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Hartmann.

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auch jeder Verkäufer sie verwünscht, so wenig fann er die bon fich abwälzen. Denn die liebe Konkurrenz zwingt

de bom Fier gute Miene zum bösen Spiel zu machen. Und das

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oft Weberwindung genug tosten, wenn es gilt, aus dem lückenreichen Lager immer neue Ware hervorzubringen, usden Geschmack des Umtauschenden zu befriedigen.

Sin gesegliches Recht auf Umtausch besteht im all­einen nicht. Also der Umstand, daß eine Ware dem jer oder dem Beschenkten nicht gefällt, berechtigt noch leswegs, vom Verkäufer die Rücknahme zu verlangen. en Cann sich auch nicht etwa darauf berufen, daß der Um­ich zur Weihnachtszeit im Geschäftsverkehr üblich und badba 16 als stillschweigend vereinbart anzusehen sei. Es gibt djen Verkäufer, der nach billigem Ermessen gar nicht in Sage ist, eine verkaufte Ware wieder umzutauschen, sei auch nur, daß er den alten Ladenhüter, den er glücklich en Stäufer aufgeredet hat, doch schon wieder los werden würde. dererseits aber sind viele Käufer, die etwa einen An­origen beschenken wollen, dessen Geschmad aber nicht genau Lonen, auf den eventuellen Umtausch unbedingt angewiesen. biesen Fällen muß nun eine diesbezügliche Abmachung droffen werden. Dies kann bei jedem einzelnen Kauf ge Febem, es genügt aber auch, wenn etwa durch Plakate im ben bekannt gegeben wird, daß jeder Gegenstand um getauscht wird. Ist eine solche Ankündigung nicht vorhanden, muß der Käufer sich das Recht des Umtausches besonders bebingen, natürlich vor dem Abschluß des Kaufes. Natürlich ist das Recht des Umtausches nicht unbeschränkt muß innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt werden,

den belgis coder, hoenn eine solche nicht festgelegt worden ist, in einem te, wobei gemessenen Zeitraum. Es ist selbstverständlich, daß man Bordert etwa im Sommer noch Weihnachtsgescheute umtauschen das wird in der Regel wohl nur bis in die ersten des Staufnage des neuen Jahres hinein geschehen können. Weiter wird in algemeinen daran festzuhalten sein, daß man eine Ware gegen eine andere Ware der gleichen Branche um schen darf. Wer in einem großen Warenhause Eßwaren gion ft hat, tanu diese nicht zurücbringen und verlangen, bent Preis etwa photographiert zu werden. Es ist aber dt mottvendig, daß der Preis für beide Sachen derselbe sei. Merdings hat der Verkäufer feine Verpflichtung, die Differenz Temu zuzahlen, wenn der Käufer einen Gegenstand nimmt, a billiger ist als der umzutauschende. Der Kunde fann in dieſen neben einen zweiten Gegenstand kaufen, der soviel kostet Ciedene Meie bie Differenz beträgt. Sowie die eingekauften Sachen ort sagtigt find, ist der Verkäufer selbstverständlich berechtigt, Ben Umtausch zu verweigern. Ob die Beschädigung so erheblich um dieses Verweigerungsrecht zu begründen, fann natürlich wrbon Fall zu Fall entschieden werden. Die Pragis ber Becht fprechung hat indessen ergeben, daß auch weniger erheb­The Beschädigungen dafür genügen.

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Unter einem anderen Gesichtspunkte ist die Sachlage je Bozu betrachten, wenn die gekaufte Ware nicht fehlerfrei

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diesem Prozesse das Urteil gesprochen: Emma Calvé wurde berurteilt, ihrem ehemaligen Impresario 9000 Fr. Buße und 3000 Fr. Entschädigungsgeld zu zahlen.

Vermischtes.

= Der deutsche Kronprinz und die Potsdamer Jugend. Am Tage vor Weihnachten hat der Kronprinz die Potsdamer Jugend besonders überrascht. Er ließ während eines Spazier­janges Martstücke unter die Kinder regnen und amüsierte sich jerzlich über den Eifer, mit dem die Kleinen die blinkenden Silberstücke auflasen. Unter lautem Jubel und Hurrarufen begleitete eine große Kinderschar den Prinzen in sein Heim ¡ urüd.

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" Hauptmann" Voigt, der in der Tegeler Strafanstalt mit Schusterarbeiten beschäftigt wird, fühlt sich dort sehr wohl. Voigt macht den Strafanstaltsbeamten feine Unan­nehmlichkeiten, seine Führung ist gut, wie er sich auch im Buchthause stets gut und folgsam benommen hat. Aber die Neugierde, die seine Mitgefangenen für ihn an den Tag legen, ist ihm unangenehm, denn auch ihnen ist selbst im Gefängnisse ber Köpenicker Streich zu Ohren gekommen.

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Der Weiberbraten. Unter diesem Namen ist fein eßbarer Gegenstand zu verstehen, sondern ein altes Volksfest, bas alljährlich in der pfälzischen Gemeinde Berghausen statt findet. An diesem Tage haben alle Frauen der Gemeinde Festtag; mit Musik ziehen sie im Dorf um, voraus eine Fahnenträgerin, rechts und links davon zwei Frauen mit Milchfannen. Der Zug geht zum besten Dorfwirtshaus, allwo ein Festmahl stattfindet, dem nur Frauen beiwohnen dürfen, Später folgt dann ein Tanz, bei dem die Frauen bas Wahl. recht haben. Sie rächen" sich bei dieser Gelegenheit füz erlittene Unbill der Männer. Aber nur verheiratete Männer haben Zutritt zum Tanze.

Hier sind die Bestimmungen des B.G.B. geltend zu nchen, nach denen der Verkäufer für die Mängel der Ware aftet. Diese Haftung ist allerdings nicht sehr weitgehend, Benn Der Grundgedante des Gejezzes ist nicht, daß der Ver­Wufer eine Gewähr für die Fehlerlosigkeit übernommen hat, wohl aber, daß die Beteiligten den Vertrag in der Annahme Behlerlosigkeit abgeschlossen und den Preis dementsprechend emeen haben. So fommen auch unwesentliche Mängel Hier nicht in Betracht, sondern nur solche, Ben Wert der Sache verringern, und Mängel, üre Tätigkeit entweder zu dem gewöhnlichen Gebrauch der zu dem im Vertrage vorausgesetzten Gebrauch ermindern. So sagt Bernhöft z. B., daß bei einem Hunde Das Fehlen eines feinen Geruchssinnes nicht immer ein Mangel in Sinne des Gesetzes sei, wohl aber, wenn er als Jagdhund aber zu Zweden, die einen feinen Geruch erfordern, ver­tuft ist. Hier hat der Käufer das Recht der Wandlung, Rückgängigmachung des Kaufes, oder der Minderung, Herabsetzung des Kaufpreises. Die Rückgängigmachung der Verkäufer damit erfolgen, wenn Hann aber nur inverstanden ist, aber nicht etwa nur durch eine einseitige lärung des Käufers. Ist die Ware inzwischen be- oder werarbeitet worden, so ist dies fein Hinderungsgrund für die Bandlung, falls sich die Mängel der Ware erst bei der Eglichen Prozedur herausgestellt haben. Bei der Minderung arb einfach der Preis herabgefeßt, event. auf Grund eines Fiberständigen Gutachtens. Stellt sich nach der voll­ein Minderung neuer Mangel heraus, so neuem Wandlung oder Minderung verlangt erden, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, was ach sechs Monaten von der Ablieferung gerechnet geschieht. ivor Eintritt der Verjährung kann sich der Verkäufer Die Wahl über Wandlung und Minderung vorbehalten. Hat er uber dem Verkäufer einen Mangel an der Sache angezeigt, tann dieser sich zur Wandlung erbieten und dem Käufer ire Frist zur Erklärung sezen. Erklärt sich der Käufer bis hi nicht, so fällt das Recht auf Wandlung für ihn fort. Sendelt es sich übrigens um eine Gattungssache, also um was, das in vielen Exemplaren vorhanden, ohne daß a gerade auf das gekaufte Stüd ankommt, so kann man auch eferung einer mangelfreien Ware verlangen. Hier vollzieht Th das Geschäft in den Formen des einfachen Umtausches, Che ja teiner weiteren Erklärung bedarf.

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Wer hat das Geld. Jm vorigen Jahre hatte der Angestellte eines Pariser Hauses einen Geldbrief mit 2000 Franks abgesandt. Als der Adressat den Brief öffnete, war das Geld aus diesem verschwunden, und in dem Kuvert be: fanden sich nur Papierschnitzel. Der Empfänger des Briefes erhob Klage, und der Angestellte wurde unter dem Verdacht, den Diebstahl begangen zu haben, in Haft genommen. Nach längerer Untersuchung stellte endlich jetzt ein Sachverständiger fest, daß der Verhaftete in Wahrheit der Bestohlene ist, und daß der Geldbrief nur von einem dritten, höchstwahrscheinlich bon einem Postbeamten, sehr vorsichtig und geschickt geöffnet, seines Inhalts beraubt und dann wieder geschlossen worden sei. Infolgedessen entließ man den Angestellten sofort aus der Haft, der jetzt gegen die Postverwaltung einen Schaden­erfagprozeß in Höhe von 100 000 Fr. angestrengt hat.

Etwas ernster wird die Lage erst, wenn der Verkäufer übernommen hat, eine Ware mit bestimmten Eigenschaften Hefern. Die Zusage muß aber in allem Ernst gegeben fan, allgemeine Anpreisungen, vernehmlich solche, wie man fe auf den Märkten hört, die Ware sei die allerbeste usw. pflichten zu nichts. Hat jedoch der Verkäufer versprochen, Vine Sache solle diese und jene Eigenschaften haben, und hiese fehlen, so fann er ev. sogar schadenersatzpflichtig gemacht treden. In den meisten dieser Falle wird die Geltendmachung Hefe Rechte für den Käufer gewisse Schwierigkeiten ergeben, eft Merger und Zeitverlust bringen. Es ist immer te, schon beim Einbauf die Augen offen zu halten.

Aus dem Gerichtsfaal.

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veranstalteten verschiedene Geselligkeiten. Die Contentia gab am ersten Feiertage eine Weihnachtsbescherung mit Verlosung und Ball. Einen breiten Raum in der Feier nahm das Kind ein, da das Weihnachtsfest ja haupt­sächlich, wie der Vorsitzende Beck in seiner Ansprache hervorhob, ein Fest der Kinder ist. Die Kinder waren ihrer Bedeutung denn auch vollkommen sich bewußt, der besonders brachten fie dies bei der Stellung lebenden Bilder Sankt Nicolaus"," der armen Witwe Weihnachten" und" Prosit Neujahr" zum Ausdruck. Die Bilder, zu deren Darstellung wohl 25 Kinder ver­wandt wurden, fanden den ungeteilten Beifall des Saales. Später wurde noch das einaktige Lustspiel " Durch den Tannenbaum" aufgeführt, das ebenfalls allseitige Anerkennung erzielte. Weitere Abwechselung brachten eine Tauschverlosung und eine allgemeine Ver­losung. Der Ball, mit dem das Fest abschloß, währte bis an den Morgen.- Am zweiten Festtage feterte der Turnverein Gießen in der Turnhalle sein Weihnachtsfest, das wieder eines ungemein starken Besuches sich erfreute. Flotte Musikweisen leiteten den Abend ein und dann sang der Sängerchor des Turn­vereins unter Leitung seines Dirigenten K'asten das herrliche Lied Hörst du wohl die Glocken klingen", das den rückhaltlosen Beifall herausforderte. Die recht nette Darstellung des Weihnachtsmärchens Der See­geist" erhöhte noch die Stimmung der Festversammlung. So wickelte das Programm, das auch noch lebende Bilder und eine Verlosung brachte, ohne Störung fich ab und dann trat der Ball in seine Rechte, der die Teilnehmer noch recht lange betsammen hielt. Heute Nachmittag gedenkt der Turnverein einen Ausflug nach dem Windhof zu unternehmen.

Was Wahlen kosten. Für die letzten englischen Barlamentswahlen haben die Kandidaten 1 168 858 Pfund Sterling, also über 23 Millionen Mark bezahlt, die sich folgendermaßen verteilten: Drucksachen 418 296 Pfund; 3ffent: liche Versammlungen 30 157 Pfund; persönliche Ausgaben der Kandidaten 64054 Pfund; Angestellte und Boten 129 152 Pfund; Ausgaben für die Beamten, die die Wahlen leiteten, 206 324 Pfund usm. Im Durchschnitt wurden: jede abgegebene Stimme bezahlt: in Irland etwa 3,80 Mart, in England etwa 4,08 Mark und in Schottland ungefähi 4,50 Mart. Bei der bevorstehenden Wahl zum deutschen Reichstag erscheint diese Statistit jedenfalls sehr interessant. Haran al Raschid in London. Die Rolle des ehe: maligen Kalifen von Bagdad, der bekanntlich inkognito" die Stadt zu dursstreifen pflegte, übt in London der Minister John Burns aus. Man weiß nie, wo er plötzlich auftauchen wird. Vor einigen Tagen zettete er einige Kinder son einem Maffengrab in der Themse, dann wieder leistete er bei einem Feuer bei der Rettung einiger Arbeiterfrauen und Kinder Hilfreiche Hand, und kürzlich nachts, nachdem er bis gegen halb 11 Uhr im Unterhause gewesen war, wurde er auf einer Inspektionstour burd die Nachtasyle der Heilsarmee gesehen und war gerade im Begriff, sich unter die Menge der bedauernswerten nächtlichen Gäste des Heilsarmeerendezvous zu mischen. John glaubt nur, was er mit eigenen Augen sieht, und er macht sich vollauf klar, daß er vie! oder alles auf diese Art sehen muß, wenn er wirksam den Uebeln in bei Großstadt zuleive gehen will.

$ Eine teure Beleidigung. Der bekannte Impresario Edmann hatte bekanntlich gegen die Primadonna Emma lafwé einen Beleidigungs- und Schadenersatzprozeß angestrengt. Die Calve hat eine von Herrn Schürmann geleitete gewinn­bringende Kunstfahrt jäh unterbrochen, indem sie auf der Bine des Hoftheaters zu Dresden ihren Partner wie Herrn Shürmann während einer" Carmen"-Aufführung das be­mate Wort zurief, das Götz von Berlichingen dem Haupt­man sagen läßt; das Wort wurde zwar französisch gesprochen, aber es flang darum nicht vornehmer. Schürmann pilgerte foort gen Frankreich und verlangte auf dem Wege der Klage bom der derben, allzuderben Carmen 20 000 Fr. Buße und 30000 Fr. Entschädigung. Nun hat das Pariser Gericht in

Lokales.

** In aller Stille hat Gießen in den Feiertagen ein Jubiläum, sogar ein Doppeljubiläum begangen, nämlich das seiner Straßenbeleuchtung. Es find gerade 100 Jahre her, daß die Straßenbeleuchtung in unserer Stadt eingeführt wurde und vor 50 Jahren machten die Dellaternen den Gaslaternen, die Weih­nachten 1856 zum ersten Male brannten, Plag. Jezt steht Gießen abermals vor einem Fortschritt, indem es die elektrische Beleuchtung der Straßenzüge einzuführen gedenkt.

*** Wir haben einen echten, rechten Weihnachten gefeiert. Nicht nur, daß die Menschen das Fest schmückten, der Himmel gab ebenfalls seinen äußeren Schmuck dazu. In der Nacht zum ersten Festtage fiel der Schnee so dicht, daß am Morgen alles in Weiß gehüllt war und die Landschaft in sanftgeschwungenen Fögen sich hinzog. Bald erklang denn auch das fröhliche Schellengeläute und durch die Straßen flogen die Schlitten. Ueberall ist das Weihnachtsfest mit herz. licher Anteilnahme gefeiert worden. Auch die Vereine

-

*** Infolge starken Schneefalls bleibt die Eisbahn heute geschlossen.

Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst. Voraussichtliche Witterung in Hessen für Freitag, den 28. Dezember. Meist trüb, geringer Schnee, noch etwas tälter, mäßige nördliche Winde.

( Näheres durch die Gießener Wetterkarte.)

Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Bickener Fleisch- u. Brotpreise am 24. Dez. 06.

Höchste Schlachtviehpretje in Frankfurt a. M.

Fleischpreise in Gießen

50 kg Schlachtgewicht 85-90 m. 1 kg 82-88 f. 100-102 Pf. bo. 80-84

Ochsen Kälber 1/2" Schweine bo.

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do. 86-90

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Getreidepreise in Mannheim 19.00-00.00 m. Weizen 100 kg 17.00-00.00 b. Roggen

Brotpreise in Gießen

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Weißbrot 2 kg 54$. Schwarzbr. do 50%.

Verantwortlich: für die Politik und den Inseratenteil Albin Klein; für den übrigen Inhalt: Georg Horn, beide zn Gießen.

Für unsere Hausfrauen.

In allen Fällen, in denen früher Lebertran angewandt wurde, erweist sich Scotts Emulsion als besser, schneller und sicherer Kinder, die heran­wirkend und ist demzufolge auch preiswerter. wachsende Jugend, ältere Leute alle brauchen Scotts Emulsion

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Für die Monate Januar, Februar und März 1907 bestellt

( Name, Wohnort und Wohnung)

1 Exemplar der Gießener Neueste Nachrichten".

Abonnementspreis für 3 Monate 1,50 Mt. Zustellung durch den Briefträger 39 Pfg.

QUITTUNG.

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( Stempel.)

Post- Annahme ( Kaiserl. Postamt.)

( Ausschneiden, ausfüllen und unfrontiert in den nächsten Post- Brieffaften werfen.)

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