Ausgabe 
22.7.1905 Erstes Blatt
 
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Nr. 170.

Erstes Blatt.

Sefertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­been, die Kreise Weglar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 refp. 40 Bfg.

Rebaftion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluß Nr. 362.

Samstag, den 22. Juli 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementsprete: abgeholt monatlich 50 Pfg.. in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel jährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gicken und Umgebung.

Enthält alle omtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Mutterfchafts- Versicherung.

Eine Mutterschafts- Versicherung wird verlangt, sogar eine staatliche Mutterschafts- Versicherung. Das ist eine selt­same und feine sehr glückliche Wortbildung, denn man ver­steht sie nicht, wenn nicht eine Erklärung voraufgegangen ist. Geben wir also zunächst die Erklärung: Die staatliche Mut­terschafts- Versicherung, von der wir sprechen, will durch Ausbau und Vereinheitlichung der sozialen Versicherungs­geseze den gewerblich( auch hausgewerblich) arbeitenden Müttern acht Wachen lang, nämlich zwei Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung, während welcher Zeit ihnen die gewerbliche Arbeit, die Heimarbeit sowie die Ar­beit als faufmännische Angestellte, als Dienstbote und als Landarbeiterin untersagt sein soll, den hieraus entstehenden Lohnausfall deden, ihnen Geburtshilfe, freie ärztliche Be­handlung und Heilmittel für Wöchnerin und Säugling ge­währen.

Der Verband fortschrittlicher Frauenvereine ist mit die­sem Vorschlag an das Reichsamt des Innern herangetreten. Daß er außerdem die Zulässigkeit freiwilliger Versicherung für weibliche Personen mit einem Einkommen bis zu 3000 Mark jährlich verlangt hat, sei nebenbei erwähnt. Auf die­fen Teil der Frauenvereinswünsche wollen wir gegenwärtig nicht näher eingehen. Dagegen halten wir es für angezeigt, den oben mitgeteilten Vorschlag etwas genauer zu erwägen.

Jener Vorschlag enthält drei Forderungen. Die Reichs­gewerbeordnung gesteht im§ 137 den gewerblichen Arbeite­rinnen eine sechswöchige Kindbettruhe zu. Diese Ruhe soll auf acht Wochen ausgedehnt werden. Das ist die erste For­derung. Die Heimarbeiterinnen, die kaufmännischen Ange­stellten, die häuslichen Dienstboten, die im Tagelohn stehen­ben Landarbeiterinnen genießen bis zur Stunde die Wohl­tat des§ 137 der Reichsgewerbeordnung nicht. Die Aus­dehnung dieser Wohltat auf sie ist die zweite Forderung. Die Dritte Forderung betrifft die Einrichtung der staatlichen Mutterschafts-, richtiger Kindbett- Versicherung, die den not­gedrungen feiernden Frauen die unvermeidlichen Pflege­und ärztlichen Kosten und den Lohnausfall vergütet.

Die Vorschläge haben eins gemeinsam: sie sind gut ge­meint und von Herzensmilde eingegeben. Ob sie die harten Notwendigkeiten des realen Lebens berücksichtigen und in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen sich in den Ein­zelheiten holten, ist eine besondere Frage, zu deren Beant­wortung wir uns nicht für zuständig halten. Wir wissen nicht, ob acht Wochen Kindbettruhe als Regel erforderlich ist. Das müssen die Aerzte sagen---- aber nicht etwa solche Merzte, die der Meinung sind, eine Frau dürfe zwischen Geburt und Geburt nichts tun, als sich pflegen. Das wären für die Frauenvereine schlechte Verbündete, denn diese wür­den ihnen mit dem Recht auf freiwillige Arbeitsbetätigung am legten Ende jedes Recht absprechen. Die Frau bedarf in der Kindbettzeit der Schonung, das ist außer Zweifel. Wie weit diese Schonung zu gehen hat, ohne daß man in imberechtigte Zimperlichkeit verfällt, muß sachverständig ge= prüft werden, wobei, wie bereits angedeutet, die wirtschaft­lichen Notwendigkeit mit berücksichtigt werden müssen, schon weil sonst die angehende Mutter noch viel früher, als ge­funi heitlich erforderlich wäre, die Arbeitsstelle verliert. Da­bei ist gleichmäßig auf die Gesundheit der Mutter wie auf die Gesundheit des Kindes zu achten. Ein gewisses Schema­tisieren wird sich, wie bei allen derartigen Einrichtungen, die die Beachtung der besonderen Bedingungen des Einzel­falles ausschließen, nicht vermeiden lassen. Man wird sich begrügen müssen, einen guten Durchschnitt als Grundlage anzunehmen.

Die versicherungstechnischen Schwierigkeiten halten wir nicht für allzugroß. Allerdings haben die fortschrittlichen Frauenvereine sich die Sache ziemlich bequem gemacht, in­dem sie darauf verzichteten, irgend eine rechnerische Unter­Lage zu bieten, irgend eine statistische Angabe beizubringen, nach der man sich ein Bild von dem Umfang der heranzu­fchaffenden Mittel machen konnte. Das haben sie großmütig dem Reichsamt des Innern überlassen. Vielleicht war der Verband der Frauenvereine auch der Meinung, daß man ihrer Statistik doch nicht trauen und sie nachprüfen würde

was ganz zutreffend ist und da wäre es schließlich Arbeitsersparnis, gar nicht erst eine Aufstellung zu ver­fuchen, die unter keinen Umständen als maßgeblich aner­fannt werden würde. Gleichwohl wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Verband es hätte darauf ankommen lassen, in dieser Beziehung etwas vergebliche Arbeit zu leisten. Sie blieb jedenfalls insofern nicht ganz vergeblich, als der Verband der Frauenvereine selbst daraus lernen fonnte, welchen Aufwand der ganze in Rede stehende Ver­sicherungsvorschlag erfordert. Annähernde statistische Un­terlagen zu erlangen, wäre nicht außerhalb der Möglichkeit gewesen. Die Zahl der Niederfünfte kennt man ganz ge­nou, mit ungefährer Genauigkeit die Zahl der in Betracht fommenden Arbeiterinnen; ebenso ist die Verhältniszahl der außerehelichen Geburten kein Geheimnis. Aus diesen Daten läßt sich ohne allzu großen Irrtum abnehmen, wie biele Versicherungsfälle in Frage kommen. Der Versiche­ringstechniker wird auch die Rahl der Todesfälle bei Ge­

burten in die Wahrscheinlichkeitsrechnung einstellen. Jeden­falls muß diese Redung gemacht werden, ehe man dem Vorschlag nähertreten, seine Ausführung erwägen kann.

Der Krieg in Oftafien.

Minister Witte ist jetzt schon auf französischem Boden angelangt, um sich nach Amerika einzuschiffen. Die japa­nischen Unterhändler sind ebenfalls unterwegs, so daß der Beginn der Friedenskonferenz

alsbald erwartet werden darf. Ob sie allerdings in der kurzen Zeit von drei Wochen, wie in einzelnen diplo­matischen Kreisen vorausgesetzt wird, zu Ende geführt wird, erscheint fraglich. Es müßte denn seine Richtigkeit mit den Meldungen haben, daß in Rußland die Geneigtheit zum Friedensschluß sich bedeutend verstärkt hätte. So verlautet aus Petersburg, die russische Regierung wäre bereit, in den Verlust der Insel Sachalin und in die Bezahlung einer Kriegsentschädigung einzuwilligen. Eine Politik der Ver­zögerung würde wahrscheinlich zwecklos sein, denn die Ja­paner würden in diesem Falle die Verhandlungen abbrechen, wie man sagt. Man spricht von einer Kriegsentschädigung von 3 Milliarden Rubel.

Die Belagerung von Wladiwostok nimmt greifbare Gestalt an. Der Uferstreifen an der Olga­bucht ist von den Einwohnern geräumt und das Vieh in das Gebirge gerettet worden. Die telegraphische Verbindung mit Nikolajewsk soll vorübergehend unterbrochen gewesen sein. Eine Landung an der Amurmündung scheint möglich. Japanische Kanonenboote wurden mehrfach an der Küste be­obachtet. Die Operationen der Feldarmeen ruhen infolge der eingetretenen Regenperiode fast vollständig. Auf der Insel Sachalin haben sich an verschiedenen Pläben 461 Russen ergeben, darunter ein Oberst und 14 andere Offiziere.

Politifche Rundschau.

Deutsches Reich.

Ueber die Befugnisse der Handwerkskammern ist eine neuere Entscheidung ergangen, nach der die Kammern nicht berechtigt sind, die ihnen zustehende Kontrolle der Lehrlings­berhältnisse im Handwerksbetriebe auch auf die Ueberwach­ung der Lehrlingsverhältnisse in Fabriken auszudehnen. Anderseits wurde von der Zentralstelle Veranlassung genom­men, darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen der Ge­werbeordnung auch auf die in Fabriken beschäftigten Lehr­linge Anwendung finden und daher auch mit diesen Lehr­lingen schriftliche Lehrverträge abzuschließen sind.

Den Mitgliedern des Deutschen Flottenvereins ist gestat= tet worden, ein Abzeichen an der Müße zu tragen. Das Vereinsemblem zeigt auf dunkelblauem Tuch das schon früher vom Kaiser genehmigte Abzeichen des Deutschen Flottenver­vereins, den Anker in Goldstickerei, die Boje in roter Stickerei bezw. Emaille und den Adler in schwarz- roter Stickerei auf gelbem Grunde. Umgeben ist das Abzeichen von einem Taufranz.

* Der Zusammentritt der Marokkokonferenz ist aller Wahrscheinlichkeit nicht vor Oktober zu erwarten. Es ver­lautet, daß die russische Regierung ihren Beitritt angekündigt babe unter der Bedingung, daß ihr das Programm, der Ort und der Zeitpunkt der Konferenz vorher bekannt gegeben werden.

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Der Kaiser hat den früheren Reichskommissar Dr. Karl Peters begnadigt, indem die Rechtsfolgen des Disziplinar­urteils mit bezug auf den Verlust des Titels aufgehoben wurden. Dagegen wurde der weitere Antrag auf Gewäh­rung einer Pension abgelehnt.

* Weiterer Ausbau der sozialpolitischen Gesekgebung ist für die nächste Reichstagssession geplant. Außer der Vor­lage wegen Vereinfachung des Krankenkassenwesens soll noch eine Novelle zur Gewerbeordnung in Aussicht stehen, welche unter anderem die Bestimmungen über die Sonntagsruhe besser zusammenfaßt. Außerdem werden dem Reichstag die Erhebungen zugänglich gemacht werden, die wegen der Wir­fungen der Handwerkergesetzgebung veranlaßt worden sind. Schließlich wird dem Reichstage der Gesetzentwurf über die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine vorgelegt werden.

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Im Wahlkreise Erlangen- Fürth wurde bei der Reichs­tagsersatzwahl der bisherige Abgeordnete Barbeck von der freisinnigen Volkspartei mit rund 15 000 Stimmen gegen rund 14 500 sozialdemokratischen Stimmen gewählt.

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Die preußischen Minister des Kultus, des Innern und des Handels haben einen gemeinsamen Erlaß über die Für­sorge für die schulentlassene männliche Jugend veröffentlicht, in dem betont wird, daß bei dem Wunsche der Behörden, alle solche Fürsorgebestrebungen zu unterstüßen, es nicht in deren Absicht liege, die vorhandenen konfessionellen Vereine durch fonfessionslose Veranstaltungen zu ersetzen.

Zur Stellungnahme in dem neu auflebenden Hochschul­streit ist eine Konferenz aller Ausschüsse der preußischen Hoch­schulen nach Berlin einberufen, um eine gemeinsame Be­sprechung des Erlasses des Kultusministers wegen der kon­fessionellen Verbindungen herbeizuführen.

Oefterreich- Ungarn

** In Ungarn wird der innere Kampf fortgesetzt. Der Minister des Innern hat den Beschluß der Budapester Ge­meindebehörde kassiert, der den städtischen Beamten ver­bietet, auch freiwillig gezahlte Steuern an die Staatskasse abzuliefern. Der Beschluß, der die Eintreibung vom Reichs­tag nicht bewilligter Steuern verbietet, bleibt in Kraft. Balkan- Staaten.

* Die serbischen Behörden verhafteten zwei Arnauten, die den serbischen Pfarrer Lazarevic ermordet hatten. Sie sagten aus, sie wären zur Tat vom bulgarischen Metropo­liten Kozma gedungen worden, der ihnen ja 30 Stück türki sche Lira gab.

Türkei.

** In den verschiedenen unruhigen Gebieten fam es wie­der zu lebhaften Kämpfen. Bei Rejova, 70 Kilometer von Tifves im Wilajet Saloniki, entstand ein Gefecht zwischen einer bulgarischen Bande, unter Führung Zaharibas, und Truppen, wobei mehrere Bandenmitglieder getötet und neun gefangen wurden. Auf Seiten der Truppen wurden ein Offizier und zwei Mann getötet, ein Mann verwundet. Der Dorfgeistliche wurde von Komitatschis erschossen. 18 Häuser wurden in Brand gesteckt. Der Aufstand in reta dehnt sich immer weiter aus. Die Insurgenten von Therisso haben beschlossen, drei Abgesandte nach Athen zu schicken. Ueber die Lage im Yemen berichtet Schakir Pascha aus Me­nacha, daß Marschall Feizi Bascha mit einigen Bataillonen die Ortschaften Eladjesbi, Eluban und Djellabras genom­men habe. Ueber 200 Aufständische seien getötet, auf türki­scher Seite sei nur ein Soldat gefallen. Am selben Tage hißten die Einwohner von über 80 Ortschaften die weiße Flagge und ergaben sich. Die Gerüchte über die schwere Er­trantung des Sultans werden dementiert.

England.

** Das Kabinett Balfour ist äußerst gefährdet. Das Mi­nisterium blieb bei einer Unterhausabstimmung über irische Verwaltungsfragen mit drei Stimmen in der Minderheit; Premierminister Balfour behielt sich die Entscheidung über das Verbleiben des Kabinetts vor.

Russland.

** Eine höchst überraschende Meldung kommt aus rus­sischer Quelle: Eine Begegnung des Zaren mit Kaiser Wil­helm soll in kürze bevorstehen. Der Zar habe den dringen­den Wunsch, den Kaiser zu sprechen und wolle ihn während der Anwesenheit in den schwedischen Gewässern dort auf­suchen. Der Zar werde in Peterhof an Bord der russischen Kaiserjacht Polarstern" gehen und vier Tage von Rußland abwesend sein. Sollte dieser Plan des Zaren verwirklicht werden, so würde er von großer Bedeutung sein.

** Der in Moskau tagende Semstwofongreß hat sich durch den Widerspruch der Polizei in seinen Arbeiten nicht stören lassen. Mit 220 gegen 7 Stimmen haben die Vertreter der Semstwos und der Städte einen vom Bureau des Kongresses ausgearbeiteten Entwurf einer Verfassung angenommen und zugleich seinem tiefen Unwillen über die in letzter Zeit vor­gekommenen Verlegungen der Rechte und Freiheiten russischer Staatsbürger durch Verwaltungsbeamte Ausdruck gegeben. Die Behörden fahren inzwischen fort in ihren Versuchen, die Bestrebungen zur Erreichung einer Konstitution zu unter­drücken. So hat die Landpolizei im Gouvernement Now- gorod den Bauern das Lesen liberaler Zeitungen unter Androhung von Gefängnisstrafen verboten. Im Hafen von Liba u find 137 Matrosen wegen der jüngsten Unruhen berhaftet. Alle Maßregeln hindern aber nicht, daß die Gährung sich immer weiter ausbreitet. So wird aus Kro­stoma der Ausbruch eines allgemeinen Arbeiterausstandes gemeldet. Die Meldungen über das auf den Oberprofu­rator des Heiligen Synods Pobjedonos zem ver­übte Attentat werden jetzt in Abrede gestellt.

Hof und Gesellschaft.

Der Aufenthalt der Kaiserin mit ihren Kindern in Cadinen wird, neuerer Bestimmung zufolge, bis zum 8. August ausgedehnt werden. Von Cadinen gedenkt die Kaiserin mit den Prinzen und der Prinzessin nach Wil­helmshöhe bei Kassel überzusiedeln, wohin auch der Kaiser nach Beendigung seiner Ostseefahrt kommen wird.

Heer und flotte.

Flottenmanöver. Die diesjährigen Hauptmanöver der deutschen Kriegsflotte sollen in der dritten Augustwoche ihren Anfang nehmen und bis Mitte September dauern. Die Leitung wird Großadmiral von Köster haben.

Die deutschen Geschwader in den skandinavischen Ge­wässern. Freitag morgen traf das erste Schiff des deutschen Geschwaders in Kopenhagen ein. Gegen 11 Uhr war das Geschwader, bestehend aus den Schiffen Kaiser Wilhelm II., Wittelsbach, Zähringen, Mecklenburg, Wettin, Kaiser Wil­