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Straffammer.

Gießen, 4. Dezember. Das Schöffengericht Alsfeld hatte den Fabrik­arbeiter Friedrich Schul von Romrod wegen Körper­berlegung zu 4 Monaten Gefängnis berurteilt, wo­gegen er Berufung einlegte. Infolge Ausbleibens wurde seine Berufung verworfen. Die Viehhändler Löb Stern 2. und Joseph Meyer von Wieseck wurden vom Schöffengericht Gießen wegen Vergehens gegen das Viehseuchengesetz zu je 30 Mt. Geldstrafe verurteilt. Auf ihre Berufung erfolgte fostenlose Freisprechung.- Wegen Diebstahls im Rückfall erhielt der Arbeiter Friedrich Schmierle von Gießen 3 Monate Gefängnis. Er hat gelegentlich eines Umzuges einen Ead Kohlen gestohlen. Dem Siebmacher Paul Baumbach bon Michelnau ging wegen groben Unfugs ein Strafbefehl über 10 Tage Gefängnis zu, weil er auf der Straße liegend in betrunkenem Zustande Aergernis erregte. Das Schöffengericht verwarf seinen Einspruch, weshalb er dieses Erkenntnis anfocht. Die Straffammer be­stätigte das Urteil. Der Agent Abraham Jakob in Gießen hat gegen den Redakteur des Fachblattes " Der Deutsche Gastwirt", Wilhelm Windecker zu Darm­#tadt, Privatklage erhoben, da er sich durch einen im genannten Blatte erschienenen Artikel, der seine Ver­urteilung wegen Betrugs von der Gießener Straf tammer brachte, beleidigt fühlte. Sowohl das Gericht erster als auch zweiter Instanz billigten dem An­geflagten den Schuß des§ 193( Wahrung berechtigter

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Bekanntmachung.

Interessen) zu, weshalb es bei dem freisprechenden Er­fenntnis des Schöffengerichts sein Bewenden behielt.

Marktberigte.

Sieker 6. Dezbr. Auf dem heutigen ochenmerit fofteren Butter bar b 1.20-1.25 Mt., Hegnereler bez Stüd 9-10 Bfg., Enteneier

St. 0-0 Bfg., Käſe ver St. 6-8 Pfg., Rafematte 2 St. 5-6 Pfg., Erbsen per Bid. 18-24 Pfg., Linsen per Pfd. 25-40 Tfg., Tauben ber Baar 0.80-1.00 mt., Hühner per Stüd 1.00-1.60 mt., Sabnen per Stüd 0.80-1.80 M., Enten per Stüd 0.00-0.00 mt., Gänse per Pfd 60-70 Pfg., Ochsenfleisch per Pfd. 82-88 Pfg., Rind: fleisch per Pfd. 80-82 Pfg., Schweinefleisch per Pfd. 6-90 Bfg. Schweinefleisch gesalzen per Pfd. 94 Pfg., Kalbfleisch ver Bfb 80-84 Bfg., Hammelfleisch per Pfd 60-80 Pfg., Kartoffeln per 100 Kilo 6.00-7.00 Mt., 3wiebeln per 3tr. 4.00-5.00., Weiskraut 3tr. 2.20-250 Mt., per St. 08-12 Pfg., Aepfel vei Str. 15-24 Mt., Zwetschen per 3tr.0.00-0.00 Mt., Pirnen per Ctr. 8-10 Mt., Nüffe 100 St. 30 fg. Milch per Liter 20 Pfg. Dauer der Markizeit von 8 Uhr morgens bis 2 Uhr nachmittags. Gegen­stände des Wochenmarttverkehrs dürfen bis Beginn der Marktzeit überhaupt nicht und während der ersten drei Stunden der Marktjeit im Umherziehen feilgeboten werden.

Betreffend: Veranstaltung von Rolletten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß Personen die heran. nahende Weihnachtszeit benutzen, um teils ohne jeden Ausweis, teils unter Vorzeigung gefälschter Ausweise, 3eugnisse usw. in hiesiger Stadt Gaben angeblich für Wohltätigkeitszwede einzusammeln.

Zum Schuße des Publikums vor derartigen Bes trügereien machen wir darauf aufmerksam, daß jeder, der in hiesiger Stadt Gaben für Wohltätigkeitszwecke einsammeln follettieren- will, schrift­liche, mit dem Amtssiegel versehene Erlanbnis Großherzoglichen Kreisamts Gießen oder der unterzeichneten Behörde mit sich führen muß aus welcher auch zu entnehmen ist, für welchen Zeitraum die Erlaubnis erteilt ist.

Wir ersuchen das Publikum, sich diese Erlaubnis ftets borzeigen zu lassen und bei sich ergebenden Anständen uns sofort Mitteilung zu machen.

Gießen, den 1. Dezember 1906.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Warnung vor Kurpfuschern.

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen Gartenstraße Nr 2( Bürgermeisterei­

gebäude) Zimmer Nr. 2.

Es tönnen eingestellt werden: 1 landw. Knecht, 5 Schlosser, 1 Schmied Wagner, 50-80 Arbeiter für eine Leder- und St fabrik,( auswärts), 12 Schreiner, 20 Poftaushelfer den 19. bis 24 Dezember, 2 Dienstmädchen, 1 Lauff Lehrlinge: 1 Schreiner, 2 Installateure,

Schreiber.

Es suchen Arbeit:

1 Schmied, 1 Schlosser, 1 Hilfsarbeiter, 1 Wagne Küfer, 2 Schreiner, 5 Wasch- oder Puzzfrauen, Maurer, 2 Arbeiter, 3 Lauffrauen.

2

Lehrlinge: 1 Kellner.

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von Lebertran mit Kalt- und Natronhypophosphiten bereichert Blut, macht den Körper widerstandsfähig, stärkt den gam Organismus und verhindert dadurch, daß aus der Schwäche eine Krankheit entwidelt. Ausschließlich nur die beste Qualité:

Gießener landwirtschaftlicher Wetterdienst. Voraussichtliche Witterung in Hessen für Freitag, den 7. Dezember Abnehmende Bewölfung, feine er­heblichen Niederschläge, etwas fälter. Mäßige nördliche Bestandteile fommt in Scotts Emulsion zur Verwendung.

Winde.

Die 1. 3t. von der Kommission der Aerztekammer für Brandenburg- Berlin zur Bekämpfung der Kur­pfuscherei erlassene beherzigenswerte Barnung vor Kurpfuschern bringen wir hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntnis.

( Näheres durch die Gießener Wetterkarte.)

Verantwortlich: für die Politik und den Inseratenteil Ibin Klein; für den übrigen Inhalt: Georg Horn, beide in Gießen.

Während die vom Staate geprüften und approbierten Aerzte die öffentliche Angreifung ihrer Leistungen als ftandesunwürdig verschmähen, suchen zahlreiche Personen ohne gründliche Kenntnisse das leidende Publikum durch Zeitungsinferate, auf den Straßen verteilte Reklamen oder von Agenten folportierte wertlose Bücher anzulocken, wobei sie sich trügerische Titel beilegen, unerfüllbare Versprechungen machen oder gefälschte, erkaufte oder er­schwindelte Danksagungen veröffentlichen.

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Warnung

von unlauteren Heilgewerbetreibenden. Unter Bezugnahme auf unsere Warnung ba 24. Juni 1. Js. bringen wir die nachstehende Warn des Ortsgesundheitsrats zu Karlsruhe vom 12. If. zur öffentlichen Renntnis.

Steßen, den 3. Dezember 1906. Großh. Polizeiamt Steßen. Herberg.

Warnung.

Mr. 2.

Durch Verbreitung von Prospekten und Broschüre erbietet sich ein gewisser Emil Kahlert, geblich Dr. med. und prakt. Arzt in Näfels, Stan Glarus, zur spezialärztlichen Behandlung von Netto leiden, Magen, Haut, Geschlechts- und Frauenfr heiten usw, auf Grund eigener in Indien und Aegyp gesammelter 12jähriger Erfahrungen. Es wird in Broschüre ersucht, die Empfänger durch Schilderung verschiedensten Krankheitserscheinungen ängstlich zu mad und sie auf diese Weise zum Bezug der origin indischen Heilmittel" zu veranlassen, wobei sichere Heilm in Aussicht gestellt wird. Im wesentlichen wird bri liche Behandlung ohne persönliche Untersuchung für ausreichend erklärt( sogenannte Fernbehandlung. Es ist nun festgestellt, daß Kahlert nicht zu approbierten Aerzten gehört, daß er an seinem Woh nur eine ganz unbedeutende Praris besigt, dagegen bu seine marktschreierischen Reklamen außerhalb des Stan Glarus eine umfangreiche Fernbehandlung ausübt. angewandten Heilmittel, die in unseren Apothefen co falls erhältlich find, haben die ihnen beigelegte wirkung nicht, kosten das dreifache des norma Preises und werden in der fahrlässigsten Weise auf B bon Fragebogen verabreicht, an Hand deren eine stellung der Krankheit überhaupt unmöglich ist.

Wir haben schon wiederholt auf die Gewiffenl feit und Gefährlichkeit derartiger Fernbehandlung wiesen und sehen uns beranlaßt, auch vor der Bera

Die Unsummen, die für diese Reklamen gezahlt 10 m lang und 7 m breit 2 stödiges sehr gut er- des Kahlert und der Anwendung seiner Heilmittl werden müssen, beweisen, wie gewinnbringend dieses haltener Holzfachwerkbau, zu einem Wohnhaus aufs das dringendste zu warnen. Geschäft ist. Aus dem Erlasse des Herrn Kultusministers Land sehr gut geeignet, auf den Abbruch zu verkaufen. bom 8 März 1899 ergibt sich andrerseits, daß in den Nähere Auskunft erteilen die Architekten Seuling& acht Jahren 1890-1897 in Breußen nicht weniger als Nicolaus Walltorstraße 75, Gießen.

177 Verurteilungen nicht approbierten Heilfünstler wegen fahrlässiger Störperverlegung oder fahrlässiger Tötung zu insgesamt 63 Jahren, 3 Monaten, 1 Tag Gefängnis erfolgt find. Das Kurierverbot für nicht approbierte Personen ist 1869 vom Norddeutschen Bundestage auf­gehoben worden, weil die Mehrheit der Volksvertreter annahm, daß das Publikum bereits aufgeklärt genug sei, sich vor schwindelhaften Spekulationen auf die Leicht­gläubigkeit Stranfer selbst zu schützen.

Möge demnach das Publikum die Vorsicht, die es im geschäftlichen Verkehr zu üben gewohnt ist, auch da anwenden, wo es sich um seine Gesundheit und sein Leben handelt. Nur der Titel Arzt garantiert dafür, daß der Staat den Besitzer dieses Titels geprüft hat. Alle anderen Titel betradhte man mit Mißtrauen. Alle Heilungsversprechen sind wertlos, denn wenn sie nicht erfüllt werden, kann die Schuld immer den Leidenden zugeschoben werden. Allen veröffentlichten Danksagungen mißt aue man, wenn man die Danksagenden nicht als ehrenwerte Personen fennt und selbst befragt hat. Gießen, den 17. November 1906.

Großh. Bolizeiant Gießen. Herberg.

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