Giessener Zitherklub Wobätigkeits
.. Verein• ⭑
Sonntag, den 30. and Montag, den 31. Juli:
Grosses Sommer- und Volksfest
auf der ,, Schönen Aussicht"
verbunden mit
Konzert und Tanz
Walldorf's Karussell mit lebensgroßen Pierden. Marine- Schiffsschaukel, Panorama und Schießbuden.- Waffelbäckerei. Bayrische Bierhalle mit Damenbedienung, Extra Tyroler- Konzert.
Das Konzert wird ausgeführt abwechselnd von der Musikkapelle der Gießener Freiwilligen Feuerwehr und der Tyroler Konzertkapelle.
Aufsteigen eines Riesen- Doppel- Luftballons mit Doppel- Fallschirm- Absturz. Italienische Nacht mit Lampion- Polonaise.
Eintrittspreis à Person 20 Pfg., Militär ohne Charge 10 Pfg.
Es ladet ergebenst ein.
Neuer Saalbau( Stein's Garten)
Giessen.
Sonntag, den 30. Juli, abends 8 Uhr:
GROSSES KONZERT
des
I. Stockholmer Damen- Gesangs- Quartetts Direktion: Frau M. Hafgren.
Original Landestrachten aus Lappland( Schweden).
Reichhaltiges Programm:
Solis, Terzette und Quartette in deutscher u. schwedischer Sprache.
Der Vorstand.
Friedr. Seibel Ludwigstrasse 31.
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Eintritt 60 Pfg. Borverkauf in der Muſikalienhandlung mit Zubehör für fofort au berm.
des Herrn Ernst Challier 50 Pfg.
Philippsgemeinde.
Sonntag, den 30. Juli er.
Sommerfest
Restauration Gambrinusbräu( H. Otto), Frankfurterstr. Von nachmittags 3 Uhr ab:
Konzert, Tanz und Volksbelustigung, wie Preisschiessen, Kinderspiele etc.
Um 6 Uhr: Aufsteigen eines Riesenluftballons. Abends: Italienische Nacht.
Der Gemeinderat.
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Noch nachträglich dem lieben
Joh. Sann XII.
in Burg- Gemünden
zu seinem lebthin gewesenen Ge burtstags die
herzlichste Gratulation.
Bekanntmachung.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß aus den öffent lichen Ventilbrunnen Wasser zu gewerblichen und landwirtschaftlichen Zwecken entnommen wird. Da diese Wasserentnahme nach der Bolizeiverordnung vom 25. Mai 1893 unter Strafe gestellt ist, bringen wir die bezügliche Bestimmung erneut zur öffentlichen Kenntnis. Wir haben unsere Organe beauftragt, Zuwiderhandlungen anzuzeigen. Gießen, den 24. Juli 1905.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Polizeiverordnung,
Möge er seinen Gästen und betreffend die Benutzung der öffentlichen Brunnen und der städtischen allen, die bei ihm einkehren, noch Quellwasserleitung in der Stadt Gießen. lange Jahre die bewährte Aufwartung machen können. Mehrere Vogelsbergianer.
Hausfrauen- Verein
Auf Grund des Artikel 56 pos. 1 der Städteordnung wird hierdurch nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großherzog!. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. Mai zu Nr. M. J. 13879 für die Provinzial- Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt: § 1.
Die Benutzung der auf öffentlichen Straßen und Bläßen aufgeftellten Ventilbrunnen der städtischen Quellwasserleitung ist nur für den gewöhnlichen Hausbedarf gestattet; jede weitergehende Entnahme von Wasser aus diesen Brunnen, insbesondere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken, oder unter Verwendung von Schläuchen oder Fuhrwerken ist verboten.
Gleiches Verbot kann nötigenfalls vorübergehend auch für die öffentlichen Pumpbrunnen auf Veranlassung der Großherzoglichen Bürgermeisterei erlassen werden.
Das Wasser aus allen öffentlichen Bennnen darf nur mit reinen Zübern, Eimern und kleineren Gefäßen entnommen werden. Ein unnüßes Laufenlassen der Ventilbrunnen ist verboten. Beim Wasserholen gebührt dem zuerst kommenden für die Füllhöchstens zweier Gefässe der Vorzug.
§ 2.
Stellen Vermittlung Giessen, Seltersweg 56, 1 ( nächst dem Volksbad) Unentgeltlicher Nachweis für Dienst, Haus- und Zimmermädchen Köchinnen, wärterinnen, ung Lauf: Puzz- und Waschfrauen. Im Anschluß an den Kauf- Jede Verunreinigung der öffentlichen Brunnen, sowie männischen Verein: Verkäufer: der zugehörigen Ständer, Schächte und Vorschächte, Ablaufschalen, innen, Buchhalterinnen, Kassierer- Tröge und Rinnen, desgleichen das Ausspülen, Ab- und Auswaschen innen; an den Hausbeamtinnen- aller Art von Gegenständen, sowie das Waschen von Gemüse 2c. und Verein Stüßen, Kinderfräulein, das Viehtränken an den öffentlichen Brunnen ist untersagt, unbeHaushälterinnen, Gesellschafter- schadet der Befugnis zur Entnahme von Wasser zu letterem 3wed. Desgleichen sind verboten alle Handlungen beim Gebrauch der innen gegen vorschriftsmäßige Geöffentlichen Brunnen, welche im Winter zu gefährlicher Eisbildung bühren. Anlaß geben können, ferner das Entleeren von Wasser in die Schächte der Pumpbrunnen und in die Vor- oder Einlauf- Schächte der Ventilbrunnen. § 3.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit ist es meh fach vorgekommen, daß innerhalb der Stadt Gießen ohne polizeiliche Erlaubnis nach Vögeln, indbesondere Tauben ze geschossen worden ist. Unter Hinweis auf die Bestimmungen der§§ 367 Nr. 8 und 368 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs machen wir darauf aufmerksam, daß das Polizeipersonal angewiesen ist, unnachfichtlich Anzeige zu erheben. Gießen, den 24. Juli 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg. Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Garten: ftraße zwischen Südanlage und Löberstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.
Gießen, den 25. Juli 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
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Die unbefugte Entziehung von Wasser aus der Quellwasserleitung, sowie jede den Bestimmungen für den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Stadt Gießen widersprechende Be nuzung der Wasserleitung ist verboten. Bei Brandausbruch in der Stadt sind alle Zapfftellen der Privatleitungen bis nach Bewältigung des Feuers möglichst geschlossen zu halten. Während der Dauer außergewöhnlichen Wassermangels kann durch Bekanntmachung Großh. Bürgermeisterei die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung im Allgemeinen auf gewisse Tagesstunden eingeschränkt und im Einzelnen auf Veranlassung Großh. Bürgermeisteret durch die unterzeichnete Behörde die Verwendung solchen Wassers feitens der Privaten zum Speisen von Springbrunnen, zum Besprengen von Gärten und Trottoirs, sowie zu gewerblichen Zweden vorübergehend untersagt werden.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei- Verordnung und die auf Grund derselben erlassenen Verbote werden, sofern nicht höhere gefeßliche Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafen bis zu 30 Mt., an deren Stelle im Falle des Unvermögens Haft tritt, bestraft.
§ 5.
Diese Polizei- Verordnung tritt alsbald in Kraft. Gießen, den 25. Mai 1893.
Großh. Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Betr.: Maßnahmen gegen die Tollwut.
Bekanntmachung.
Nach Mitteilung der Wutschutzabteilung des Kgl. Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin ist bet etnem am 21. Juni lf. Is. dahier getöteten Hunde Tollwut festgestellt worden.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen wird deshalb die angeordnete Hundesperre für den Bezirk der Stadt Gießen, der Gemarkung Gießen, einschließlich der Gemarkung Schiffenberg bis auf weiteres bis auf den 22. September d. Js. ausgedehnt. Gießen, den 22. Jnlt 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Die unterm 19. Juni 1905 angeordnete Sperre der Löberstrake zwischen Bismarck- und Gartenstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 26. Juli 1905.
Großh. Bolizeiamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Die unterm 17. Juni 1905 angeordnete Sperre der Stephanftrake zwischen Bismard- und Gartenstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 24. Juli 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen.
Herberg.
Bekanntmachung.
Am Samstag, den 29. d. Mts., nachm. 3 Uhr werden im städtischen Hospital, Seltersweg 11, eine größere Partie getragener Kleider, Strümpfe und Unterzeug öffentlich meistbietend versteigert.
Gießen, den 24. Juli 1905.
Armenamt Gießen.
Curschmann.
Arbeitsvergebung.
Die Spenglerarbeit zur Beschaffung von Lüftungsflappen für die Stadtmädchenschule soll
Mittwoch, den 2. August d. J., vorm. 11 Uhr öffentlich vergeben werden."
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, find bis zum genannten Zeitpunkt an uns einzureichen. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 27. Juli 1905. Städtisches Hochbauamt.
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Gerbel.
„ Na aber. War genug? Sieh mich ich, er war ohnehin in meiner Jugend a Marie seufzte. „ Und Edith?" fr würde ihr eine recht „ Edith?" Guit ärgerlich die Stirn mit ihrer fleinen, d „ Aber..."
" Ja, ja, ich wei Bielleicht auch Ber Stimme wie die bor in dritter oder viert nicht!"
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