Landeskrie­gerverbände wird am 9. und 10. September ds. Js. im Kaisersaale der Denkmalswirtschaft auf dem Kyffhäu­fer stattfinden.

* 38. Gauturnfest des Gaues Hessen in Schli 3. Nicht weltberühmten Namen das kleine Städtlein trägt, nicht breite, stolze Straßen die Mauer dort umhegt, der Fluß trägt keine Schiffe, doch ein Dampfzug freuzt das Tal, und lieblich ist's' zu schauen im hellen Sonnenstrahl." So singen die Schlitzer in ihrem Nationalliede von ihrem Heimatstädtchen, dort in dem Nordostzipfel Hessens, in dem am 8., 9. und 10. Juli das 38. Gauturnfest gefeiert werden soll. Stolz sind seine Einwohner darauf, ein solches Fest feiern zu dürfen, und ihre Ehre sezzen sie darein, dasselbe zu einem solch schönen und der Turnsache würdigen zu gestalten, daß alle Besucher noch lange davon singen und sagen" werden. Wird doch schon die wunderbare Umgebung des Festortes alle Herzen erfreuen. Wie trotzig und doch wie traut blicken seine vier Burgen mit der uralten Kir­che in ihrer Mitte hinunter ins Tal und hinüber zu dem Ringwall von Bergen, der sie umgibt. Wie anheimelnd sind seine schmucken Fachwerkbauten und seine engen Gäßchen. Und wie werden die Herzen der Turner und Gäste schlagen beim Anblick des Festplatzes, der anders­wo faum günstiger und schöner sein kann, als hier. Die Festausschüsse sind schon wochenlang eifrig tätig und die Bürgerschaft rüstet sich zum Empfang. Die Festmu­sik wird von der Kapelle des Infanterie- Regiments Nr. 83 zu Kassel und den beiden Stadtkapellen ausgeführt, der Gesangverein Harmonisches Kränzchen" wird durch auserwählte Chöre dem Feste eine besondere Weihe ver­

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( Gießener Tageblatt)

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die 44 mm breite Inseraten zeile.- Stellen: gesuche und Familienanzeigen 10 Pfg. Die 90 mm breite Zeile im Reklameteil 50 Pig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Verlag der ,, Gießener Zeitung" G. m. b. H.

Telephon: Nr. 362.

23. Jahrg.

vollzählig herüber ins schöne Schlitzerland, um mitzu­leihen. Also auf ihr Turner und Turnfreunde, kommt feiern ein Fest, das der edlen Turnsache, aber auch dem Festorte und seinen Bewohnern zur Ehre gereichen soll.

Extrazüge verkehren: Am Samstag, den 8. Juli: Gießen ab 1.30, Schlitz an 4.30 Uhr nachmittags; Sonn­tag, den 9. Juli: Fulda ab 11.50, Schlitz an 1.10 Uhr

nachmittags; Schlitz ab 10.10, Gießen an 1 Uhr nachts; Schlitz ab 10.25 Uhr abends bis Alsfeld und Anschluß nach Grebenhain.

* Ein Hess. Photographen- Bund ist am Dienstag in Darmstadt gegründet worden. Man beschloß, sich dem Zentralverband der Deutschen Photo­graphen in Berlin anzuschließen.

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Vogelschutz!

Unsere Singvögel sind mit ihrer Brut und mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäf= tigt. Da heißt es für den Vogelfreund vorsichtige Zu­rückhaltung üben. Die geringste Störung am Nest kann die brütenden und fütternden Alten vertreiben und die Jungen dem Hungertod preisgeben. Am allerwenigsten darf es geschehen, daß man die Eier oder die Jungen mit der Hand berührt. Will man etwas Gutes tun, dann sichere man das Nest mit Dornreisig oder Stacheldraht gegen kletternde Katzen.

== Friedberg, 1. Juni. Dem hiesigen Museum wurde von Herrn R. Volk aus Hamburg ein Tischchen aus antiken Geweihstücken vermacht. Es handelt sich um Hirschgeweihe von seltener Schönheit aus der Rö­merzeit, die in dem Schutt auf der Westseite der Burg bei der Erbauung der Staatschaussee Friedberg­Bad Nauheim gefunden wurden.

=)(= Rodheim a. d. Bieber, 30. Mai. Die am Sonntag bei Gastwirt Karl Schlierbach abgehaltene Ge­neralversammlung des Gewerbevereins war besonders von auswärtigen Mitgliedern gut besucht. Nach dem Geschäftsbericht des Vorsitzenden zählt unser Lokalver­ein 54 Mitglieder und fanden 1 Haupt- und 3 Vor­standssitzungen statt. Die Gewerbeschule, für welche im neuen Schulhaus ein eigenes Heim geschaffen wurde, zählte 33 Zeichen und 19 Fortbildungsschüler. Nach dem neuen Lehrplan sollen im Sommerhalbjahr an einem Tage 3 Stunden und im Winterhalbjahr an zwei Abenden 5 Stunden abgehalten werden. Auch ist der Fortbildungsunterricht für die Folge in eine Hand zu legen und wurde derselbe Lehrer Cloes übertragen. Als Vertreter für die diesjährige Generalversammlung in Rüdesheim wurde Techniker Gerlach bestimmt. Die Kas­senverhältnisse unseres noch ziemlich jungen Vereins sind trotz der vielen Neuanschaffungen günstig zu nennen.

m Haiger, 1. Juni. Am 10. und 11. Juni findet hier die Tagung des Westerwaldklubs flubs statt.

Frankfurt, 1. Juni. Der Main ist nach dem letzten Unwetter gestiegen und führt schmutziggelbes Wasser, Gras, Blätter, Zweige und sonstige durch den Hagelschlag in Wald und Flur vernichtete Pflanzenteile fort, die Zeugnis geben von den oberhalb des Main­laufes durch das Unwetter angerichteten Verwüstungen.

Frankfurt, 1. Juni. Mit der Frage: Ist der Hosenrock ein auffälliges Kleidungsstück? hatte sich ge­haber einer Wirtschaft mit Damenbedienung hatte in­stern das hiesige Schöffengericht zu beschäftigen. Der In­seriert, daß bei ihm die Kellnerinnen im Hosenrock ser­vierten. Er hatte deshalb- wie wir seinerzeit mitteil­ten einen polizeilichen Strafbefehl über 30 Mark er­halten. Der Wirt erhob gegen diesen Strasbefehl Ein­spruch. Zu der Verhandlung erschien er in Begleitung seiner Frau, die mit dem ominösen Kleidungsstück be­fleidet war. Ferner hatte er den Hosenrock mitgebracht,

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den die Kellnerin getragen hatte. Der Verteidiger des Wirtes führte aus, daß es zum Schutz der guten Sitte fein praktischeres Kleidungsstück als den Hosenrock gebe. Die Polizei habe sich mit ihrem Strafbefehl einen Ein­griff in das ästhetische Gebiet geleistet, das ihrer Kontrolle nicht unterstehe. Das Gericht sah die vorge­legten Hosenröde nicht als auffällig an sprach den Angeklagten frei.

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Büdingen, 31. Mai. Eine Abteilung des Eisenbahnregiments Nr. 3 in Hanau, bestehend aus 3 Offizieren, 6 Unteroffizieren und 50 Mann, hat sich am Mittwoch in das durch Wolkenbruch heimgesuchte Gebiet bei Büdingen begeben, um bei den Aufräum­ungsarbeiten zu helfen.