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Grosser Räumungs- Ausverkauf!

Wegen baulicher Veränderung und Vergrösserung der Verkaufsräume

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auf alle Artikel des umfangreichen Waren- Lagers.

Warenhaus A.Goldschmidt

Schulstrasse 6.

Giessen.

Schulstrasse 6.

Unter dem Protektorate

Bolizeiverordnung,

Sr. Durchl. des Fürsten Karl v. Solms- Hohensolms- Lich. betreffend Einführung der Trichinenſchan

Feier des 20jährigen Bestehens

des

Giessener Radfahrer- Vereins 1885

am 1., 2. und 3. Juli 1905 in Giessen

verbunden mit

Grossen sportlichen Veranstaltungen

des Gau IX( D. R. B.) Frankfurt a. M.

PROGRAMM:

Samstag, den 1. Juli:

Abends 8/2 Uhr:

Festkommers in der Turnhalle des Turnvereins Gießen.

Sonntag, den 2. Juli:

Früh Uhr:

Weckruf.

Von 8 Uhr ab: Empfang der an der Dauerfahrt teilnehmenden Vereine, Einzelfahrer und Motorradfahrer im Neuen Saalbau, sowie der sonstigen auswärtigen Festteilnehmer am Bahnhof. 11 Uhr: Früh- Konzert im Neuen Saalbau.

1 Uhr: Festessen im Neuen Saalbau.

2 Uhr: Aufstellung des Corso:

3 Uhr präzise:

Preis Corso durch die Straßen der Stadt verbunden mit

8 Uhr: Preis- Verteilung.

Auf Antrag und nach Anhörung der Stadtverordneten sammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innen vom 21. Juni 1905 wird bestimmit:

§ 1.

Das Fleisch der im städtischen Schlachthof geschlachteten Schweine sowie alles in die Stadt Gießen eingeführte frische Fleisch vn Schweinen und Wildschweinen, sofern es nicht von Privaten Verwendung im eigenen Haushalt eingeführt wird, unterliegt ein amtlichen Trichinen- und Finnenschau, die sim städtischen Schlacht während der Schlachtzeiten für Schweine stattfindet.

§ 2.

150.

Ober

Für die Trichinenschau sind die für die Untersuchung des in das Zollinland eingeführten Fleisches auf Trichinen vom Bundesrat erlassenen Vorschriften maßgebend. Sie wird ausgeübt durch ge prüfte Trichinenschauer, die in der erforderlichen Anzahl von der Stadt bestellt und besoldet werden.

und darauffolgende Neuuton in der Festhalle auf Textors Hardt. Auf der Terrasse:

Groker Gala- Auffahrt a. Oswalds Garten

Gross. Volksfest u. Tanz.

Montag, den 3. Juli:

§ 3.

Für die Untersuchung ist eine Gebühr an die Stadtkaffe ju entrichten. Sie beträgt für ein ganzes Schwein 40 Pfg., für ein halbes Schwein 20 Pfg., für jedes einzelne Fleischstück 15 Pfg. und wird zusammen mit der Schlachtgebühr bezw. der Verbrauchsabgabe erhoben.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei berordnung werden, soweit nicht nach anderen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß§ 27 3iffer 4 des Reids gefeßes die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betr. vom 3. Juni 1900 mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mt. oder mit Haft bestraft.

8 Uhr: Ausflug per Rad oder Wagen nach dem Forst­garten und Schiffenberg. Abfahrt vom Ludwigsplatz.

11 Uhr: Früh- Konzert im Garten des Hotel Schüz. 3 Uhr: Abfahrt mit Musik vom Neuen Saalbau nach dem Festplay.

Von 32 Uhr ab:

Vereinsfahren, Kunstfahren, Motorrennen, Radballspiele.

Während dessen: Konzert.

8 Uhr: Preisverteilung in der Festhalle.

§ 5.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juli 1905 in Kraft. Gießen, den 30. Juni 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gieße wird, beginnend mit

Samstag, den 1. Jali,

ab Beslag

( 2. Fortfehung.)

Ich denke, Sign en müssen. Bon

hauch bei ihr ist uns zu Tisch u lang die Cholera& Seine Wirtin, Mathematiter hat Mühe Suppe einfüllte, fr einige Beit fein Aber für mich ist es

im Impflokale- Schulgebäude, Neustadt 61- für die nächfie 5-6 Wochen, jeden Samstag, nachmittage von 5-6 h abgehalten werden. Impfpflichtig im laufenden Kalenderjahr sind die im vorigen Jahre geborenen Kinder, sowie die Rückständigen aus früheren Jahren.

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Ich bin Ihne

Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impfoflichtige Kindest für alles Gold haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken, aber unser ein, daß alle in denselben vorgenommenen Impfungen unentgel lich sind. Wer die Termine nicht benußen will, muß die Imp feng feines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlusse auf seine Kosten be werkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Januar nächsten Jar eine vierwöchentliche Frist zur Nachholung der Impfung unter Stri androhung gesetzt wird. Außer den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im lauf

Uhr: Beginn des Schul- und Kunstreigen, Gruppen, fowie Gross. Volksfest m. Tanz den Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter deimpft

nach dem Sportplaz an der Hardt, daselbst

Bahuwettfahrens.

Grosses Doppel- Konzert

auf dem Rennblaß und der Terrasse,

ausgeführt von der gesamten Kapelle des Thüringischen Ulanen= Regiments Nr. 6( Hanan), unter persönlicher Leitung ihres Dirigenten, des Kgl. Musikdirektors Herrn Urbach, sowie der hiesigen Feuerwehr- Kapelle, unter Leitung ihres

Dirigenten Herrn Weller.

auf der Terrasse.

Bei eintretender Dunkelheit:

Musik:

Grosses Brillant- Feuerwerk. Die Kapelle des Thüringischen Ulanen- Regiments Nr. 6 ( Hanau) unter persönlicher Leitung ihres Dirigenten, des Kgl. Musikdirektors Herrn Urbach.

Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in 8 Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochm erscheinen. Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kra lichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Impfarzte in öffentlichen Terminen vorgestellt werden.

Arme mit Lymphe aus dem Landesinſtitut geimpft.

Die Impflinge müssen mit reiner Wäsche und reingewascher Körper zur Impfung gebracht we den. Es wird nur an ein Familien- Dauerkarte, begriffen) Mt. 2.25, Vorverkauf Mt. 2.-, jede weitere Beitarte 40 Pfg. Einzel- Dauerkarte Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankhei Dif. 1.75, Vorverkauf Mt. 1.50. Tageskarte für Sonntag Mr. 1., für Montag Mr. 0.75. herrschen, dürfen nicht in die Termine gebracht werden. Stehplaz und Terrasse: Dauerkarte 50 Pfg., einmaliger Eintritt Soantag 40 Pfg, Montag 20 Pfg. Zuschlagskarte zur gedeckten Tribüne 60 Pfg., 1. Platz 30 Pfg.

Eintrittspreise: Familien Dauerkarte, gültig für 4 Berſonen( männliche Angehörige über 14 Jahren nicht ein

Im Vorverkauf sind Karten erhältlich bei den Herren: W. Umend, Konditorei, Bahnhofftr., Chr. Bieler, Kolonial­

warenhdlg., Neustadt, Ernst Challier( Wilhelm Rudolphs Nachf.), Konditorei Hettler, Südanlage, Louis Scharman.( Daniel Heil Nachf.), Lindenplatz, J. Seibel, Delikatessenhdig. u. Weinstube, Ludwigsplay, G. Sonntag, Zigarren­handlung im Kaufhaus zur Sonne" und Seltersweg.

Regelmässige Omnibusverbindung nach und von dem Festplatz.

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Heinrich Mühlich, Wagnermeister, Dammstraße.

Speise: Salat- sejuht

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Gießen, den 27. Juni 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J. B.: Curschmann.

Wer vieles bringt,

Wird Jedem etwas bringen

dies ist der Wahlspruch der

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