Gießener Zeitung
( Neueste Nachrichten)
Bezugspreis 40 Pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen
vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post
-
-
-
1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: „ Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.
Nr. 85.
Bekanntmachung.
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
sowie vieler anderer
des Großherzoglichen Polizei Amfes
Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
Dienstag, 21. tuni 1910
( Gießener Tageblatt)
Anzeigenpreis 15 Pfg.
die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungszieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.
Amtliche Bekanntmachungen.
Die Grundbesitzer der Gemarkungen Langsdorf u. Heuchelheim werden benachrichtigt, daß das infolge der Parzellenvermessung neu errichtete topographische Güterverzeichnis nebst den Barzellenfarten( in Heuchelheim nur bezüg lich der Fluren 16-21) auf dem Gemeindehause in Langsborf bezw. in Heuchelheim offengelegt worden ist.
Die Gütergeschosse oder Zusammenstellungen derjenigen Besitzungen, welche einem und demselben Besizer zugeschrieben sind, werden unter die Interessenten ausgeteilt, welche man hierdurch einladet, ihre Bemerkungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 6 Wochen abzugeben.
Die Pächter oder sonstigen Geschäftsträger derjenigen Grundbesiter, welche nicht in der Gemeinde wohnen, werden besonders aufgefordert, letzteren von der Offenlegung obiger Aftenstücke Nachricht zu geben oder im Namen derselben nötigenfalls die Bemerkungen selbst zu machen.
Die Offenlegungsfrist von 6 Wochen geht für Langs= dorf mit dem 23. Juli und für Heuchelheim mit dem 27. Juli d. Is. zu Ende. Nach deren Ablauf werden keine Reffomationen mehr angenommen.
Gießen, den 18. Juni 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen J. V.: Keller.
Bekanntmachung
Der bisherige Ottroi- Inspektor Ludwig Mäser ift zum Stadtrechner ernannt und verpflichtet wor den. Er hat seinen Dienst heute angetreten.
Gießen, den 16. Juni 1910. Großherzogliche Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
Das Gemeindeft uerges.h.
Die neuen Gejebesbestimmungen über die Gemeindeumlagen lauten in der Fassung, in der sie aus den Beratungen des Ersten Ausschusses hervorgegangen sind, folgen dermaßen:
Der Steuer vom Grundbesiß sind in einer Gemeinde unterworfen: 1. Die in der Gemarkung der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Ge bäude nebst demjenigen, was als ihr Zubehör im Sinne der darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen anzusehen ist; 2. das Bergwerkseigentum an in der Gemarkung der Gemeinde gelegenen Grundstücken; 3. Jagd- und Fischereirechte im Gebiete der Gemeindegemarkung und Rechte auf Ortsbürgernutzungen; 4. die Rechte, mit denen in der Gemarkung der Gemeinde gelegene Grundstücke oder Gebäude belastet sind, mit Ausnahme der Hypotheken, Grund- und Mentenschulden, sowie derjenigen Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke oder Gebäude verbunden sind. Das Recht einer Gemeinde zur Besteuerung von Grund= ftücken, welche katastermäßig zur Gemarkung einer anderen Gemeinde gehören, ist auf Antrag der bezugsberechtigten Gemeinde abzulösen. Die Ablösungssumme besteht in dem 20fachen des nach den Vorschriften dieses Gesetzes im Jahre der Ablösung zu entrichtenden Grundsteuerbetrages. Gemeinde, in deren Gemarkung einzelne gemeindesteuerfreie Grundstücke des Staates, des Großherzoglichen Hauses, oder einer anderen Gemeinde liegen, kann diese Gemeindesteuerfreiheit im Wege der Ablösung aufheben. Die Abläsung besteht in dem 20fachen des Grundsteuerbetrages, den der Grundeigentümer im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Jahre der Ablösung nach dem tatsächlichen Gemeindeumlagenausschlag als Gemeindesteuer zu entrichten gehabt hätte, wenn die Steuerfreiheit nicht bestanden hätte. Der Grundsteuer unterliegen nicht: 1. die zu Zwecken der Hofhaltung benüßten Schlösser und Paläste des Großherzogs und die dazu gehörigen Gebäude, Gärten und Anlagen, sowie das Hoftheater; 2. die für beide Kammern der Landstände bestimmten Gebäude
Eine
und
die dazu gehörigen Gärten und Anlagen; 3. die einem fremden Staate gehörigen Grundstücke, auf denen Gesandtschaftsgebäude errichtet sind, sofern von dem fremden Staate Gegenseitigkeit geübt wird; 4. die Grundstücke und Gebäude, die im Eigentum des Staates, der hessischen Provinzen, Kreise, Gemeinden, der evangelischen und fatholischen Kirche, sowie der rechtsfähigen Religionsgesellschaften stehen. 5. Grundstücke und Gebäude, die unmittelbar militärischen Zweden dienen und im Eigentum des Reiches oder des Stoates stehen mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude für Militärtafinos, Militärtantinen,-Bäckereien, Konservenfabriten und ähnliche gewerbeartige Betriebe, Proviant und Bekleidungsämter. 8. Die Gebäude die zur Unterbringung des lebenden oder toten Inventars oder rohen Erzeugnisse einem landwirtschaftlichen Betriebe( einschließlich der Viehzucht, des Wein, Obst- und Gartenbaues) dienen. 7. Die bem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen und Wege, wie Die öffentlichen Plätze und Anlagen, die Flüsse mit den zugehörigen Leinpfaden, die öffentlichen Bäche und die öffentLichen künstlichen Gewässer. Die durch besondere Gesetze und Verordnungen bewilligten Steuerfreiheiten bleiben in Kraft.
Die Grundsteuer wird nach dem gemeinen Werte Der einzelnen ihr unterliegenden Gegenstände und Rechte er
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Hammstraße zwischen den Unterführungen an der Westanlage und an der Neustadt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radjahrverkehr gesperrt. Gießen, den 17. Juni 1910.
Großherzogliches Polizeiamt. J. V.: Pfeffer.
Kirschenversteigerung.
Samstag, den 25. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, wird die Kirschenernte von den Bäumen auf dem Trieb in terschiedenen Losen meistbietend versteigert.
Zusammenfunft auf der Kaiserallee bei der Wirtschaft " Zur Germania".
Gießen, den 20. Juni 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Befanutmachung.
Am Donnerstag, den 23. d. Mts., ist das Kabei von 4 Uhr bis 10 Uhr vormittags in der Johannes= straße, Neuenweg, Neuenbäue, Diezstraße und Erlengasse ausgeschaltet und die Stromlieferung unterbrochen, was wir den anliegenden Konsumenten hiermit zur Kenntnis bringen. Gießen, den 20. Juni 1910. Elektrizitätswert u. Straßenbahn der Stadt Gießen.
J. V.: Dipl.- Ing. Schmit. Bekanntmachung.
Aus der Ebel stiftung ist zur Bekleidung armer Kinder zu vergeben die Lieferung von:
Betrag des Jahres- Reinertrages, der bei normaler forst mäßiger Wirtschaft von ihnen zu ziehen ist. Dieser Reinertrag wird in der Weise festgestellt, daß die jährlichen w.rtschaftskosten von dem Wert des Jahres- Rohertrages an den gegebenen Standortsverhältnissen und Holzarten für die Haupt- und Nebennüßungen abgezogen werden, wie er bei übliche Betriebsweise und Umtriebszeit unter Annahme normaler forstmäßiger Wirtschaft zu erzielen ist. Dabei sind die Werte für die in Betracht kommenden Holzsortimente aus den Durchschnittserlösen der letzten 5 Jahre abzuleiten. Der Vermögenswert von Jagd- und Fischereirechten ist be sonders in Anschlag zu bringen. Für Grundstücke, die dauernd landwirtschaftlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, pflichtige Besteuerung nach einem Mittelwert von Ertragseinschließlich der zugehörigen Gebäude kann der Steuer= und gemeinem Wert verlangen, wenn er nachweist, daß der gesamte Ertragswert seiner steuerpflichtigen Grundstücke und Gebäude der vorgenannten Art von deren gesamtem ge= meinem Werte erheblich abweicht. Eine erhebliche Abweichung liegt dann vor, wenn der Ertragswert weniger als die Hälfte des veranlagten gemeinen Wertes beträgt. Als Ertragswert gilt der 33eindrittelsache Betrag des Jahresreinerirages, den die Grundstücke nach ihrer bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren können. Auf unbebaute Grund= stücke, die innerhalb des genehmigten Ortsbauplanes liegen, finden ungeachtet ihrer Zweckbestimmung die vorstehenden Vorschriften feine Anwendung. Ein Abzug von Schulden oder sonstigen persönlichen Lasten findet nicht statt.
*
Das neue Grundsteuer- Gesetz gab dem hess. Landesverband des Hansabundes zu folgender Erklärung Veranlassung:
Der Landesverband Hessen des Hansabundes entnimmt mit Bedauern dem Bericht des Ersten Ausschusses der Zweiten Kammer der Landstände über den Gesezentwurf betr. die Gemeindeumlagen, daß die Großh. Regierung erflärt hat, einem Beschlusse des Landtages, durch welchen die landwirtschaftlichen Dekonomiegebäude von der Grundsteuer freigelassen werden, ihre Zustimmung nicht zu versagen. Er muß dieser von dem Landtagsausschuß inzwischen beschlossenen, einseitigen und unberechtigten Bevorzugung der Landwirtschaft umsomehr auf das Ent= schiedenste widersprechen, als einerseits die Landwirtschaft durch die seitherige Art der Besteuerung, die gesteigerten Erträge unberücksichtigt ließ, bereits wesentlich bevorzugt war, und als andererseits die Gründe, welche für die Freilassung der Defonomiegebäude von der Grundsteuer angeführt werden, auch bei zahlreichen Gebäuden von Handel, Gewerbe und Industrie vorliegen, weshalb nicht einzusehen ist, daß in solchen Fällen nur die Landwirt schaft steuerfrei ausgehen, Handel, Gewerbe und Industrie aber besteuert werden sollen.
Der Landesverband des Hansabundes erwartet daher, daß der der Gleichberechtigung aller Erw! rbsstände nicht entsprechende Beschluß des Ersten Ausschusses der Zweiten Ständekammer bei der weiteren gesetzgeberischen Behandlung vom Landtage und der Großherzoglichen Staatsregierung wieder aufgehoben wird.
Zur Stichwahl
21. Jahrg.
1. etwa 20 Anzügen aus fräftigem Stoff( Joppe und Hose),
2. 60-80 Meter Stoff zu Winterkleidern für Mädchen, 3. 70-80 Meter Baumwollflanell zu Hemden, 4. 50-60 Meter wollene Lama zu Unterröcken und die Anfertigung der Mädchenkleider, Knaben- u. Mädchenhemden und Unterröde.
Angebote, mit der Aufschrift" Ebelstiftung", die die Firma nicht erkennen lassen dürfen, sind bis 30. Juni ds. Is. bei dem städt. Armenamt, Asterweg 9, einzureichen, wo auch Stoffmuster eingesehen werden können. Gießen, den 13. Juni 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen.
Keller.
Bekanntmachung.
Aus der PI oc'schen Stiftung ist eine lebenslängliche Pfründe zu vergeben, die zur Bestreitung der Kosten der Verpflegung eines geborenen Gießeners oder einer geborenen Gießenerin als Pründner in der ProvinzialSiechenanstalt zu verwenden ist. Meldungen nimmt das Städt. Armenamt bis 1. Juli 1910 entgegen. Gießen, den 10. Juni 1910.
Die Armendeputation der Stadt Gießen.
Keller.
Bekanntmachung.
Anmeldungen zum Bezuge von Kleidungsstücken für arme Kinder aus der Ebel stiftung werden auf dem Städt. Armenamt, Asterweg 9, bis 30. d. Mts. entgegengenommen.
Gießen, den 13. Juni 1910. Die Armendeputation der Stadt Gießen. Keller.
in den Reichstag zu bringen. Es liegen folgende Meld= ungen über in den letzten Tagen stattgefundene Wahlversammlungen vor:
Münster. Unter dem Vorsitz von Lehrer Roddewig lichen Wähler statt, in der Lehrer Dern aus Isenburg die fand am Samstag hier eine Wahlversammlung der bürgerGründe darlegte, warum jetzt im Endtampfe alle wahrhaft national gesinnten Wähler sich auf die Kandidatur des Herrn Dr. von Helmolt zu vereinigen hätten. Die gut besuchte Versammlung zollte dem Redner für seine Ausführungen reichen Beifall. Nach Herrn Dern sprach Herr Reuther im selben Sinne.
Gambach. Vor einer recht zahlreichen Zuhörerschaft sprach in einer unter freiem Himmel abgehaltenen Versammlung am Sonntag Landtagsabgeordneter und Stadtverordneter Adelung aus Mainz über die Reichstagsstichwahl.
Dortelweil. Hier fand eine sehr gut besuchte Versammlung statt, in welcher unter dem Vorsitze des Herrn A. Hensel die Herren Dr. von Helmolt, Hirschel u. Wolff sprachen, die die Zuhörer ermahnten, bei der Stichwahl un ter nationalliberalem Banner den gemeinsamen Feind, die Sozialdemokratie, zu bekämpfen.
Rendel. Dr. Becker- Sprendlingen hielt hier im Saale von Leonhardt eine von etwa 100 Personen besuchte Versammlung ab. Der Redner wußte mit begeisterten Wor ten die Zuhörer zu entflammen, sie zu bestimmen, bei der Stichwahl zusammen zu stehen und den Kandidat der Mittelstandsparteien Dr. von Helmolt zu wählen. Nach ihm sprach der Kandidat Dr. von Helmolt, um seinen Stand zur Hauptwahl und Stichwahl zu erklären.
Buzzbach. Heute abend findet hier eine Versammlung aller bürgerlichen Parteien statt, in welcher der frühere Reichstagsabgeordnete Dr. Becker- Sprendlingen für die Kandidatur von Helmolt eintreten wird.
Parlamentarisches aus Hessen.
Der Sonderausschuß für die Verwaltungsgesebrevision sette am Freitag die Beratung über die Landgemeindeord= nung fort und erledigte eine weitere Anzahl Artikel dieses Geseßentwuefes. Die Sibung war jedoch nur von furzer Dauer und der Ausschuß behielt sich bei den wichtigeren Punkten, wie der Bildung von Ausschussen in den Landgemeinden und den Anstellungs- und Besoldungsverhält= nissen der Gemeindebeamten die Entscheidung vor. Die nächste Sigung des Ausschusses ist wegen des morgen erfolgenden Zusammentritts des Kammerplenums noch un bestimmt.
Der Gesetzgebungsausschuß der Zweiten Kammer sollte gleichfalls an demselben Tage zusammentreten, um die Beratung der Wahlkreiseinteilung zu beginnen. Da jedoch in letter Stunde noch mehrere neue Anträge hierzu eingegangen waren, wurde beschlossen, erst Ende nächster Woche in Sie Beratung der Wahltreiseinteilung einzutreten.
Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer war ebenfalls am Freitag vormittag zu einer Sigung zusammen, an welcher auch als Regierungsvertreter die Herren Finanzminister Braun und Geheimrat Dr. Beder teilnahmen. Ga wurde zunächst der Bericht des Abg. Dr. Osann über die von der Regierung vorgeschlagene Abänderung des Für-= Der Ausschuß nahm dann zwei besondere Mitteilungen des Finanzministers entgegen. Die eine betrifft die rechtzeitige Erledigung des Staatsbudgets. Die Regierung gedenft, die einzelnen Teile des Staatsvoranschlags, die schon frühzeitig fertiggestellt werden können, wie Justizetat 2c. von jetzt ab
hoben, wie er für die staatliche Vermögenssteuer nach den in dem Wahlkreis Friedberg- Büdingen. forgetaſſengesetzes verlesen und genehmigt.
für diese geltenden Vorschriften festgestellt wird oder festzutellen wäre, wenn diese Gegenstände und Rechte der staatlüchen Vermögenssteuer unterliegen würden. Als gemeiner Wert von Grundstücken, die wesentlich der Holzgewinnung dienen und unter Forstschuß stehen, gilt der 33eindrittelfache
Die bevorstehende Reichstagsstichwahl hat den Wahl= fampf von neuem entbrennen lassen. Beide in betracht kom mende Gruppen, die bürgerlichen Parteien und die Sozial demokraten, bieten ihr Möglichstes auf, ihren Kandidaten
der
Unh
Aber die
Don arvid
bereits
mit heimlichem
Erfindung,
die er dereinst auf technischem Ge
erwartete
Schneider
oder
biet
er wollte Ingenieur werden
zu machen
Die Alte.


