Ausgabe 
29.4.1905 Erstes Blatt
 
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Nr. 100.

Erstes Blatt.

Jnsertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­heffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonft 15 Bfg. Reklamen die Petitzelle 30 resp. 40 fg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Samstag, den 29. April 1905.

Gießener

14. Jahrgang

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Neueste Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Neue marokkanische Verwicklungen.

Die marokkanische Frage ist ihrer Lösung durch die Ver­handlungen zwischen Berlin und Paris vorläufig noch nicht näher gekommen. Neuerdings machen sich in englischen Blättern Versuche bemerkbar, eine Parteinahme Englands für Frankreich anzubahnen.

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So behauptet der sonst nicht unzuverlässige ,, Standard", der englische Gesandte in Marokko, Mr. Lowther, habe den Befehl erhalten, sofort nach Fez zu gehen, um dort nicht allein sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen, sondern auch, um die französische Gesandtschaft zu unterſtüßen. Meldung ist natürlich nur ein Versuch, wieder einmal ein wenig in der beliebten Deutschenheze zu machen. In Wirk­lichkeit hütet sich die englische Regierung, irgendwie den neutralen Standpunkt zu verlassen. Das wird schon dadurch bewiesen, daß König Eduard bei seinem Pariser Besuch aus­drücklich alles vermeidet, was einer politischen Aktion ähn­lich sehen könnte. Die von Frankreich eröffneten Verhand­lungen mit Deutschland werden weiter geführt und ver­sprechen trotz aller Tatarennachrichten von deutschfeindlicher Seite einen befriedigenden Abschluß. Ein anderer ist bei der flaren und in jeder Beziehung berechtigten Stellungnahme, die Deutschland einnimmt, gar nicht zu erwarten. Eine aufhebende Notiz des Pariser Matin", die sich fälschlicher­weise ein offiziöses Mäntelchen umhing, wurde bereits durch eine von der französischen Regierung inspirierte offiziellen Notiz der Agence Havas" auf ihren wahren Wert oder vielmehr Unwert zurückgeführt. Die Agence Havas" schreibt: Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß kein neuer 3 wischenfall im Verlauf der zwischen Paris und Berlin wegen Maroffos begonnenen Besprechungen ein­getreten ist. Die Regierung hat keinen Zeitungsartikel in­spiriert und hat weder direkt noch indirekt irgend einem Blatte eine Mitteilung gemacht."

Die beschleunigte Reise des englischen Gesandten Lowther erklärt sich übrigens ganz einfach mit der Sorge der englischen Regierung, auch ihrerseits alles mögliche zur Wahrung ihrer Interessen zu tun. Von einer Parteinahme für die gallische Republik kann nicht die Rede sein.

Der Krieg in Oftalien.

Roschdjestwenskys Aufenthalt ist bisher noch immer nicht mit Sicherheit festzustellen gewesen. Bestätigt wird, daß er bereits am Mittwoch die Kamranh- Bucht verlassen hat. Die Russen hätten, wie weiter aus Saigon berichtet wird, reich­lich Kohlen und Lebensmittel für 6 Monate. Der Beschaf­fenheit und Führung der Schiffe wird ein sehr günstiges Beugnis ausgestellt. Alle Sachverständigen hätten den Ma­növern in der Kamranh- Bucht, wo 52 Schilfe während mehrerer Tage ohne die geringste Havarie ein- und ausfuh­ren, die höchste Bewunderung gezont.

In Petersburg setzt man auf Roschdjestwensky denn auch die größte Hoffnung und ist fest entschlossen, die Herrschafi zur See in Ostasien wieder an sich zu reißen. Man geht mi Eifer daran, sich für fünftige Kämpfe vorzubereiten.

Neue russische Flottenrüstungen.

Laut Petersburger Drahtberichten haben die Verhand­Jungen des amerikanischen Großindustriellen Schwab mit der russischen Admiralität zu einem Abkommen über den Bau einer Anzahl von Schlachtschiffen von 16 000 Tons und von besonderem Typ geführt, die, wie gesagt wird, die Welt in Staunen versezen werden. Die meisten dieser Schiffe würden in den Vereinigten Staaten gebaut werden, der Rest wahrscheinlich auf einer Werft, die in einem Ostseehafen errichtet werden soll mit russischen Arbeitern, unter Ober­aufsicht amerikanischer Ingenieure. Schwab, so heißt es, berbürge sich dafür, daß die Schiffe eine um 20 Prozent höhere Gefechtskraft haben würden, als irgend welche der jetzt vorhandenen Krieasschiffe.

Die Politik.

Die Bildung einer Betriebsmittelgemeinschaft der deut­fchen Staatsbahnen macht rüstige Fortschritte. Am 29. April werden die gemeinsamen Beratungen der Regierungsver­treter in Freiburg i. Br. über die Ermöglichung einer Be­triebsmittelgemeinschaft fortgesetzt. Im Vordergrunde steht die gemeinsame Benutzung des Fuhrparks und die damit in Busammenhang stehenden Fragen.

General von Trotha hat weitere Meldungen über die Kämpfe in Südwestafrika gesandt. Hendrik Witboi ist vor­läufig nicht zu fassen, da er in unwegsamem, wegen Wasser­mangels nicht zu erreichendem Gelände stehen soll. In den Karasbergen fielen in einem Patrouillengefecht 12 Hot­tentotten, auf deutscher Seite ein Reiter. Bei der Erstür­mung einer Hererowerft fielen 12 Hereros und acht wurden gefangen. Um den Transportschwierigkeiten zu begegnen, hat die Reichsregierung eine Firma in Las Palmas beauftragt, 200 Kamele anzukaufen, die in den wasserlosen Strecken und Sanddünen im Feldzuge gegen die Hottentotten ver­

wendet werden sollen. Mit dem Dampfer Belgrano find in Hamburg von Südwestafrika Major von Reizenſtein, Ge­neraloberarzt Dr. Schian, Leutnant Sondermann und Ober­veterinär Borowski eingetroffen.

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Ueber den deutsch- amerikanischen Reziprozitätsvertrag verhandelte der deutsche Botschafter Speck von Sternburg wiederholt in den letzten Tagen mit dem Präsidenten Roose­velt. Der Präsident soll dem Abschluß des Vertrages geneigi scin, doch ist die Zustimmung des Bundessenats noch zwei. felhaft.

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A Vor dem Schiedsgericht im Haag werden am 15. Mai die Verhandlungen über die Streitfrage Japans mit Deutschland, Frankreich und England wieder beginnen. Es handelt sich um die von Japan in den ehemaligen Fremden­niederlassungen erhobenen Gebäudesteuern.

Der preußische Unterrichtsminister hat für die dent­schen Auslandsschulen günstige Bestimmungen getroffen. Oberlehrern, Volks- und Mittelschullehrern soll beim Ueber­tritt an diese Schulen größeres Entgegenkommen gewährt werden durch Beurlaubung, Erleichterung der Rückkehr in den preußischen Schuldienst und Anrechnung der im Aus­lande verbrachten Dienstzeit.

frankreich.

Ueber die Trennung von Staat und Kirche in der fran­zösischen Republik hat sich der Papst in einer Audienz ge­äußert, die er dem französischen Kanonikus Jaspar ge= währte. Der Papst sagte, der Kampf sei eine Störung der Ordnung durch diejenigen, die den Streit hervorgerufen. Es sei angemessen und logisch von der Geistlichkeit, Wider­stond zu leisten. Zu passender Zeit werde er sprechen und den Bischöfen Anweisung geben, einstweilen sollten die Ver­folger der Kirche seine Pläne aber nicht kennen lernen.

Russland.

Die Furcht vor drohenden Unruhen am 1. Mai zeitigt lebhafte Besorgnisse. In den Petersburger Zeitungen wird das Publikum gewarnt, am 1. Mai die Straßen zu betre­ten. Mehr als 100 000 Mann Truppen sind in der Haupt­stadt zusammengezogen. Die Regierung soll entschlossen sein, bei irgend welchen Demonstrationen rücksichtslos nor= zugehen.

Türkei.

A In den Grenzbezirken dauert das Bandenunwesen fort. Am 16. April überfiel eine Bande, deren Führer griechische Uniform trug, im Bezirke Naslidsch, Wilajet Monastir, els bulgarische Bauern, von denen sechs ermordet, zwei ver­mundet und zwei entführt wurden. Einem der Bauern ge­lang es zu entkommen. Am 24. April wurde westlich von Kruschewo eine bulgarische Bande aufgerieben. 16 Mann wurden getötet. Auf türkischer Seite wurde ein Gendarm verwundet. Die Hauptstadt Sana des Wilajets Jemen hat sich dem Führer der aufständischen Araber ergeben. Die Aufständischen rücken weiter vor, um Menacha zu belagern. Menacha hat eine Garnison von 5000 Mann, die jedoch zum Teil meutern sollen.

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Marokko.

Der von räuberischen Beduinen gefangene französische Forschungsreisende Segonzac ist freigelassen worden. wurde ein Lösegeld von 1700 Duros für ihn bezahlt. Er wird seine Forschungsreise weiter fortsetzen.

Alien.

Bei der Ermordung des chinesischen Residenten in Tibet find auch vier französische Missionare getötet worden. Der Vizekönig von Szechnan hat Truppen nach dem Tatorte ab­gesandt.

Heer und flotte.

Die Geseke über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres und die Wehrpflicht vom 15. April 1905 sind jetzt amtlich veröffentlicht worden. Durch die Bestimmungen über die Wehrpflicht wird die zweijährige aktive Dienstzeit bei den Fußtruppen gefeßlich festgelegt.

Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 wird im ersten Absatz wie folgt abgeändert: Jeder wehrfähige Deutsche ge­hört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwan­zigsten bis zum beginnenden achtundzwanzigsten Lebens­jahre, dem stehenden Heere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März des Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an. Während der Dauer der Dienstzeit im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldar­tillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet.

Die Strafprozefs- Reform.

CB. Berlin, 28. April. Seit dem 1. Oktober 1879 haben wir im Deutschen Reich eine einheitliche Strafprozeßordnung. Als diese be­schlossen wurde, wußte man ganz genau, daß man ein ver­besserungsfähiges, vielleicht sogar verbesserungsbedürftiges Werf geschaffen hatte. Die Einheitlichkeit war das Haupter­fordernis, ihrer Erreichung mußte mancher Wunsch geopiert werden. Inzwischen ist ein Vierteljahrhundert und mehr vergangen, hinreichende Zeit, um herauszufinden, was sich bewährt hat und was sich einer Aenderung empfiehlt. Die Arbeit der Vorbereitung ist im Gang, sogar schon zu einem gewissen Abschluß gelangt. Die Strafprozeß- Kommission, der die berufensten Rechtskenner und Rechtslehrer angehö ren, hat leitende Grundsäße für die kommende Reform auf­gestellt, deren Inhalt im Folgenden wiedergegeben werden soll.

Wie bekannt, gibt es seit dem 1. Oftober 1879 gegen die Urteile der Landgerichte in Strafsachen feine Berufung. Diese Einrichtung ist von Anbeginn auf das peinlichste em­pfunden worden, und bis zur Stunde hat man sich an sie nicht gewöhnt, sieht man in ihr eine Beeinträchtigung der Rechtsgarantien. Dem Laien leuchtet nicht ein, daß er drei Instanzen soll anrufen dürfen, wo es sich um Geld handelt. daß er keinen ordentlichen Instanzenweg haben soll, wo Frei­heit und Ehre auf dem Spiel steht. Hier kommen die Re­formvorschläge dem allgemeinen Wunsch entgegen, indem sie jedes Strafurteil berufungsfähig ma= chen.

Fernere allgemein erwünschte Neuerungen bestehen dar­in, daß mangels öffentlichen Interesses eine Strafverfol gung wegen Uebertretung nicht eintreten muß, auch bei anderen Delikten nicht, wenn der Täter unter 14 Jahren und der Verletzte mit dem Unterbleiben der Strafverfolgung einverstanden ist, daß in Beleidigungssachen sowie beint Verfahren gegen Personen unter 18 Jahren die Ausschlic= Bung der Leffentlichkeit erleichtert wird daß Angeklagte eher als bisher vom persönlichen Erscheinen befreit werden können daß das Erfordernis des Sühneversuchs auf Pri­vatklagen wegen Körperverlegung auszudehnen ist- daß die Urteilsgründe im Fall der Verurteilung erkennbar ma­chen müssen, auf welche Tatsachen sich die Feststellung der strafbaren Handlung stützt, und weshalb die einzelnen Tat­sachen als erwiesen angenommen worden sind. Mit ganz besonderem Beifall wird man es begrüßen, daß man wenig­stens bei Uebertretungen und Privatklagesachen und für unerhebliche Aussagen auf die Vereidigung soll verzichten können, wenn Staatsanwalt und Angeklagter oder die Par­teien und die Gerichtsmitglieder damit einverstanden sind. Die Zeugenvereidigung soll erst nach der Vernehmung er­folgen. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Be­schuldigten unbeaufsichtigter mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger erlaubt. Eine wahre Wohltat für die Gerichte selbst und für die Beteiligten wird das abgekürzte Verfah­ren" sein, bei dem der Amtsrichter allein das Urteil fällt. Das soll bei allen Uebertretungen geschehen, und bei Ver­gehungen, wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen und festgenommen ist oder zum Zweck der Aburteilung sich freiwillig stellt, geständig ist und das abgekürzte Verfahren beantragt.

Sehr einschneidend sind die Vorschläge über eine neue Organisation der Gerichte. Ueberall sollen Laien bei der Strafrechtspflege mitwirken ausgenommen natürlich in der Revisionsinstanz, bei der es sich ausschließlich um die Entscheidung rein juristischer Fragen handelt, und bei den Uebertretungssachen, wo, wie eben erwähnt, der Amtsrich­ter allein zuständig sein soll. Das bisherige Schöffengericht, aus einem Amtsrichter und zwei Schöffen bestehend, soll un­ter dem Namen kleines Schöffengericht mit erweiterter Zu­ständigkeit bestehen bleiben. Daneben sollen als erstinstanz­liche Gerichte eingesetzt werden die mittleren Schöffenge­richte mit 3 Landrichtern und 4 Schöffen, und die großen Schöffengerichte mit 3 Landrichtern und 6 Schöffen. Gegen die Urteile des Einzelrichters geht die Berufung an das fleine Schöffengericht, gegen die Urteile der kleinen Schöf= fengerichte an die mittleren Schöffengerichte, gegen die Ur­teile der mittleren an die großen Schöffengerichte, gegen die Urteile der großen Schöffengerichte endlich an ein aus 3 Landrichtern und 8 Schöffen zusammengesetztes Gericht. Man sieht, daß aus dieser Organisation das Schwur­gericht völlig ausgeschaltet ist, als nicht mehr in den Rahmen passend. Worin der Unterschied zwischen den neuen großen Schöffengerichten und dem alten Schwurge­richt wesentlich besteht, darüber mag ein anderes Mal ge­sprochen werden. Nur eines soll zum guten Ende noch er­wähnt werden, weil es sicher allgemein willkommen ge­heißen wird: Der Zeugniszwang für den Redakteur wird in allen den Fällen beseitigt, in denen er selbst als Täter haft­bar gemacht werden kann. Das ist nicht alles, was man auf diesem Gebiet gewünscht hat, aber es ist eine annehmbare und dankenswerte Abschlagszahlung.