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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Bezugspreis 40 pfg. monatlich Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

-

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post 1,50 Mt. frei ins Haus. Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Zwei Extrabeilagen: Humoristische Blätter" und die Nene Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 45.

Erstes Blatt

Bekanntmachung

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

=

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Samstag, 19. März 1910

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pfg.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

Amtliche Bekanntmachungen.

Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes der Gewerbeord­nung vom 30. Juni 1900.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß im Jahre 1910 an den nachbezeichneten Tagen die Vorschriften über die Mindestruhezeit und Mit= tagspausen der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter (§ 139c der Gewerbeordnung) feine Anwendung zu fin­den haben und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstel len an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.

a) 3 Wochentage vor Oftern 23., 24. und 26. März. b. 1 Wochentag vor Himmelfahrt 4. Mai 1910.

c) 2 Wochentage vor Pfingsten 13. und 14. Mai 1910.

d) 14 Wochentage vor Weihnachten 9, 10., 12.- 17. und 19.- 24. Dezember 1910.

e) 1 Wochentag vor Neujahr, 31. Dezember 1910. Eine Anzahl weiterer Tage, an denen Ausnahmen von

Eine Billetsteuer

will der hessische Staat einführen und da dieselbe auch sehr in das allgemeine Vereinsleben einschneidet, sei hier die Regierungsvorlage, die am 1. April 1910 als Gesetz in Kraft treten soll, zum Teil wörtlich abgedruckt:

Artikel 1. Eine Gemeinde kann durch Ortssaßung beschließen, für die im Gemeindebezirk gegen Eintrittsgeld stattfindenden Theatervorstellungen aller Art für Musik und Gesangsaufführungen und Konzerte je= der Art, für finematographische Vorstellungen, für Dar­bietungen in Schaubuden und Panoramen, für komische und spiritistische Vorträge, für Kahnevaltungen, Maslen und Kostümbälle, Kostümbazare, Kostümiseste, Wettrennen, Wett­fahren, Wettrudern, Wettschwimmen, Wettspiele, sowie für Unternehmen ähnlicher Art eine vom Eintrittspreis zu be­rechnende Abgabe zu erheben.

Die Abgabe darf 10 vom Hundert des Eintrittspreises nicht übersteigen, beträgt jedoch mindestens 5 Pfennig.

Bei Vorausmiete der Pläße für wiederholten Gesuch kann die Abgabe endweder nach dem Tagespreis oder nach dem Gesamtpreis, der für die Dauer der Vorausmiete zu entrichten ist, berechnet und für einen bestimmten Zeitraum im voraus bezahlt werden.

Artikel 2. Die Abgabe fann nach einem Abtom­men mit dem Zahlungspflichtigen auf Hundertteile des Ge­samterlöses aus dem Eintrittspreis und bei Vorstellungen Kleineren Umfanges auf einen Pauschbetrag für jede Vor­stellung festgesetzt werden.

Artikel 3. Der Abgabe unterliegen nicht:

den gesetzlichen Vorschriften gewährt werden können, blei­ben für unvorhergesehene Fälle vorbehalten. Gießen, den 14. März 1910.

Großherzogliches Polizeiamt.

Reinhart.

Arbeitsvergebung.

Die zur Herstellung eines neuen Daches auf dem früh eren Generatorraum der vormaligen Aftienbrauerei erforder= lichen Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sollen Mittwoch, den 23. März d. I., vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst er­hältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzurei­chen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, 15. März 1910.

Städt. Hochbauamt.

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemart­ung Gießen lints der Lahn. Mit Entschließung vom 10. März 1910 hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilungsplan für die Bau­plätze in der Stephansmart auf Grund von Artikel 36 des Feldbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmach­ung vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erMärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung ( Eigentumsübergang) den 21. März 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke.

Friedberg, den 13. März 1910.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann.

Die näheren Vorschriften, namentlich über die Höhe und| von der Abgabe nicht berührt, ebenso Tanzvergnügen. Wohl die Art der Erhebung der Abgabe, sowie über die Kon­trolle des Eingangs, trifft die Ortssabung.

Artikel 5. Wer den Vorschriften dieses Gesetzes und der zugehörigen Ortssaßung über die Entrichtung der Abgabe zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark bestraft, sofern nicht nach anderen gesetzlichen Vor­schriften eine höhere Strafe verwirkt ist. Die hinterzogene Abgabe ist nachzuentrichten.

Die Strafe wird nach den Vorschriften des Gesetzes vom 20. September 1890 über die Einführung des Ver­waltungsstrafbescheids bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle ausgesprochen und fließt in die Gemeindekasse. Im Falle der Uneinbringlichkeit ist die Strafe nach den Vor­schriften des Strafgesetzbuchs in Haft umzuwandeln. In der

heißt es u. a.:

Begründung

Die Notwendigkeit, den Gemeinden neben den direkten Gemeindesteuern neue Einnahmequellen zu eröffnen, bedarf bei dem fortdauernden Anwachsen der Gemeindelasten keiner besonderen Begründung. In besonderem Maße gilt dies von den Städten, in denen mit dem 1. April 1910 die bestehenden Verbrauchsabgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und Fett in Wegfall kommen.

Die Lustbarkeitssteuern( Billetsteuern) sind in zahlrei­chen preußischen Städten zu ergiebigen Einnahmequellen ge­worden. Neuerdings ist die Erhebung einer Steuer bei

1. die Theatervorstellungen im Hoftheater in Darm= Vergnügungen und sportlichen Veranstaltungen jeder Art stadt,

2. Unternehmen der in Artikel 1 bezeichneten Art auf Messen und Märkten sowie bei Volksfesten. Sie fann von der Bürgermeisterei erlassen werden bei Unternehmen, deren Reinertrag für einen wohltätigen oder gemeinnüßigen Zweck bestimmt ist.

Artikel 4. Für die Abgabe hastet neben dem Un­ternehmer der Besizer der Räume, in denen die Veranſtalt= ung stattfindet.

Stadttheater Gießen.

Freitag, 18. März 1910. Das Konzert.

Lustspiel in 3 Atten von Hermann Bah r. Ueber die literarische Bedeutung dieses Lustspieles, des besten der letzten 10 Jahre vielleicht, habe ich an dieser Stelle schon verschiedentlich gesprochen; in keinem seiner Werke, weder in den Dramen und Komödien, noch in den Novellen hat sich Bahr der lachende Philosoph, leise Spöt­ter und Verächter seiner Mitmenschen, der sie bei aller Ironie, bei allem Lachen doch ein bißchen gern hat, so ge­offenbart, wie in diesem Lustspiel: der Lebensphilosoph mit dem verschmitten zwinkern der Augen. Ein großes Teilchen von ihm selbst, von seinem eigenen Leben steckt in diesem Meisterwerf, das nicht ohne Grund dem Meister der Töne, Richard Strauß in herzlicher Bewunderung und Verehrung gewidmet ist.

Gustav Heint, der berühmte Pianist, gibt von Zeit zu Zeit ein Konzert; aber ein ganz besonderes, in­times Konzert, das heißt, er flüchtet aus dem hastenden und aufregenden Getriebe seines Berufes, dem Lärmen und Schwärmen seiner verzückten Schülerinnen in die Stille der Berge, in die Hütte. Das letzte mal mit einer Gräfin und diesmal mit einer Schülerin, Frau Delfine Jura, der Frau eines seltsamen, interessanten, gescheiten Menschen, der ob seiner tattlosen Offenheit und Geradheit in der Gesell­schaft den Vorzug genießt, für verrückt zu gelten. Er er­fährt durch ein Telegramm von diesem Rendez- vous, und statt sich mit dem Manne bum, bum" zu schießen, sucht er dessen Frau Marie, eine gescheite Frau", auf, um bei

auch in Städten außerhalb Preußens ins Auge gefaßt.- Zu Artikel 1 und 2. Die Abgabe darf nur erhoben werden, wenn die Veranstaltung gegen Eintrittsgeld statt­findet. Dabei soll es keinen Unterschied begründen, ob die Vorstellung öffentlich d. h. für jedermann oder nur für eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugänglich ist. Artikel 1 bezeichnet die gebräuchlicheren Arten der hier in Betracht kommenden Veranstaltungen, ohne diese erschöpfend aufzu­führen. Wissenschaftliche und belehrende Vorträge werden

ihr laut zu denken, mit sich zu einem Entschluß zu kommen. Frau Marie fädelt ein kluges Spiel ein; sie will Dr. Jura als ihren Gatten betrachten( in der geheimen Absicht, ihren ersten rechtmäßigen Gatten von seiner Liebelei, einem der zahlreichen Abenteuer der 10 Jahre ihrer Ehe zu heilen) und beide zusammen suchen in der Hütte das andere Paar: Gustav Heint und Frau Delfine Jura auf. Die Verwirr­ungen und fomischen Situationen, die Bahr mit einer be­wundernswerten, bestrickenden Feinheit, einem geistreichen, nie aufdringlichen und unkünstlerischen Witz ausnutt, her­beiführt und auflöst, sind von solcher Fülle und packender Gewalt, daß wohl kaum der Hartgesottenste Philister und Griesgram, die sprödeste alte Tante widerstehen kann; der Knoten wickelt sich geschickt und ohne possenhaft zu werden auf: der alte Zustand wird wieder hergestellt. Heink gibt zu, daß er als Künstler nun einmal das Flimmern, Glän zen und Lachen der Frauen braucht; denn die Frauen sind der Erfolg. Doch es ist ein Unterschied, ob man eine Frau lieb hat oder bloß liebt"; und wenn ihn Marie auch nur furze Zeit, wenn er frant oder müde war, oder beim Essen und Schachspiel besaß, dann besaß sie ihn, ihn den Men­schen, und den Glanz des Künstlers doch ganz allein, dann war sie doch die einzige, die er wirklich lieb gehabt. Ich habe schon früher betont, daß mir gerade der Schluß so sehr gut gefallen hat: warum? Künstlerblut! Heint ist der Künstler, der die Frauen braucht, es fängt ganz von selbst an, wie bei zwei guten Schachspielern: die spanische Par­tie, das Damengambit 2c.! So der Künstler; er schaut eine Dame an, und nur um etwas zu sagen, meint er: Sie sind ein seltsames Geschöpf! Und da ist er schon verloren. Oder er sagt: Jetzt kommt doch bald der Frühling wieder! it er auch verloren. Oder er sagt in irgend einem Zu'

aber soll diese ausnahmsweise von Masten- und Kostüm­bällen erhoben werden können, die wegen des damit ver­bundenen Aufwands in besonderem Maße die Erhebung einer Abgabe zulassen.

Den Gemeinden bleibt es überlassen, durch Ortssatzung zu bestimmen, von welchen der unter Artikel 1 fallenden Veranstaltungen und in welcher Höhe die Abgabe im Rah­men der dort bezeichneten Höchst- und Mindestgrenze er­hoben werden soll. Dies kann in verschiedener Weise ge­schehen:

a) die Gemeinde verpflichtet den Unternehmer oder Be­sitzer der Räume( vergl. Artifel 4) Steuerkarten, ab­gestuft nach der Höhe der Steuer, zugleich mit den Eintrittskarten auszugeben( Artikel 1);

b) die Abgabe kann aber auch, anstatt mit jeder ein­zelnen Eintrittskarte erhoben zu werden, nach dem Gesamterlös berechnet werden( Artikel 2);

c) bei Vorstellungen fleineren Umfanges tann die Ab­gabe im voraus auf einen Pauschbetrag festge­setzt werden( Artikel 2).

Durch dieses Gesetz wird die Pflicht zur Zahlung des staatlichen Urkundenstempels selbstverständlich nicht berührt. Zu Artikel 3. Es würde nicht angemessen sein, die Theater- Vorstellungen im Hoftheater zu Darmstadt mit einer Sonderabgabe zu Gunsten der Stadttasse zu belasten, da die Ausgaben dieses Kunstinstitutes durch die eigenen Einnahmen desselben bei weitem nicht gedeckt werden fön­nen, sondern einen sehr erheblichen Jahreszuschuß aus der Zivilliste Seiner Kgl. Hoheit des Großherzogs und den jährlichen Zuschuß erfordern, den die Stadt Darmstadt seit einigen Jahren bewilligt hat.

Die weitere Ausnahme in Artikel 3 rechtfertigt sich na­mentlich dadurch, daß die Abgabe bei den hier in Betracht kommenden Vorstellungen vorzugsweise das minderbemittelte Publitum treffen und daß die Erhebung der Abgabe und deren Kontrolle sich in Fällen dieser Art besonders um­ständlich gestalten würde. Auch stände die damit verbun­dene Belästigung des Publikums in vielen Fällen in feinem Verhältnis zu dem geringen Erträgnis der Abgabe.

ganz verloren! Und Heint ist verloren:; so sehr er auch seiner Frau versprach, ein anderer zu werden, er fann es nicht; er fängt. Eine seiner Enthousiastinnen ist ihm nachgeeilt, 823 Meter über dem Meer; sie schwärmt ihn an, ihn den Meister, der nachgibt, mechanisch, resigniert: Ich muß, ich muß!"

Zur Aufführung! Das Stück wird an den meisten Bühnen gekürzt; die Regie hatte auf allzu große Striche im 2. und 3. Afte verzichtet, wenn auch im ersten Atte die Szene, in der Frau Claire Floderer ein Bild des 17jähr. Meisters entwendet, um es für alle photographieren zu lassen!- vielleicht nicht unbedingt fallen muß. Doch ich will mich hierbei nicht aufhalten, da man, was das Strei chen" angeht, sehr verschiedener Meinung sein kann. Auf jeden Fall ging nichts des Wichtigsten verloren! Die De­foration im ersten Atte, Salon bei Heint, war gut gestellt; vielleicht hätten einige Lorbeerfränze oder sind diese so selten? das angrenzende Musitzimmer des berühmten, bergötterten Pianisten repräsentabler gestaltet. Die Bauern stube der Hütte im zweiten Akte war vielleicht ein bißchen zu groß geraten und hätte wohl des Erfers entbehren fönnen! Kleinigkeiten sonst übergehe ich.

Offen gestanden- nach den Aufführungen des Stückes, denen ich jetzt im Dresdener Kgl. Schauspielhause und Leſ= singtheater zu Berlin beiwohnte, hat mich das Spiel der Meine Erwartungen hiesigen Kräfte angenehm enttäuscht. waren sehr hoch gespannt; doch ich fann ohne Uebertreib­ung sagen, die hiesige Ausführung, die die Feinheiten des Lustspiels fast durchgängig zum Ausdruck brachte, hat mir beinahe besser gefallen, als die Dresdener Aufführung, die etwas zu sehr nach dem alten Hoftheaterstil zurecht gestri­chen und geschnitten war. Wem soll ich den Vorrang gön­

sammenhang: Goethe und die Frau von Stein-! Jst ernen? Alle Rollen lagen in guten Händen und gleich die