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Nr. 223.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­beffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Freitag, den 22. September 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 30 Vfq. in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen vierteljährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Tas Blait erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neueste Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Bolizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberheisen.

Angriffe auf das Kolonialamt.

Ein großes rheinisches Blatt hatte in mehreren Artikeln

Den Furberkehr vorgekommen. Namentlich sollten von amtlicher Stelle in Stephanfrage angedeutet, im Reichs- Kolonialamt seien unzulässige Dinge

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der Budgetkommission des Reichstags bei Beratung des Etats für Kamerun unrichtige Angaben gemacht wor­den sein.

Kolonialdirektor Stübel forderte das Blatt auf, Be­lege für seine Behauptungen beizubringen. Darauf erklärte die Zeitung, jenen unrichtigen Angaben in der Budget­fommission hätten sich auf ein Buch des Konsuls René über die Kamerun- Eisenbahn nach dem Tschadsee und die Kon­zession des Kamerun- Eisenbahnsyndikats. In der Kom­missionssitung habe der Kolonialdirektor erklärt, dieses Buch sei eine rein private Arbeit, während tatsächlich zur Drucklegung dieses Buches Reichsgelder gegeben worden seien, ohne daß der Reichstag hiervon Kenntnis bekommen habe. Weiter habe man unter Verschweigung der tatsäch= lichen Lage Eisenbahnkonzessionen verliehen und unrichtige Angaben darüber gemacht. Dadurch sei die Stellungnahme der Parteien im Reichstag beeinflußt worden. Von amt= licher Stelle werden nun folgende Aufklärungen ge­geben:

Die Behauptung, daß für das Buch von Carl René Reichsgelder gegeben worden sein, ist gänzlich aus der Luft gegriffen. Die Angabe der Kolonialverwaltung, daß mit Dem ersten Kamerun- Eisenbahn- Syndikat über die Ver­Leihung von Bergrechten verhandelt worden sei, sollte falsch fein. Im Laufe der Bestrebungen zur Finanzierung der Bahn sind verschiedentlich Mitglieder des Syndikats an die Rolonialverwaltung wegen einer Erweiterung der Konzes­fion, insbesondere auch wegen der Verleihung von Berg­rechten, herangetreten. Die Kolonialverwaltung hat fich stets zur Erwägung jeden Vorschlags bereit gefunden erklärt. Die Richtigkeit der Mitteilung der Kolonialver­waltung, daß das erste Syndikat schon im Dezember 1904 sich ohne Reichsgarantie als außerstand zur Finanzierung Der Bahn erklärt habe, wurde bestritten. Am 6. Dezember 1904 in einer Sigung des Syndikats, der zwei Vertreter Der Kolonialabteilung beiwohnten, bestand darüber Einver­ständnis, daß die Finanzierung der Bahn ohne Reichsgaran­tie für den größeren Teil des Gesellschaftskapitals unmög­lich sei. Das Syndikat bezeichnete in derselben Sizung Ver­treter, die auf der Grundlage einer partiellen Reichsgarantie mit der Regierung verhandeln sollten. Aus diesen Verhand­lungen ist der dem Reichstag als Anlage zum Gesezentwurf über die Kamerun- Bahn mitgeteilte Konzessionsentwurf hervorgegangen."

Da also alle Voraussetzungen für die Angriffe auf das Rolonialamt unrichtig seien, werden diese von der amtlichen Stelle als vollständig hinfällig bezeichnet.

Lebendiges Wissen.

Welche Verfassung die verschiedenen Könige Roms ihrem Lande gegeben und wie sie dadurch den Grund zu dem fünftigen Weltreich gelegt haben, das wissen unsere kleinen Gymnasiasten am Schnürchen herzuzählen. Ob und welche Vorzüge Spartas monarchisch- aristokratischer Verfassung vor den demokratischen Staatseinrichtungen Athens inne­wohnen, darüber wissen sie genau und klug mit den Worten ihrer Lehrer zu reden. Sie zählen ohne Irrtum auf, welche Völker die Bundesgenossenschaft" der Römer gewannen und welche staatsrechtlichen Vorteile mit dieser Bundes­genossenschaft verknüpft waren. Ueber die rechtliche Stel­lung der konsularischen und prätorischen Provinzen, über die Befugnisse der Konsuln und Prokonsuln, der Prätoren and Proprätoren, über die Amtsaufgaben der Aedilen und Quästoren können sie aus dem Stegreif kleine Vorträge jalten. Die Stufenleiter der Dekurionen und Centurionen und Legionäre ist ihnen vertraut, als zählten sie unter An­verwandten und Hausgenossen Inhaber solcher Stellen, und von dem magister equitum fprechen sie mit einer Ge­läufigkeit, als wäre ihr leibhaftiger Onkel zu dieser Würde pergerückt.

Das ist ganz reizend anzuhören. Man freut sich, daß Sie lieben Jungen das alles gelernt und sich so gut ein­jeprägt haben; man freut sich sogar, daß man es selbst ein­mal gewußt, und ärgert sich durchaus nicht, daß man es bis auf schmale Reste wieder vergessen hat. Man glaubt den Jungen aufs Wort, wenn sie einmal etwas unwahr­scheinliches vorbringen; und man tut recht daran, denn ihr frisches Gedächtnis täuscht sich nicht.

Nun frage man aber die Jungen- es dürfen auch schon reifere Knaben sein nach der Verfassung des Reichs oder des engeren Vaterlandes, nach der Bedeutung und rechtlichen Stellung der Reichslande, wie Reich und Staat sich inein­ander fügen, nach den Aufgaben des Reichstags und des Reichskanzlers, nach der Bedeutung von Ministern und Oberpräsidenten, nach dem unterschied zwischen Staatsver­waltung und kommunaler Selbstverwaltung; man frage sie, um bei ganz einfachen Verhältnissen zu bleiben, was ein Landrat und was ein Bürgermeister ist und man wird sein blaues Wunder hören. Oder vielmehr: man wird es nicht hören, man wird gar nichts hören; denn die Jungen werden überhaupt nicht antworten. Was ein Aedil ist, wissen sie ganz genau, aber einen Polizeipräsidenten kennen sie nicht. Das Zehntafelgesetz behandeln sie mit derselben Familiarität wie Coopers Indianergeschichten, aber das

Der Eselsmüller und die Falschmünzer.| dieses ist meine Schuld. Gibst Du ihm aber dieses

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Von Gustav Rohleder, Grünberg i. H.

Alle Rechte vorbehalten.

( Nachdruck verboten.) Bei einem knorrigen Kiefernstamme angekommen, blieb der Muller stehen, bückte sich zur Erde und ent­fernte eine Schicht Moos. Dann ein starker Druck und eine Eisenplatte, inwendig mit Stroh gefüttert, sprang empor. Eine Höhlung wurde sichtbar und aus der­selben holte der Müller verschiedene Säckchen. Ale enthielten Goldstücke in französischer und englischer Prägung.

Sieh', Junge", so sprach der Eselsmüller zu dem wie betäubt dastehenden Weishaupt, jedes Säckchen hat einerlei Wert. Eines davon ist Dein, nimm es hin, es flebt fein Unrecht daran, alle sind nummeriert". Weishaupt war entsetzt.

,, Vetter, Eselsmüller", so sprach er ,,, das ist zu viel, ich darf es nicht annehmen". " Still, Junge", erwiderte fast drohend der Esels­müller, nimm's hin, ich habe nur noch wenig Zeit. So, dieses hier gibst Du im Zollhause zu Frankenburg an den alten Stuhlmann ab, als leztes Lebewohl vom Eselsmüller. Dieses sollen mein stummer Peter und die taube Annelies haben. Du sollst es aber behalten und betde bis an ihr Ende gut verpflegen. Dieses dritte ( außer Deinem) gibst Du gelegentlich noch zu beiden Teilen dem armen Balser in Sassenburg und dem Förster bon H... hausen, der uns vorhin begegnete. find noch zu vergeben, eines gibst Du der Mäzel- Lina bon Rennkirchen und sagst ihr, sie möge für den Esels­müller beten. Sie hatte ihn lieb, Junge, die Lina. Der Eselsmüller aber war selbst ein Esel. Doch wir haben feine Zeit zum Plaudern. Dieses letzte Beutel­hen gibst Du Mäzel- Linas Sohn, wenn er aus dem Zuchthause kommt. Ich selbst habe ihn auf die Bahn der Falschmünzeret gewiesen, nun ist er ein­gesperrt. Als Lump wird er gebrandmarkt werden,

Beutelchen, so hat er übergenug. Geld wäscht auch die Schande des Zuchthauses ab", so sprach er mit bitterer Ironie. Dann nahm er noch einige Säckchen und klappte die Höhlung zu.

Bei seinen Eseln angelangt, tat er diese Säckchen in die Satteltasche. Dann ging es schweigsam zur Mühle. Die taube Annelies trug das Abendessen herbei. Auch dieses wurde schweigsam berzehrt. Dann stand plöglich der Müller auf und winkte dem Weishaupt. Er hieß ihn vor dem Stalle stehen bleiben. Aus dem­selben holte er die beiden jungen Esel, den ältesten davon gesattelt. Hier lege Deine Säckchen hinein", Nachdem es sprach er und öffnete die Satteltaschen. geschehen, sprach er weiter: ,, Diese beiden Esel schenke ich Dir, behalte sie bis sie sterben, es sind treue Tiere. Morgen früh findest Du hier bet der Mühle mein altes Grauchen, nimm es auch zu Dir und gib ihm das Gnadenbrot. Er hat mir treu gedient, hat mich weite Strecken auf seinem grauen Rücken getragen. Wer mich antasten wollte, erhielt von ihm Fußtritte. Heiner und Neumeyer, die beiden Grenzjäger fönnen ein Liedlein von Eselsmüllers Brautier fingen. Doch genug jezt. Leb' wohl mein Junge".

Better Eselsmüller", so rief mit starrem Gesicht Weishaupt,., was soll das alles bedeuten? Was wolt ihr tun? Wollt ihr ein Unglück begehen? Vetter, tut es nicht, ich bitte Euch um Gottes Willen. Bleibt in der Eselsmühle, ihr könnt ja leben, ich gebe euch alles Geld zurück, begeht nur nichts Böses".

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Still Junge, Deine Liebe tut mir wohl, ich be­gehe feine Schandtat, sei nur zufrieden. Folge genau meiner Anordnung, später hörst Du von mir. Jetzt aber mach' daß Du fortkommst". So erwiderte der Eselsmüller auf die Angstfragen des jungen ehrlichen Weishaupt. Derselbe mußte jetzt gehorchen. Er nahm die beiden Esel, nachdem er dem Müller eine herzliche |, Gute Nacht" gewünscht, und ritt seiner Kohlhütte zu.

Bürgerliche Gesetzbuch ist ihnen ein Begriff von undurch­dringlicher Dunkelheit, und von dem Strafgesetzbuch haben sie ungefähr die Vorstellung, daß es sie nichts angehen könne, da ihrer Wohlanständigkeit ein Verstoß dagegen doch un­bedingt fernliege.

Besser ist's aber: man fragt nicht die Jungen, sondern man fragt zunächst sich selbst. Das wird ein hübsches Stau­nen geben, wenn man bemerkt, wie herzlich wenig man von den alltäglichen Dingen weiß, deren Senntnis man doc bitter nötig hat und deren Unkenntnis man unter Umstän­den mit schwerem Schaden büßen muß. Denn der Staat hat eine beschämend gute Meinung von uns, die wir gar nicht verdienen und nach der wir auch gar nicht geizen, weil sie uns in der Regel nur im Verein mit einer schweren Buß­rechnung präsentiert wird. Der Staat sezt voraus, daß wir alle seine Verordnungen und Gesetze kennen, und behandelt demgemäß unsere Verstöße als wissentliche und darum straf­bare Verstöße. Wie er aber zu seiner Voraussetzung gekom­men ist, das ist im Dunkeln. Er selbst hat nichts dazu ge­tan, uns zu unterrichten, und wir können doch nicht alle Juristen von Beruf sein, können auch nicht alle im Nebenfach Jura studieren.

In der Schule erfahren wir von den zehn Geboten, wenn es gut geht, auch etwas vom Zehntafelgeseß. Aber von dent Unterschied zwischen Zivilrechts- und Strafrechtspflege lernen wir nichts, und man muß schon ein halber Jurist sein, um zu begreifen, daß beispielsweise die Schuldfrage von der Straffrage zu trennen ist. Und trotzdem werden wir als Schöffen und als Geschworene zur Mitwirkung bei der Recht­sprechung berufen. Mit dem Amt muß uns dann der Ver­stand kommen. Er kommt ja auch in der Regel. Wir sam­meln im praktischen Leben eine ganze Menge Kenntnisse, deren angemessene Nußbarmachung und Verwendung uns nicht allzuschwer fällt. Es würde uns aber sicher nichts scha­den, wenn wir in der Schule schon eine Anleitung erhielten, wenn wir dort etwas weniger von den Verhältnissen der Griechen und Römer und dafür etwas mehr von den Ver­hältnissen des gegenwärtigen Lebens lernten. Wir würden dann mit besserer Vorbereitung ins praktische Leben treten. Wir denken dabei gar nicht an eine direkte Schulung für das Schöffen- und Geschworenenamt, obwohl wir zugestehen, daß es kein Fehler wäre, wenn wir dort der berufsmäßigen dialektischen Gewandtheit von Staats- und Rechtsanwälten eine größere Festigkeit entgegenbrächten. Wir haben in erster Reihe den eigenen Lebensbedarf im Auge, unsere Schulung zur Beurteilung der eigenen Rechtsverhältnisse. die uns erst zu wirklichen Tätern unserer Taten macht, uns nicht zu bloßen Opfern unserer Taten werden läßt. Die Schulen alle, von der Volksschule aufwärts, fönnten und sollten hierin weit mehr leisten, als sie tun. Und die Schüler würden solchem Unterricht gewiß mit Aufmerksamkeit folgen.

Etwa eine Stunde mochte verflossen sein, als Weishaupt einen Feuerschein am Himmel, der Esels­mühle zu, bemerkte. Bange Ahnung ergriff ihn, nach Often war der Schein, dort lag die Eselsmühle. Herr­gott, sollte ein Unglück geschehen sein? Er eilte aus dem Walde auf das freie Feld. Dort angekommen, sah er wirklich die Eselsmühle in Flammen stehen. Von weitem bemerkte er die Annelies und den Peter händeringend auf der Wiese herumlaufen. Wie ein Rasender sprang er hinab zur Mühle. Alles war ver­loren, er sah es. Zu retten war auch gar nichts mehr. Schaurig freischte noch das große Wasserrad im Feuer und laut klingelte der Mahlkasten bis das Feuer sie Die Annelies und der Mahl­zum Einsturz brachte. fnappe waren schier in Verzweiflung. Weishaupt erfaßte beide an den Händen und deutete ihnen an, das nichts mehr zu retten set. Dann blieben alle drei bei der brennenden Mühle stehen, bis die letzten Wände zischend in den Mühlbach fielen.

Darauf nahm Weishaupt diese zwei Insassen der Mühle am Arme und führte sie zu seiner Köhlerhütte. Willenlos ließen sich beide hinführen. Weishaupt hielt sein Wort, er hat sie gepflegt bis an ihr Ende. Beide haben nicht zu lange gelebt. Der Schrecken des Brandes hatte ihre Kräfte zerrüttet.

Ebenso gewissenhaft besorgte Weishaupt alles ihm weiter übertragene und anvertraute Geld an die be­stimmten Personen.

Jezt erst fand man, daß der Eselsmüller doch ein barmherzigeres Herz hätte als viele, welche ihn als Dieb, Geizhalz oder Falschmünzer verachtet hatten. Viele Tränen hatte er doch im Geheimen getrocknet, viele ihm Ja, die ängstlichen Gemüter bekannte Not gelindert. traten offen hervor und erzählten, wie viel sie in den teuren Jahren vom Eselsmüller heimlich erhalten hatten. ( Fortsetzung folgt.)