1846 60jährige Jubelfeier 1906
des
Turn- Vereins Giessen
Festplaz: Oswaldsgarten.
Samstag, den 4. Auguft: Nachmittags: Empfang auswärtiger Gäste. Abends 72 Uhr: Zapfenstreich durch die Stadt. Abends 8 Uhr:
Eröffnungsfeier in der Festhalle Feftrede, lebergabe einer neuen Fahne, turnerische und gesangliche Aufführungen. Konzert auf dem Festplatz.
Sonntag, den 5. August:
Morgens 6 Uhr: Weckruf.
Von Vormittags 7% 11hr ab: Empfang auswärtiger Turner und Gäste an der Bahn und Einzug in die Stadt mit Musik.
Vormittags 10 Uhr: Stampfrichterfißung in der Turn
halle( gegenüber dem Festplat). Mittags 12 Uhr: Festessen in der Festhalle und Konzert. Nachmittags 12 Uhr: Aufstellung des Feftzuges am Walltor.
vom 4.- 6. August 1906.
FEST- PLAN:
Festzug durch die Stadt nach dem Festplatz. Daselbst: Begrüßungs- Ansprache, allgemeines Lied, Aufmarsch zu den Freiübungen, Musterriegenturnen, sowie Schauturnen geübterer auswärtiger und hiesiger Turner.
Großes Konzert auf dem Festplat und in der Festhalle,
in letterer auch turnerische Aufführungen. Abends 7 Uhr: Preisverteilung bezw. Aushändigung der Ehren- und Erinnerungstafeln. Abends 9 Uhr:
Festspiel:
" Deutsche Helden und Turner"
in der Festhalle.
Abends: Großes Konzert in der Festhalle und auf dem Festplay.
Tanz- und Volksbelustigungen.
Festplay: Oswaldsgarten
Montag, den 6. August:
Morgens 8 Uhr Spaziergang durch die Stadt.] Morgens 10 Uhr Frühschoppenkonzert auf dem F plage.
Nachmittags 4 Uhr: Großes Konzert in der Festhal und auf dem Festplatz. Großes Volksfest. Turnerische Aufführunge Abends 9 Uhr:
Wiederholung des Festspiels Deutsche Helden u. Turner in der Festhalle. Tanz auf dem Festplate.
Großes Brillant- Feuerwerk auf dem Festplate.
Juxplatz an der Lahn. unter Leitung des Großh. Musikdirektors Herrn C. Kran Musikdirektors Herrn Stüzel.
Die Mufit wird an sämtlichen Festtagen ausgeführt von der ganzen Kapelle des 2. Großh. Hess, Inf.- Regiments Nr. 116 und der Kapelle des Dragoner- Regiments Nr. 24 in Darmstadt unter Leitung des Großh. Familien- Dauerkarte mit 2 Beifarten( für 3 Personen) Mt. 2.25, im Vorverkauf Mt. 2.-. Weitere Beikarten 50 Vfg.( auch für Söhne von 14-17 Jabra Einzel Dauerkarte Mr. 1,25, in Vorverkauf Mr. 1.-. Tageskarte für Sonntag 75 Pfa, für Montag 50 Bfg. Einmaliger Eintritt Samstag 20 Sonntag 50 Brg., Montag 0 fg. Für Mitglieder des Turnvereins findet Freitag, den 3. Auguft, von nuchmittags 2 Uhr ab in der Turnhal ein Vorverkauf von Eintritte farten statt: Familien- Dauerkarte mit 1 Beifarte( 2 Personen) Mt. 1.-. Weitere Beifarten 40 Pfg. Einzel- Dauerfam
Eintrittspreise:
80 Pfg., für 3öglinge 50 Pfg. Die Dauerkarten berechtigen zu allen Veranstaltungen.
für Dauerkarten und Festschriften sind eingerichtet bei den Herren Louis Althoff, Walltorstraße, Café Amend, Babnhofstraße, Richard Buchacker, Neuen- Ba Marktplaz, L. Kalkhof Nachf., Westanlage, Friseur Loß, Bahnhofstraße, Philipp Moog, Neustadt, Wilhelm Semmler, Seltersweg, Karl Seibel, Frankfurterstraße, Johann Seibel, Ludwigsplay. Am 1. Festtag ständiger Omnibusverkehr von der Bahn nach dem Festplatz und zurück. Alles Nähere( Feftordnung, Zugordnung, Programm 2c.) durch die Festschrift
Vorverkaufsstellen Grit Challier, Steenweg, Karl Gichmann, Norb- Anlage, Wilhelm Haas, Bleichstraße, Jakob Häufer, Ludwigstraße, D. Heil Nachfolger, Lindenplay, Ernſt Jun
Polizeiverordnung.
Betreffend: Den Betrieb der Anschlußgeleisanlage der Gewerkschaft Gießener Braunsteinbergwerte vormals Fernie in Gießer.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 18. Juli 1906 3. Nr. M. d. J. III 6802 wird nach Vernehmung der Stadtverordneten- Versammlung auf Grund des Art. 56 der Städteordnung vom 13. Juni 1874 für den Betrieb der Anschlußanlage der Gewerkschaft Gießener Braunsteinbergwerfe vormals Fernie zu Gießen hiermit verordnet wie folgt:
§ 1. Beim Ertönen der Zugsignale haben Fußgänger, Fuhrwerke, Reiter und Viehtransporte sich rechtzeitig von den Geleisen zu entfernen und dem Zuge vollständig auszuweichen oder falls sie sich dem Bahngeleise nähern, in angemessener Entfernung und zwar, sofern Warnungstafeln vorhanden sind, vor diesen Halt zu machen. Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben den Fahrgeleisen stehen zu lassen oder Vieh fret auf der Bahn laufen zu lassen. Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Tiere obliegt, haben dafür Sorge zu tragen, daß die Tiere nicht den Bahnförper betreten und daß sie vorkommenden Falls alsbald wieder von demselben abgetrieben werden. Das Bahnpersonal ist befugt, alle die Geleise versperrenden Gegenstände von dem Bahnförper zu entfernen.
§ 2. Pflüge, Eggen und andere Geräte, Baumstämme und andere schwere Gegenstände müssen beim Transport über die Bahn entweder getragen oder auf Wagen gefahren werden.
§ 3. Jede Beschädigung der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen, sowie der Betriebsmittel nebst zu behör, das Auflegen von Steinen, Holz 2c. auf das Blanum der Bahn, das Auf- und Abladen von Gegen ständen auf dem Fahrgeleise oder näher als 1,75 Meter von der äußeren Schiene, das Anbringen sonstiger Fahrhindernisse, die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweichborrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Be. trieb störenden Handlungen ist verboten.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht auf Grund anderweitiger Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet.
Gießen, den 25. Juli 1906.
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