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Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden und durch Begleitung zur letzten Ruhe unseres geliebten Gatten, Vaters, Sohnes, Bruders, Schwagers und Onkels

Heinrich Völzing I

sowie für die vielen Blumenspenden unseren tiefinnigsten Dank.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen.

Groß Felda, den 30. März 1905.

Bekanntmachung,

die Bedienung der Rückstauverschlüsse betr. Unter Hinweis auf§ 18 Absatz 2 der Polizeiverordnung vom 1. August 1904( die Entwässerung von Gundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation betr.), welchen wir nachstehend zum Ab­druck bringen, machen wir diejenigen Hausbesitzer, welche ihre Grund­stüde an die Neukanalisation bereits angeschlossen haben, darauf auf­merksam, daß am Montag, den 3. und Dienstag, den 4. April d. J. eine Spülung sämtlicher städtischen Straßenkanäle vorgenommen wird. Gießen, den 30. März 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

§ 18 Absatz 2.

Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Zustand und die richtige Handhabung des Verschlusses Sorge zu tragen und ist allein für alle, durch etwaigen Rüfftau des Sielwaffers hervorge= rufene Schäden verantwortlich. Die Verschlüsse sind so anzubringen, daß sie jederzeit, auch bei Rückstau zugänglich sind und bequem ge= handhabt werden können.

Bekanntmachung.

Die Steuerzettel über Stant8fteuer und allgemeine Kirchensteuer für das Steuerjahr 1905 werden in den nächsten Tagen den Steuerpflichtigen durch die Schutzmanns haft zugestellt.

Diejenigen Einwohner, welche bis zum 15. April keinen Steuerzettel erhalten haben, nach ihren Verhältnissen aber annehmen müssen, daß sie steuerpflichtig sind, werden hiermit aufgefordert, hier­von alsbald auf der Bürgermeisterei, Amtszimmer Nr. 14, Anzeige zu erstatten.

Gießen, den 29. März 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V. Curschmann.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Landgrafenstraße von heute an bis auf weiteres für

den Fuhr- und Fahrradverkehr gesperrt.

Gießen, den 30. März 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Lonyftraße zwischen Bleich- und Goethestraße von heute an bis auf weiteres, für den Fuhr- und Fahrrad­berkehr gesperrt.

Gießen, den 30. März 1905.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Goethestraße zwischen Löber- und Stephanstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge­

sperrt.

Gießen, den 28. März 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

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