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Zu Artikel 5. Zuwiderhandlungen sollen im Wege des Verwaltungsstrafbescheides geahndet werden. Es ist natur­gemäß, daß die erkannten Strafen in die Gemeindekasse fließen, da sich die Verfehlung auch gegen die Gemeinde richtet.

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Diese einen großen Teil der hessischen Bevölkerung schä­digenden Bestimmungen sind denn auch schon in weiteren Kreisen auf Widerstand gestoßen. So haben erst vor kur­zem Gießener Vereine und Interessenten an die Großh. Re­gierung eine Eingabe gerichtet, welche mit Recht die Steuer als verkehrsfeindlich und ungerecht bezeichnete. Auch der Rhein- Main- Gastwirte- Verband hat in einer Eingabe der gleichen Ansicht Ausdruck verliehen und wir glauben nicht fehlzugehen, wenn wir annehmen, daß diese Beschwerden nicht die einzigen bleiben werden.

Ein neuer Roman,

der ebenfalls wieder sehr schön geschrieben, beginnt in heutiger Nummec. Neu hinzu­kommende Abonnenten erhalten die Zeitung bis zum 1. April gratis.

Lokales.

Der Verlag.

Gießen, den 19. März 1910. * Aus dem Parteileben. Durch den An­schluß der demokratischen Organisation an die neue fort schrittliche Volkspartei ist die Landesorganisation der he s- sischen Linksliberalen wesentlich gestärkt wor­den. Die neue Partei wird im ganzen Lande sofort mit einer neuen Agitationsfähigkeit beginnen. Für die Pro paganda in Rheinhessen soll mit dem Sitz in Mainz ein zweiter Parteisekretär angestellt werden. Die fortschrittliche Vollspartei wird bei den Reichstagswahlen 1911, wie in allen hessischen Wahlkreisen, mit einem eigenen Kandidaten in den Wahlkampf treten.

- Biograph. Daß der Biograph" seine Besucher auch diesmal wieder glänzend zu unterhalten weiß, das be­weist so recht sein neues Programm, das in seiner bekann­ten Reichhaltigkeit seine alte Anziehungskraft auf Jung und Alt bewähren dürfte. So schildert das Drama Der Leucht­turmwärter und sein Kind" in ergreifender Weise das ge= fahrvolle Leben der Küstenbewohner des ewig unruhigen Weltmeeres. Die übrigen Darbietungen Pieste spielt Bil­liard", Die Seele des Vaters" und namentlich der farbige Kunstfilm" Pygmalion" sind geradezu einzigartig zu nennen und werden dem Biograph ganz gewiß viele neue Freunde zuführen.

= h Kinematograph. In der bekannten Weise bringt der Kinematograph" für die nächsten Tage ein Pro­gramm, das sich mit allen Ehren gegenüber den Darbiet­ungen gleicher Etablissements der Großstädte behaupten kann. Humor und Satire kommen wie immer auf ihre Rechnung und auch die Naturaufnahme Auf den Höhen des Enga­din" weiß ihre Beschauer zu fesseln. Der humoristische Schlager Sie wählt sich einen Mann" ist ferner ganz dazu angetan, die Wolke der Sorge von der Stirn der Besucher zu verscheuchen, sodaß auch diesmal wieder der Kinemato­graph" eines vollen Hauses sicher sein kann.

** Stadttheater. Der Erweiterte Ausschuß des Komitees zur Errichtung eines Thea ter und Saalbaues zu Gießen hatte sich am Mittwoch Abend im Stadtverordnetensaal recht zahlreich zu seiner letzten Sibung versammelt. Der Vorsitzende, Herr Kommerzienrat Heichel heim, erstattete den Schlußbe­richt, aus dem insbesondere hervorgehoben zu werden ver­dient, daß es infolge der außerordentlichen Opferwilligkeit der Gießener Bürgerschaft und anderer Gönner möglich war, zum Theaterbau die Summe von 410 000 Mt. zu stiften. Mit warmen Worten des Dankes wurde denn auch der gro= Ben Zahl von Stiftern und allen denen gedankt, die das schöne Unternehmen mit Rat und Tat unterstützt und ge­fördert hatten. Mit allgemeiner Befriedigung wurde ver­schiedentlich darauf hingewiesen, daß unser Stadttheater in allen Teilen als wohlgelungen zu bezeichnen ist, welches Urteil auch von der großen Zahl Auswärtiger, die das Theater besucht oder besichtigt haben, vorbehaltlos geteilt wird. Da das bei der Bildung des Komitees gesteckte Ziel nunmehr erreicht und alle damit verbundenen Arbeiten er­ledigt sind, konnte die Auflösung des Komitees mit der Ueberzeugung erfolgen, ein schönes, gemeinnüßiges Wert zur allgemeinen Befriedigung gelöst zu haben.

Eingangsszenen der Kunstenthousiastinnen klappten recht gut. Rudolf Goll als Pianist Heint wurde den recht ausführlichen Angaben, die Bahr dieser Rolle gönnte, durchaus gerecht; er gab den verhätschelten Künstler, der fast noch ein Kind" ist, eigenwillig, verwöhnt, verliebt, vielleicht ein bißchen zu alt, ohne die geforderte, sehr große Jugendlichkeit in seinen eiligen Bewegungen. Auf jeden Fall eine Leistung, die dem Schauspieler gelang; es mag wohl eine unter den so zahlreichen Rollen sein, die ihm während seiner hiesigen Tätigkeit selbst lieb geworden sind. Wie ich höre, bleibt uns Rudolf Goll auch während der nächsten Saison 1910-11 erhalten, was gewiß vielen Be­suchern angenehm sein wird. Lore Scholz, die es recht verdiente, dem hiesigen Ensemble erhalten zu bleiben, spielte die Rolle der Gattin des Pianisten mit der ihr an­gemessenen Einfachheit, bescheidenen Natürlichkeit und Ruhe, hinter der immer die List der gescheiten Frau wacht, die mit jeder Faser ihrer ganzen Kraft um den geliebten Mann tämpfen wird, fämpft und den Mann, wenn auch nicht restlos, gewinnt.

Die interessante Figur des Stückes ist die des Dr. Jura; sie ist auch am schwersten zu spielen. Zu sagen, er sei ein Sonderling ist nicht ganz richtig; er ist ein Mensch, der in sich, in seine Einzelheiten, seine eigenartige Methode, die Menschen, ihre Handlungen betrachten, zu beurteilen, ver­liebt ist, richtiger gesagt, foquettiert. Er geht durch die Welt, als einer der wenigen mit der groß; n Liebe für die anderen, als einer, der die Menschen gern hat, ihr Takt­gefühl mit seinen schändlichen Verlogenheiten haßt, aus Wahrheitsliebe und Menschenliebe rücksichtlos tattlos ist, das heißt nichts anderes als offen und wahr. Er gibt sich sich, wie er sich gefällt; fragt nicht nach Taft und Eti­quette und ist bei allem- sehr gescheit. Bis auf die Kleidung, die den Intentionen des Dichters nicht ganz ent­sprach, brachte Karl Vold, zu meiner großen Ueber­raschung, die Gestalt des Dr. Jura sehr gut zur Darstell­ung; vielleicht fann er sich im ersten Att im Spiel mit Frau Marie noch etwas ungenierter geben. Prächtig spielte

Aus Hessen und Nachbargebiet.

* Hungen. Unsere Molkerei, eine der größ­ten Oberhessens, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr rund drei Millionen Liter Milch verarbeitet. Der Reingewinn betrug 5435 Mt., die Mitgliederzahl 802.

* Kirchhain. Das hess. Ministerium des Innern hat der Stadtgemeinde Kirchhain die Erlaubnis erteilt, 1000 Lose einer am 2. August anläßlich eines Fohlenmark­tes zu Kirchhain zu veranstaltenden Verlosung von Pferden, Fohlen, landw. Geräten und sonstigen Gegenstän den innerhalb des Kreises Alsfeld zu vertreiben.

* Büdingen. In Sachen des Zusammenbruchs der Obermockstädter Vorschußtasse hat die hessische Landes­schlossen, auf die Geldbeschaffungskosten für die in Betracht hypothekenbank mit Genehmigung ihres Aufsichtsrates be­lommenden Anlehen und zwar bis zum Höchstbetrage von 2500 Mt. zu verzichten. Der derzeitige Saß ist 1 Prozent. Bei 100 000 Mt. Darlehen würde der Nachlaß also 1000 Mart betragen. Es werden so alle Darlehen berücksichtigt, die aus Anlaß des Zusammenbruchs der Mockstädter Kasse bewilligt werden. Der derzeitige Zinsfuß beträgt 4,2 Prozent.

* Vom Wasserwerk Inheiden. An dem Hauptrohrstrang von Inheiden bis Frankfurt a. M. wird in der Wetterau eifrig gearbeitet. Von Vilbel bis Dortel­Nieder- Wöllstadt ist die Rohrlegung in Arbeit. Ueberall weil liegen die Rohre schon und zwischen Ofarben und sieht man an den Straßen die mächtigen Eisenrohre lagern, die 70 Zentimeter Weite und 24 Zentner Gewicht haben. Eine andere Strecke von Assenheim bis Reichelsheim ist ebenfalls in Arbeit und die dritte Teilstrecke liegt schon von dem Quellgebiet bei Jnheiden bis über Steinheim und Ober- Widdersheim hinaus. Bis Herbst gedenkt man den Rohrstrang von Inheiden bis zur Landesgrenze bei Vilbel fertig zu haben. Das Wasserwert Inheiden wird täglich 20 000 stubikmeter Wasser nach Frankfurt liefern.

wurden dann noch einige Zeugen vernommen, die in der Angelegenheit mit Köhier die Hand im Spiele hatten und der Mittäterschaft sehr verdächtig und auch vorbestraft sind. trug verdächtig, nicht beeidigt. Die Staatsanwaltschaft hielt Einige derselben wurden als der Teilnahme an dem Be­die Angeklagten sämtlich des Betrugs für schuldig und be­antragte gegen Jockel 3 Jahr 6 Wionare, gegen" Weber 8 Monate und gegen die Frau des letzteren 3 Monate Ge­fängnis. Die Angeklagten hielten sich für unschuldig, wie auch ihre Verteidiger auf Freisprechung plädierten. Gegen 9 Uhr abends wurde Beschluß verkündigt ,. Das Urteil wird nächsten Mittwoch, vormittags 11 Uhr, mitgeteilt. Weber und dessen Frau, die sich auf freiem Fuß befinden, sind vom Erscheinen zu diesem Termin entbunden.

Gießen, 18. März 1910.

Auf der Kesselbacher Kirchweihe war zwischen den Rüd­dingshäuser und den Geilshäuser Burschen Streit entstan­den. Als ein Bursche um Ruhe bat, merkte er auf ein­mal, daß er gestochen war. Da der Schmiedegeselle Hein­rich Jakob von Geilshausen in nächster Nähe des Verletz­miert hatte und sich sehr rauflustig zeigte, wurde angenom­ten war und er vorher schon mit bayrischen Blut reno= Jakob im Verdacht hatte, trug eine Stichverlegung davon men, er sei der Täter. Auch ein anderer Bursche, der den und glaubte, daß Jakob ihm diese beigebracht hat. Das Schöffengericht hielt Jakob in einem Fall für schuldig und verurteilte ihn wegen Körperverlegung zu 3 Monaten Ge­Jakob socht das Urteil an, indem er die Täterschaft be= fängnis, während im anderen Fale Freisprechung erfolgte. für vorliegend und setzte die Strafe auf 9 Monate Gefäng­stritt, doch das Gericht hielt einen hinterlistigen Ueberfall nis fest.

Emil Wagner von Rittersgrün einen Ueberzieher. Urteil: In einer Gießener Wirtschaft stahl der Arbeiter Karl 3 Monate Gefängnis, unter Anrechnung von 3 Wochen Un­tersuchungshaft.

Der Hausbursche Joseph Zwiller aus Hüningen hat Werte von 15 Mart und einem anderen eine Kravatten= auf dem Forsthaus Echzell einem Schüler einen Ring im nadel im Werte von 120 Mt gestohlen. Urteil: 6 Mo­

Mast vieh Ausstellung 1910 sind die Vorbereit Frankfurt a. M. Für die Schlacht- und ungen nunmehr abgeschlossen und es läßt sich jetzt bereits erkennen, daß die Ausstellung Erfolg haben wird. Zur Pränate Gefängnis, abzüglich 6 Wochen Untersuchungshaft. miierung der Tiere stehen der Ausstellungsleitung über 200 Geld- und Ehrenpreise zur Verfügung und zwar Geld­preise im Werte von über 10 000 mt. Die Stadt Frank furt hat eine goldene Medaille in der Klasse 2 der Ochsen mit 4-6 Breiten gestiftet, in welcher Klasse sich der Haupt­sächlichste Wettbewerb abwickeln dürfte. Außerdem haben gewerbliche und landwirtschaftliche Korporationen zahlreiche Preise ausgesetzt, insbesondere der landwirtschaftliche Verein Frankfurt, die Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen, Hannover 2c., während das Landwirtschaftsmini­sterium sich an der Prämiierung zunächst mit Ehrenschil­dern, Medaillen sowie Brchize- Tier- Statuetten beteiligt. Auch mit der Ausseßung etner Königsmedaille ist bei guter Beschickung der Ausstellung bestimmt zu rechnen. Die Flei­scherinnung wird in ihrer nächsten Versammlung ebenfalls eine größere Summe zu Prämiierungszwecken bewilligen, woraus zu erkennen ist, daß man auch in den Kreisen der Käufer dem Unternehmen das größte Interesse entgegen bringt. Anmeldeschluß ist der 31. März d. Is.

In Dorheim hat der Pferdewärter Wilhelm Jahn aus der bereits verurteilt ist, einige Gebund Stroh auf dem Rirdorf mit seinem Dienstheran, einen dortigen Händler, Felde gestohlen. Urteil: 4 Monate Gefängnis, abzüglich 3 Wochen untersuchungshaft.

* Offenba ch. Aehnlich wie die Zöllner im alten römischen Judäa sind auch ihre modernen Nachfolger, die Gerichtsvollzieher und Pfandmeister, wenig beliebt- da die Herren von Amtswegen ja nur kommen, um zu holen, was nicht freiwillig geleistet wurde. Wie groß diese Ab­neigung ist, mußte ein Pfandmeister von hier erfahren, als er vergangene Woche in Ausübung seines unangenehmen Amtes mit einem Vollstreckungsurteil in der Tasche nach Bürgel fam. Mit dem Besen bewaffnet, wurde er bereits an der Tür von einer resoluten Hausfrau, einer grimmen Beschüßerin ihres häuslichen Herdes, empfangen, der gleich zwei weitere Frauen zur Hilfe eilten. Hageldicht fielen die Hiebe der erbosten Amazonen auf den armen unschuldigen Piandmeister nieder, bis er auf sein Hilfegeschrei von Die­nern der hl. Hermandad aus den Klauen seiner Verfolger befreit wurde. Die Ichlafertigen Frauen aber werden vor Gericht erfahren, daß man nicht nur dem Kaiser, was des Kaisers ist, geben, sondern auch seine Diener ehren muß.

Ans dem Gerichtssaal.

Straffammer.

Gießen, 17. März 1910. Die Fortsetzung der Verhandlung gegen den Spengler Franz Josef Jöckel von Frankfurt a. M., den Landwirt Mudardus Weber von Dorfborn und dessen Ehefrau wegen Betrugs ergab, daß Jöckel in einem Geschäftsverkauf zu Frankfurt, bezüglich dessen auch ein Verfahren wegen Be­trugs schwebt, auch einen Schlosser um sein Geld gebracht hat, indem er ihm sein Geschäft verkaufte und dieses als altrenommiert bezeichnete, das genügend abwirft, um eine Familie zu ernähren. Tatsächlich war aber das Inventar fast wertlos und Kundschaft war keine da, sodaß der Käu ser um sein Geld war, und von der Weiterführung des Ge­schäftes wegen Unrentabilität desselben absehen mußte. Es

er im zweiten Akte, wo er die Neueinteilung der Ehepaare vornimmt.

Seine Frau Delfine, halb Dame, halb Kind, gab Gusti Ney und erfreute durch die Wahrheit ihrer großen Liebe für den berühmten Künstler, die schüchtern vor dem Kuß zu­rückschreckt und mit ihm weit, weit fort Arm in Arm gehen möchte, und die Herzlichkeit der wiedererwachten Liebe zu ihrem Manne, ihn zu retten aus den Armen einer abge- feimten Frau, die ihn eine Zuflucht", einen stillen Win tel" nannte.

Die Dienstknechte Heinrich Hechler von Mainz und Karl Marquardt aus Stuttgart sind nachts auf das Pachtgut in Büdesheim eingedrungen und haben etwa 500 Mart Bar­geld gestohlen. Weiter fielen ihnen Papiere in die Hände im Werte von 2000 Mart, die sie aber unterwegs weg­warfen, weil sie nichts damit anfangen konnten. Diese be­kam der Pächter wieder zurück. Marquardt erhielt 3 Jahre Zuchthaus mit fünfjährigem Ehrverlust und Hechler 1 Jahr ungshaft angerechnet. 6 Monate Gefängnis. Jedem wurde 1 Monat Untersuch­

Oeffentlicher Sprechsaal.

Werkvertr a g. Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Arbeit zum bestimmten Ter­min nicht fertig ist. Man setzt dabei jedoch voraus, daß die Bestimmung des Termins beim Abschluß des Wertra­ges als wesentlicher Bestandteil desselben anzusehen ist, oder daß der Besteller an der Fertigstellung bezw. Ablie ferung der Arbeit nach Ablauf des vereinbarten Termins tein Interesse mehr hat.

Ist beim Abschluß des Vertrages tein Termin bestimmt, so ist dem Unternehmer eine Frist zur Fertigstellung der Arbeit zu geben, mit dem Anfügen, daß der Besteller nach Ablauf derselben vom Vertrag zurücktritt.

Dienstvertrog.

Nach Grünberg. Lohn- und Abschlagszahlun­gen dürfen in Gast- und Schankwirtschaften oder Verkaufs­stellen nicht ohne Genehmigung der unteren Verwaltungs­behörde erfolgen. Auch sind Verabredungen zwischen Ge­werbetreibenden und den von ihnen beschäftigten Arbeitern über die Entnahme der Bedürfnisse der letzteren aus gewis­sen Verkaufsstellen, sowie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem anderen Zwecke als zur Beteiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien nichtig.

Arbeiterversicherung.

C. M., hier. Sie verkennen anscheinend den eigent= lichen Zweck der Invalidenversicherung, indem Sie anneh= men, daß es sich vornehmlich um Gewährung der Alters­rente bei Vollendung des 70. Lebensjahres handelt. Die staatliche Invalidenversicherung bezweckt vornehmlich die Ge­währung von Invalidenrente bei Eintritt der Erwerbsun­fähigkeit( Unfähigkeit zur Erzielung eines Verdienstes von einem Drittel des Verdienstes gesunder gleichartiger Ver­sicherten). Zur dauernden Erhaltung dieses Anspruches em­pfiehlt sich die von Ihnen gemeinte Weiterversicherung in der höchsten Lohntlasse, da Sie sich dann eine entsprechend hohe Rente sichern. Die Invalidenrente beträgt, wenn mindestens 500 Beiträge in Lohnklasse 5 geleistet sind: Reichszuschuß 50 Mart, Grundbetrag 100 M. gleich 150 Mart jährlich, dann erhöht sich die Rente für jede Marke die entrichtet ist, in Lohntlasse 1 um 3 Pig., in Lohntlasse 2 um 6, in Lohntlasse 3 um 8, in Lohntlasse 4 um 10 und in Lohnklasse 5 um 12 Pfg. jährlich. Bei Erreichung des 70. Lebensjahres würden Sie auf eine jährliche In­validenvente von etwa 420 Mt. Anspruch haben.

Die Altersrente wird denjenigen Versicherten gewährt, die das 70. Lebensjahr vollenden und noch erwerbsfähig sind. Bei Verwendung von mindestens 1200 Beitragsmar­fen 5. Lohnklasse beträgt die Altersrente 230 Mt. jährlich.

Vereinsmitglied und Beitragserhöhung.

Unter den übrigen Gestalten interessiert vor allem noch die Eva Gerndl's, aus der Fränzi koch ein fein stili­siertes, wenn auch nicht gerade, wie Bahr verlangt, auf Schlange stilisierte", liebenswürdiges Geschöpf machte; gut gespielt war die Ohnmacht; während sie auf das Unter= streichen des nervösen" verzichtete, lieh sie dem Aufgeregten genügend Ausdruck. Am besten gelang der Darstellerin sicherlich die Schlußszene mit R. Go II( Gustav Heint), die im Publikum wahre Beifallsstürme und Lachsalven ausricht in einer Klage des Bürgervereins gegen ein Mitglied löste; man glaubte die Innerlichkeit dieser schwärmerischen

Liebe, die soviel litt in ihrer grenzenlosen Seeleneinsam­feit, wenn sie sich an des vergötterten Meisters Bruſt wirft. Ueberhaupt scheinen Fränzi Koch, die uns wohl leider am Ende der Saison verläßt, Rollen dieser Art, ich denke z. B. an die Harfentänzerin in Menanders Schiedsgericht", Madame de Hauteville in Moral", Gräfin Robinot in Der schlechte Ruf" u. a. sehr zu liegen.

Erwähnen will ich noch Irmgard Eberius, die das verliebte Fräulein Wehner ganz gut spielte und Her mann Norden und Ada Pauly als Pollinger und Frau.

Hoffentlich wird das Lustspiel, das heute Abend vor zahlreich erschienenem Publitum den ehrlichsten und laute sten Beifall errang, noch recht oft über die hiesige Bühne gehen. Es ist ein Lustspiel, das herzlich lachen machen und, was wenig andere Stücke von sich sagen dürfen, man braucht sich nachher dieses Lachens nicht zu schämen!

Hermann Franz Ottavio.

Ist ein Vereinsmitglied verpflichtet, den während des Vereinsjahres erhöhten Mitgliedsbeitrag zu zahlen? Mit dieser Frage beschäftigte sich schon das Frankfurter Landge­des Vereins. Laut Statuten betrug der Beitrag jährlich 40 Mart. Am 29. Februar beschloß die Mitgliederversammlung daß der Beitrag auf 60 Mt. erhöht werden sollte. Der Be­flagte weigerte sich, den erhöhten Betrag zu zahlen, ent­richtete aber nach Zustellung der Klage den alten Beitrag von 20 Mart, der halbjährlich zu bezahlen ist. Daraufhin verklagte der Verein das Mitglied auf Zahlung von 10 M. Der Beklagte wandte ein, daß das Verhalten der Klägerin wider Treu und Glauben verstoße. Eine Erhöhung des Beitrages sei nur zulässig, wenn man sich der Verpflicht­ung zur Zahlung durch Austritt aus dem Verein entziehen könne. Der Beschluß habe nur Wirkung vom 1. Juli 1909 ab. Nach den Statuten sei eine Kündigung nur zum Schluß des Kalenderjahres zulässig. Mithin hätte die Erhöhung erst mit Beginn dieses Zeitpunktes in Kraft treten dürfen.

Das Gericht verur Gumme, indem es fifche Perfon. J

Angelegenheiten de fie existenzfähig

§ 19 einer 3we Menderung der S nichts weiter, bab chem, unbetimmert anderer Weise gere bei einer solchen 2 Hierdurch die Inter werden. Zu fragen

Intereffen des Ber zugeben, so beruft daß durch die Aend

Die Ausführungen

Grunde keine Beac an, daß durch de Itrag Beklagter als trecht habe, sonder

gen des Vertrages faffung feinen Anft sich dann dem§ mehrheit mit dem Vertragsverhältniffe Lpflichten, ohne Rüc Intereffen zuwiderle ten richtig, so hätte

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