Nr. 200
Baltien u.Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 39. Wernsprechenschluk Nr. 362.
Montag, den 27. August 1906
Gießener
15. Jahrgang
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Geatiebellagen: Oberhefftiche Samiliengeitung( und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Giehen und anderer Rehörden non
Amnestie.
Die feit Wochen hin- und herschwankenden Vermutungen, ob anläßlich der Geburt des kaiserlichen Enkels eine Amnestie zu erwarten sei, find mun mit einem Schlage geklärt worden. Die Hoffnungsfreudigen haben Recht behalten, Kaiser Wilhelm hat durch Gnadenerlaß vom 24. August 1906 eine Amnestie für Majestätsbeleidigungen und Beleidigungen von Mitgliedern des Königlichen Hauses gewährt.
Die Gnadenverfügung ist von Schloß Wilhelmshöhe datiert, vom Justizminister Beseler gegengezeichnet und hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. wollen, da Uns durch Gottes Gnade ein Enkel geschenkt ist, der in wenigen Tagen die heilige Taufe empfangen soll, nnd dieser Tag dazu auffordert, empfangene Unbill zu verzeihen und Vergebung zu üben, allen denjenigen Personen, welche bis zum Abschlusse des heutigen Tages durch Urteil eines preußischen Zivilgerichts wegen einer gegen Unsere Person begangenen Majestätsbeleidigung oder wegen Beleidigung eines Mitgliedes Unseres Königlichen Hauses im Sinne der§§ 95 und 97 des Strafgesetzbuchs zu Freiheitsstrafen rechtskräftig verurteilt sind, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt find, und die noch rückständigen Kosten in Gnaden erlassen. Ist wegen einer solchen und wegen einer anderen strafbaren Handlung auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist der wegen der ersten Handlung verhängte Teil dieser Straße im vollen Umfange als erlassen anzusehen. Auf die von einem mit anderen Bundesstaaten gemeinschaftlichen Gerichte erkannten Strafen findet dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den beteiligten Regierungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungsrechts in dem betreffenden Falle Uns zusteht. Unser Justizminister hat für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen.
Schloß Wilhelmshöhe, den 24. August 1906. Beseler. Wilhelm.
Dieser Beweis der kaiserlichen Huld wird bei allen Deutschen, gleich welcher politischen Meinung und Richtung fie anhängen, rückhaltlose Anerkennung und aufrichtigen Dank hervorrufen. Es ist ein schönes Vorrecht des Trägers der Krone, Gnade üben und so die eiserne Unerbittlichkeit des Gesetzes mit der versöhnenden Hand des Verzeihens und der Nachsicht mildern zu können. Kaiser Wilhelm hat sich und seinem Volke in glücklicher Stunde das Geschenk der Amnestie gemacht die bevorstehende Taufe im Kaiserhause erhält dadurch einen Glanz, der durch die prunkvollste Veranstaltung nicht überboten werden fann. Dank dem Kaiser!
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Verruf und Boykott erlaubt! ( Von unserem juristischen Mitarbeiter.) Am 30. April 1904 hatte das Reichsgericht eine Entscheidung getroffen, die den Verruf und den Boykott in den gewerkschaftlichen Lohnfämpfen für unzulässig und strafbar erklärte. Die Entscheidung erregte großes Aufsehen und fand in den beteiligten Kreisen nicht durchweg Zustimmung. Aber nicht blos die beteiligten Kreise, die man als befangen ansehen konnte, auch Juristen von Ruf, deren Unbefangenheit nicht in Frage zu stellen war, und namentlich Sozialpolitiker erachteten die Entscheidung für fehlgehend. Dieser Ansicht hat fich jetzt das Reichsgericht selbst angeschlossen. Am 12. Juni ds. Js. hat der sechste Zivilsenat des Reichsgerichts ein Urteil erlassen, das folgende Grundsätze aufstelite:
1. Boykott und Streik im Lohnkampf find nicht rechtswidrig. Die Unternehmer können Ersatz der Verluste, die fie infolge von Streit oder Boykott erlitten haben, nicht verlangen.
2. Wenn ein Verein von Arbeitern, der in einen Lohntampf zur Erringung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen eingetreten ist, seinen Sabungen gemäß den Mitgliedern, die sich am Kampf nicht beteiligen würden, lediglich den Verlust ihrer Mitgliedschaft in Aussicht stellt, so stellt das eine Drohung im Sinne des§ 153 der Gewerbeordnung nicht dar.
3. Wenn die Partei, die durch an sich erlaubte Kampfmittel günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erlangen strebt, den Gegnern die bevorstehende Anwendung dieser Kampfmittel ankündigt und dadurch auf deren Entschließung über die Streitfragen einzuwirken sucht, so ist das keine durch§ 153 der Gewerbeordnung verbotene Drohung.
4. Wenn Arbeiter zur Erringung günstigerer Lohnund Arbeitsbedingungen und zur Beseitigung von Zu ständen und Einrichtungen, durch die sie sich beschwert fühlen, die Mitwirkung weiter Kreise des Publikums durch die Presse oder durch Flugblätter anrufen, so verstößt das nicht gegen die guten Sitten.
Diese neuere Enischeidung, die einstweilen für die Judifatur bindend ist, enthält keine überraschende Auslegung, enthält vielmehr im wesentlichen nur eine Bestätigung der Auslegung, die von den Praftifern von vornherein als zutreffend angesehen worden war, aber bei manchen Gerichten Widerstand gefunden hatte. Die Praxis des gewerblichen Lebens hat sich längst daran gewöhnt, Streif und Boykott als angemessene und erlaubte Mittel des Lohnkampfs anzus sehen. Es ist nur eine geradlinige Konsequenz, wenn die Ankündigung der Anwendung dieser erlaubten Mittel nicht als eine unzulässige Drohung aufgefaßt wird. Ebenso ist es nur logisch, daß Arbeitervereinigungen, die sich zu einem Lohnkampf zusammengetan haben, den Verlust der Mitgliedschaft denen anfündigen, die etwa bei dem Lohnkampf nicht mittun wollen. Zweifellose und allgemeine Zustimmung wird es auch finden, daß ausdrücklich gesagt ist, es widerstreite nicht den guten Sitten, die Unterstügung der öffentlichen Meinung in einem Lohnkampf durch die Presse und durch Flugblätter anzurufen.
In der neuen Reichsgerichtsentscheidung ist überall mur von den Rechten der Arbeitnehmer, d. i. der Arbeiter, die Rede. Das tommt jedoch daher, daß in dem zur Entscheidung gebrachten Einzelfall das Vorgehen von Arbeitern in Frage stand. Deswegen gilt durch das Urteil des Reichsgerichts für die Arbeitgeber nicht minder, was dem Buchstaben nach für die Arbeiter allein ausdrücklich festgestellt ist. Es liegt also keine Verschiebung des Rechtsgebiets zwischen Arbeitern und Arbeitgebern zu gunsten jener vor. Auch wäre es irrig, anzunehmen, daß etwa das Reichsgericht den Arbeitern ge= statten wollte oder gestattet hätte, beliebige Drohungen anzuwenden, um andere Arbeiter, die arbeitswillig wären, in einen Lohnfampf hineinzuzwingen oder hineinzuschrecken. Davon steht in dem Reichsgerichtserkenntnis nichts.
Wenn dieses Erkenntnis die Arbeiter vor vegatorischen Auslegungen und Verfolgungen schützt, so schützt es nicht minder die Arbeitgeber bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und bei der Anwendung der ihnen zu Gebote stehenden Mittel im Lohnkampf. Die Arbeitgeberverbände und die Arbeitsnachweise dieser Verbände dürfen jezzi grundsätzlich wieder die Verrufserklärung mißliebiger Arbeiter vornehmen. Darin liegt unseres Erachtens das Schwergewicht des neuen Reichsgerichtsurteils, dessen praktische Bedeutung bald genug zu Tage treten wird. Die Arbeiterorganisationen sind im wirtschaftlichen Streit schon lange nicht mehr der schwächere Teil. Ihr Zusammenschluß hat ihnen vielfach großes Uebergewicht gegeben. Die Fabritherren waren feineswegs mehr Herren in ihren Fabriken. Sie durften weder entlassen noch einstellen, wen sie wollten, sondern mußten sich den Vorschriften der vereinigten Arbeiter fügen. Die Reichsgerichsentscheidung vom 12. Juni gibt den Arbeitern ihr volles Recht und zeigt den Arbeitgebern, wie sie zu ihrem Recht gelangen fönnen.
Politifche Rundschau.
Deutsches Reich.
* Ueber die Erträge der neuen Steuern wird die erste Aufstellung veröffentlicht. Von den seit dem 1. Juli erhobenen Steuern brachte die Zigarettensteuer im Monate Juli einen Rohertrag von 477 741 Mart, die FrachturkundenSteuer von 1 368 042 Mark, die Automobilsteuer von 473 875 Mart und die Erbschaftssteuer von 897 Mark ein. Die wirklichen Ergebnisse sind aber bedeutend niedriger, da bie Verwaltungskosten abgerechnet werden müssen. Die Brausteuer nebst der Uebergangsabgabe von Bier ergab im Monat Juli eine Mindereinnahme von 1909 625 Mark offenbar infolge der vorausgegangenen Mehrproduktion zu ben alten Steuersägen.
* In Marienburg fand am 25. die diesjährige Tagnng des deutschen Ostmarkenvereins statt, der sich gestern ein glanzvoll durchgeführter ,, deutscher Tag" anschloß. Nach dem Jahresbericht hat der Verein seine Tätigkeit zur Stärkung des Deutschtums in den Ostmarken im verflossenen Jahre weiter ausdehnen können. U. a. find zur Unterstützung der deutschen Kleingewerbetreibenden Darlehnskassen gegründet und die Heranziehung deutscher Handwerker, Aerzte, Apotheker und Rechtsanwälte nach den Ostprovinzen wesentlich gefördert
worden.
* Wie in diplomatischen Kreisen versichert wird, ist die Nachricht von der Ausarbeitung eines Geschentwurfs zur Enteignung polnischer Güter durch die Ansiedlungsfommission unrichtig. Es werde zur Zeit im preußischen Ministerium des Innern kein einziger Gesezentwurf zur Lösung der Polenfrage ausgearbeitet, am allerwenigsten aber ein solcher zur Zwangsenteignung polnischer Grundbesizer.
* Der Besuch des französischen Ministers Clemenceau in Berlin wurde vielfach mit politischen Fragen in Zusammenhang gebracht. Nach den persönlichen Erklärungen des Ministers tommt er aber nur als Privatmann, um die Museen und andere Sehenswürdigkeiten der Reichshauptstadt zu besichtigen. Es fiegt nicht in seinem Plane, in Berlin politische GrUrter flegen.
* Der Kolonialsfandal zieht immer weitere Kreise. Es wird jetzt behauptet, daß außer Major Fischer auch noch andere Offiziere der Schutztruppe in einem engen freundschaftlichen Verhältnis zu Herrn von Tippelskirch gestanden
haben, das Beziehungen zur Folge hatte, welche zu nicht wünschenswerten Kreditgewährungen führten. Man wird auf die endliche Aufklärung der Affäre mit Spannung warten. Rufsland.
** Der Ministerrat beriet über die innere Lage des Reiches und kam zu dem Beschluß, die bisherige Politik unter genauer Beobachtung der bestehenden Gesetze fortzuführen. Die Lage ist im Uebrigen unverändert. Es liegen folgende Meldungen vor:
Moskau, 25. August. In der Mylnikowgaffe ent deckte die Polizei eine Kampfgenossenschaft von Sozialrevolutionären. Sechs Männer und zwei Frauen wurden verhaftet. In der Pilnikowgasse wurde ein Waffenlager vorgefunden, das unter anderm neun Pud scharfe Patronen enthielt.
Petersburg, 24. August. Bei der Deffnung eines Postbeutels für Wertsachen aus Eriwan auf dem Hauptpostamt, der nach den amtlichen Scheinen 148 400 Rubel enthalten sollte, wurde eine Bleistücke enthaltende Papierhülle vorgefunden. Der Postbeutel war äußerlich völlig unversehrt.
Warschau, 25. August. Eine von einem Agent Provocateur auf die Tramway- Schienen gelegte ungefährliche Bombe explodierte und veranlaßte eine große Panit. Militär wollte auf die Menge schießen, wurde aber von einem höheren Offizier daran verhindert. Trotzdem fanden viele Unglücksfälle statt.
Balkanftaaten.
** Die diplomatischen Reibungen wegen der maeedonischen Unruhen dauern an. Der bulgarische Ministerpräsident Petrow hat der Pforte auf ihre Vorstellungen geantwortet, daß es schwierig wäre, der Erregung des Volkes, das über die Untaten der griechischen Banden in Macedonien erbittert sei, Einhalt zu tun, und daß das einzige Mittel dagegen in der Ausrottung der griechischen Banden bestände. Die Pforte hat von neuem Schritte in Sofia unternommen, gleichzeitig aber auch das Kriegsministerium beauftragt; zu beranlassen, daß die Truppen auf das energischste gegen das griechische Bandenunwesen vorgehen. Zwischen türkischen Truppen und albanesischen Stämmen tam es bei Drenizza in Alt- Serbien zu einem blutigen Kampfe, bei dem beide Teile starte Verluste an Toten und Verwundeten hatten. Die türkischen Truppen zogen sich unter Verlust von zwei Gebirgsgeschüßen zurück.
Amerika.
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** Die Revolution auf Stuba gewinnt an Ausdehnung. Die Insurgenten haben die Stadt Palmire bei Cienfugos eingenommen. In verschiedenen Gefechten erlitten die Regierungstruppen Niederlagen. Der Gütertransport auf den Bahnen hat aufgehört. Die Presse sieht die Lage pessimistisch Die amerikanischen Staatsbürger auf Stuba und die Mitglieder der kubanischen Kolonie in Newport ersuchen Präsident Roosevelt um eine vermittelnde Intervention. Kleine politische Nachrichten.
an.
Stockholm, 25. August. Die russische Besatzung auf den Alandsinseln hat diese jetzt verlassen und nur zwei Offiziere und 15 Mann zur Bewachung des Telegraphen zurückgelassen. Die Anwesenheit der Russen hatte ziemliche Erregung in Schweden wachgerufen.
Varis, 25. August. Ein hiesiges Blatt bestätigt, daß die Abberufung und Pensionierung des Botschafters in Berlin, Bihouard, zum kommenden Herbst beschlossene Sache ist.
Odessa, 24. August. Bei dem Jahresfest des 12. Sappeurbataillons, dem sich das 11. anschloß, begannen die Soldaten aufrührerische Reden zu halten. Offiziere, welche einschreiten wollten, wurden verprügelt und davongejagt. Kosaken stellten schließlich die Ruhe wieder her und verhafteten eine Anzahl Soldaten und Zivilisten.
Peking, 25. August. Die chinesischen aus dem Auslande zurückgekehrten Kommissare und die leitenden Staatsmänner empfeylen die Einsegung von Provinzialregierungen als Vorläufer zu einer ionstitutionellen Regierung in China.
Beer und flotte.
Mainzer Kaisertag. Der Kaiser hat am 25. Im Beisein des Großherzogs von Hessen und vieler Fürstlichkeiten die Besichtigung des 6. Dragoner- Regiments auf dem großen Sande bei Mainz abgehalten. Hieran schloß sich eine größere Gefechtsübung der 41. Infanterie- Brigade und eine Parade. Der Kaiser führte sein Regiment Nr. 116, der Großherzog das 115. Regiment und die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen das 80. Regiment, dessen Uniform fie trug. Nach der Kritik führte der Kaiser mit dem Großherzog die Fahnenund Standartenabteilungen nach dem Schlosse in Mainz zurück, woselbst Frühstückstafel stattfand. Troz immer stärker werdenden Regens hatten viele Tausende in den Straßen Aufstellung genommen und begrüßten den Kaiser und den Großherzog mit begeisterten Hurrahrufen. Aus Anlaß der Barade fanden viele Ordensverleihungen statt.
H
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Au!
" Ja, es ist die reine Defi- zitrone!"
fizit, und jeder Direktor wird wohlhabend dabei"
Diese Fabrit arbeitet Jahr für Jahr mit einem De=
fönnten.
Das Belt.
Humoreste
Curt Thierge n.
bon ,, Wenn wir so ein 3Zelt hätten wie Professors, dann
Er verlor eth
wieder knickte er und bogen fich trumm. Dreimal hatte er ihn cauſammen Nagel. Besonders einer schien ein arger
could mit jedem
und traf seinen Daumen mit voller Bucht. holte weit aus, und der Hammer rutschte vom Nagel ab Noch ein Versuch: Herr Holzer gerade geklopft, und immer arger umorist zu sein.


