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Nr. 19.

Issertionspreis: Die einspaltige Betitzeile für ganz Ober­seffen, die Kretse Weylar mub Marburg 10 Pfg. sonst 15 Wfg. Reklamen ble Petitzeile 30 refp. 40 Bfg.

Redaktion u. Haupterpebbtion: teßen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Montag, den 23. Januar 1905.

Gießener

14 Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Bfa., in's Haus gebracht 60 Bfg., durch die Bost bezogen viertel jährl. Mt. 1.50. Gratisbellagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weßlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Die Entschädigung für die Ansiedler. Die Budgetkommission des deutschen Reichstags, die in jüngster Zeit durch ihren Verfassungskonflikt mit dem Reichs­fanzler die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hat, faßte in ihrer letzten Sitzung den Beschluß, die Entschädigungssumme für die Ansiedler von fünf Millionen Mark auf drei Millio­nen herunter zu setzen. Sie stellte sich bei ihrem Votum auf den Standpunkt, daß die Kolonisten auf eigene Rechnung und Gefahr in fremden Gebietsteilen ihrem Erwerb nach­gehen und daß sie keinen rechtlichen und kaum einen mora­lischen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Demgegenüber ist, wie unser Berliner CB.- Mitarbeiter auf Grund einer Nachfrage an amtlicher Stelle erfährt, die Kolonialverwaltung der Ansicht, daß die Ansiedler einen ganz zweifellosen Rechtsanspruch auf einen Ersatz für die niedergetretenen und verwüsteten Kulturanlagen haben. Für ihre Sicherheit und die Sicherheit ihres Eigentums ist das Reich entschieden haftbar. Die Anschauung der Kommission hat nur ihre Geltung für rein händlerische Verluste. Dem hat ja auch die Regierung entsprochen. Sie hat in den Ent­schädigungsansprüchen der Farmer daher rundweg alle Posten für sogenannte Hereroschulden" gestrichen und diese maren teilweise nicht unbedeutend. Einzelne Firmen hatten etwa 30 000 Mark buchmäßige Außenstände in Ansatz ge­bracht. Hier kann indes nur die zivilrechtliche Staats­hilfe in Betracht kommen. Das Reich kann auf dem Wege der Rechtsprechung dem Gläubiger einen Rechtsanspruch an das Vermögen der Schuldner zuerkennen, wobei aber stets der Grundsatz in Kraft bleibt: Wo nichts ist, da hat der Kaiser sein Reicht verloren". Für die durch die Latten ge= gangenen Schuldner braucht das Reich naturgemäß nicht auf­zukommen.

dadurch gekennzeichnet, daß man sich des Längeren mit der Frage nach

Stöffels Schuld

an der Kapitulation der Festung zu beschäftigen beginnt. Die Vorwürfe gegen den tapferen Verteidiger von Port Arthur haben eher sich verstärkt, als daß sie sich verringerten. Man rechnete ihm vor, wie lange er sich noch habe halten können, und benutzte dazu als Unterlage die von den Ja­panern in der Festung nach der Uebergabe gefundenen Ge­schütze, Geschosse und Vorräte, sowie die Zahl der Besatzung. Diesen Anschuldigungen gegenüber ist nunmehr eine Verteidigung Stöffels

erfolgt durch eine Erklärung, die er selber auf der Rückreise bei seinem Aufenthalt in Schanghai gegeben hat. Dort er­klärte der General, daß Port Arthur bei der Kapitulation höchstens noch fünf Tage verteidigungsfähig gewesen sei. Die Russen hätten keine genügenden Geschütze gehabt, um die Angriffe abzuweisen; auch seien ihnen nur fünf Granaten für jedes große Geschütz geblieben. Die von den Japanern vorgefundenen Granaten seien meist für kleines Kaliber gewesen. Bei der Zurückweisung der einzelnen japanischen Angriffe seien oft mehr als eine Million Patronen ver­schossen worden. Die Pferde hätten kaum zum Transport der Geschütze genügt.

Von militärischer Seite wird in dem Streit für oder gegen Stössel zu dessen Gunsten auch noch geltend gemacht, daß die russischen Geschüße im Laufe der Kämpfe verbraucht gewesen sein müssen.

In der von General Nogi gegebenen Aufstellung der Siegesbeute von Port Arthur fehlen die Fahnen. Wie ver­lautet, sollen diese mit den letzten Torpedobooten, denen es gelang, aus der belagerten Festung zu entkommen. nach Tschifu gebracht sein.

Die Politik.

Ueber die Ergebnisse der Eisenbahn- Konferenz in Berlin wird berichtet, daß die Aussichten für das Zustandekommen der Personentarifreform günstige sind und daß eine Ver­ständigung der beteiligten Bundesstaaten in allen Haupt­punkten erzielt werden dürfte. Die künftige Gestaltung des Gepäcktarifes unterliegt noch kommissarischen Beratungen.

Die wirtschaftlichen Kämpfe zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern konzentrieren sich immer mehr auf das Be­streben der letzteren, zu Tarif- Verträgen zu gelangen. Auch in der Schuhindustrie ist diese Bewegung zutage getreten. In Weißenfels a. S. beschloß eine von etwa tausend Per­sonen besuchte Schuhmacherversammlung die Ueberreichung eines einheitlichen Lohntarifs an die Schuhfabriken.

* In gewohnter Weise findet die Generalversammlung des Bundes der Landwirte am 13. Februar mittags 12% Uhr im Zirkus Busch zu Berlin statt. Neben dem Geschäfts­bericht, den Abgeordneter Dr. Diederich Hahn erstattet, und Ansprachen der Vorsitzenden Freiherrn v. Wangenheim und Dr. Rösicke sollen die Handelsbeziehungen Deutschlands zum Auslande, die Reform des Börsengesetzes und die breußische Kanalvorlage zur Erörterung kommen. Frankreich.

Anders aber liegt es bei den verwüsteten Farmen und Häusern. Der Aufstand hätte sich vielleicht nicht entwickelt und keinesfalls die so elementare Wucht entfalten können, wenn der Gouverneur genügend Truppen zur Hand gehabt hätte. Oberst Leutwein hat unmittelbar nach dem Betreten des deutschen Bodens darüber geklagt, daß er für eine Politik der gepanzerten Faust nicht die nötige Macht zur Verfügung gehabt habe. Also nicht allein sein Optimismus habe die glacélederne Politik bedingt, sondern die unzureichenden Machtverhältnisse. Wer und was also auch immer für diesen Zustand verantwortlich zu machen ist, das Reich hat dafür aufzukommen, daß es den Ansiedlern in ihrer schweren Stunde nicht beizuspringen und die Frevel der Schwarzen an ihrem Leben und Eigentum nicht zu verhüter. vermochte. Daß es eben unter allen Umständen eine Anstandspflicht des Reiches ist, auch über die wirtschaftliche Eristenz unserer Kulturpioniere die schützende Hand zu halten, ist ohne Zwei­fel. Wie sollen sich neue Farmer finden, die ihr Vermögen und ihr Leben aufs Spiel setzen, wenn das Reich sie den Folgen unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse schonungslos preisgibt? Gerade jetzt, wo sich die Bedingun­gen für eine Besiedelung dieser Kolonie verbessern, wäre eine noble Auffassung am Platze. Denn es ist, wie in Ueberein­stimmung mit einer Aeußerung eines Regierungskommis­fars unserem CB.- Mitarbeiter eröffnet wurde, beabsichtigt, das ganze Hererogebiet als Krongut einzuziehen; das Reich betrachtet sich nach dem siegreichen Feldzuge als Rechtsnach­folger der Häuptlingschaften und belegt in dieser Eigenschaft das Land mit Beschlag. Ein Teil wird davon abgegrenzt und den Eingeborenen überwiesen, die hierdurch seßhaft ge­macht werden. Der übrige Teil, der im Norden der Kolonie etwa ein halbes Tausend Farmer mit ihren Familien zu er­nähren vermag, wird an die Ansiedler übergeben. Aller­dings ist der Boden sehr verschieden. Ein Siebentel ist völlig unfruchtbar, zwei Siebentel geben nur in der Regenzeit Weideland, aber vier Siebentel sind in einem außerordent­lich günstigen Zustande. Sie haben guten Boden und einen natürlichen Wasserreichtum, so daß hier mit der Aussicht auf Erfolg Ackerbau und Viehzucht betrieben werden kann. Es läßt sich sogar für die Kolonie auf eine Viehzucht im größten Stile rechnen. Ein Kenner der Verhältnisse hat auf Grund der jetzigen Ergebnisse berechnet, daß bei ſyſte­matischer Besiedelung des Gebiets nach etwa 15 Jahren die heutigen Preise zu Grunde gelegt jährlich eine Vich­ausfuhr im Werte von hundert Millionen Mark möglich ist. Angesichts einer solchen Zukunftsaussicht ist es, wie unser CB- Mitarbeiter meint, geradezu unflug und verhängnisvoll, die noble Erfüllung einer Pflicht abzulehnen, die sich auf Rechtsansprüche stützt. Hoffentlich übernimmt der Reichs­tag nicht den Beschluß seines Ausschusses.

Der Krieg in Oftafien.

Seit dem Falle von Part Arthur und seitdem der tapfere Sofafenritt in die Flanke des Gegners mit der glück­lichen Rückkehr der Reiter beendet ist, ist Ruhe an der Front eingetreten. Es passiert dort so wenig von Belang, daß biele große Blätter die ständige Rubrik, in der sie die Nach­richten vom Kriege zusammenstellten, haben eingehen lassen. Der Mangel an eigentlichen Kriegsmeldungen wird auch

* Die Lösung der Ministerkrisis ist durch die Berufung Nouviers zum Kabinettschef erfolgt. Ein Kabinett Rouvier bedeutet eine Wendung zur Mitte. Es wird versucht wer­den, die Dissidenten, die den Sturz Combes' herbeiführten, heranzuziehen. Damit wird man sich aber die Gegnerschaft der Radikalen zuziehen. Auf Rouviers Programm steht das Verlangen, daß der Beschluß des Rates der Ehrenlegion auf Streichung des pensionierten Hauptmanns Bégnicourt, des Urhebers zahlreicher Auskunftszettel, von der Regierung ratifiziert werde.

England.

In einem Londoner Blatte wird das Verhältnis der englischen Flotte zur deutschen Seemacht von fachkundiger Seite erörtert. Hervorragende englische Admirale, die Bei­träge zu dem Artikel geliefert haben, sprachen ch für ein gutes Verhältnis zwischen England und Deutschland aus. So sagt Admiral Hopkins, er sei der Ansicht, daß Deutschland seine große Flotte nicht lediglich gegen England baue, daß vielmehr die Stärke und Schlagfertigkeit beider Länder die gegenseitige Würde und Duldung steigern werde. Das harmonische Verhältnis und die gute kameradschaftliche Stimmung, die zwischen den Marineoffizieren Englands und Deutschlands beständen, könnten vorbildlich werden für das beiderseitige nationale Verhältnis im Interesse des Welt­friedens.

Rufsland.

Kaum ist die russische Anleihe in Deutschland perfekt geworden, so denkt man im Zarenreich auf die Erschließung neuer Geldmittel. Diesmal will man die Anleihe dem französischen Alliierten gönnen. Die nächste russische Anleihe soll in Frankreich aufgenommen werden, und man rechnet darauf, daß ihre Höhe den Betrag der bisherigen noch über­

steigen dürfte Wun bracht off... nelles Ceid. venn die Emission soll schon im März erfolgen.

Amerika.

Die Beziehungen zwischen Venezuela und Nordamerika sind wieder sehr gespannte geworden. Präsident Castro gibt sich wieder sehr trotzig, er hat die Verhandlungen ab. gebrochen und, wie er es in kritischen Zeiten zu tun pflegt, die Hauptstadt Caracas verlassen und sich in das unwegsame Innere zurückgezogen. Wollen die Amerikaner ihren Willen durchseßen, so werden sie wohl zu Zwanasmaßregeln greifen müſſen.

Ein kritischer Tag im Streikgebiet.

Essen, 21. Januar.

Für den Bergmann ist der 20. im Monat das, was für die meisten Angestellten in anderen Berufen der letzte. Am 20. erhält der Bergarbeiter den Lohn. Aus zwei Gründen maren diesmal alle Augen auf diesen Tag gerichtet. Allge­mein beherrschte die Frage das Gespräch, ob Lohnkürzungen erfolgen würden. In diesem Falle hätte der Ausstand sehr leicht eine schlimme Wendung nehmen können. Die Zechen­berwaltungen haben indessen von einer solchen Maßregel Abstand genommen, und so hat sich überall die Lohnzahlung glatt abgewickelt.

Die andere Frage, die dem gestrigen Tage seine Bedeu­tung berlieb, ist die, ob von dem Lohn, den die Arbeiter er­hielten, genug übrig geblieben, um die Zeit der Arbeitslosig­feit durchzuhalten.

Zum Verständnis der Sachlage ist eine Darlegung der Lohnzahlungsverhältnisse im Bergrebier erforderlich. Sie sind von allgemeinem Interesse und für den rechten Einblick in die gegenwärtige Bewegung unentbehrlich, so daß eine zusammenhängende Schilderung nicht nur für den Laien, sondern auch für die mit den Verhältnissen im Bergrevier vertrauten Kreise von Interesse sein dürfte.

Die Lohnzahlung der Bergleute und ihre ganz eigentüm­liche und verwickelte Art ist eine unmittelbare Folge der in den Gruben herrschenden Arbeitsweise. Die Arbeiten unter Tage, wie der Bergmannsausdruck lautet, ist so beschaffen, daß kein Mann als einzelner sie ausführen kann. Dort gilt, wie kaum irgendwo anders, das Wort, daß jeder wie ein Mühlrad flink ineinander greife auf Wort und Wink. Des­halb vereinigen sich die Bergleute zu Kameradschaften, und mit einer solchen Gemeinschaft wird ein bestimmter Be­triebspunkt belegt. Es gibt Kameradschaften zu beſtimmten 8wecken, für die Kohlenförderung, für Reparaturen, für die Sicherung zum Abbau. In allen Fällen wird eine bestimmte Arbeitsleistung akkordiert. Das nennt man das Gedinge. Wäre der Anteil an dem Gedinge für jedes Mitglied der Kameradschaft der gleiche, so läge die Sache sehr einfach. Allein die Teilung richtet sich nach der von dem einzelnen ge­leisteten Arbeit und den von ihm gefahrenen Schichten.

Diese werden auf einem Schichtzettel vermerkt, den der Steiger führt. Das ist ein Beamter, dem mehrere Kamerad­schaften unterstehen. Am Anfang des Monats überträgt der Steiger die Schichtzettel für den abgelaufenen Monat in das Arbeitsjournal. Auf Grund der Journal- Angaben verrechnet die Zechenve: valtung die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mannes der Kameradschaft in Geld. Die so ge­fundene Summe kommt in die Lohnliste. Diese enthält den Verdienst des einzelnen und die Abzüge, die von dem Verdienst abgehen, nämlich für Sprengstoffe, Geleuchte. Beiträge zur Knappschaftskasse, Miete für die in den Zechen­häusern wohnenden Knappen, Strafen. So wird in langer und bei den Tausenden von Arbeitern mühevoller Rechnung der monatliche Reinverdienst des einzelnen Bergarbeiters ge­funden.

Damit nun aber der Knappe nicht auf den Lohn allzu lange zu warten braucht, erhält er zu Anfang des Monats eine Abschlagszahlung. Diese erfolgt gewöhnlich am sechsten Tage. Die größere Restsumme, den eigentlichen Lohn, erhält er gegen Ende des Monats, gewöhnlich am 20. Tage. Uebertragen wir diese Verhältnisse auf die gegenwärtige Streifbewegung, so könnte man daraus folgern, daß die Ausständischen für die nächsten Wochen aus eigenen Mitteln versorgt seien. Wenn sie gestern, am 20. Januar, den größten Teil ihres Lohnes für Dezember ausgezahlt er­halten haben, so scheint die Annahme berechtigt, daß sie für drei bis vier Wochen mit den zum Lebens­unterhalt nötigen Mitteln versehen sein müßten. Da­Zu käme dann noch am 6. Februar die Abschlags­zahlung für Januar, d. h. für die Schichten, die noch zu An­fang Januar, also vor dem Ausbruch des Streits, gefahren sind. Indessen so einfach liegt die Sache nicht.

Zunächst liefert für die übergroße Mehrzahl der Arbeiter­familien die Hauptlohnzahlung am 20. Tage des Monats fein Geld zur fünftigen Lebenshaltung, sondern sie bildet das Mittel, um die bei Bäckern, Händlern und sonstigen Lieferanten kontrahierten Schulden zu begleichen. Nirgends hat die Borgwirtschaft einem solchen Höhestand, wie im Kohlenrevier. Auf die Abschlagszahlung am 6. Februar ist aber auch dort, wo sie überhaupt fällig wäre, nicht mit Sicher. heit zu rechnen, da nach der gegebenen Darstellung der Lohn.