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Soweit wir übers hen können ist eine Anderung an dieser Verbrauchssteuer zur Zeit nicht am Blaze. Nicht zu­lett muß man doch auch heute schon immerhin damit rechnen, daß 1910 laut Reichsgesez das Oftroi ganz wegfällt und was dann?

K Militärisches. Major von Schwarz toppen vom 81. Infanterie Regiment in Frankfurt wurde zum Adjutanten des Präsidenten des Reichsmilitärgerichts und außeretatsmäßigem Mitglied des Reichsmilitärgerichts und Oberleutnant Freiherr von Massenbach in Darmstadt zum Flügeladjutanten des Großherzogs ernannt. Die seitherigen Flügeladjutante des Landesherrn, Rittmeister Kraemer und Hauptmann Schäffer von Bernstein, treten in den Frondienst zurück.

** Am Samstag, den 29. d. Mts, vormittags 1/29 Uhr beginnend, findet eine Sigung des Provinzial­Ausschusses der Provinz Oberhessen mit folgender Tages­Ordnung statt: 1. Enteignung von Gelände zur Herstellung einer Straße längs den Gebäuden des neuen veterinär­medizinischen Instituts in Sießen. 2. Die Verpach ung der Gemeindejagd zu Glauberg, hier Beschwerde des Rudolf Stern zu Frankfurt a. M. gegen einen Gemeinderatsbeschluß. 3. Gesuch des Johann Michael Desch zu Bleichenbach um Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft.

P. Die Bürgersteige den Fußgängern! Wir verweisen auf die heutige Bekanntmachung des Großherzogl. Polizeiamts zu Gießen, welche einige Bestimmungen über den Straßenverkehr ins Gedächtnis zurückruft, gegen welche gar oft gefehlt wird. Es ist nämlich im Interesse der Er. möglichung des ungehinderten Fußgängerverkehrs auf den Fußsteigen das Befahren der Fußsteige mit Fuhrwerken jeder Art( auch Handwagen), ausgenommen, soweit hier der Fuß­gängerverkehr nicht gehindert wird, die Beförderung von Kindern und Kranten in Kinder- und Krantenwagen, bei Strafe verboten. Außerdem ist das Stehenbleiben, durch welches der freie Verkehr gehemmt wird, sowie das Tragen von Gegenständen, welche geeignet sind, andere Passanten zu Beläftigen( Megger bollen, Marktförbe 2c.) untersagt. Gerade diese Rücksichtslosigkeiten sollten nicht erst durch Strafanzeigen verhindert zu werden brauchen.

** Am 1. Mai 1. I. tritt im Großherzogtum eine Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und dessen Beaufsichtigung in Kraft. Durch diese Verordnung, sowie durch einen 3. 3t. den Landständen vorliegenden Gesezentwurf über den Handel mit Giften, soll der Arzneimittel- und Giftverkehr außerhalb der Apotheken im Interesse des Publikums einheitlich ge­regelt werden. Da die Kenntnis dieser Bestimmungen für die in Frage kommenden Gewerbetreibenden unbedingt not­wendig ist, wird demnächst im Großh. Staate verlag eine amtliche Handausgabe dieser Vorschriften erscheinen, welche auch die wichtigeren, für den Arzneihandel außerhalb der Apotheken weiter noch in Betracht kommenden reichs- und Landesgeseßlichen Vorschriften enthalten wird.

§ Aus verschiedenen Ortschaften Oberhessens laufen Nachrichten über einen fast halbstündigen Hagelschlag am Dftermentag ein.

][ Leutnant Gieß Heppenheim, der sich um die prä­Historische Forschung in Hessen durch umsichtige Leitung Der Ausgrabungen hochverdient gemacht hat, gelang es vor

Bekanntmachung.

Der Spenglermeister Heinrich Lich dahier ist zur Ausführung von Anlagen im Anschluß an das Gas­und Wasserwerk auf Grund der Bestimmungen vom 29. Dezember 1902 zugelassen worden.

Gießen, 20 April 1905.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. J. V.: Curschmann.

Bekanntmachung.

Betr. Straßenverkehr.

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zu befestigen.

2 Jahren, eine alte römische Heerstraße zwischen Heppenheim und Lehnsheim und im vorigen Jahre die Grundmauern Die Gesundheit des Kindes eines Klosters bei Lorsch freizulegen. Cegenwärtig ist Gieß in Berkoch bei Groß- Gerau mit Ausgrabungen beschäftigt, bei dem es ihm wieder gelungen ist, den Straßenförper einer römischen Militärstraße, die vom nahen Kastell auf Esch durch die Gemarkung Büttelborn in der Richtung nach Dieburg zieht, festzustellen. Die Straße führt hier durch das alte N carbett. Sie besteht aus einem Pfahlrost von Eichenholz; darüber befinden sich Eichenholzbohlen, dann eine Latischicht; darauf das Rollpflaster und auf der Oberfläche eine Lage Kies. Die Straße war gesichert durch einen hölzernen Signalturm und ein Erdkastell, das mit einem noch jetzt sichtbaren Graben versehen war. Bei der Straße fand Gieß die Stempel der XIV. und XXII. Legion.

* ,, Uniform" Reform der Gepäckträger. Auch für die Gepäckträger an den Staatsbahnen soll eine neue Dienstkleidung eingeführt werden. Sie werden fünftig in einer blusenartigen Joppe aus grünem Stoff mit Taillengurt im Rücken und Umlegekragen nach Art der Litewken er­scheinen. Bugleich ist auch ein einheitlicher Modus für die Aufbewahrung des Passagiergepäcke eingeführt worden. Dies sollen die Gepäckträger von jetzt an nur bis Stunden vor Abgang des betreffenden Buges zur Aufbe­wahrung und Unterbringung in den Abteilen annehmen dürfen. Im übrigen fann das Handgepäck vom Publikum bei den amtlichen Gepäckaufbewahrungsstellen abgegeben werden.

§ Krofdorf. Aufgehobene Sperre. Die über das Gehöst des Ludwig Mahrhausen zu Odenhausen infolge Rot­lauffeuche verhängte Sperre ist wieder aufgehoben worden.

K Von der Lahn, 25. April. Im Stationsgebäude von Weilburg erschoß sich der 64jährige Viehmakler Adam Kahn von dort.

? Bad Nauheim, 25. April. Hoher Kurgaft. Gegen­wärtig weilt hier der Staatssekretär der Vereinigten Staaten, John Hay, zur Kur.

Bad Nauheim, 25. April. Die Roserzüchterei in Steinfurth hat einen bedeutenden Aufschwung genommen. Eine Genossenschaft hat sich gebildet, die das Gut des Herrn von Löp gepachtet hat, um weitere 800 Morgen mit Rosen zu bepflanzen. Es sind jetzt im ganzen ca. 1100 Morgen zur Rosenfultur in Verwendung.

K Amorbach, 25. April. Der russische General Grippenberg, ci- devant Kommandeur der 1. Mandschurei­Armee ist am 18. April, zu 4wöchigem Aufenthalte hier eingetroffen und im Hotel zur Post" abgestiegen. Diese anfangs angezweifelte Meldung hat der Besizer der Post in Amorbach auf telefonische Anfrage, bestätigt.

Gießener landwirtschaftlicher Wetterbienft. Boraussichtliche Bitterung in Hessen für Donnerstag, den 27. April. Vorübergehend ausheiternd, später wieder trüb und Regen, ziemlich warm( wärmer).

( Näheres durch die Gießener Wetterkarte.)

Verantwortlich: für die Politik und den Inseratentell Ibin Klein, für den übrigen Inhalt: Georg Horn, beide in Gieken.

Bekanntmachung.

Betr. Den Schuß der Singvögel.

Wir bringen in Erinnerung, daß nach§ 1 des Reichsgesetzes vom 22. März 1888( N.-G.-B. S. 111) das Zerstören und Aus heben von Nestern oder Brutstätten der Tingvögel, das Zer­stören und Ausuchmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Jungen verboten ist. In gleicher Weise ist das Feil­bieten und der Verkauf der gegen dieses Verbot erlangten Gier und Junge untersagt.

Zuwiderhandlungen werden mit Gel dstrafe bis zu 150 Mart, oder mit Haft bestraft. Diese Strafe trifft insbesondere auch den­jenigen, der es unterläßt, Kinder oder andere unter seiner Gewalt stehende Versonen, welche seiner Aussicht, untergeben sind und zu seiner Hausgenossenschaft gehören, von solchen

Nachstehende Bestimmungen der Polizei- Verordnung vom 2. März 1901 bringen wir zur öffen lichen Kenntnis unter dem Hinweis da­rauf, daß die Schußmannschaft angewiesen ist, Zuwiderhandlungen| 3nwiderhandlungen abzuhalten. unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

werden.

§ 1.

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen ein scharfes Augenmerk zu haben und Die Bürgersteige sollen für den Fußgängerverkehr freigehalten iede Zuwiderhandlung behufs Herbeiführung der gerichtlichen Be­strafung zur Anzeige zu bringen.

§ 2.

Es ist deshalb verboten, auf den Bürgersteigen Wagen jeder Art, Karren, Schlitten und Fahrräder zu fahren. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fahren mit durch Menschen fortbewegten Kranken- oder Kinderwagen, sofern darin Krante oder Kinder ge­fahren werden, solche Wagen dürfen jedoch nicht nebeneinander ge­§ 3.

Erne Vorberatung fahren oder aufgestellt werden.

legt worden war! noch einige andere r näheren Prüfung

mern wert sind.

hat auch dieses Ma ergriffen und

Das Ueberfahren der Bürgersteige zwecks Ein- und Ausfahrt zu und von Hohaiten und Grundstücken ist gestattet, sofern dies im Schritt auf dem türzesten Wege und ohne Aufenthalt geschieht.

§ 4.

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Es ist verboten, den Verkehr durch ungerechtfertigtes Stehen­ständen, durch das Tragen von Stöcken oder Schirmen in einer andere Personen gefährdenden Weise zu hindern.

§ 5.

Es ist verboten, außerhalb der Frühstunden von 5 bis 7 Uhr Gegenstände, die durch Form, Größe oder Beschaffenheit geeignet sind,

( wie Meggerbollen, Bäcker- und Warktkörbe, Kaminfeg rutensilien,

der Entwurf zu Fal die Vorübergehenden zu beschädigen, zu belästigen oder zu beschmußen feinem Prinzip tre landwirtschaftliche Geräte und dergleichen) auf den Bürgersteigen der

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bon der Ost-, Süd-, West- und Nordanlage eingeschlossenen inneren Stadt zu befördern.

Gießen, den 19. April 1905.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg.

Ingenieurschule zu Mannheim

Städt. subv. höhere technische Fachschule. Programmo kostenlos.

Gießen, den 20. April 1905.

Großh Polizeiamt Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 15. bis 22. April 1905 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Brosche, 1 Scheere und 1 Portemonnaie mit Inhalt;

verloren: 1 Portemonnaie aus schwarzem Leder, In­halt 80 Mr.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen­stände belteben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 22. April 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Zum Glück für die Eltern läßt sich nach über­standener Krankheit die Gesundheit der Kinder befestigen, um Rückfällen vorzubeugen, wenn das richtige Mittel gebraucht wird, ein Mittel, das langjäh tge Erfahrung in gewissen Fällen immer als Zuverlässig erwiesen hat. Die Eltern, die den hier folgenden Brief unterzeichneten, bezeugen, daß sie für ihr Söhnchen das richtige Mittel gebrauchten, um ihm neue Kräfte zu verschaffen, und zwar: Scotts Emulsion. Sobald Kinder nach über­standener Krankheit eines Kräftigungsmittels bedürfen, oder auch um sie vor befürchteter Krankheit zu be­wahren, ist Scotts Emulsion immer das richtige Mittel. Seine Wirkung, neue Kräfte zu verleihen, ist eine dreißig Jahre alte Tatsache, die sich aber jeden Tag wieder neu bestätigt. Doch lesen Sie nun den oben erwähnten Brief von Herrn und Frau Scharf:

München, Alpenstraße 27, II., den 14. August 1903. Unser jegt zweijähriges Söhnchen Georg, das während seines zweiten Jahres schwer an der englischen Krankheit litt, befam letzten Winter noch dazu Masern und eine heftige Lungenentzündung, die das Kind an den Rand des Grabes brachten. Nach all diesen Störungen wurde ihm als Stä kungsmittel Scotts Emulsion ge­geben, die dem Kleinen sofort Erleichterung beim Husten und einen ruhig n Schlaf brachte, und seinen Appetit nach wenigen Tagen hob, er erholte sich auch so rasch und kräftigte sich so erheblich, daß alle unsere Bekannten überrascht waren. Während früher durch die Enalische Krankheit seine Beine so gekrümmt waren, daß er auf den Knöcheln stand, läuft er siegt im Galopp durch das Zimmer, ist dabei frisch und fröhlich und rosig geworden, u d hat auch weiteres Zahnen ohne Beschwerden überstanden.

Hochachtungsvoll' gez.) Gerda Scharf, Georg Scharf.

Die Erklärung für diesen Erfolg sind die kraft­verleihenden Mittel, aus denen Scotts Emulsion be­steht, nämlich feinster Medizinallebertran, berbunden mit Kalf- und Nathronhypophosphiten. Vereinigt haben fie Soppelte Kraft.

Scotts Emulsion wird von uns ausschließlich im großen an Apotheken und Großhandlungen verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht oder Maß, sondern nur in versiegelten Originalflaschen in Karton mit unserer Schuhmarke( Fischer mit großem Dorsch auf dem Rücken). Scott& Bowne, G. m. b. H., Frank­furt a. M.

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anschlagt: Erd- und Maurerarbeiten a) mit Materiallieferung zu b) ohne Eteinmezarbeiten

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