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Rr. 188

baltion u.Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluk Kr. 362.

Montag, den 13. August 1906

Gießener

15. Jahrgang

Gentibellagen: Oberbeffiche Familienzeitung( and die Gießener Seifenblasen( wöchentlich).

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Neuelle Nachrichten

( lehener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Cherheiten

Der Kampf gegen die Ausverkäufe. Eine Novelle zum Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, die fich hauptsächlich mit der Frage des Aus­berfaufswesens beschäftigt, ist in diesem Winter zu erwarten. Durch den neuen Gesezentwurf soll der Begriff Ausverkauf" genau festgelegt und das Nachschieben von Waren bei Aus­verkäufen ausdrücklich verboten werden. Zu dieser Nachricht wird uns aus kaufmännischen Kreisen geschrieben: Es gibt Ausverkäufe, die notwendig und wirtschaftlich durchaus gerechtfertigt find; es gibt aber auch Ausverkäufe, die schwindelhaft find. Wenn ein Geschäft falliert hat, so wird der vorhandene Bestand an Waren verkauft werden müssen, damit die Gläubiger tunlichst bald befriedigt werden. Es ist selbstverständlich, daß bei einem solchen Ausverkauf die Breise gedrückt werden, weil der Ausverkauf in möglichst turzer Zeit zu Ende kommen soll, und weil die fich ver­ringernde Auswahl den Käufer zurückschreckt.

Solche Zwangsverkäufe bringen den vollen Wert der Ware nicht herein und schädigen das solide Geschäft, denn der Gelegenheitskäufer versieht sich auf längere Zeit mit Vor­rat und wird überdies hinsichtlich des Preises verwöhnt. Der Gelegenheitskäufer, der im Konkurse billig Ware er­standen hat, hält sich für übervorteilt, wenn er dann bei dem soliden Kaufmann wieder den normalen Preis entrichten soll. Gleichwohl wird der Kaufmann mit solchen Schädigungen rechnen müssen, denn Konfurse werden immer vorkommen, und es wird niemals ein Mittel geben, Konkursmassen zum bollen, reellen Preise an den Mann zu bringen. Nicht die Gesetzgebung, aber die Judikatur des Reichsgerichts hat sogar gestattet, daß bei ganz ordnungsmäßigen Ausverkäufen der Veranstalter des Ausverkaufs nicht blos den Vorrat zu

Politische Rundschau.

Deutsches Reich.

Daß in Regierungskreisen die Affäre Tippelskirch nicht leicht genommen wird, beweist die Tatsache, daß die Bücher der Firma W. Tippelskirch& Co. durch den Wirk­lichen Geheimen Kriegsrat Selle und den Kriminalkommissar Schnellhas beschlagnahmt wurden. Drei gerichtlich vereidigte Bücherrevisoren waren zu dem Aft hinzugezogen worden.

Die unglückliche Affäre spitzt sich immer mehr zu einem Kampf gegen den Minister v. Podbielski zu. Führer in diesem Kampf ist der Abg. Erzberger. In einer Freitag Abend in Düsseldorf stattgehabten Versammlung erhob Abgeordneter Erzberger neue Anschuldigungen gegen den Minister. 1897 sei Herr v. Podbielski Staatssekretär geworden, erst im Jahre 1900 führte er die Gütertrennung in seiner Ehe ein, sodaß er drei Jahre lang Staatssekretär und Mitinhaber der Firma T.& Co. gewesen sei. Abg. Erzberger erklärt, er habe an den Fürsten Bülow geschrieben, daß es sich bei anderen Verträgen noch um ganz andere Summen handle, als bei der Firma Tippelskirch.

Der Vorwurf gegen Herrn v. Podbielski trifft, wie unser Berliner CB.- Mitarbeiter schreibt, nicht zu. In den Kreisen, die dem Landwirtschaftsminister nahestehen, ist längst bekannt, daß Herr von Podbielski bei Uebernahme des Postens eines Staatssekretärs des Reichspostamtes seine Verbindung mit der Firma Tippelskirch& Co. beim Kaiser sofort zur Sprache gebracht und darauf eine Antwort er­halten hat, die ihn nicht darüber in Zweifel ließ, daß der Kaiser diese Beziehungen in feiner Weise als ein Hindernis für die Uebernahme des angebotenen Postens ansehe.

* Eine Erhöhung der vom Reiche an die Bundesstaaten und an Elsaß- Lothringen gewährten Beihilfen an hilfs­

Marfte bringt, der den Grundſtock ſeines Ausverkaufs gebedürftige Striegsteilnehmer aus dem Feldzuge von 1870/71

bildet hat, sondern daß er darüber hinaus zum Zweck der flotteren Gestaltung des Ausverkaufs neue Ware ergänzend in den Ausverkauf hineinbringen darf. Ganz gewiß hat das Reichsgericht treffende gesetzliche und wirtschaftliche Erwägung gepflogen, als es zu dieser Bestimmung fam. Es ist aber unverkennbar und durch die Erfahrung erprobt, daß jene reichsgerichtliche Feststellung manchen Mißstand zur Folge gehabt hat. Der Warennachschub beim Ausverkauf eines Konfurslagers oder bei einem sogenannten Räumungsverkauf bat dahin geführt, daß die Ausverkäufe fich endlos in die Länge zogen und den reellen Kaufmannsstand empfindlich fchädigten.

Run Lönnte man glauben, daß diese Schäden sofort be­feitigt würden, wenn man durch eine gesetzliche Vorschrift den Warennachschub verböte. Dem stehen jedoch schwere Bedenken entgegen. Das Verbot wäre leicht zu formulieren, doch die leberwachung des Verbotes würde bald unüberwindlichen Schroterigkeiten begegnen. Die Ueberwachung wäre nicht

möglich ohne gewaltsame Eingriffe, ohne Nachsuchungen, die einen chifanösen Charakter tragen würden, und namentlich nicht ohne Förderung des Denunziantentums, wodurch das Anjebeu des Handelsstandes nur Schaden leiden könnte. Auch läßt sich nicht verkennen, daß es Umstände gibt, unter denen der Warennachschub bei Ausverkäufen auch vom strengsten taufmännischen Standpunkt aus nicht verwerflich erscheint, je sogar eine gewisse Notwendigkeit darstellt, der man sich ogne nachteilige Folgen nicht entziehen könnte. Die Gerichte haben häufig Ursache gehabt, Verurteilungen wegen Ausverkaufsschwindels auszusprechen. Wenn gleichwohl der Ausverkaufsschwindel nicht aufgehört, nicht einmal eine sehr merkliche Verringerung erfahren hat, so ist die Ursache bielleicht darin zu finden, daß die Beteiligten von den durch das Gesez ihnen gewährten Behelfen nicht den vollen Ge­brauch gemacht haben. Der Einzelne wollte vielleicht nicht borgehen, weil er den Verdacht scheute, als ob gerade er überstreng sei, oder als ob gerade er vor allen anderen die Konkurrenz zu fürchten habe. Um diese Bedenken zu zer­freuen, müßten die betroffenen Konkurrenten sich zur Selbst­hilfe zusammenschließen und gemeinsam den Schuß anrufen, den das Gesetz ihnen verspricht. Das geltende Gesez ist scharf genug, um dem Ausverkaufsschwindel zu Leibe zu gehen; es muß nur von dem Gesez ausgiebiger Gebrauch gemacht werden. Schon das geltende Gesetz bietet hinreichende Handhaben gegen die mißbräuchliche Bezeichnung von Waren, die der Ver­fügung des Konkursverwalters nicht mehr unterstehen, als Konkurswaren, und gegen ähnliche Verschleierungen. Zivil­rechtlich und strafrechtlich könnte hier eingegriffen werden, sobald eben die Beteiligten, d. h. die betroffenen Kaufleute fich zusammentun und die nötigen Maßnahmen ergreifen wollten.

Das Verbot des Warennachschubs hätte, wie bereits er­wähnt, manche Bedenten gegen sich. Ist aber der Handels­ftand in seiner erkennbaren Mehrheit für ein solches Verbot, und gibt er diese seine Meinung in deutlicher Weise zu er­lennen, so werden die Verbündeten Regierungen wahrschein­lich ihre Bedenken schwinden lassen. Sache des Kaufmanns­start des ist es, seine Wünsche auf diesem Gebiet so zum Aus­druck zu bringen, daß ein Mißverständnis darüber nicht ob­walten fann.

und aus den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen steht für 1907 bevor. Man hat diese Mittel, die früher aus dem Reichsinvalidenfonds aufgebracht wurden, vor einigen Jahren auf den ordentlichen Reichsetat über­nommen, sie bilden seitdem eine besondere Position im Etat des Reichsschazamtes. In den letzten Jahren ist der Fonds stets um rund 2/2 Millionen Mark erhöht worden. Die Erhöhung von 1906 auf 1907 dürfte sich in der Nähe der­selben Summe bewegen.

Amerika.

** Die Zustände auf den Philippinen sind noch immer nicht geordnet und machen den Amerikanern viel zu schaffen. In Manila überfielen Banditen das amerikanische Detachement, das aus zehn Mann bestand, mit großer Ueberzahl, erbeuteten die Waffen und Munition der Amerikaner und töteten fünf Mann.

Alien.

** Eine besondere Ueberraschung ist der politischen Welt bereitet worden. Persien ist Verfassungsstaat geworden. Der Schah hat die Forderungen des Volkes erfüllt und dem Lande ein Parlament gegeben.

Die Volksvertretung soll aus folgenden Gruppen be­stehen: die Prinzen des kaiserlichen Hauses, die Geistlichkeit, der Adel, die Kaufmannschaft, die Industrieller und eine Gruppe der Bevölkerung. Das Parlament beschließt in eigenem Wirkungskreis seine Geschäftsordnung. Alle Beschlüsse des Parlaments gelangen durch den Großvezir an den Schah, welcher sich vorbehält, die den Beschlüssen entsprechenden Ge­seze zu veröffentlichen. In Teheran, sowie im ganzen Reiche wurde die Ankündigung mit großem Jubel aufgenommen und in allen großen Städten öffentlich gefeiert. Die Flüchtlinge, welche in der englischen Botschaft Schuh suchten, haben mit Ausnahme von 200, welche persönliche Forderungen haben, die Gesandtschaft verlassen. Die Priester, welche aus Teheran flohen, fehren zurück.

Auftralien.

** Eine Bekanntmachung Lord Elgins enthält eine wesentliche Einschränkung der Rechte der Konsuln. Das Zirkular spricht den fremden Konsuln unterschiedslos jedes Vorrecht vor gewöhnlichen Ausländern, sowie den Vortritt vor den Lokalbeamten ab. Der Gouverneur wurde dahin instruiert, daß eine Erwiderung der Besuche der Konsuln demgemäß unnötig sei. Der Verkehr der Konsuln mit den Lokalbehörden sei unstatthaft, außer in persönlichen Angelegen heiten. Alles andere, auch Handelsfragen, müsse ausschließlich durch die Auswärtigen Aemter gehen. Der Erlaß wird ohne Zweifel böses Blut machen, denn er stellt einen erheb= lichen Eingriff in die Rechte dar, die man überall den Konsuln einräumt.

Dof und Gefellschaft.

*** Ueber die Begegnung des Kaisers mit dem Könige von England ist folgendes festgesetzt: Der Kaiser trifft am 14. in Schloß Friedrichshof bei Cron­berg ein. Am 15. vormittags empfängt er den König Eduard am Bahnhofe. In Schloß Friedrichshof findet ein Frühstück und dann eine Besprechung der beiden Monarchen statt, und für den Nachmittag ist eine Fahrt mittels Automobil nach

der Saalburg vorgesehen. Am 16. vormittags reist König Eduard nach Marienbad. Der Kaiser fährt im Automobil nach Homburg zur Enthüllung des Landgrafen- Denkmals und von dort nach Wilhelmshöhe.

*

Der deutsche Kronprinz hat sich unter dem Inkognito eines Grafen Geldern zum Besuch der Festspiele nach Bayreuth begeben. Die Kronprinzessin Cäcilie hat mit ihrem Söhnchen die erste Ausfahrt unternommen, die nach Bornstedt führte und auf der sie vom Publikum ebhaft begrüßt wurde.

Anläßlich der goldenen Hochzeit des Groß­herzogs und der Großherzogin von Baden findet Ende September eine große Truppenschau auf dem Forchheimer Ererzierplaze statt, an der mit dem Großherzog­lichen Paare auch der Kaiser und die Kaiserin teilnehmen werden.

Der Oberkonsistorialrat Grundschoettel der von 1892 bis 1904 Präsident des Konsistoriums der Rheinproving war, ist in der verflossenen Nacht im Alter von 68 Jahren ge torben. Der Sultan ist erkrankt. Es verlautet. daß er sich einer Operation unterziehen muß, oder daß diese bereits erfolgt sei. Der Selamlik hat deshalb nicht stattgefunden. Die Diplomaten, die dem Selamlik beiwohnen wollten, mußten zurückkehren, ebenso die Truppen. Ein amtliches Communiqué über die Krankheit ist nicht veröffentlicht, was als Zeichen der Verschlimmerung angesehen wird. Ein Gerücht, daß der Sultan im Sterben liege, bestätigt sich nicht. Die Krankheit ist angeblich Uramie.

Deer und flotte.

Erweiterung der Festung Graudenz. Der Reichskanzler macht bekannt, daß für die Festung Graudenz eine Erweiterung ihres Rayons infolge der Neuanlage von Befestigungen in Aussicht genommen ist. Es handelt sich um die Festung, die etwa 20 Minuten Weges von der Stadt Graudenz hoch am Weichselufer gelegen ist und die offiziell Feste Courbières" heißt.

Schiffsneubauten der deutschen Marine. Als erste Neu­bauten des neuen Schlachtschiffstyps, der ein Deplacement von 19 000 Tonnen erreichen wird, sollen ,, Ersatz Bayern" und Ersaz Sachsen" demnächst auf Stapel gelegt werden.

Die Deutschen in den Oftfeeprovinzen.

( Sonder- Bericht.)

Tg. Mitau, 10. Auguf Augenblicklich herrscht hier Ruhe. Mit eiserner Hand hat das Militär die Leidenschaften niedergeschlagen. Aber es fragt sich fehr, ob es nicht die Ruhe vor einem neuen Sturm ist. Denn unter der Hülle gärt es unentwegt weiter. Immer wieder tauchen kleine Banden von Letten und Esthen auf. Sie plündern die Branntweinläden, sie stecken die Scheunen in Brand, in denen das Heu lagert. Gegen mißliebige Gutsbefizer und Polizisten werden wieder Todesurteile erlassen, und oft genug hört man, daß diese Urteile durch eine Kugel aus feigem Hinterhalte vollstreckt sind. Revolutionäre Proflamationen fliegen durch das Land, die zu Kampf und Totschlag wider alle Befizenden auffordern. Aus allen diesen Anzeichen ersieht man, daß die Träume von der Vernichtung der Deutschen noch lange nicht ausgeträumt find.

Der Terror Herrscht nach wie vor, und die Anarchisten halten die gesamte ruhige Bevölkerung auf dem platten Lande in Bann und Furcht. Das Militär fann aber nicht überall sein, um die Bewohner der Wälder und Schlösser, die noch stehen, vor den Mordbrennern und Räubern zu schützen.

Dazu kommt, daß in den Köpfen der kleinen Leute durch Gerüchte, die über die Agrarprojekte der Duma in ganz ent stellter Art dorthin gedrungen find, Ideen sich breit machen, die große Gefahr in fich bergen. Die Leute sehen schon ein Paradies auf Erden in dem ihnen gestattet ist, das Land unter sich zu teilen. Die nächste Folge ist, daß sie sich weigern, Pachten oder Rückstände vom Kaufschilling zu zahlen. Selbst von einem allgemeinen Streit zur Erntezeit war die Rede, und nur die noch zur rechten Zeit eintreffende Ver­stärkung des Militärs hat den Ausbruch des Ernte- Streifs verhindert.

Indessen auch da heißt es: Aufgeschoben ist nicht auf­gehoben, und man wartet nur auf einen Erfolg der revolutionären Bewegung in Rußland, um aufs Neue das ganze Land in Flammen zu setzen. Der Haß der irre­geleiteten Bevölkerung gegen die Regierung und gegen die Deutschen ist ungebrochen. Zwanzig Jahre lang hat die Regierung alles getan, um in der Russifizierungsära die Letten und Esthen gegen die Deutschen auszuspielen, jetzt erntet sie, was sie gefäet, und wird die Geister nicht mehr los, die sie gerufen hat!

Die Rettung des Generals Kaulbars.

Wie ein Ausschnitt aus einem Kriminalroman liest fich ein Bericht aus Odessa über einen geplanten, aber nicht zur Ausführung gelangten Mordanschlag auf General Kaulbars: Am Freitag traf die Tochter eines Generalleutnants, Barbara Prinze, in Odessa ein und wurde, da sie eine Freundin der Töchter des Generals Kaulbars

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Humoristische Stizze von Lisa H. Lön 8.

Die ideale Bude.

ihre Backen liefen. ,, Das ist nun mein griff und sich einige Tränen abwischte, die langsam über Grund, daß die Frau Bürgermeister nach ihrem Taschentuche blaue Rebel, der in dem Raume schwebte, des Erziehungsresultat," seufzte sie.

Und Ivie habe ich sie zur Ordnung und Reinlichkeit ange­

doch bessie stehen ietst unten im Waschtisch; ba sind

,, Und das

dem

Bücherbort."

Rasierbecken?" Das steht natürlich auf dem Waschtisch." " Da kann man nur nicht ordentlich sehen und im Bade " Ja, das ist auch wahr," nickte der junge Mann. aufgehoben, wie auf