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Gießener Zeitung
Gießener Neueste Nachrichten
Bezugspreis 40 pfg. monatlich dvierteljährlich 1,20 m. frei Haus; durch die Post 1,50 Mk.
Erscheint 3 Mal wöchentlich:
und zwar Dienstags, Donnerstags und Samstags. Telephon: Gießen Nr. 362.
Nr. 28.
Bekanntmachung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen
der Großherzoglichen Bürgermeisterei
Gießen
des Großherzoglichen Polizeiamtes Gießen
und vieler anderer Behörden in Oberhessen. Expedition: Seltersweg 83.
Gießen, den 8. Februar 1910
Gießener Tageblatt
Anzeigenpreis:
die 44 mm breite Petitzeile 15 Pfg., Reklame 50 Pfg. Außerhalb Oberhessen
Amtliche Bekanntmachungen.
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung während der Fastnachtszeit betreffend.
Nachdem in letzten Jahren wiederholt Ausschreitungen an den Fastnachtstagen vorgekommen sind, haben wir uns gleichwie im vorigen Jahre veranlaßt gesehen, den Polizeiaufsichtsdienst in den verkehrsreichsten Straßen der Stadt an den a st n achtstagen zu verstärken.
Alle Verkleidungen, sowie das Anheften und Verteilen von bildlichen Darstellungen, Liedern, Zetteln und dergl., welche gegen die guten Sitten verstoßen, sind verboten.
Ebenso ist das unbefugte Tragen von Militär- und Beamtenuniformen untersagt.
Aus feuerpolizeilichen Gründen muß das Tragen von Laternen, die mit Spiritus, Petroleum oder ähnlichen leicht entzündbaren Flüssigkeiten gespeißt werden, bei Masken= bällen, Aufzügen oder ähnlichen Gelegenheiten verboten werden. In öffentlichen Versammlungen, wie insbesondere Ballsälen und Wirtschaften, ist in Anbetracht der Feuersgefahr das Werfen mit Papierschlangen, Papierschnitzeln oder sonstigen feuergefährlichen Gegenständen unzulässig. Außer dem müssen sämtliche Ein- und Ausgänge, sowie die Korridore im Innern der Räume freigehalten werden und dür fen nicht durch Tische, Stühle und Bänke oder dergleichen verstellt sein.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Pläßen sowie aus den Häusern darf nicht mit Orangen, Aepfeln oder sonstigen harten Gegenständen geworfen werden. Beim Werfen mit Papierschlangen ist darauf zu achten, daß die Leit ungsdrähte der elektr. Straßenbahn nicht da= mit behängt werden.
Aus gesundheitspolizeilichen Gründen ist das Aufheben und Ansammeln von Konfetti oder Papierschlangen von der Straße, desgleichen das Werfen mit aufgehobenem Kon fetti oder Papierschlangen nicht zugelassen. Ebenso ist der Verkauf und Gebrauch von Pfaufedern und Federivedeln zu beanstanden. Sollten in letterer Richtung Beläftigungen des Publikums hervortreten, so ist die Beschlagnahme der Gegenstände zu gewärtigen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der bestehenden gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen geahndet werden.
Indem wir dies zur Kenntnis des Publikums bringen, richten wir an die Einwohnerschaft die Bitte, unsere Polizeiorgane in der Durchführung der getroffenen Maßnahmen nach Möglichkeit unterstüßen zu wollen. Gießen, den 5. Februar 1910.
Großh. Polizeiamt Gießen. Reinhart.
Bekanntmachung.
Freitag, den 11. Februar 1910, nachmittags 2-4 Uhr, wird im Impflokal( Schulgebäude Neustadt 61)
ein öffentlicher Impftermin abgehalten, in welchem diejenigen Angehörigen von Impfpflichtigen, welche Aufforderungen erhalten haben, ihre Kinder fostenlos der Impfung unterziehen lassen können.
Freitag, den 18. Februar, von 3-4 Uhr, sind die am 11. Februar Geimpften zu der gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. In beiden Terminen können ferner Kinder, welche wegen Krankheit bis zum Sommer von der Impfung zurückgestellt werden wollen, dem Impfarzte zur Untersuchung vorgezeigt oder diesbezügliche ärztliche Atteste abgegeben werden. Die am Großh. Kreisgesundheitsamte abgegebenen Impfscheine müssen dort wieder abgeholt werden. Gießen, den 5. Februar 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Die Gemälde- Ausstellung in Gießen.
Die Kunstausstellungen der letzten Jahre zeigen eine stetige Fortentwickelung der Ideale der modernen Malerei und eine immer weitere Eroberung des kunstliebenden PubDeckelborn, litums für die jungen, frischen Bestrebungen der Modernen. hholderkopf Denn wenn man die Werke der klassischen Zeit inbezug
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auf ihre Wahrheit mit etwas weniger anerzogenem Respeft und etwas mehr Kritik betrachtet, so erkennt man bald, wie viel Konvention und wie wenig der Natur Abrbstangen gelauschtes man da antrifft. Letzteres fast nur bei den aller6-7 m ersten Meistern und selbst bei dieſen noch lange nicht immer. rm: 314 Diese Werke sind fast alle in dem Atelier gemacht und da
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dem Modell nachgebildet. Ganz anders die Modernen. Hier merkt man nichts von jener leeren Form, von jenem Gemachten, hier sind es die frischen Farben der Natur, mmreifer, welche uns auf den Bildern entgegentreten. Arnsburg
Diese Motive sind es im großen und ganzen, die dem Besucher der Ausstellung des Gießener Kunstvereins sofort in die Augen fallen. Da sind es Namen wie Eberle, Douzette, Mohr und vor allem Thiele, auf die unser Blick zuerst fällt. Und wen würde der Name Eberle nicht sofort rung meine an die koloristische Realität Pilotys, des Hauptes der Mün schnell wir chener neueren Schule erinnern? Wer würde nicht bei den -Tropfen Werken Eberles an die wunderbaren Genrebilder des Mün chener Meisters denken? Aber es ist wohl nur das Ge biet der Genremalerei, auf dem Eberle an Piloty anlehnt,
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Bekanntmachung.
Betrifft: Das gleichzeitige Dienen zweier Brüder im Militärdienst.
Der§ 20 des Reichsmilitärgesetzes schreibt vor: „ Können zwei arbeitsfähige Ernährer hilflosser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Ge= schwister nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen zurückgestellte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte entlassen werden. Diese Bestimmung findet entsprechende Anwendung, wenn ein zur Arbeit und Aufsicht unfähiger Grundbesizer, Pächter oder Gewerbetreibender zwei Söhne nicht gleichzeitig entbehren kann."
Damit die Ersaßbehörde in der Lage ist, die Bestimmung bei der Musterung zu berücksichtigen, fordern wir die Beteiligten auf, bei dem Standesamt im Rathaus schon jetzt entsprechenden Antrag zu stellen. Gießen, den 7. Februar 1910.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten und Feldbesitzer die ihren Grundbesit an öffentlichen Fahr- oder Fußwegen einfriedigenden Hecken in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kennt und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden haben, nis gebracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Artifels 43 des Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 1-10 Mark bestraft werden.
Gießen, den 2. Februar 1910. Bürgermeisterei. Keller.
Holzversteigerung
im Gießener Stadtwald
( Forſtwartei Gießen 2, Forstwärt Arft.) Montag, den 14. Februar 1910, vorm. 9½ Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen Forst garten, Grube und Aue versteigert:
4 Rmtr. Eichennutztnüppel( 4 m lang)
322,5
"
Buchenscheit,
18
"
இக
81,7
Hainbuchenscheit,
Eichenscheit,
Kiefernfcheit, Buchenknüppel,
Eichen Kiefern
11
"
Buchenstock,
Eichen" Fichten"
27,8 3
930
" 1
100 20
11
4530 Wellen Buchenreisig, Eichen Linden " 1 Fichten"
" 1 " 1
Die Zusammenkunft ist auf der Licherstraße am Forsthaus Hochwart.
Gießen, den 7. Februar 1910. Bürgermeisterei. J. V.: Keller.
denn die später in seinem Wirken zutage getretene Vorliebe für Tiermalerei hat den Künstler im Laufe der Zeit ganz selbständige Bahnen einschlagen lassen, ja diese Vorliebe hat dem Maler einen ganz besonderen Ruf als Tiermaler eingetragen. Und in der letzteren Kunst dürfte wohl hauptsächlich die Bedeutung Eberles liegen, denn hier hat sich der Maler zu einer ganz eigenen Auffassung emporgerungen, hier zeigt sich das Talent des Künstlers, hier strebt er nach der Natur, welche in ihren frischen Farben vor uns lebendig wird. Gleich Eberle liebt auch Douzette die Natur, aber es ist hier mehr der landschaftliche Reiz, es ist hier namentlich die wunderbare Schönheit der Mondnacht, welche diesen Künstler in ihren Zauberbann gezogen hat. In den Schöpfungen Douzettes macht sich eine gewisse Anlehnung an Ruisdael bemerkbar, die aber nur besagen kann, daß der Künstler das Wollen und Wirken des Holländers verstanden, und daß er sich die Vorzüge des niederländischen Meisters vollkommen zu eigen gemacht hat. Und es sind auch wiederum die charakteristischen Merkmale des Landschaftsmalers Hildebrandt, die aus seinen Werken leuchten. In unübertrefflicher Weise weiß Douzette in seinen Landschaftsbildern gleich dem Berliner Meister den Abglanz des Tages oder Mondlichtes auf die schimmernde Oberfläche der Flüsse und Seen zu bannen. Ausgezeichnet versteht er es, diesen Widerschein mit den kristallenen Fluten glücklich zu verschmelzen. Und noch ein bedeutendes Genie- Mohr, einer der beliebtesten Maler Frankfurts a. M., ebenfalls
20
60
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Extra- Beilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet.
Druck und Verlag:
Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).
21. Jahrg.
Holzversteigerung
im Gießener Stadtwald.
( Forstwartei Gießen 2, Forstwartei Arft.) Donnerstag, den 10. Februar 1910, vormittags 9½ Uhr beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Abteilungen Erlenbrunnen u. Eh a r- lottenwald versteigert:
30 Fichtenderbjiangen mit 2,12 Festm.,
2 Rm. Eichennutzscheit,
10 Hainbuchennutzknüppel( 2 m lang),
205,5
76 Rm
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"
Buchenscheit,
19
" 1
Hainbuchenscheit,
Eichenscheit,
49
"
Erlenscheit,
88
43
11
"
55,26
"
Buchenstock,
22
"
Eichenstock,
27
Erlenstock,
Fichtenstock,
10
Buchenfnüppel,
Eichenknüppel,
Erlenknüppel,
3050 Wellen Buchenreisig,
350 550
" 1
20
"
Eichenreisig,
" Erlenreisig, Fichtenreisig.
Die Zusammenkunft ist auf der Licherstraße an der 8. Schneiſe.
Gießen, den 3. Februar 1910.
Bürgermeisterei.
J. V.: Keller.
Bekanntmachung.
Georg Dietz dahier, Schloßgasse 15, hat die Konzession als Dienstmann mit der Nr. 16 erhalten. Gießen, den 7. Februar 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Kreisausschusses vom 24. Juli 1909 wurde der Frau Sophie Dülfer dahier die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes als Gesinde- Vermieterin erteilt.
Deren Gebührentaris bringen wir nachstehend zur öffentlichen Kenntnis:
a) Für Vermittelung eines Dienstboten an eine Herrschaft in Gießen 5 Mt.; nach auswärts 7 Mt.;
b) Für Vermittelung einer Köchin mit über 40 Mark Lohn nach Gießen 8 Mt.; nach auswärts 10 Mt.; c) Für Vermittelung eines Servierfräuleins 10 Mt., wovon die Stellungsuchenden 1 Mart zu bezahlen haben. Gießen, den 5. Februar 1910.
Großherzogliches Polizeiamt.
Reinhart.
Bekanntmachung.
Vom früheren Marr'schen Zimmerplatz kann Holz= erde abgegeben werden. Angebote mit Preisangabe pro Kubikmeter sind umgehend an unser Tiefbauamt zu richten. Gießen, den 28. Januar 1910.
Bürgermeisterei.
Mecum.
Bekanntmachung.
Die Stadt Gießen hat alte Pflastersteine zum Preise von 10 Mt. für den cbm. abzugeben. Liebhaber werden gebeten, sich an das Tiefbauamt zu wenden.
ein Landschaftsmaler, der seine Motive mit Vorliebe in seiner engeren Heimat sucht. Auch Mohr strebt darnach, die sonnigen Farben der Natur in seine Landschaften zu legen. Wird doch in seinen Bildern vor unseren Augen das Grün des deutschen Waldes lebendig, begegnen wir doch da dem Silberband der Lahn und den farbenfrohen Auen der Rheingegenden.
Alle diese Vorzüge haben Mohr einen Ruf erworben, der weit über Hessen und Hessen- Nassau hinausgeht. Und es ist auch wieder die naturgetreue Farbe der mittelalterlichen Burgen und Klöster, in denen auch ein zweiter Reiz liegt.
Doch nun noch zu einem großen Geist unter den ausstellenden Künstlern- Thiele. Ein Genie, das darnach strebt, in den Gemälden die volle Natürlichkeit zum Ausdruck zu bringen. Sein„ Bergwald im Winter" zeigt so richtig diese lebendige Wiedergabe, der winterlichen Natur, dieses blendende Weiß des Schnees, zu dem einen so voll endeten Gegensatz das Dunkel der Tannen im Vordergrund bildet, welches dabei doch nichts von seinem Eindruck einbüßt. Und dann das auf der Bergkette des Hintergrundes liegende Alpenglühen, das der Maler so glücklich mit dem auf der Höhe befindlichen Firn zu vereinigen wußte, das alles sind Reize, welche das Werk zu einem der anziehend| sten der Ausstellung machen und die nicht verfehlen werden, in weiteren Kreisen ein größeres Interesse für dieses Gemälde zu erwecken. ( Forts. folgt.)


