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Nr. 94.

Jufertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­heffen, die Kreise Weglar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Bfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernſprechauschluk Nr. 362.

Donnerstag, den 20. April 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Bfg., durch die Post bezogen viertel jährl. Mt. 1.50. Grattebeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Platt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Betreff: Gesuch des Karl Stein 2. zu Burg­Gemünden um Erlaubnis zur Errichtung eines Schlachthauses.

Bekanntmachung.

Karl Stein 2. zu Burg- Gemünden beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 25-27 daselbst ein Schlachthaus zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet auf dem Bureau der Großh. 1Bürgermeisterei Burg- Gemünden zur Einsicht der Interessenten offen.

Etwaige Einwendungen find innerhalb dieser Offen, legungsfrist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzu­bringen.

Alsfeld, den 13. April 1905

Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.

Die Reichserbfchaftsfteuer. Reichsschatsekretär Freiherr v. Stengel wird im kom­menden Herbst mit der Vorlage einer großen Reichsfinanz­reform vor den Reichstag treten. Solche Reform iſt unbe­dingt nötig. Es muß dafür gesorgt werden, daß die eigenen Einnahmen des Reiches eine Vermehrung erfahren, die dem Anwachsen der Reichsausgaben entspricht, damit nicht die Ginzelstaaten durch Erhöhung der Matrikularumlagen zur Deckung herangezogen zu werden brauchen.

Die Einzel­

staaten können das zum Teil nach ihrer Finanzlage nicht ver­tragen, sind überdies ohnehin in der Ordnung ihrer Finan­zen beengt, weil ihnen zahlreiche Einnahmequellen durch das Reich tatsächlich abgeschnitten sind. Es muß also reiner Tisch gemacht werden. Das Reich muß sagen, welche Stemern es für sich in Anspruch nimmt, und welche Steuern es den Einzelstaaten überlassen will. Das ist der Kern der in Aussicht gestellten Reform.

In dem Anlaß zu der Reform liegt aber zugleich die zwingende Aufforderung, neben der Verteilung der Ein­nahmequellen zwischen Reich und Einzelstaaten auch für eine Bermnehrung der Steuererträge für das Reich von Reichs­wegen zu sorgen. Es ist daher ein sehr billiger Scherz, Steuerreform mit Steuererhöhung zu übersetzen. Diese Er­höhung wäre unvermeidlich, auch wenn eine Reform zeit­weilig oder dauernd sich umgehen ließe. Es ist im Gegen­teil erst die Notwendigkeit der Steuererhöhung, die die Not­wendigkeit einer Reichsfinanzreform verursacht.

Unter den Projekten, die zu einer Verbesserung der Reichsfinanzlage führen sollen, steht das Projekt einer Reichserbschaftssteuer in vorderer Reihe. Die Erbschafts­steuer selbst ist alt. In Frankreich ist sie von einem flugen Finanzmann ersonnen worden, und von dort aus hat sie hren Weg durch alle geordneten Staaten gemacht, auch in den deutschen Ländern längst Eingang gefunden. Ursprüng­lich war sie eine Steuer wie jede andere, d. h. eine bloße Form zur Erzielung von Staatseinnahmen. Erst nach­träglich hat man ihr eine sozusagen sittliche Grundlage ge= geben. Die Staatsgesetze sind es, und der vom Staat aus­gehende Schutz, die die Sammlung und Erhaltung von Vermögen fördern, vielfach sogar erst ermöglichen. Nimmt der Staat von dem Jahreseinkommen seiner Bürger einen Teil in Anspruch, so ist er gewiß befugt, auch von den unter seiner Aegide entstandenen Vermögen einen Teil zu berlangen. Da niemand zu sagen weiß, welches Vermögen er festhalten wird, da Wandlungen nach beiden Richtungen, der der Vermehrung wie der der Abitahme, immer möglich find, so ist der Zeitpunkt des Erbgangs der einzig geeignete Zeitpunkt zur Erhebung der Vermögensabgabe. Praktische Rücksichten verbieten, die ganz geringen Vermögen einer Grbgangssteuer zu unterwerfen; praktische Erwägungen sind es auch, die dazu geführt haben, die Erbschaftssteuer verschie= den zu bemessen, je nachdem die Erbschaft auf nähere oder entferntere Verwandte oder gar auf Fremde( Legatare) über­ging. Daß man in vielen Staaten, z. B. in Preußen, beim rbgang zwischen Aszendenten und Deszendenten eine Erb­schaftssteuer überhaupt nicht erhob, war eine nicht ganz logi­sche Konzession an eine übertreibende Vorstellung vom Pri­bateigentumsbegriff.

Die deutschen Einzelstaaten haben eine ganze Muster­farte von Erbschaftssteuern, soweit die Abstufung in Be­tracht kommt. Die Skala reicht bis 10 Prozent, in Preußen geht sie nur bis 8 Prozent. Da die Vermeidung einer Dop­pelbesteuerung sich unter alle Umständen empfiehlt, so würde die einzelstaatliche Erbschaftssteuer der Reichserb­schaftssteuer zu weichen haben. Freilich finge dann die Reichsfinanzreform, die den Einzelstaaten finanziell helfen foll, mit einer Schmälerung der einzelstaatlichen Einnahmen an. Man hat den Vorschlag gemacht, diesem Uebelstand durch die Bestimmung aus dem Wege zu gehen, daß aus den Erträgen der Reichserbschaftssteuer in erster Reihe den Einzelstaaten die Summen vergütet werden sollten, die sie aus ihrer Erbschaftssteuer bisher gezogen haben. Bei Aus­führung dieses Vorschlages aber würde es dahin kommen, daß die Staaten, die eine Erbschaftssteuer bisher gar nicht

oder in geringem Umfang erhoben haben, zu den Heichs­lasten stärker beitrügen, als die Staaten, die eine ansehn­liche Erbschaftssteuer schon früher erhoben haben. Solche Ungleichmäßigkeit ist unter feinem Gesichtspunkt erwünscht. Es würde sich daher weit besser empfehlen, einen bestimmten Teil des Ertrages der Reichserbschaftssteuer den Einzel­staaten zu überweisen und auf die Matrikularumlagen in An­rechnung zu bringen.

Nach den Veranlagungen der preußischen Ergänzungs­steuer, d. i. einer Kapital- Abgabe, die nur die Vermögen über 6000 Mark trifft, ist in Preußen ein ergänzungssteuer­pflichtiges Vermögen von über 70 Milliarden Mark vorhan­den. Man darf annehmen, daß das entsprechende Vermögen im ganzen Reich sich auf etwa 120 Milliarden beläuft. Da ein Erbgang im großen und ganzen alle 30 Jahre eintritt, so würden im Durchschnitt alljährlich 4 Milliarden Mark erbgangssteuerpflichtig. Eine durchschnittliche steuer von nur 2 Prozent würde einen jährlichen Ertrag von 80 Millionen Mark liefern.

Der Stand der Marokkofrage.

Die deutsch- französischen Verhandlungen über Marokko scheinen nummehr tatsächlich in Fluß gekommen zu sein, ob­wohl nach den durchsickernden Mitteilungen eigentlich herz­lich wenig geschehen ist, was Anspruch auf allgemeine Be­achtung verdient. Die Eröffnungen, die der französische Botschafter Bihourd im Auswärtigen Amt zu Berlin ge= macht hat, ändern an dem bisherigen Status kaum etwas und dürften den bisher von der Reichsregierung eingenom­menen Standpunkt wenig beeinflussen. Das bestätigen aud die Informationen unseres Berliner CB- Mitarbeiters, der sich folgendermaßen äußert:

Der französische Botschafter in Berlin, Herr Bihourd, hat die Ankündigung des Herrn Delcassé wahr gemacht und an das Auswärtige Amt die Eröffnungen seines Chefs über die Marokko- Frage gelangen lassen. Wenn diese Eröffnun­gen den inzwischen vom Pariser Figaro" angegebenen In­halt gehabt haben und das Pariser Blatt scheint zu­treffend unterrichtet zu sein, so hat Herr Bihourd nur das wiederholt, was Herr Delcassé schon im französischen Senat gesagt hat: daß die französische Regierung bereit sei, etwaige Mißverständnisse, die in der Entwickelung der Ma­roffo- Affäre vorgekommen sein mögen, aufzuklären. Mit einer solchen Wiederholung einer recht wenig bedeutenden Zusicherung ist hier nicht gedient, wird man auch nicht von der Stelle kommen. In Berlin ist im Grunde gar kein Mißverständnis vorgekommen, ist daher auch keins aufzu­flären. In Marokko ist Frankreich mißverstanden" worden, als es sich für den Wortführer Europas ausgab, in Fez hat es deshalb seine Aufklärung anzubringen. Was Deutschland von Frankreich hinsichtlich Marokkos will, für sich und alle anderen Staaten, ist ganz etwas anderes, und das weiß Herr Delcassé auch recht gut. Wenn er sich den Anschein gibt, mit der Nachholung einer Formalität sei Deutschland Genüge geschehen, so unterschätzt er Deutschlands Zielsicherheit. Mundspißen genügt nicht, es muß auch ge= pfiffen sein.

In der französischen Deputiertenkammer fam es Mitt­woch zu einer Debatte über die Marokkoangelegenheit. Jaurès tadelte es, daß man nicht rechtzeitig eine Verständi­gung mit Deutschland gesucht habe. Delcassé verschanzte sich hinter der Phrase, er sei keiner Unterredung ausgewichen. Auf den Einwand des sozialistischen Führers, der Mi­nister habe die Initiative ergreifen sollen, sagte Del­cassé, er habe dem deutschen Botschafter erklärt und auch durch den französischen Gesandten in Berlin erklären lassen, daß, wenn noch ein Mißverständnis br= stände, er bereit wäre, es zu zerstören. Mi­nisterpräsident Rouvier betonte ebenfalls, der Minister des Aeußeren habe die Initiative zu einer Verständigung mit Deutschland ergriffen. Die Regierung erwarte die Ant­wort und werde stets den Weltfrieden im Auge haben.

Mit diesen offiziellen Erklärungen dürfte die baldige Beilegung der entstandenen Schwierigkeiten gesichert sein, da Frankreich schwerlich noch einmal den falschen Weg ein­schlagen wird, von dem es augenblicklich reumütig zurüc hrt.

Der Krieg in Oftafien.

Nach wie vor ist man weiter im Unklaren über die Standorte der beiden feindlichen Flotten. Zwar wird bald hierher, bald dorther berichtet, daß russische und japanische Schiffe gesichtet worden sind, z. B. russische Kohlenschiffe bei der Bucht von Lingayen, an der Küste der Philippinen, 16 japanische Kreuzer bei der Südspizze der Insel Formosa. Das ist aber so ziemlich alles, was man weiß.

Admiral Togo soll die leberwachung der russischen Flotte durch einen kühnen Handstreich des Gegners sehr er­schwert sein.

Das Kabel nach Formosa zerstört. Aus London wird dazu des näheren gemeldet:

Russische Geheimagenten durchschnitten das Kabel von dem chinesischen Festlande nach der Insel Formosa, so daß Formosa seit mehreren Tagen ohne telegraphische Ver­bindung mit der Außenwelt ist. Nachdem Admiral Togo seine Flottenbasis auf der Insel Formosa oder auf den nächstliegenden Pescadores- Inseln errichtet hat, erleidet er unzweifelbar einen bedeutenden Nachteil durch den Mangel an Drahtnachrichten von der chinesischen oder der philippinischen Küste. Jetzt ist er ausschließlich auf den Aufklärungsdienst angewiesen, den seine eigenen Kreuzer verrichten.

Weiter wird noch gemeldet, daß zwei chinesische Dschun fen in der Nähe von Ischusan auf schwimmende Minen gerieten und in die Luft gesprengt wurden. In Sachverständigenfreisen weist man die Möglichkeit nicht von der Hand, daß diese Minen seit der Zeit der Kämpfe um Port Arthur herumschwimmen und so weit vertrieben wor den sind. Die europäischen Schiffahrtsinteressenten hegen große Besorgnis wegen des Austauchens dieser Minen.

Die Politik.

A Verhandlungen wegen eines neuen deutsch- chinesischen Vertrages sind in Schanghai nach einer Mitteilung an das Staatsdepartement in Washington eingeleitet worden.

Die Kommissionsfassung der preußischen Berggesek. novelle soll den maßgebenden Ministerien als u nannehm bar gelten. Namentlich soll dies der Fall sein in bezug auf die Verminderung der Befugnisse der Arbeiterausschüsse. Die Regierung will alle Kräfte aufbieten, um hier durch. greifende Aenderungen durchzusetzen.

Ueber Einzelheiten der beabsichtigten Personentarif­reform auf deutschen Bahnen wurden in letzter Zeit eine Anzahl Mitteilungen verbreitet, die sich neuerdings nur als Kombinationen herausstellen. Fest steht bisher nur die schon zum Prinzip erhobene Absicht, die Rückfahrkarten auf­zuheben und die Personenfahrpreise auf die Hälfte des Breises der jezigen Rückfahrkarten zu reduzieren. Weitere Schritte sind allerdings geplant, haben aber noch keine greif­bare Gestalt angenommen.

Die Propaganda gegen das Ueberhandnehmen der ge­richtlichen Eide scheint bei der badischen Regierung auf günstigen Boden gefallen zu sein. Das badische Unterrichts­ministerium hat die evangelische Generalsynode dahin He­nachrichtigt, die Landesregierung werde bestrebt sein, die Reform des gerichtlichen Eides im Sinne einer Einschrän­fung zu unterstüßen.

Italien.

Der Streit der Eisenbahnangestellten scheint ziemlich im Sande zu verlaufen, hat aber doch mancherlei unlieb­same Erscheinungen im Gefolge gehabt. So versuchten am Dienstag abend etwa tausend Landleute in den Bahnhof zu Foggia einzubringen, während den ausständischen Eisen­bahnern der Lohn ausgezahlt wurde. Das Militär, welches die Manifestanten entfernen wollte, wurde mit Knütteln und Revolvern angegriffen. Als ein Soldat schwer verletzt wurde, machten seine Kameraden von der Schußwaffe Ge­brauch, töteten drei Personen und verwundeten mehrere andere.

England.

Der von der Regierung im Unterhause eingebrachte Ge­setzentwurf gegen die Einwanderung unerwünschter Frem­der wurde in erster Lesung angenommen. Grund zur Ab­weisung sollen Mittellosigkeit, Krankheit oder Erwerbsun­fähigkeit und Verurteilung wegen eines nichtpolitischen Ver­brechens sein. Politische Flüchtlinge dürfen nicht wegen Mittellosigkeit zurückgewiesen werden.

Russland.

Der russische Senat hat den Mörder des Großfürsten Sergius zum Tode verurteilt. Die Oeffentlichkeit war bei der Verhandlung ausgeschlossen. Der Attentäter Kolja= jew verweigerte die Auskunft über seine persönlichen Ver­hältnisse und untersagte nach der Verurteilung seiner Mutter und Schwester, ein Gnadengesuch einzureichen.

Türkei.

Ein blutiges Ereignis in Zagowicani, das auf einen Kampf mit Bulgaren zurückgeführt wurde, klärt sich jetzt dahin auf, daß eine griechische Bande den Ort überfiel und 60 Personen tötete, darunter sieben Frauen und Kinder, und weitere sieben Personen verwundete. Außerdem wur­den Plünderungen verübt und die nach dem Aufstande von 1903 errichteten Notunterkünfte angezündet und mit Dyna­mit zerstört. Herbeieilende Gendarmen verhinderten wei tere Gewalttätigkeiten.

Hof und Gefellschaft.

Der deutsche Kronprinz gedenkt die Festtage am Schweriner Hose in Gesellschaft seiner Braut, der Herzo­