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Nr. 99.

Jnsertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­heffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 refp. 40 Pfg.

Redaktion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Freitag, den 28. April 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährl. Mt. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Giekener Seifenblasen( wöchentlich). Das Flatt ersd eint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten auf der Straße Grüningen- Holzheim wird dieselbe bis auf weiteres für den schweren Fuhrverkehr gesperrt. Gießen, den 27. April 1905.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Dr. Kranzbühler

Weibliche Einjährige".

In dem höheren Schulwesen sind bei uns in den letzten fünfzehn Jahren recht viele Neueinrichtungen getroffen worden, die zum Teil auf die unmittelbare Anregung des taisers zurückgeführt werden dürfen. Erinnerungen an den Besuch des Gymnasiums in Kassel mögen hier lebenig virtsam gewesen sein. Die meisten dieser Neueinrichtungen haben sich vortrefflich bewährt und stellen Fortschritte in der Pädagogik und Jugendbildung dar. Durch den Fortfall des lateinischen Aussages ist z. B. für den Unterricht in Ge­schichte und Naturwissenschaft mehr Raum geschaffen wor= den. Andere Neuerungen wurden eine Zeitlang in ihrem Wert bestritten, vorübergehend wieder beseitigt und dann abermals eingeführt. Dazu gehört die besondere Prüfung für die Absolventen der Untersekunda in den Gymmasien und den ihnen gleichstehenden Realschulen. Den Schülern, bie nicht das ganze Gymnasium durchmachen, nur die wissen= schaftliche Qualifikation zum einjährig- freiwilligen Militär­Dienst erlangen wollen, wurde nach einjährigem Besuch der Untersekunda eine Prüfung vorgeschrieben, von deren Be­tehen der Gewinn jener Qualifikation abhängig war, die micht mehr sollte ersessen" werden dürfen.

Selbstverständlich war damit eine gewisse Störung ver­bunden. Während bis dahin der gesamte Gymnasialunter­richt auf das Ziel des Maturitätsexamens eingestellt war, mußte jetzt den Zwischeneyamen besondere Aufmerksamkeit zugewendet werden. Das machte Repetitorien notwendig, die ein halbes ahr fast vollständig in Anspruch nahmen. Die Direktoren zeigten sich davon wenig befriedigt. Sie be­flagten nicht bloß den Zeitverlust, sondern beklagten nament­lich die Störung in der Einheitlichkeit des Unterrichtsplans, der nach ihrer Meinung sich dem eigentlichen Zweck der Gym­masien, der Vorbereitung für das Universitätsstudium, an­passen sollte, ohne: ſicht auf die Mitläufer", die schon von der Unterfefunda aus das Gymnasium verließen. Der Einspruch drang auch durch, das Zwischeneramen wurde abgeschafft. Doch die Abschaffung war nicht von langer Dauer. Es wurde mit Nachdruck geltend gemacht, daß die tatsächlichen Verhältnisse mehr Berücksichtigung verlangten, als die eingebildeten, und tatsächlich sei die Zahl der Gym­nasialschüler sehr groß, die von der Sekunda und Prima ab­gingen, die von vornherein nicht die Absicht hätten, sich einem Universitätsstudium zu widmen. Nicht wenige junge Leute, für die in den Kadettenanstalten kein Raum ist, gehen zam Gymnasium, um die einjährige" Qualifikation zu er­langen und dann die militärische Laufbahn einzuschlagen. Für alle diese ist es von Wert, daß sie den Nachweis erbrin­gen, sie hätten sich in der Schule nicht bloß mit Not durchge­schlagen, sondern sie hätten eine gewisse abgeschlossene Vil­dungsgrundlage auch wirklich erworben. So fam die ,, Zwi­fchenprüfung" in den Gymnasien und Realschulen wieder.

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der inneren Küste der Insel Hainan, d. H. im Goif von Tongking, vor Anker gegangen sein. Dort haben die Russen einen geschützten Ankerplay, an dem sie die Ausbesserung ihrer Schiffe beenden können. Wie es heißt, soll nun durch russische Agenten das Kabel von Hainan nach dem chinesischen Festlande durchschnitten worden sein, ja auch das englische Kabel von Hainan nach Hongkong sei zerstört worden. Wenn sich das bewahrheitet, so läge eine neue schwere Ver­legung der Neutralität vor, über die jetzt schon in London große Erregung herrscht. Noch schlimmer würde sich die Sache gestalten, wenn die Rufsen tatsächlich, wie man an­nimmt, das chinesische Hainan als Stützpunkt für ihre Ope­rationen benutzen sollten.

Inzwischen sind an einzelnen Orten, z. B. in Charlotten­burg, von der Stadt Mädchengymnasien eingerichtet worden. Hier gab es natürlich keine Zwischenprüfung", denn für die jungen Mädchen ist, bislang wenigstens, die Militär­dienstpflicht noch nicht eingeführt, nicht die dreijährige und nicht die einjährige. Sie haben deshalb auch nicht nötig, die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig- freiwilligen Militärdienst auf dem halben Gymnasialweg zu erlangen. Das königliche Provinzialschulkollegium ist aber anderer Meinung. Entweder sicht es die Militärdienstpflicht für Frauen voraus, oder es ist der Meinung, daß Gleichartigkeit Ser Einrichtungen unter allen Umständen unentbehrlich sei

denn es hat die Einführung des Zwischeneramens", des einjährigen Eramens", im Charlottenburger städtischen Mädchengymnasium angeordnet. Die Mädchen lachen dar­über; ihre Lehrer sind weniger erbaut. Denn die Zeit ist auf dem Mädchengymnasium noch knapper als auf den Gym­nasien für Knaben. Die maßgebenden Schulbehörden müs­sen es ja besser wissen.

Der Krieg in Oltalien.

Der Wettlauf um Tripolis. Einen erheblichen Erfolg haben die französischen Inter­essen in Tripolis erzielt. Zwischen Frankreich und der Türkei ist nach italienischen Blättern ein Vertrag ab­geschlossen worden, nach dem der Ausbau und die Nutzbar­machung des Hafens von Tripolis einer fran­zösischen Gesellschaft übertragen wird.

Noch immer zerbrichi man sich in London den Kopf, wo denn die Flotte Roschdjestwenstys eigentlich stecke. Daß der russische Admiral seine Vereinigung mit Nebogatom bereits bollzogen hat, wird bezweifelt, doch glaubt man diese bevor­stehend. Ueber den Ort der Vereinigung aber gehen die Ansichten nach wie vor weit auseinander. Nach einer Ver­fion liegt die russische Flotte noch immer außerhalb der Kam­ranhbucht, von Torpedobooten umschwärmt, und wartet dört auf Nebogatoms Kommen.

Ein neuer russischer Neutralitätsbruch? Nach einer zweiten Meldung soll Roschdiestwensky an

Die italienischen Blätter stützen sich bei ihren Ausführun­gen angeblich auf befannt gewordene amtliche Dokumente. Der Vertrag soll 99 Jahre, von 1905 bis 2004, laufen. Die französische Gesellschaft verpflichtet sich, den Hafen von Tri­polis mit den nötigen Einrichtungen für den ungehinderten Gebrauch seitens der Schiffahrt zu versehen, die Ausbagge­rungen vorzunehmen, eine Mole längs der Klippenlinie von Fort Mendelik aus nach Nordost zu erbauen und überhaupt die Instandhaltung des Hafens in keiner Weise zu vernach­lässigen. Für diese Leistungen wird die Gesellschaft wäh­rend der Dauer der Konzession ermächtigt, alle früher der türkischen Administration zustehenden Einkünfte aus dem Hafenverkehr zu erheben. Unter diesen Begriff fallen die Zollrechte, die Ein- und Ausfuhrsteuer, die Hafenabgaben. die Leuchtturmisporteln, die Seesanitätstaren usw.

In Italien herrscht ziemliche Aufregung über diesen an­scheinend selbst in römischen Diplomatenkreisen nicht mehr angezweifelten Vertragsabschluß. Türkische Unterhändler sollen vor kurzer Zeit in Italien Fühlung wegen der Hafen­verpachtung genommen haben. Angesehene Finanzleute seien auch bereit gewesen, eine Gesellschaft zu dem Zwecke zu gründen. Da aber die nötige Unterstützung der Regie­rung ausgeblieben sei, habe sich das Projekt zerschlagen. Die Erwerbung von Tripolis ist bekanntlich seit langer Zeit ein Herzenswunsch aller italienischen Erpansionspolitiker. Umsomehr wird man die Enttäuschung verstehen, die sich bemerkbar macht, da Frankreich mit der Hafenpachtung den trefflichsten Stützpunkt für einstweilen noch in der Zukunft schlummernde Pläne vorweggenommen hat.

Für die Gerichtsvollzieherordnung hat der preußische Justizminister mehrere Aenderungen verfügt. Vom 1. Juni d. J. fällt die besondere D'i en st kleidung der Gerichts­vollzieher fort, sie werden von diesem Termin ab nur noch eine vom aufsichtführenden Amtsrichter ausgestellte& r= fennungsfarte mit sich tragen. Die Karte wird bei Vollstreckungshandlungen unaufgefordert, bei anderen Amtsobliegenheiten auf Verlangen vorgezeigt. Die noch vorhandene Dienstbekleidung darf auch nach dem 1. Juni aufgetragen werden. Die Einfünfte der Gerichtsvollzieher sind schon vom 1. April ab durch verschiedene Maßnahmen gebessert worden.

Der frühere kaiserliche Gouverneur von Ostafrika Oberst Leutwein ist unter Belassung à la suite der Schutz­truppe für Südwestafrika zum Generalmajor ernannt wor­den.

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Die Anstellung von verabschiedeten Offizieren im Eisen­bahndienst regelt ein Erlaß des preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten folgendermaßen: Verabschiedete Offi­ziere, denen die Aussicht auf Anstellung im Zivildienst des betr. Bundesstaates verliehen ist, erhalten bei der Anstel­lung als Eisenbahnassistent, ohne Rücksicht auf die Länge der Militär- und Zivildienstzeit, von den den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen jede 15. Stelle, sofern sie nicht schon eher auf Grund ihres Anwärterdienstalters in der Reihen­folge der vorzugsberechtigten Militäranwärter eine etats­mäßige Stelle erhalten können."

Wenngleich sich die italienischen Finanzen in den letzten Jahren gebessert haben, so sind die jetzt gegen die Regierung erhobenen Vorwürfe nicht ganz gerechtfertigt. Unterneh­mungslust hat das italienische Kapital im Vergleich mit dem französischen wenig gezeigt. Nach der kaum etwas gefestig­ten Lage aber sofort alles Heil von oben zu erwarten, ist eine Sache, die sich besser von unverantwortlicher Seite ver­langen, als von den maßgebenden Leuten ausführen läßt. Die Männer, welche die Geschicke der französischen Republik leiten, haben dagegen stets mehr Unterstützung bei den finanzkräftigen Bürgern ihres Landes gefunden, zumal wenn es sich um auswärtige Unternehmungen handelte. Frankreich hat natürlich das Bestreben, seinen nordafri­kanischen Besitz in Tunis und Algerien zu arrondieren und 311 festigen. Für Italien bedeutet die Festsetzung Frank­reichs in Tripolis eine Verstärkung der schon durch die Machtstellung der Republik im Hafen von Biserta ausge­sprochenen Drohung. Ferner wird das Tor nach Inner­afrifa, der Weg durch die lybische Wüste und damit die Ver­bindung zu Land mit der Kolonie Erythrea ver­schlossen. Bestätigen sich die Angaben der italienischen Bresse vollinhaltlich, so dürfte Delcassé auf die brennende Wunde der Marokkoniederlage ein tröstendes Pflaster erhal­ten. Denn die Stärkung der französischen Machtsphäre in Afrika wäre nicht abzuleugnen. Von Tripolis führt der Weg in ununterbrochener Linie an der Küste vorbei durch Tunis und Algerien nach Marokko. Die ganze Koloni­sationsarbeit an der tripolitanischen Küste durch italienische Händler und Kaufleute wäre ziemlich illusorisch genfacht. Ob freilich nicht auch bei diesem diplomatischen Vorgehen ein zu offenherziges Eingeständnis des französischen Be­strebens, ganz Nordafrika in die Hände zu bekommen, liegen würde und Einsprüche oder Gegenaktionen anderer Mächte ausgeschlossen sind, muß abgewartet werden, wie überhaupt die ganze offizielle Bestätigung der Vertragsverhandlungen.

Die Politik

Von einer schweren Erkrankung des Eisenbahnministers von Budde ist erneut die Rede. Es soll sich um ein bedenk­liches Unterleibsleiden handeln, das bereits wiederholte operative Eingriffe nötig gemacht habe.

Oefterreich- Ungarn.

A Die österreichische Regierung plant eine Erhöhung de Branntweinstener um 20 Prozent. Die Erträgnisse der Steuer sollen zur Verbesserung der Landesfinanzen ver­wandt werden.

Italien.

Der entflohene frühere Unterrichtsminister Nasi, der wegen Unterschlagung staatlicher Gelder verfolgt wird und sich vorläufig jeder Nachforschung entzieht, läßt durch seine Freunde erklären, er werde vor dem Schwurgericht erschei= nen, falls eine Aufforderung an ihn gerichtet wird. Eigent­lich könnte er schon früher kommen, wenn er ernstlich daran denkt, für seine Taten die Verantwortung zu tragen.

Rufsland.

Der fortwährende Stellenwechsel bei den höheren Ve­amten ist ein sprechendes Zeichen für die Unsicherheit der Regierung der inneren verwickelten Lage gegenüber. Am 13. Januar wurde der Posten eines Generalgouverneurs von Moskau aufgehoben. Er ist jetzt wieder neu eingerichtet und mit dem General Koslow besetzt worden. Der Mi­nister des Innern Bulygin soll amtsmüde sein, da sein Pro­gramm feine Anerkennung an höchster Stelle findet. Als Nachfolger werden Generalgouverneur Trepow und der frühere Departementschef im Ministerium des Innern Stürmer genannt. Von Bulygin neuerdings ausgear beitete Regeln über die Auffassung des kaiserlichen Er­lasses vom 3. März machen die Beratung der angekündigten Reformen in Semstwos, Dama und bei dem Adel fast unmöglich und bekunden recht deutlich, daß der Erlaß nichts mehr gewesen ist, als ein Stück Papier.

Türkei.

Die Pforte hat fortwährend mit den Unbotmäßigkeiten der Bevölkerung zu kämpfen. Eine aus Dschidda eingetrof­sene Depesche meldet, daß eine ägyptische Karawane bei Jan­bo überfallen und ausgeraubt worden sei. Hierbei seien siebzehn ägyptische Soldaten getötet beziehungsweise ver­wunden worden.- Die Pforte hat wegen der auf griechi­schem Boden betriebenen Ausrüstung einer großen für Ma­zedonien bestimmten Bande in Athen ernste Vorstellungen erhoben und hat in dieser Angelegenheit auch ein Rundschrei­ben an die Großmächte gerichtet. Die Bande soll teilweise aus Kretensern bestehen.

Marokko.

Der ehemalige Bandenführer Raisuli, oer jetzt zum Kaid des Landbezirks um Tanger ernannt ist und seine Raubgesellen zu Soldaten des Sultans gemacht hat, führt ein strenges Regiment. Alle Verbrechen gegen Person und Eigentum verfolgt er unnachsichtlich, so daß die öffentliche Ordnung tatsächlich viel durch ihn gewonnen hat. Anschei­nend neigt er aber zur unberechtigten Ausbreitung seiner Machtbefugnisse. Selbst in den Straßen von Tanger, wo er absolut nichts zu befehlen hat, nahmen seine Beauftragten Verhaftungen vor. Die Vertreter der fremden Mächte in Tanger befassen sich in ernster Weise mit diesen Ueberschrei­tungen.

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Hof und Gefellschaft.

Der Kaiser ist mit der Kaiserin an Bord der Jacht Hohenzollern", begleitet vom Panzer Friedrich Karl" und dem Depeschenboot Sleipner" von Palermo aus nach Bari in See gegangen.