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Beſchichte.

wirklich nicht,

anfangen sollen?" Anpumpen."

Probatum est!

die Mode an, bei uns feinen Kaffee zu trinken

Sör mal, Männchen, der Rentier Schmidt fängt jetzt

was wir mit dem langweiligen Menschen - ich weiß

.:

hinein!" B. Da trage ich alle meine Verbindlichkeiten ein... hübsches Buch?"

Wenn Sie mir fünfzig Mart pumpen

Beim Schopf gefaßt.

Was haben Sie denn hier für ein

kommen Sie auch

In Gedanken.

fo Hinge angefonuma, balb wäre auch genug gewesen."

Hebamme: Herr Rat, es fins

Го

Ges.Leipzig

Gießener Zeitung

Bezugspreis 40 Pfg. monatlich

( Neueste Nachrichten)

vorauszahlbar, vierteljährlich 1,20 Mt., durch die Post

1,50 Mt. frei ins Haus. Donnerstags und Samstags.

-

Erscheint Dienstags,

Zwei Extrabeilagen:

-

Humoristische Blätter" und die Neue Lesehalle", Redaktion: liegen wöchentlich einmal gratis bei. Seltersweg 83. Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Telephon: Nr. 362.

Nr. 118.

Lieferung von Glasbausteinen.

Enthält alle amfl. Bekanntmachungen

der Großherzoglichen Bürgermeisterei

sowie vieler anderer

des Großherzoglichen Polizei Amtes

=

Behörden Oberhessens Expedition: Seltersweg 83.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei( Albin Klein).

Dienstag, 6. September 1910 Amtliche Bekanntmachnugen.

Die Lieferung von 70 Quadratmetern Glasbausteinen für die Schlachthoserweiterung soll

Samstag, den 17. September d. J., vormittag 3 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Bedingungen lie­gen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, find bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, den 3. September 1910.

માર

Städt. Hochbauamt.

Gerbel.

Bergebung von Weißbinderarbeit.

Die Herstellung des äußeren Verpuzes am Wagen- schuppen und Erweiterungsbau des Elektrizitätswertes soll Samstag, den 10. September ds. Js., dum vormittags 10 Uhr,

öffentlich vergeben werden.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhält­lich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. Gießen, den 5. September 1910.

Städtisches Hochbauamt.

Gerbel.

Bekanntmachung.

Wer für den kommenden Winter Fichtendedkrei ser aus den städtischen Waldungen zu beziehen wünscht, wolle dies alsbald auf der Bürgermeisterei Zimmer 15 anzeigen.

Der Preis beträgt 20 Pfg. für die Welle und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Lieferung erfolgt frei vor das Haus. Weniger als 5 Wellen werden nicht abge= geben.

Bur Bekämfung des Borgunwesens.

Die Heff. Handwertstammer zu Darm­stadt hat an die gewerblichen Korporationen ihres Kam­merbezirts ein sehr zeitgemäßes Rundschreiben betr. Be­

Die Meldelisten werden am 5. Oftober geschlossen. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

100

Gießen, den 2. September 1910. Bürgermeisterei.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten- und Feldbesitzer an den ihren Grundbesitz an öffentlichen Fuhr- oder Fußwegen einfriedigenden Heck en im Laufe des Monats September die neuen Sprößlinge wiederholt zu beschneiden oder zurückzubinden haben, wird mit dem Anfügen wiederholt zur öffentlichen Kenntnis ge­bracht, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des Artikel 43 des Feldstrafgesetzes mit Geldstrafe von 1-10 Mark bestraft werden.

Gießen, den 2. September 1910.

Bürgermeisterei Gießen.

J. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Sielbauarbeiten wird die Krof­dorferstraße zwischen Rodheimerstraße und Gleibergerweg von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhr- und Radfahrverkehr gesperrt.

Gießen, den 31. August 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

Befanntmachung

Die unterm 28. Juli 1910 angeordnete Sperre der Katharinengasse wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 31. August 1910.

Großh. Polizeiamt Gießen. Gebhardt.

legen ist, und fordert zu gemeinsamem energischen Wirken zwecks Abkürzung und sachgemäßer Regelung der Kredit= fristen sowie zur Regelung der Barzahlung die Innungen und Handwerks- und gewerblichen Vereine hiermit auf. Die Möglichkeit der Durchführung eines prompten Zahlungs­und wo

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreis 15 Pfg.

die 44 mm breite Petitzeile oder deren Raum, auswärts 20 Pfg.; die 90 mm breite Petitzeile im Reklameteil 50 Pfg., auswärts 60 Pig.; Tabellen mit 50% Aufschlag. Ertrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlungs­zieles( 30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Telephon: Nr. 362.

21. Jahrg.

Bekanntmachung.

Wir sehen uns veranlaßt, das Publikum darauf hin­zuweisen, daß bei Unfällen stets die nächste durch entsprech endes Schild gekennzeichnete Verbandsstelle der Freiwilli­gen Sanitätstolonne vom Roten Kreuz um Hilfeleistung anzurufen ist.

Sollte ein Transport von Kranken nach den Kliniken durch die Sanitätstolonne gewünscht werden, so ist eben- falls möglichst frühzeitig die nächst gelegene Verbandsstelle zu benachrichtigen.

Gießen, den 31. August 1910.

Großherzogliches Polizeiam t.

Gebhardt.

Herbst- Pferdemarkt zu Gießen.

Am Mittwoch, den 28. September 1910, vormit­tags, findet auf den städtischen Marktanlagen an der Rod­heimerstraße Pferdemarkt statt. Stallungen sind in der Nähe des Marktes ausreichend vorhanden; nähere Aus­funft erteilt Herr Hoflohnkutscher Huhn Gießen.

Für die Prämiierung des besten Pferdematerials stehen über 2000 Mt. zur Verfügung, darunter 250 Mark aus Mitteln des hessischen Landespferdezuchtvereins. Der Prä­miierungsplan ist von Herrn Weinhändler Aug. Schwan zu Gießen erhältlich.

Die Preisverteilung erfolgt nach Beendigung der Prä­miierung.

Von 10 Uhr ab Konzert und Restauration auf dem Marktplatz.

Am 29. September, nachmittags 2 Uhr, findet in der Turnhalle der Stadtknabenschule eine

Verlosung

statt von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen u. Gerätschaften, Fahrrädern, Nähmaschinen, Haushaltungs= und Gebrauchsgegenständen.

Der Generalvertrieb der Lose a 1 Mark ist dem Herrn Richard Buchacker- Gießen übertragen. =

Die städt. Pferdemarkttommission.

Gg. Bichler.

ungen und gewerblichen Vereine einen großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, wenn sie Beschlüsse auf diesem Ge biete fassen und diese durch gemeinsames Vorgehen zur Durchführung zu bringen suchen.

fämpfung des Borgunweſenz gerichtet. Aus dem Inhalte jet bereits in fleingewerblichen streiſen ſaſt allgemein Bar Zu den Stadtverordnetenwahlen in Gießen.

zahlung oder verhältnismäßig furze Kreditfristen üblich sind. Es wird daher auch hier in Deutschland an der Möglich­feit der Beschränkung dieser Mißstände bei ernſtem Willen der Interessenten nicht gezweifelt werden können. Hierzu ist aber dringend geboten, daß von allen Handwerksorganisa­tionen, seien es nun Innungen, gewerbliche Vereine oder sonst gewerbliche Organisationen, ungesäumt energische und zusammenhängende Maßnahmen zur Bekämpfung des Borg­unwesens ergriffen und durchgeführt werden.

Als Waffen in diesem Kampfe gegen das Borgunwe­sen sind folgende Mittel empfohlen:

Die Rechnungsstellung der Handwerker hat tunlichst so­fort unter genauer Angabe der Zahlungsbedingungen, oder sofern dies nicht angängig erscheint, am Ende eines jeden Monats, spätestens aber am Ende dreier Monate zu ge schehen.

des Schreibens heben wir die wesentlichsten Punkte hervor. Das in Deutschland übliche ungebührlich lange Kredit­fordern und Kreditgeben wird in den Kreisen der Ge= werbetreibenden und Handwerker bereits seit längerer Zeit als ein drückender Mißstand auf das lebhafteste empfunden und beklagt. Trotzdem wird der Kampf gegen diese Un­fitte von den Handwerkern selbst immer noch gemieden oder doch ohne besonderen Eifer und Nachdruck geführt. Infolge dieser Lauheit hat sich bedauerlicherweise im laufenden Pub­lifum, auch in zahlungskräftigen Kreisen, die falsche An schauung eingebürgert, als tönne man gerade beim Hand= werker den Kredit am längsten in Anspruch nehmen. Die Folge hiervon sind Außenstände, die nur langsam u. schwer einzuziehen sind. Wenn aber die Außenstände schlecht ein­gehen, wird es in den meisten Fällen dem Handwerker un­möglich gemacht, seine Lieferanten pünktlich zu bezahlen; die Folge davon ist, daß dem Handwerker die Lieferanten nicht mehr die günstigen Einkaufsbedingungen einräumen, und daß dadurch manchem fleinen, sonst aber tüchtigen handwerker die Existenz vernichtet, oder doch erheblich er­schwert wird. Den Handwerkern kann daher garnicht ener­gisch genug zugerufen werden: Schreibt rechtzeitig Rechnun- tus gen und brecht mit dem alten, verrotteten Gebrauch, dem kunden erst am Jahresschluß oder halbjährlich Rechnung zu übersenden! Am empfehlenswertesten ist es jedenfalls, so­fort nach Fertigstellung der Arbeit die Rechnung zuzusenden und für Barzahlung innergalb 4 Wochen einen angemessenen Rabatt oder Stonto zu gewähren, um auf diese Weise auf die Kunden einen Anreiz auszuüben, die Rechnung bald 3u regulieren.

Die durch das Borgunwesen bedingten Mißstände wir­len zweifellos auf die Konkurrenzfähigkeit des Handwer­Terstandes im allgemeinen und sie gefährden vielfach die Eristenz des einzelnen Gewerbetreibenden im besonderen, fie haben vor allen Dingen wegen des langsamen Umsaßes des Geschäftsfapitals eine Verteuerung der handwerkerli­chen Gewerbeerzeugnisse unausbleiblich im Gefolge. Es ist selbstverständlich, daß jemand, der sein Betriebskapital nur einmal im Jahre umseßt, viel teurer produziert als der­jenige, der sein Betriebskapital vier und fünfmal umzu= feßen vermag. Die große wirtschaftliche Ueberlegenheit des mit dem Handwerk in Konkurrenz tretenden Handels und der Industrie beruht in der Hauptsache doch auch darauf, daß diese immer mehr zur Barzahlung übergehen und da durch in der Lage sind, bei gleichen Leistungen durch ihren mehrfachen Kapitalumsat billiger zu produzieren, als der handwerker, der wegen der Borgwirtschaft sein Kapital wo möglich nur einmal im Jahre umseßt. Ein großer Teil der Handwerker hat diese Schäden, die durch das Borgun­wesen entstehen, erkannt, fürchtet sich aber, von der bisheri­gen Gewohnheit abzugehen, weil er glaubt, die Kundschaft dadurch zu verlieren. Diese Befürchtung ist jedoch unbe gründet oder übertrieben, zumal bei einem gemeinsamen Vorgehen aller Handwerker. Die Handwerkskammer wendet fich deshalb an den Handwerker- und Gewerbestand sowie an jedermann, dem an der Besserung dieser Zustände ge­

d

Zu dem Zwecke empfiehlt sich:

a) Für die einzelnen Gewerbezweige einheitliche Zahl­ungsbedingungen auf einheitlichen Rechnungsformu­laren einzuführen. Bei Ablieferung oder Fertigstell­ung jeder größeren Bestellung bezw. Arbeit ist dem Auftraggeber sogleich mit der Ware eine Begleit­rechnung zuzustellen.

b) Diese Begleitrechnungen sind mit einem gedruckten Vermerk zu versehen, daß Reklamationen nur bin nen 14 Tagen( 4 Wochen) nach Zustellung der Rech­nung geltend gemacht werden können.

c) Im Falle sofortiger oder innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung erfolgter Zahlung ist ein Skonto von 2 Prozent( 4 Prozent) zu gewäh ren, um auf diese Weise einen Anreiz zur Barzahl­ung zu bieten.

d) Für alle nicht innerhalb 3 Monaten nach Zustellung der ersten Vierteljahrsrechnung berichtigten Beträge sind auf Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent in Rechnung zu stellen, die dem Betrage der Rechnung zuzufügen sind.

e) Auf den Rechnungsformularen sind die obigen Zahl ungsbedingungen ausdrücklich zum Ausdruck zu brin­

gen.

f) Da, wo in Gegenrechnung gearbeitet wird, ist mög­lichst am Schlusse jeden Vierteljahres Abrechnung zu halten.

Durch regelmäßige öffentliche Bekanntgabe solcher Vor­schläge, durch Aufforderungen an das Publikum, die aus­geschriebenen Rechnungen auch zu bezahlen, durch Ueber- tragung der Forderungen an Kreditinstitute( Kreditgenossen­schaften) zur Einziehung, durch Errichtung und Beitritt zu Kreditanstalten und zu Kreditschutzvereinen, ist die Wirksam keit der ergriffenen Maßregeln zu sichern.

Die Innungen und gewerblichen Vereine sollen ihre Aufgabe darin sehen, ihre Mitglieder zur pünktlichen Aus­stellung der Rechnungen zu erziehen. Soweit die Rechnun gen nicht bei Lieferung oder Leistung der Arbeiten über­geben werden, sind dieselben mindestens monatlich( viertel­jährlich) der Kundschaft zuzustellen. Es können die Inn

Bei den bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen, die gegen Ende Oktober stattfinden werden, sind insgesamt 10 Pläße im Gießener Stadtparlament neu zu besetzen. Von den jeßigen Stadtverordneten scheiden zu diesem Zeitpunkt aus: aus der Stadtverordneten- Versammlung Juwelier Brück, Fabrikant Eichenauer, Kommerzienrat& m= melius, Spenglermeister K. A. Faber, Justizrat Grünewald, Rentner Helfrich, Weinhändler Fr. Helm, Architekt Huhn, Reallehrer I ann und Schrei­nermeister O'r big.

es

In unserer heutigen, politisch äußerst regen Zeit er­übrigt es sich wohl, eigens auf die Verpflichtung eines jeden Bürgers hinzuweisen, an der Wah I teilzunehmen. Es ist deshalb unbedingt erforder= lich, zur rechten Zeit alle zur Wählbarkeit notwendigen Be­dingungen zu erfüllen. Alle in der Gemeinde wohnenden Ortsbürger und alle männlichen Einwohner, die die deut­sche Reichsangehörigkeit besiben und seit zwei Jahren ihren Unterstüßungswohnsiz erworben haben, also mindestens 4 Jahre hier wohnen, sind ohne weiteres stimmfähig, voraus­gesetzt, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt und seit 1. April des dem Rechnungsjahr, in dem die Wahl statt- findet, vorhergehenden Jahres Gemeindesteuer zahlen. Die Einwohner, die weder Ortsbürger sind, noch den Unter= stüßungswohnsiz hier haben, müssen, um bei den bevor= stehenden Wahlen stimmfähig zu sein, das Ortsbürgerrecht erwerben. Wer die hessische Staatsangehörigkeit, sei durch Abstammung, sei es durch Aufnahme, schon besitzt, hat nur ein Gesuch an die hiesige Bürgermeisterei zu rich ten und seine Aufnahme als Ortsbürger zu beantragen. Die Bürgermeisterei stellt dann fest, ob der Gesuchsteller groß­jährig ist und keine Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, daß er sich und seine Familie nicht ernähren fann. Die Ausnahme erfolgt alsdann unentgeltlich in nicht­öffentlicher Sigung der Stadtverordneten. Formulare zur Anmeldung sind auf der Bürgermeisterei erhältlich. Wer je doch noch nicht die hessische Staatsangehörigkeit besißt, muß vorher diese durch ein Gesuch an die Bürgermeisterei um Aufnahme in den hessischen Staatsverband für sich und seine Familie zu erlangen suchen. Außer dem Antrag, zu dem Formulare ebenfalls auf der Bürgermeisterei zu erhalten sind, sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch des An­tragstellers, Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis und eine Aufenthaltsbeshei= nigung beizubringen. Nachdem die Bürgermeisterei die nö­tigen Feststellungen gemacht hat, ob der Gesuchsteller nicht polizeilichen Aufenthaltsbeschränkungen unterliegt und ob er in den letzten 12 Monaten wegen wiederholten Bettelns oder wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden ist, gibt die Bürgermeisterei das Gesuch an das Kreisamt wei­ter, durch das die Aufnahme erfolgt.

Die zu erfüllenden Formalitäten sind demnach so ein­fach und leicht zu erfüllen, daß wohl feiner zu versäumen braucht, den zur Stimmfähigkeit notwendigen Bedingungen nachzukommen! Aber höchste 3eit ist es dazu!