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find die Stadtbaches, der schon öfters zu Klagen VerAvignon, Bung gegeben hat, im Laufe des nächsten Jahres überall obne gommen. Da erst ein fleiner Teil, der an den Turina, erungspläne borgelegt und die Hausabwässer den Senmenge un enfanälen zugeführt haben, ist es unbedingt erforder.
* Wie uns geschrieben, wird die Beseitigung| nicht darauf angewiesen ist.- Karl Nicolaus hat ent
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daß die noch rückständigen Grundstücksbesitzer alsha das bisher Versämte nachholen. Nur nach Ab. rung der bisher nach dem Stadtbach geführten
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gegen dem mit der Stadt geschlossenen Vertrage an seinem Ecke Moltke- und Roonstraße gelegenen Hause eine Fassaden- Veränderung vorgenommen, und sucht um nachträglichen Dispens nach, der aber nicht gewährt wird. Es wird darauf hingewiesen, daß er nach den Bauplänen, die in seinen Händen sich befinden, sich hätte richten sollen. In Zukunft sollen derartige Dispens gesuche überhaupt keine Berücksichtigung mehr finden. Es empfiehlt sich also, zukünftig strifte fich an den Bauplänen zu halten. Im vorliegenden Fall ist die Sache für den Bauherrn um so unangenehmer, als der Giebel, der bereits vollständig ausgeführt ist, jegt wieder abgerissen werden muß. Stadtverordneter Medizinalrat Bauaufseher von Zeit zu Zeit revidieren zu lassen und darüber Bericht einzufordern. D.-B. Mecum erklärt, daß dieses bereits seit Jahren geschehe, doch könne man feine zweite Baupolizei einführen.
Die Abort- Anlagen wurden an die Firma Hoffmann in Frankfurt bergeben, die in Konkurrenz mit der Firma Schaffstaedt- Gießen gestellt war. Das Grundstück der Höheren und Erweiterten Mädchenschule ist seinerzeit aus dem Stadterweiterungsfonds für 109 000 Mark erworben worden, jetzt werden aber 126 000 Mark zurückgefordert, da O.-B. Mecum der Ansicht ist, daß der Statdterweiterungsfonds in diesem Falle als Geschäftsmann aufzutreten habe. Aus der Versammlung heraus werden andere Meinungen laut, besonders Beigeordneter Georgi und Stadtbecordneter Loeber sind gegenteiliger Meinung, doch wird die Forderung schließDas Haus Dammstraße 26 ift gekauft lich bewilligt. worden, um die Schuldienerwohnung darin einzurichten. auch noch noch eine Wohnung für einen zuverlässigen städtischen Arbeiter, der dem Schuldiener etwas zur Hand geht, herzustellen. Die zu dem Umbau erforder lichen Kosten werden in einem Kredit von 700 Mark bereitgestellt.
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idne bollständige Beseitigung möglich. Es liegt daa indeffen beim Intereſſe aller Anwohner des Stadtbaches die wid auf Gen und Entwässerungspläne und Anlagen in kürzester Dr. Haberkorn schlägt vor, die Neubauten durch die Da es sehr geräumig ist, so ergeht ein Antrag, in ihm der Bolizeidtverwaltung in dieser Sache weitgehenft zu untertrafmandate zur Ausführung bringen zu lassen.
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Im Laufe dieses Jah es vereinigten sich die eflügelzuchtverbände für Starfenburg, Rheinden und der neugegründete Verband für Oberhessen cinem Verband, dem Landesverband hessischer GeDigelzüchter. Da nun in Oberhessen zwei Verbände tanden, so waren die maßgebenden Faktoren best ebt, Vereinigung herbeizuführen, was auch Erfolg hatte, ten Sachbertin eine gemeinsame Sigung der oberhessischen Geaſe in itgeluchtvereine zu Gießen am 5. Dezember d. J. igen Gaben te die Verschmelzung der beiden oberhessischen ovinzialverbände zustande. Auch eine Einigung Stettiner Haftlicher Starkenburger Geflügelzüchtervereinigungen Stettiner Stifte im Interesse der Sache sehr geeignet erscheinen. Butzbach. Hier überfiel ein Spenglergehilfe Die Bejagung einen Meister und suchte ihn zu erwürgen. Es gelang, bem fich wie wahnsinnig gebärdenden Behilfen zu dem inzwischen herbeigerufenen a wegen Gberwältigen und fich lediglich Bendarmeriewachtmeister zu übergeben. te Dame, eine Bußbach. Die Faselmarkt- Kommission Butzbach Anzeige beibfichtigt, mit dem 14. März 1907 dortselbst statt fich die Suidenben Faſelmarkt eine Verlosung von Rindern, og den Strain Edweinen, Geflügel, landwirtschaftlichen Geräten und agleichen zu verbinden. Das Großh. Ministerium a 250 Gino Jrinern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur VerRölating in aftaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erin so erschredenheit, daß bis zu 11000 Lose, zu 1 M. das Stück, ausfer liegt. geben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des ht weniger als Butto erlöses aus dem Verkaufe der Lose nach Abzug incs Betrages von 300 M. für Prämiirungszwede Mordverdacht um Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden . S. leugnet ind. Zugleich wurde der Vertrieb der Lose im Großden. Von den erzogtum gestattet. Mart. Diese w
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gen imunihung der Stadtverordneten Gießens.
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Gießen, 13. Dezember 1906.
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Die Sigung wird um 4½ Uhr durch den Oberich überfahren birgermeister Mecum eröffnet. Zunächst wird über zu fehen. Da Bhil. Hofmann für die Wetzsteingasse wird abgelehnt. Abteil und üb Joh. Georg Pfaff, Weftanlage, möchte abweichend Gendarmerie, 10 on der Baufluchtlinie seine Gelände rechtwinklig zu fannte weigerte i ener Grenze stellen. Dies verstößt gegen die Baupolteines großenordnung, doch soll das Gesuch befürwortet werden ngeriet der Conrad Rübsamen beabsichtigt, seine an der Militärgroße Gefahr, mimimansialt gelegene Scheuer in ein Wohnhaus umhten Augenblitumwandeln, da er gezwungen ist, sein dortiges Vermögen schweren Entglasönlich zu überwachen. Wird gestattet, jedoch unter ibe Bedingung, daß er vor dem Ortsgericht einen Vertang unterzeichnet, in dem er für sich und seine Rechts. chfolger auf die städtische Versorgung von Licht und das Komtus offer verzichtet. Bei dem Gesuche der Witwe des Gromit Hofmann ist der Fall besonders geartet. Sie mihte ihr Haus in der Walltorstraße einer baulichen Brin derung unterziehen. Nun liegt das Haus aber immitten einer projeftiesten nach der Höheren und Eriterten Mädchenschule führenden Straßenlinie. Lehnt Stadtverordneten- Versammlung das Gesuch ab, so fan die Gesuchstellerin verlangen, daß die Stadt das pejen anfauft, genehmigt sie das Gesuch, so scheidet Stadt bei der ganzen Angelegenheit aus. Das us entschließt sich für das letzte, erteilt die Geneh
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Eine längere Aussprache bringt die Umges staltung der Südanlage, die durch den TheaterNach dem vom OberNeubau erforderlich wird. bürgermeister borgelegten Plan werden die alten Wege in der Hauptsache beibehalten. Für die Schau: ſpieler wird ein besonderer Weg freigehalten, da die Bühnenmitglieder nicht mit dem allgemeinen Verkehr kollidieren dürfen. Der Stadtgärtner hat den Wunsch geäußert, man möge den Weg, der von der Synagoge nach der Plockstraße führt, verlegen; das Haus nimmt heute jedoch noch feine Stellung dazu. Der Weg, der jetzt an der Bretterwand des Theatergrundstüds entlang läuft, soll etwas abgeschwenkt werden, sodaß er auf das Schwesternhaus stößt. Die Kosten des Projekts sind unbekannt und. B. Mecum sucht deshalb um Genehmigung zur Aufstellung des Kostenvoranschlages nach, die denn auch erteilt wird. Stadtv. Dr. Ebel wünscht Auskunft über das Fällen der Bäume. D.-B. Me cum erwidert, daß mit der größten Vorsicht dabei zu Werk gegangen werden müsse, um so wenig als möglich von dem schönen Baumbestande einzubüßen.( Sehr richtig. D. Red.) Wenn der Zeit punft gekommen ist, darüber sich schlüssig zu werden, werden die Stadtverordneten an Ort und Stelle sich begeben und die zu fällenden Bäume bezeichnen. Stadtv. Kirch kommt noch einmal auf die Niederlegung des Oftroi- Häuschens zurück, da er befürchtet, daß das Häuschen einmal dem Theaterbau in seiner Wirkung Abbruch tun und zum anderen Male den Platz beengen werde. Die Mehrheit des Hauses ist aber für vor. läufige Beibehaltung des Häuschens Stadtverordnete Dr. Ebel möchte es aus historischen Gründen erhalten wissen, da die Torhäuschen die einzigen Zeugen aus der Festungszeit Gießens wären.( wie Gießener Festungswerke wurden 1809 geschleift.) Auch die Aufstellung eines Springbrunnens wird angeregt, doch wird kein Beschluß darüber gefaßt. Weiter wird beantragt, das Stüd Schorrgraben zwischen der Plock straße und Goethestraße baldmöglichst zu überwölben.
Bei den Punkten 8 und 9: Vergebung von Arbeiten und Lieferungen für den Ausbau der Schottstraße und des Asterwegs wird eine geringfügige Kreditüberschreitung gutgeheißen.
Die folgenden Punkte betreffen die Höhere und Erweitere Mädchenschule. Zunäyst wird auch hier eine geringfügige Kreditüberschreitung von 3 Mf. genehmigt, die bei den Zimmerarbeiten entstanden. Die Bänke sollen von dem alten Hause nach dem neuen mit hinüber genommen werden, doch muß ihr Bestand ergänzt werden. Es wird die freihändige Vergebung beschlossen. Die Bänke der Physik- Klasse sollen etwas größer ausfallen, um gegebenenfalls Erwachsenen zu dienen, die an den Vorträgen teilzunehmen wünschen. Auch müßte man, führte der Obe bürgermeister aus, Rücksicht auf Mädchen nehmen, die sich für die Universität vorbereiten. ( Man sieht also, daß Gießen auch in dieser Hinsicht D. Red.) Weiter sind 800 Garerobenobenansteht. Haken erforderlich, die zum Preise von 25 Pfennig per Stück freihändig an die Firma Müller& Co., Aachen, Für einen patentierten Hafen zu bergeben werden. 1 Mark konnte das Haus nicht so recht sich erwärmen.
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An der städtischen Kaserne sind bauliche Veränderungen notwendig geworden und zwar handelt es sich um 1500 Mf., die durch Miete wieder eingebracht werden sollen. Das Haus ist damit einverstanden. Weitere 40 Mk. werden eingestellt, um den städtischen Wiesena beitern das Werkzeug zu beschaffen. Die Lieferung der Kanalstiefel wird freihändig vergeben, ein kleiner Preisaufschlag, verursacht durch das Anziehen der Lederpreise, wird mit in den Kauf genommen.
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Von München aus wird die Herausgabe eines internationalen Re sealbums geplant. Gießen ist ersucht wo den, das Unternehmen durch Insertion zu unterstützen, doch sieht die Stadtverordneten- Versammlung dazu keine Veranlassung.
Außerhalb der Tagesordnung wurde mitgeteilt, daß im laufenden Jahre 900 Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen worden sind. Sodann kam D.- B, Mecum noch einmal auf die bekannte Beschwerde der Installateure zurück. Wie wir vor einigen Wochen berichteten, wurde in der Stadt. berordneten- Versammlnng der Beschluß gefaßt, ein Gutachten einzuholen und den Beschwerdeführern anheimzugeben, ebenfalls einen Sachverständigen namhaft zu machen. Die Installateure haben die Stadtverwaltung inzwischen benachrichtigt, daß sie sich für Dr. KriegMagdeburg entschieden. Die Stadt muß aber von diesem Vorschlage absehen, da sie keinen Sachver ständigen finden kann, der geneigt ist, mit Herrn Dr. Krieg zusammenzuarbeiten. Den Installateuren ist deshalb mitgeteilt worden, bis zum 27. Dezbr. einen anderen Sachverständigen namhaft zu machen.
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Als 2. Beamter des Gas- und Wasserwerk Gießen wurde in nichtöffentlicher Sigung unter vielen anderen Angeboten Herr Karl Rizinger gewählt. Derselbe ist gegenwärtig an einem gleichen Werk in Kaiserslautern tätig.
Literarisches.
* In des Lebens Mat. Nach einem Gemälde bon P. Hoelz, auf Kupferdruckkarton mit Chinapapier in den Farben des Originalgemäldes,( Bildfläche 60X43 cm, Papierfläche 94X72 cm). Als herrlichen Wandschmuck und als eine prachtvolle Weihnachtsgabe Berlin- Leipzig- Wien, soeben diese trefflich gelungene bringt die Verlagsbuchhandlung von W. Vobach& Co., Reproduktion. Das fünstlerisch vollendete Bild, welches zu dem äußerst billigen Preis von 3 M. erhältlich ist, stellt in erster Linie eine Bildprämie für die Abonnenten der bekannten und weitverbreiteten Sonntags- Zeitung fürs Deutsche Haus" dar. Mit der Gewohnheit der Zeitschriftverleger, schwarze Stiche oder Heliogravüren ihren Abonnenten als Prämien anzubieten, ist hier das erstemal gebrochen, und das Problem, in farbiger ReGemälde wiederzugeben, endgültig gelöst. produktion mit der vollen künstlerischen Wirkung ein
* Eine Fülle reizender Toiletten bringt die neueste Nummer der ,, Modenwelt", Verlag von Franz Lipper
Bekanntmachung.
die Bedienung der Rückstanverschlüsse betreffend. Unter Hinweis auf§ 18 Absatz 2 der Polizeiverordnung vom 1. August 1904, die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation betreffend, welchen wir nachstehend zum Abdruck bringen, machen wir diejenigen Hausbefizer, welche ihre Grundstücke an die Neufanalisation bereits angeschlossen haben, darauf aufmerksam, daß vom 17. bis 22. Dezbr. 1906 eine Spülung sämtlicher städt. Straßenkanäle vor genommen wird.
Gießen, den 13. Dezember 1906.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung des Berschluffes Sorge zu tragen und ist allein für alle, darch etwaigen Rückstau des Sielwassers hervor gerufene Schaden verantwortlich. Die Verschlüsse find so anzubringen, daß sie jederzeit, auch bei Rüdftan zugänglich sind und bequem gehandhabt werden können.
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