Witive Sybetons hung des Urteil ie zu 3/2
Die Inhaberin
gewordenen M
bon 50 000
Cokales.
Eine größere Spende für den Theater Buds. Seit langem hegte das Offiziertorps meres Regiments, so wird uns geschrieben, den Busch, fich auch an den Spenden für den Theaterbau beteiligen. In Steins Garten" sollten Gesangs
ollstrechung i urnerische Aufführungen aller Teile des Regiments ihn nicht nennen wolle, da ich es für besser halte, Anschauung durchdrungen, denn nicht Herr Geilfuß,
me bei den vielen engen Beziehungen, die das
Leichtigkeit anzunehmen. Betreffs des Herrn Grabow bemerke ich, daß seine Darstellungskraft durch ein Unwohlsein beeinträchtigt war, wie er ja bemerkte. Nach meiner Ansicht ist der Wahrheitsbeweis geführt, daß der Privatkläger Herrn Geilfuß veranlaßt hat, die Karten zu schreiben; ich bin mehr denn je von dieser sondern der Privatkläger hatte an die Abfassung und Absendung der Karten Interesse. Ich habe nichts als berechtigte persönliche Interessen wahrgenommen; ich bin zuzubilligen ist. Der Privatkläger hat eines lieberwachungssystems Erwähnung getan; dieses hat jedoch niemals bestanden.
ufung und inftaltet werden, und gewiß winfte eine gute Einng des Breagiment mit der Gießener Bürgerschaft verbindet. wegen Beleibi erwartende schöne Einnahme sollte dem Fonds als erfolglos. So blieb denn nichts anderes als das daher der Auffassung, daß mir der Schutz des§ 193
emofrutiche B
en aus Die den Theaterbau zu gute kommen. Die großen Anachungen jedoch, die der Dienst infolge der Ein
rzlich wegen Eung des neuen Eyerzierreglement an Offiztere und
nis erhielt, i
des Abgeordn Rower lautet
annschaften im vergangenen Sommer stellte, ließen Blan nicht zur Ausführung gelangen. Jegt hat Offizierkorps des Regiments, um seine lebhafte ilnahme an der fortschreitenden Entwicklung seiner Bulay. Die gewordenen Garnison auch durch tatkräftige Förderung
wegen Lotid
renen verneint, musdruck zu bringen, der Kommission für den
gt. hn. Ein Benf
Sl, der Mind Bud
Eaterbau 1200 M. überwiesen.
Nationalliberaler Verein Gießen. Professor
usmädchen die Biermer wird heute Abend im großen Saale echnet. Auf Steing Garten über die„ gegenwärtige politische bor bem me eſſens" sprechen. Da gerade in letzter Zeit die bec Holstein erlannte das G weltischen Verhältnisse Hessens im Vordergrunde des gt an und berun terefes standen, dürfte es sehr interessant sein, einmal Klagen von Ansichten des hiesigen Nationalökonomen in dieser entenben Hote rage zu hören. en Amtsgericht P. Pferdedieb. An einem der letzten Tage erOm Schmurger cien abends bei dem Gießener Pferdemetzger ein junger ann und bot zwet Pferde zum Kaufe an. Da er die Herkunft der Pferde zweifelhafte Angaben chte, benachrichtigte der Pferdemezger die Polizei, sie sich des Burschen zunächst annahm. Er geftand denn auch ein, daß er in Braunfels bedienstet gewesen, on seinem Dienstherrn mit einer Fuhre betraut bie Photogrden ſet, daß er dabei die Pferde ausgespannt und bracht, beraub Gießen gegangen sei, um sie zu verkaufen und begelein Befitz von Geld zu ſezen. Er entpuppte fich auf offener Star Leonhardt aus Haufen bei Frankfurt a. M. gt und trowurde verhaftet. Die beiden Pferde, die einen men. Ziebl von 650 Mf. repräsentieren, find dem Besizer men. Biebl get bon 650 Mt. repräsentieren, sind dem Besitzer Sollte, gewürgieber zugestellt. Reiche der Ermor
änglichem genoß, etn glei und Unterb
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the deutscher&
P. Ein Spengler von Gießen wurde gestern Abend Süre gehängt dem Augenblick verhaftet, als er ein Mädchen in der Geständnis dan lage zu vergewaltigen suchte. nen bejahten n
re Verlauf der
f. Diebstahl. Am verflossenen Samstag wurden Dubn unbekannten Tätern aus einei Mansarde am Selters.
fonberlich beg ein noch neuer Anzug und ein Paar Schnürstiefel deime Taschenuhr gestohlen. leher wäre. M üheren Aussage Braunfels. Prinz Friedrich zu Solms- Braunfels Auffindung der cr an läßlich des Verkaufs der Fürstlichen Eisensteinrklären, daß eruben den Bergwerksdirektor Foelling zum Fürst3 dieser ihm da token Bergrat ernannt. Wie weiter berichtet wird, ett fagte. Merseabsichtigt Bergrat Foelling, seinen Wohnsitz in gen Bundesmice: Wetterau zu verlegen, um sich eingehender der Vereingetroffen, patung der Fürstlichen Braunkohlengruben und evtl. torben fel. Der Erschließung einer Anzahl noch im Fürstl. Besitz beelbimorb bei didher Erzgruben in Oberhessen zu widmen. ich dann dem
nanen verftet
ze Anzahl de uns aber dar mit den Finge
Aus dem Gerichtssaal.
fahren. Von der Gegenseite wird darauf hin-| also nicht schwer werden, andere Schriftzeichen mit gewiesen, daß mein Verkehr mit Herrn Gutmann nicht unmittelbar abgebrochen wurde. Ich gebe dies zu: Der Verkehr wurde nicht vollständig abgebrochen, sondern auf ein Minimum reduziert, da der Abbruch zu sehr aufgefallen wäre. Herrn Amtsrichter Schmittspahn habe ich erklärt, daß ich den Täter kenne, doch wenn er selbst hervorträte. Von befreundeter Seite wurde mir der Rat erteilt, der Familie Metz den Täter nennen zu lassen, doch erwies der Weg sich gerichtliche Verfahren übrig. Herr Geilfuß gab also am Gerichte seine Täterschaft zu Protokoll und von dem Momente an, in dem ich in Herrn Geilfuß den Zeugen sah, brach ich jeden Verkehr ab. Aus der Verhandlung erhellt, daß Herr Geilfuß und ich beobachtet wurden, doch hat diese Beobachtung nichts ergeben, aus dem auf einen Verkehr zwischen uns zu schließen wäre. Ich empfinde hohe Befriedigung, daß heute endlich das Gerede zerreißt, unter dem ich seit langen Jahren leide.
Bet den Einladungen zu dem Kommers der alten Herren wurde ich seitens des Herrn Rechtsanwalt MetzNidda übergangen; sowie die Verhältnisse damas lagen, mußte ich annehmen, daß dieses in beleidigender Abficht gegen mich geschehen. Jezt bin ich aber glücklich, daß ich wieder hocherhobenen Hauptes dahingehen darf. Ich komme zur Frage der Schuld des Angeklagten, der in der Straffammerverhandlung mich schwer beleidigt hat.- Ich bin der Ansicht, daß der Grad der Strafe nach der Wirkung der Aeußerung bemessen werden muß.-( Lautes Bravo im Zuschauerraum, das von dem Vorsitzenden scharf ge.ügt wird)
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Nach Beendigung der Anklagerede des Rechtsanwalts Grünewalds, die eine glänzende rethorische Leistung darstellt, wird 12 Uhr eine kurze Pause angesetzt.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erhält der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Fischer, das Wort. Mein Kollege Grünewald hat bereits alles gesagt, was ich vorbringen wollte. Ich fann mich deshalb kurz fassen. Es unterliegt feinem Zweifel mehr, daß die Feinde des Privatklägers zur Strecke gebracht sind. Alle Anstrengungen der Gegenseite sind bergebliche gewesen. Alles Beweismaterial ist widerlegt worden, nur das Gutachten des Sachverständigen Grabow bleibt, auf das ich jetzt eingehen werde. Der Sachverständige hat sich in polemischen Wendungen bewegt, die für einen Sachverständigen nicht passend bewegt, die für einen Sachverständigen nicht passend find. Er fommt zu Behauptungen, die er unmöglich aus der Civis- Karte herleiten kann. Die Gutachten der graphologischen Sachverständigen gehen weit auseinander. Der Apparat, den Herr Schulrat a. D. Grabow vo führte, hat gänzlich versagt und so ist es klar, welche Bedeutung seinem Gutachten beizulegen ist- den Sachverständige selbst hat ja den Mut verlassen. Zu der Zeugenvernehmung mich wendend, muß ich sagen, daß Herr Rechtsanwalt Grünewald bereits alles gesagt hat. Ich streife deshalb diese nur kurz. Der Herr Zeuge Gutmann meint, daß nur der Privatkläger die Karte geschrieben haben könne. Das ist durchaus nicht der Fall, wie aus der Verhandlung hervorgegangen ist. -Bezüglich der Strafzumessung bin ich der Ansicht, daß der Anklagte zu einer angemessenen Gefängnisstrafe zu berurteilen ist.
Ich bestehe auf dem, was ich gesagt habe und schließe mit dem Worte: wer die Wahrheit kennt und saget sie nicht, der bleibt ein Lump und erbärmlicher Wicht.
Rechtsanwalt Grünewald beantragt in seiner Er widerung die Wiedereröffnung der Beweisaufnahme und geht dann furz auf die einzelnen belastenden Momente ein.
Der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Fischer, macht geltend, daß dem Angeklagten nicht der Schutz des§ 193 zuzusprechen set.
Rechtsanwalt Mez- Nidda unterstreicht seine Ausführungen noch einmal. Ich sehe dem Spruche des Gerichtes mit der größten Ruhe entgegen, schloß er, selbst wenn er zu meinen Ungunsten ausfällt, werde ich beruhigt nach Hause reisen, in dem Bewußtsein, das von mir als richtig Erkannte getan zu haben.
Darauf zieht der Gerichtshof, 125 Uhr, sich zur Beratung zurück.
Um 27 Uhr erscheint der Gerichtshof wieder und gibt das Urteil ab. Der Angeklagte, Rechtsanwalt Ernst Mez- Nidda wird wegen Verstoßes gegen §§ 196, 200 zu 700 Mart Geloftraie, ebentuell, im Falle der Nichtbeitreibung, zu 70 Tagen Gefängnis verurteilt. Weiter werden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt und außerdem hat er dem Privatkläger die erwachsenen notwendigen Kosten zu erstatten. Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen, das Urteil anf Soften des Angeklagten im„ Gieß. Anz.", in der" Frankf. Zeitung" und dem„ Frankf. Gen.- Anz." zu veröffentlichen.
In der Urteilsbegründung wird ausgeführt: Es bedarf wohl keiner weiteren Darlegung, daß in dem Vorwurf, die anonyme Starte geschrieben zu haben, eine schwere Beleidigung für den Privatkläger liegt. Aus der Verhandlung geht hervor, daß der Wahrheitsbeweis nicht erbracht worden ist. Es ist unwahrscheinlich, daß ein Mann, der eine gesellschaftliche Stellung wie Geilfuß einnimmt, für einen anderen eine derartige Karte schreiben sollte. Es ist innerlich unwahrscheinlich, trotz des Gutachtens des Sachverständigen Grabow, daß der Privatfläger die Karte geschrieben. Das Zeugnis des Herrn Geilfnß wurde bemängelt, weil feine treffenden Motive zu seiner Tat vorlägen; wir haben aber gehört, wie der Zeuge zu der Sache sich gestellt hat, und wir müssen deshalb annehmen, daß die von ihm angegebenen Motive ihn geleitet haben. Der Gerichtshof ſtützt sein Urteil nicht auf dem Gutachten der Sachverständigen, da diese zu sehr von einander ab. weichen; der Gerichtshof legt fein Gewicht auf das Gutachten des Sachverständigen Grabow.
Der Schutz des§ 193( Wahrung berechtigter persönl. Interessen) fann dem Angeklagten nicht zugesprochen werden. Die Nichteinladung des Privattlägers zu dem Stommerse der alten Herren hat einen beleidigenden Charakter getragen. Was die Strafzumessung betrifft, so wird strafmindernd in Betracht gezogen, daß der Angeklagte gewisse Unterlagen gehabt hat, daß ihm nur das Urteil des Sachverständigen Grabow und nicht anch das des Sachverüändigen Baelers bekannt gewesen. Ferner kommt strafmindernd in Betracht, daß er aus Ueberzeugung gehandelt, daß er troß der erhobe nen Beweismittel noch wie vor der Ansicht ist, der Privatkläger habe die Karten geschrieben.
Schöffengericht. Rehtsanwalt Grünewald contra Rechtsanwalt Metz- Nidda. b, wie nunmeh ( Fortsetzung der Montagssigung.) fie fozusagen a en Alang und Rechtsanwalt Metz Nidda erklärt, daß er den Vorin. Leute, aufrecht erhält. Nachdem verzichtet der Vorsitzende Charakter getragen. do zulegen pflegen, auf ein en Vergleichsvorschlag und erteilt dem Privat tiger das Wort zu seinem Blaidoyer: Rechtsanwalt ihren Ohren Gewald: Sie haben gesehen, daß meine Angaben fich alle bewahrheitet haben. Ich versichere, daß ich fetime Stenntnis von dem Duell gehabt habe; Ste haben ben, um ihn u geport, daß die Angelegenheit sehr geheim gehalten wurde. ter Geſellſchaftspäter erfuhr ich davon, doch interessierte ich mich nitt weiter für die Sache. Ich behaupte, daß meine veranstaltet nätigkeit, die anonyme Karte geschrieben zu haben ausen in Nord gerloffen ist. Von einer Reihe glaubwürdiger Zeugen Bölfen den Gift Ihnen bestätigt worden, daß man mir eine solche gefamten Ref nicht zutraue. Weiter hat der Urheber der Tat fich genannt, er hat unter seinem Eid bekundet, daß Jäger beteilig er le Starte aus eigenem Antrieb geschrieben und nicht pedition were duha fremde Opfer dazu bestimmt worden sei. Ich bin Helen Geilfuß milde entgegen gekommen, weil ich anzäger bereit nem, daß er unter dem Eindruck irgend eine Stimncnn, Ich schrieb ihm aus dem holfen und fie dan mung gestanden. 3 zu treiben, diſchen Bade, wo ich seine Anzeige empfing, daß ich ber stattfindenbergen wolle, was er mir angetan. Nach meiner
den Jägern
Surüdlegen u
borausgeididt
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Rechtsanwalt Meg- Nidda: Ich habe den Wahrheitsbeweis erbracht, denn ich habe bewiesen, daß die anonyme Karte von dem Privatfläger ausgegangen ist. Der Zeuge Geilfuß ist zwar bereidigt worden, doch lege ich darauf kein Gewicht, da sein Zeugnis meiner Auffassung nach Unzutreffendes enthält. So frage ich, welchen Grund hatte der Zeuge Geilfuß, der früher selbst gepauft hat, gegen das Korps und das Duell einzuschreiten, welchen Grund hatte er, gegen die Familie Mez vorzugehen. Er sagte, daß man seine Ansichteu über das Duell später ändere. Dies ist jedoch kein ausreichender Grund. Ich begreife auch nicht, warum der Zeuge gegen Herrn Gutmann durch die andere anonyme Karte hätte vorgehen sollen. Nein, Herr Geilfuß ist nicht der Ucheber, denn er ist so verfahren, daß man annehmen muß, daß der Privatkläger hinter ihm steht. Herr Geilfuß wollte beispielsweise der Familie Metz eine Erklärung abgeben, wer ihn aber davon abgehalten, ist der Privatkläger. Zu den Urteilen der Sachverständigen bemerke ich, daß Heir Kanzleirat Paeler nicht mit der notwendigen Sorgfalt verfahren ist. Ich weise auf die Widersprüche zwischen dem Gutachten des Herrn Dr. Popp und dem des Herrn Kanzleirats Paeler betr. des inneren Wertes der Schrift des Privatklägers hin. Ich weise daraufhin, daß Privatklägers außerordentlich gewandt ist, es muß ihm
-
aft für innere Ridler aus Holland wollte ich selbstverständlich Herrn das Gutachten Dr. Popps feststellt, daß die Schrift des
S. Knöpfelma Grmann sprechen, um Näheres über die Karte zu er
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Anabe mißt be
134 Bentime
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Bekanntmachung.
Die unterm 27. November 1906 angeordnete Sperre ble, ist ausdes. Rüegelpfades zwischen Ludwig- und Liebigstraße word hiermit aufgehoben.
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unftgegenstände
nalift hat unl auf diese Weife ene beffere Be
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Gießen, den 7. Dezember 1906.
Großh. Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Die unterm 22. November 1906 angeordnete Sperre di: Bleichftrake zwischen Südanlage und Wieseckbrücke wand boiermit aufgehoben.
Bießen, den 7. Dezember 1906.
Großh. Kolizeiamt Gießen. Herberg.
m. Anbau u. Garten
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Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Norbanlage zwischen Afterweg und Schottstraße bon heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge= sperrt
Gießen, den 10. Dezember 1906.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
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