Bekanntmachung, den Oftroi- Tarif der Stadt Gießen betreffend. Nachdem seit der letzten Veröffentlichung des Oktroi- Tarifs verschiedene Aenderungen in demselben eingetreten sind, wird der OftroTarif, wie er vom 1. Oktober 1906 ab in Geltung ist, zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Ord.-Nr.
Oftroi- Tarif der Stadt Gießen.
Abgabe făr je
Bemerkungen
M.
Rückvergütung für
je
M
bei einer täglichen Mindestaus fuhr von
Kopfläuse
23 от
f. Sera
Brut bejeit. ohne Gefahr f. Befund Parasiten- Seife
b. Hahn& Gaffelbach, Dresdn à St. 50 Bia., Georg Wallenfet
Wasche mil
LUNNS
Gegenstand
1.
A. Schlachtvich, Wildbret, Fleisch und Fleischwaren. Ochsen
1 Stüd
6,86
2. Faselochsen, Kühe
"
3.
Faselstiere
2,75
И
4.
Stiere, Rinder
11
5.
Stoppelfälber
"
Zu 1-8.
4,58 Wird Schlachtvieh auf den Wasen verwiesen, so erfoigt 2,75 bie Rüdvergütung
2,15 der bezahlten Be
6.
Kälber, Hämmel, Schafe, Schaflämmer
0,58
träge.
"
7.
Schweine
1,72
"
8.
Spanferkel
0,12
"
9.
Hirsche, Schmaltiere, Spießer
1,72
"
10.
Wildfälber unter 20 kg.
0,58
"
11.
Wildschweine.
1,29
"
12.
Nehe
0,43
"
13.
Hasen
0,06
Zu 14.
14.
15.
Wildbret
"
Frisches Fleisch von Schlachtvieh
16. Würste aller Art," gesalzenes, geräuchertes, getrocknetes oder fonser
biertes Fleisch( auch in Büchsen)
1 kg
0,05
Wird ungereinigt.
20 kg
1 kg
0,02
0,03
Geraub eingeführt,
-
"
so fommt ½ des
Gewichtes für
"
0,05 Schmutz in Abzug.
20 kg
1 kg
0,02
21. Maismehl, Maisschrot, geschälter Hafer, Gries, Grüße
B. Früchte und deren Erzeugnisse.
17.
Backwaren
18.
Mehl
19.
Mehl in Mengen unter 9 kg
20.
Malz
22.
23.
Hirse, geschälte Gerste, geschälte Erbsen und andere Mühlenfabrikate Hafer
C. Getränke.
11/2 kg
0,01
3u 17-19.
50 kg
1 hl= 56 kg 0,28
Die Erhebung der
1 hl
1 Poften
0,06
Abgabe ist seit
200 kg 56 kg
0,70
1 hl
1 hl= 56 kg 0,28
1 hl= 78 kg 0,28 100 kg
0,18
16. Juni 1898 ausgefeßt.
-
1 hl
=
56 kg
0,28
-
1 hl 78 kg
0,28
50 kg
100 kg
0,16
Luhns
Giebt schönsteWasche
Nurecht MIT ROTBAND
Makulatur
hat abzugeben
0,28 Expedition d. Blatter
226
260
24.
25.
26.
27.
28.
29.
Traubenwein und Most in Fässern
haltend
"
"
0,16
1 hl
3,00
od. 1 Strug( 0,06
1 hl
1,00
1 hl a
6,00
Flaschen oder Krügen nicht über 1 Liter 1 Flasche
Obstwein und Most in Fässern oder in Flaschen Branntwein innerhalb der Gemarkung hergestellt
Als Grundlage für die Erhebung der Abgabe dient die steueramtlich feftgefeßte Afobolmenge. Die Brennerei- Besizer sind verpflichtet, die von Großhgl. Bürgermeisterei voroeschriebenen Bücher zu führen und deren Einsicht und Prüfung dem Oftroi Inspektor jederzeit zu gestatten. Befreit von der Abgabe ist derjenige Branntwein, der unter steueramtlicher Aufsicht unbrauchbar gemacht worden ist. Die Denaturierung ist vom Brennerei- Besizer schriftlich nachzuweisen. Branntwein, Likör, Spiritus, Rum, Arrak, Punschessenz bis zu 500/0 Tralles, in die Gemarkung eingeführt.
Branntwein von den hiesigen Großhändlern in die Stadt abgesett Außerdem werden von den Großhändlern bei der Einfuhr
folgende Verwaltungskosten erhoben:
a) bon Branntwein und Liför
b)
"
Spiritus ohne Rücksicht auf seine Stärke
c) Rum, Arraf, Kognat, Bunschefsenz in Fässern
"
d) Likör, Rum, Arrak, Kognak, Punschessenz in Flaschen
"
Bier, eingeführt in Fässern oder Flaschen
30.
31.
Bier in der Gemarkung hergestellt von.
Da die Herstellung von Bier aus anderem Material als Hopfen und Malz durch das Reichsgesetz vom 3. Juni 1906 verboten ist, fallen die im früheren Oftroi Tarif vorgesehenen weiteren Ansätze fort.
3u 27 und 28. Der zu wissenschaftlichen und Heilzwecken verwendete Branntwein und Spiritus ift frei.
40
1 hl
3,00
40
1 hl
0,70
-
1 hl
3,00
2,06
-
0,12
0,23
0,18
"
1 Flasche 0,02
1 hl 100 kgMalz 0,50
0,18
40 Liter 40 Liter
1 hl 1 hl
0,10 0,10
20 Liter
1 hl
unter 38% 1,30 bon 38-41%- 1,60 bon 42-49%-1,85 von 50% an- 2,15 Liför 1 hl 1,50
Für nur
1 Mk.
sind zu gewinnen:
100000 M. 40000 M.
Bar Geld
zus. 18597 Gewinne über
300000M
Ziehung unbedingt am 12. November u. f. Tag.
Nürnberger Lose à 1 Mk. 10 M.
11 St.
Porto u. Liste 30 Pf., Nachnahme 20 Pf. mehr empfiehlt
Ferd. Schäfer, Nürnberg
Generalvertrieb: Kiefer& Co., Mainz Lose sind zu haben bei: Rich Buchacker, W. Semmler, Weiler.
Phi
D. Brennstoffe.
1 Raum
0,24
32.
Laubholz, Scheit, Prügel und Klotholz
meter
33. Nadelholz,
0,16
"
"
34.
Stockholz ohne Unterschied
0,12
"
35.
Laubholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt
1 Pferd od.
1 Ochs
0,18
36. Nadelholzwellen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt
Laubholzwellen auf Wagen mit Stühen bespannt
0,12
"
"
37.
38.
Nadelholzwellen
H
39.
Steinkohlen und Koks
40.
Braunkohlen und Braunkohlenbriketts
Ferner wird die Abgabe nicht erhoben oder zurückvergütet:
Es werden zur Zeit vergütet:
bon 1 kg Ochsenfleisch
1 kg Stubfleisch.
"
1 kg Rindfleisch und Stierfleisch
2.35 Pfg. 2,44 1,83
von 1 kg Schweinefleisch.
"
1 kg geräucherten und gedörrten Fleisch, Frankfurter Würstchen
"
"
"
1 kg Stalbfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch
2,64
"
"
Gießen, den 25. Oktober 1906.
1 Kuh
0,12
0,09
"
1 Zentner 0,04 0,02
3 Zentner 1 3tr.
0,04
Dameu jeden Standes f freundl. Aufnahme.( Größte
"
fret.)
Frau Kraft, Heba Undenheim, Rheinhessen.
Helrate nicht! ohne
von dem in den Militärspeise- Anstalten mit Ausnahme der Offiziersspeise. Anstalt verbrauchten Fleisch einschließlich der Frankfurter Würstchen. über die Ehe von Dr. Reta
mit 39 Abb. anst. 2.50 nur 1 Liebe und Ehe ohne Ki 1,55 Pfg. bon Dr. Ernst 150 ML 20 Werke zusammen 2,70 m. 5,00 A. Günther, 22 Börnestraße 22.
eingeführten Fleichkonserv., Steinkohlen u. Holz der bezahlte Betrag. Buchhandlung. Frankfurt el
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
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Da hier bie
fich auf die weniger wichtige Sprache als in Dover unb in Calais spricht, haben gewillphe und frita.
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Samstag, den 10. November
sebe Famil
1906


