g des Pots, Grenadiere Christen er richett, sowie ildet werden, ter ihr Brot nach Fried722, wurde zwei Jahre Baisenknaben 1732 hatten Anstalt ein 1740, waren the Einfünfte tüden. Die er in seinem
3, und diese
, daß unter
tsdam" heute n begriffen Der Unteroffi
De und Land.
nge von Ver ich in Kriegsfeit. Da die
werden, so ist nftige Unter
gen eine bunOten Streifen,
on rechts und
roßen wat in jeder gehängt
orderte. Ale
1721) Fürft
ten, verfie!
Schlagen dür r des Gejetes
llen wir un
die Schweden uns gerran
rellanten fid
geftemmt n einander
fugel fam,
es wunder
nfe
Thr,
fünden.
den.
onen, ronen;
en Süden
djieden.
su leiten
pir bereiten.
abou
No
01
१.
en
菜品
e:
20
20
Nr. 100.
Erstes Blatt.
Jnsertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Oberheffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonft 15 Bfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 fg.
Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.
Samstag, den 29. April 1905.
Gießener
14. Jahrgang
Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Bfg., in's Haus gebracht 60 fg., durch die Post bezogen vierteljährl. Mt. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gietener cifenblasen( wöchentlich). Das Flatt erid cint an elleu Werttagen nachmittags.
Neueste Nachrichten
( Gießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Beifung)
für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Neue marokkanische Verwicklungen.
Die marokkanische Frage ist ihrer Lösung durch die Verhandlungen zwischen Berlin und Paris vorläufig noch nicht näher gekommen. Neuerdings machen sich in englischen Blättern Versuche bemerkbar, eine Parteinahme Englands für Frankreich anzubahnen.
Die
So behauptet der sonst nicht unzuverlässige ,, Standard", der englische Gesandte in Marokko, Mr. Lowther, habe den Befehl erhalten, sofort nach Fez zu gehen, um dort nicht allein sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen, sondern auch, um die französische Gesandtschaft zu unterſtüßen. Meldung ist natürlich nur ein Versuch, wieder einmal ein wenig in der beliebten Deutschenheze zu machen. In Wirklichkeit hütet sich die englische Regierung, irgendwie den neutralen Standpunkt zu verlassen. Das wird schon dadurch bewiesen, daß König Eduard bei seinem Pariser Besuch ausdrücklich alles vermeidet, was einer politischen Aktion ähnlich sehen könnte. Die von Frankreich eröffneten Verhandlungen mit Deutschland werden weiter geführt und versprechen trotz aller Tatarennachrichten von deutschfeindlicher Seite einen befriedigenden Abschluß. Ein anderer ist bei der flaren und in jeder Beziehung berechtigten Stellungnahme, die Deutschland einnimmt, gar nicht zu erwarten. Eine aufhebende Notiz des Pariser Matin", die sich fälschlicherweise ein offiziöses Mäntelchen umhing, wurde bereits durch eine von der französischen Regierung inspirierte offiziellen Notiz der„ Agence Havas" auf ihren wahren Wert oder vielmehr Unwert zurückgeführt. Die Agence Havas" schreibt:„ Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß kein neuer 3 wischenfall im Verlauf der zwischen Paris und Berlin wegen Maroffos begonnenen Besprechungen eingetreten ist. Die Regierung hat keinen Zeitungsartikel inspiriert und hat weder direkt noch indirekt irgend einem Blatte eine Mitteilung gemacht."
Die beschleunigte Reise des englischen Gesandten Lowther erklärt sich übrigens ganz einfach mit der Sorge der englischen Regierung, auch ihrerseits alles mögliche zur Wahrung ihrer Interessen zu tun. Von einer Parteinahme für die gallische Republik kann nicht die Rede sein.
Der Krieg in Oftalien.
Roschdjestwenskys Aufenthalt ist bisher noch immer nicht mit Sicherheit festzustellen gewesen. Bestätigt wird, daß er bereits am Mittwoch die Kamranh- Bucht verlassen hat. Die Russen hätten, wie weiter aus Saigon berichtet wird, reichlich Kohlen und Lebensmittel für 6 Monate. Der Beschaffenheit und Führung der Schiffe wird ein sehr günstiges Beugnis ausgestellt. Alle Sachverständigen hätten den Manövern in der Kamranh- Bucht, wo 52 Schilfe während mehrerer Tage ohne die geringste Havarie ein- und ausfuhren, die höchste Bewunderung gezont.
In Petersburg setzt man auf Roschdjestwensky denn auch die größte Hoffnung und ist fest entschlossen, die Herrschafi zur See in Ostasien wieder an sich zu reißen. Man geht mi Eifer daran, sich für fünftige Kämpfe vorzubereiten.
Neue russische Flottenrüstungen.
Laut Petersburger Drahtberichten haben die VerhandJungen des amerikanischen Großindustriellen Schwab mit der russischen Admiralität zu einem Abkommen über den Bau einer Anzahl von Schlachtschiffen von 16 000 Tons und von besonderem Typ geführt, die, wie gesagt wird, die Welt in Staunen versezen werden. Die meisten dieser Schiffe würden in den Vereinigten Staaten gebaut werden, der Rest wahrscheinlich auf einer Werft, die in einem Ostseehafen errichtet werden soll mit russischen Arbeitern, unter Oberaufsicht amerikanischer Ingenieure. Schwab, so heißt es, berbürge sich dafür, daß die Schiffe eine um 20 Prozent höhere Gefechtskraft haben würden, als irgend welche der jetzt vorhandenen Krieasschiffe.
Die Politik.
Die Bildung einer Betriebsmittelgemeinschaft der deutfchen Staatsbahnen macht rüstige Fortschritte. Am 29. April werden die gemeinsamen Beratungen der Regierungsvertreter in Freiburg i. Br. über die Ermöglichung einer Betriebsmittelgemeinschaft fortgesetzt. Im Vordergrunde steht die gemeinsame Benutzung des Fuhrparks und die damit in Busammenhang stehenden Fragen.
General von Trotha hat weitere Meldungen über die Kämpfe in Südwestafrika gesandt. Hendrik Witboi ist vorläufig nicht zu fassen, da er in unwegsamem, wegen Wassermangels nicht zu erreichendem Gelände stehen soll. In den Karasbergen fielen in einem Patrouillengefecht 12 Hottentotten, auf deutscher Seite ein Reiter. Bei der Erstürmung einer Hererowerft fielen 12 Hereros und acht wurden gefangen. Um den Transportschwierigkeiten zu begegnen, hat die Reichsregierung eine Firma in Las Palmas beauftragt, 200 Kamele anzukaufen, die in den wasserlosen Strecken und Sanddünen im Feldzuge gegen die Hottentotten ver
wendet werden sollen. Mit dem Dampfer Belgrano find in Hamburg von Südwestafrika Major von Reizenſtein, Generaloberarzt Dr. Schian, Leutnant Sondermann und Oberveterinär Borowski eingetroffen.
*
Ueber den deutsch- amerikanischen Reziprozitätsvertrag verhandelte der deutsche Botschafter Speck von Sternburg wiederholt in den letzten Tagen mit dem Präsidenten Roosevelt. Der Präsident soll dem Abschluß des Vertrages geneigi scin, doch ist die Zustimmung des Bundessenats noch zwei. felhaft.
**
A Vor dem Schiedsgericht im Haag werden am 15. Mai die Verhandlungen über die Streitfrage Japans mit Deutschland, Frankreich und England wieder beginnen. Es handelt sich um die von Japan in den ehemaligen Fremdenniederlassungen erhobenen Gebäudesteuern.
Der preußische Unterrichtsminister hat für die dentschen Auslandsschulen günstige Bestimmungen getroffen. Oberlehrern, Volks- und Mittelschullehrern soll beim Uebertritt an diese Schulen größeres Entgegenkommen gewährt werden durch Beurlaubung, Erleichterung der Rückkehr in den preußischen Schuldienst und Anrechnung der im Auslande verbrachten Dienstzeit.
frankreich.
Ueber die Trennung von Staat und Kirche in der französischen Republik hat sich der Papst in einer Audienz geäußert, die er dem französischen Kanonikus Jaspar ge= währte. Der Papst sagte, der Kampf sei eine Störung der Ordnung durch diejenigen, die den Streit hervorgerufen. Es sei angemessen und logisch von der Geistlichkeit, Widerstond zu leisten. Zu passender Zeit werde er sprechen und den Bischöfen Anweisung geben, einstweilen sollten die Verfolger der Kirche seine Pläne aber nicht kennen lernen.
Russland.
Die Furcht vor drohenden Unruhen am 1. Mai zeitigt lebhafte Besorgnisse. In den Petersburger Zeitungen wird das Publikum gewarnt, am 1. Mai die Straßen zu betreten. Mehr als 100 000 Mann Truppen sind in der Hauptstadt zusammengezogen. Die Regierung soll entschlossen sein, bei irgend welchen Demonstrationen rücksichtslos nor= zugehen.
Türkei.
A In den Grenzbezirken dauert das Bandenunwesen fort. Am 16. April überfiel eine Bande, deren Führer griechische Uniform trug, im Bezirke Naslidsch, Wilajet Monastir, els bulgarische Bauern, von denen sechs ermordet, zwei vermundet und zwei entführt wurden. Einem der Bauern gelang es zu entkommen. Am 24. April wurde westlich von Kruschewo eine bulgarische Bande aufgerieben. 16 Mann wurden getötet. Auf türkischer Seite wurde ein Gendarm verwundet. Die Hauptstadt Sana des Wilajets Jemen hat sich dem Führer der aufständischen Araber ergeben. Die Aufständischen rücken weiter vor, um Menacha zu belagern. Menacha hat eine Garnison von 5000 Mann, die jedoch zum Teil meutern sollen.
-
Marokko.
Der von räuberischen Beduinen gefangene französische Forschungsreisende Segonzac ist freigelassen worden. wurde ein Lösegeld von 1700 Duros für ihn bezahlt. Er wird seine Forschungsreise weiter fortsetzen.
Alien.
Bei der Ermordung des chinesischen Residenten in Tibet find auch vier französische Missionare getötet worden. Der Vizekönig von Szechnan hat Truppen nach dem Tatorte abgesandt.
Heer und flotte.
Die Geseke über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres und die Wehrpflicht vom 15. April 1905 sind jetzt amtlich veröffentlicht worden. Durch die Bestimmungen über die Wehrpflicht wird die zweijährige aktive Dienstzeit bei den Fußtruppen gefeßlich festgelegt.
Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 wird im ersten Absatz wie folgt abgeändert: Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwanzigsten bis zum beginnenden achtundzwanzigsten Lebensjahre, dem stehenden Heere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März des Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. Während der Dauer der Dienstzeit im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet.
Die Strafprozefs- Reform.
CB. Berlin, 28. April. Seit dem 1. Oktober 1879 haben wir im Deutschen Reich eine einheitliche Strafprozeßordnung. Als diese beschlossen wurde, wußte man ganz genau, daß man ein verbesserungsfähiges, vielleicht sogar verbesserungsbedürftiges Werf geschaffen hatte. Die Einheitlichkeit war das Haupterfordernis, ihrer Erreichung mußte mancher Wunsch geopiert werden. Inzwischen ist ein Vierteljahrhundert und mehr vergangen, hinreichende Zeit, um herauszufinden, was sich bewährt hat und was sich einer Aenderung empfiehlt. Die Arbeit der Vorbereitung ist im Gang, sogar schon zu einem gewissen Abschluß gelangt. Die Strafprozeß- Kommission, der die berufensten Rechtskenner und Rechtslehrer angehö ren, hat leitende Grundsäße für die kommende Reform aufgestellt, deren Inhalt im Folgenden wiedergegeben werden soll.
Wie bekannt, gibt es seit dem 1. Oftober 1879 gegen die Urteile der Landgerichte in Strafsachen feine Berufung. Diese Einrichtung ist von Anbeginn auf das peinlichste empfunden worden, und bis zur Stunde hat man sich an sie nicht gewöhnt, sieht man in ihr eine Beeinträchtigung der Rechtsgarantien. Dem Laien leuchtet nicht ein, daß er drei Instanzen soll anrufen dürfen, wo es sich um Geld handelt. daß er keinen ordentlichen Instanzenweg haben soll, wo Freiheit und Ehre auf dem Spiel steht. Hier kommen die Reformvorschläge dem allgemeinen Wunsch entgegen, indem sie jedes Strafurteil berufungsfähig ma= chen.
Fernere allgemein erwünschte Neuerungen bestehen darin, daß mangels öffentlichen Interesses eine Strafverfol gung wegen Uebertretung nicht eintreten muß, auch bei anderen Delikten nicht, wenn der Täter unter 14 Jahren und der Verletzte mit dem Unterbleiben der Strafverfolgung einverstanden ist, daß in Beleidigungssachen sowie beint Verfahren gegen Personen unter 18 Jahren die Ausschlic= Bung der Leffentlichkeit erleichtert wird daß Angeklagte eher als bisher vom persönlichen Erscheinen befreit werden können daß das Erfordernis des Sühneversuchs auf Privatklagen wegen Körperverlegung auszudehnen ist- daß die Urteilsgründe im Fall der Verurteilung erkennbar machen müssen, auf welche Tatsachen sich die Feststellung der strafbaren Handlung stützt, und weshalb die einzelnen Tatsachen als erwiesen angenommen worden sind. Mit ganz besonderem Beifall wird man es begrüßen, daß man wenigstens bei Uebertretungen und Privatklagesachen und für unerhebliche Aussagen auf die Vereidigung soll verzichten können, wenn Staatsanwalt und Angeklagter oder die Parteien und die Gerichtsmitglieder damit einverstanden sind. Die Zeugenvereidigung soll erst nach der Vernehmung erfolgen. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Beschuldigten unbeaufsichtigter mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger erlaubt. Eine wahre Wohltat für die Gerichte selbst und für die Beteiligten wird das„ abgekürzte Verfahren" sein, bei dem der Amtsrichter allein das Urteil fällt. Das soll bei allen Uebertretungen geschehen, und bei Vergehungen, wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen und festgenommen ist oder zum Zweck der Aburteilung sich freiwillig stellt, geständig ist und das abgekürzte Verfahren beantragt.
Sehr einschneidend sind die Vorschläge über eine neue Organisation der Gerichte. Ueberall sollen Laien bei der Strafrechtspflege mitwirken ausgenommen natürlich in der Revisionsinstanz, bei der es sich ausschließlich um die Entscheidung rein juristischer Fragen handelt, und bei den Uebertretungssachen, wo, wie eben erwähnt, der Amtsrichter allein zuständig sein soll. Das bisherige Schöffengericht, aus einem Amtsrichter und zwei Schöffen bestehend, soll unter dem Namen kleines Schöffengericht mit erweiterter Zuständigkeit bestehen bleiben. Daneben sollen als erstinstanzliche Gerichte eingesetzt werden die mittleren Schöffengerichte mit 3 Landrichtern und 4 Schöffen, und die großen Schöffengerichte mit 3 Landrichtern und 6 Schöffen. Gegen die Urteile des Einzelrichters geht die Berufung an das fleine Schöffengericht, gegen die Urteile der kleinen Schöf= fengerichte an die mittleren Schöffengerichte, gegen die Urteile der mittleren an die großen Schöffengerichte, gegen die Urteile der großen Schöffengerichte endlich an ein aus 3 Landrichtern und 8 Schöffen zusammengesetztes Gericht. Man sieht, daß aus dieser Organisation das Schwurgericht völlig ausgeschaltet ist, als nicht mehr in den Rahmen passend. Worin der Unterschied zwischen den neuen großen Schöffengerichten und dem alten Schwurgericht wesentlich besteht, darüber mag ein anderes Mal gesprochen werden. Nur eines soll zum guten Ende noch erwähnt werden, weil es sicher allgemein willkommen geheißen wird: Der Zeugniszwang für den Redakteur wird in allen den Fällen beseitigt, in denen er selbst als Täter haftbar gemacht werden kann. Das ist nicht alles, was man auf diesem Gebiet gewünscht hat, aber es ist eine annehmbare und dankenswerte Abschlagszahlung.


