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Nr. 93.

Jufertionspreis: Die einspaltige Petitzelle für ganz Ober­Beffen, die Kreise Bezlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanfchluk Nr. 362.

Mittwoch, den 19. April 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel jährl. Mr. 1.50. Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die Dampf­walze in der Zeit vom 20. April bis zum 20. Mai I. J. auf der Straße von Klein- Linden nach Großen- Linden beschäftigt ist.

Gießen, den 18. April 1905.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

J. V.: Dr. Kranzbühler

Gefälligkeitsakzepte.

In einem zurzeit vor der Berliner Straffammer zur Verhandlung stehenden Prozeß wegen Kellerwechselreiterei wandte der Verteidiger des einen Angeklagten ein, daß es sich in den meisten Fällen um Gefälligkeitsafzepte" handle. Der Wert der Wechsel liege nicht in dem Akzept, sondern in der Bonität des Ausstellers. Aus diesem Anlaß wird uns bon kundiger Seite geschrieben:

Ein halbes Jahrhundert etwa ist es her, daß die Wechsel­fähigkeit, die bis dahin im wesentlichen nur dem Kaufmann zustand, jedem Erwachsenen zugesprochen wurde. Der Hand­werfer z. B. war nicht wechselfähig, d. h. er hatte nicht das Recht, sich wechselmäßig zu verpflichten. Man war früher der Meinung, daß einen Wechsel nur ausstellen dürfe, wer nach seinem Beruf Gewähr dafür biete, er wisse auch ganz genau, was ein Wechsel zu bedeuten habe, bei dem nicht wie bei einem gewöhnlichen Schuldschein eine Einrede zulässig ist. Erst zu der angegebenen Zeit gewann man die Auf­fassung, daß es unbillig sei, die Vorteile, die das Wechsel­instrument dem Kredit bietet, nur den Angehörigen eines bestimmten Berufes zuzuwenden, anderen Berufen aber sie vorzuenthalten. Man neigte zu der Meinung, daß es nicht gut sei, erwachsene und urteilsfähige Personen unter irgend eine Art Vormundschaft zu stellen. Jeder müsse wissen, was er tue, und sei darauf anzusehen, daß er vor Uebernahme einer Verpflichtung deren Tragweite und mögliche Folgen sich überlegt habe.

Mit dieser Einrichtung hat das deutsche Handelsgesetzbuch dem Handel in Deutschland einen großen Dienst erwiesen, dem Kreditwesen einen bedeutenden Aufschwung gegeben. Freilich waren mit dem Fortschritt auch manche Uebelſtände verbunden, die bis auf den heutigen Tag noch nicht völlig beseitigt sind. Zwar der Handwerker hat keine Ursache, die Zeit seiner Wechselunfähigkeit zurückzuwünschen. Er hat schnell gelernt, mit dem Wechsel richtig umzugehen und von ihm den rechten kaufmännischen Gebrauch zu machen, sich mittels des Wechsels legitimen Kredit zu verschaffen und seine Betriebsmittel in raschem Umsatz zu erneuern. Aber der Pri­bate kam zuweilen in eine üble Rage, wenn er darum an­gegangen wurde, einem Freund aus Gefälligkeit seine Unterschrift zu geben. Die Unterschrift machte keine Mühe, berursachte scheinbar feine Kosten und half dem Freund aus der Verlegenheit. Solche Gefälligkeit ließ sich schiver versagen. Ein bares Darlehn konnte man schon ab­schlagen. Dafür gab es immer unkontrollierbare Vorwände. Man fonnte sagen, daß man selbst nicht bei Kasse sei, daß men über seinen Geldbestand bereits verfügt habe und der­gleichen mehr. Unmöglich aber fonnte man sagen, daß man feine Unterschrift gerade nicht bei sich habe, daß man eben nicht zu schreiben imstande sei. Die Erfüllung der baren Darlehnsforderung konnte man auch beschränken; man fonnte dem, der tausend Taler verlangte, sagen, daß man mir zweihundert Taler verfügbar habe. Man kam nicht in die Berlegenheit, einem Freunde ins Gesicht sagen zu müssen, daß er ein guter Mensch, doch ein schlechter Musikant sei, daß man seine Kreditwürdigkeit nicht hoch einschätze. Die Wechselunterschrift aber ließ solche Begrenzung nicht zu. So mancher Gutsbesizer ist mit sehenden Augen in sein wirt­schaftliches Verderben gerannt, weil er dem Nachbar, mit dem er gesellschaftlich verkehrte, nicht sagen mochte oder nach Maßgabe der Verhältnisse nicht sagen durfte, daß die ver­langte Gefälligkeit" eben keine bloße Gefälligkeit sei, son­dern am Tage der Fälligkeit zu einer unabwälzbaren Schuld­verpflichtung werde. Es bedurfte sehr vieler trüben Er­fahrungen, ehe es zur allgemeinen Anerkennung gelangte, daß man Gefälligkeitsakzepte überhaupt nicht geben dürfe, daß nicht die Versagung, sondern das Fordern der Gefällia­

Beschäftigung feitsunterschrift eine Unschicklichkeit sei. Jetzt ist es glück­

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licherweise so weit, daß ohne Ausnahme jeder sagen darf, er lehne grundsäßlich die Wechselunterschrift ab. Schon die bloße Bürgschaftsübernahme ist in der Regel mungen vor ihr. In den Sprüchen Salomos heißt es be­

chen für als Unfug zu bezeichnen. Jahrtausende alt sind die War­

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Zur Bürgschaft berei.,

Gibt Handschlag und Pfand- Ist ohne Verstand.

An einer anderen Stelle sagt derselbe Prediger himm­lischer Weisheit, der zugleich ein Prediger der Lebensflugheit gewesen ist:

Wer Bürgschaft leistet, muß Uebel leiden; Wer Ruhe liebt, muß Bürgschaft meiden.

Und genau auf die Gefälligkeitsunterschrift" und ihre Folgen paßt der mahnende Spruch:

Hast du dem Brauch gemäß und Recht Gewähr und Bürgschaft gegeben, So bist du deines Wortes Knecht- Versuche kein Widerstreben!

Mein Sohn, dann geh zum Nächsten hin Und wirf dich ihm zu Füßen! Vielleicht erweicht er seinen Sinn, Läßt nicht zu schwer dich büßen.

Gönn' deinen Augen keinen Schlaf, Den Lidern keinen Schlummer, Bis die Verstrickung, die dich traf, Gelöst und fort dein Kummer.

Der Hirsch, der in das Netz gerannt, Der Vogel in Finklers Schlinge, Sie suchen, ist die Gefahr erkannt, Ob ihnen Rettung gelinge.

Wer wechselmäßig Bürgschaft leistet, muß wissen, daß er un Fälligkeitstage unweigerlich und ohne Einrede für die. Schuld des anderen einzutreten hat, die durch seine Unter­schrift zu seiner Schuld geworden ist. Nur wer dazu bereit und imstande ist, hat die moralische Befugnis, eine Gefällig­keitsunterschrift zu geben. Im anderen Falle begeht er ein Unrecht gegen sich und gegen andere, denn er beteiligt sich an einer Täuschung gegenüber denen, die den Wechsel er­halten und unter der falschen Voraussetzung annehmen, er sei der Ausdruck und das Zeugnis eines regelrecht zustande gekommenen Schuldverhältnisses.

Der Krieg in Oftalien.

Die inzwischen eingetroffenen weiteren Nachrichten über die Fahrt Roschdjestwenskys und die Bewegungen seiner ja­panischen Gegner bringen im großen und ganzen neue Ein­zelheiten zu bereits Bekanntem. Sie lassen immer noch nicht mit Sicherheit erkennen, in welchem Tempo der russische Admiral seinen Vormarsch fortgesetzt hat, ebensowenig ot und wie er sein Geschwader geteilt hat oder ob er in ge­schlossenem Verbande vorrückt.

Die Absichten Roschdjestwenskys

sind somit nach wie vor noch nicht mit Sicherheit zu er­kennen. Man glaubt, daß die russischen Schiffe, die in der Kamranh- Bucht gesichtet worden waren, von dort aus die Fahrt in der Richtung auf die Formosastraße weiter fort­gesezt haben. Ob in der Kamranh- Bucht die russische Ge­famt flotte geanfert, ist nach den sich ständig widersprechenden Meldungen mehr als zweifelhaft. Wo Togo sich aufhält, darüber ist bisher ebenfalls keine Gewißheit zu erlangen ge­wefen. Die japanische Regierung rüstet sich, Roschdjeſtwenskys Flotte bei den Fischerinseln auftauchen zu sehen. Die ganze Gruppe wurde in Kriegszustand erklärt. Ebenso hält man in Tokio eine erneute Aktion der Wladiwostoker russischen Kreuzer für möglich. Aus diesem Grunde wurde die Tsu­garustraße, die die Insel Jesson vom übrigen Japan trennt, ebenfalls schleunigst in die Verteidigungszone einbezogen. Dieser Meeresteil war bekanntlich im vorigen Sommer das Hauptgebiet der Kaperzüge des Wladiwostofgeschwaders.

Die Politik.

A Das Programm Deutschlands für eine Verständigung in der Marokkofrage beruht nach den zuverlässigen Infor­mationen unseres Berliner CB- Mitarbeiters auf folgenden Erwägungen:

Bei der Erörterung ist bisher immer nur davon die Rede gewesen, daß Deutschland die allseitige und dauernde Aner­fennung des ,, offenen Tors" in Marokko anstrebe, im Gegen­faz zu dem französisch- englischen Abkommen, das die gleich­mäßige Zollbehandlung aller fremden Provenienzen bloß für einen Zeitraum von 30 Jahren stipuliert. Deutschland geht insofern noch einen Schritt weiter, als es verlangt, es sollen auch alle in Zukunft etwa zur Vergebung gelangen­den Konzessionen in Marokko für Angehörige aller Staaten zugängig und nicht französischen Unternehmern ausschließ­lich vorbehalten sein. Ein Pariser Blatt will übrigens wissen, ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland stehe unmittelbar bevor. Frankreich erkenne die offene Tür in Marokko an und verzichte auf jedes Monopol, Deutschland verpflichte sich, das militärische und finanzielle Reformwerk Frankreichs nicht zu stören. Die Souveränität des Sultans bleibe vollständig

gewahrt.

A Die Elberfelder Handelskammer wendet sich in einer Resolution gegen die Berggeseknovelle in der Regierungsfassung, da die Kohle, das Haupterzeugnis des vaterländischen Bergbaues, zweifellos durch die Bestimmuun­gen der Novelle verteuert werde.

Eine Denkschrift der schlesischen Landesversicherungs­anstalt über die deutsche Alters- und Invaliditätsversicherung hält eine allgemeine Erhöhung der Beiträge wegen des An­wachsens der Ausgaben für notwendig.

Für die im Jahre 1907 vor sich gehende Berufs- und Gewerbezählung finden gegenwärtig im kaiserlich statistischen Amt zu Berlin Vorbesprechungen statt, an denen die Ver­treter der statistischen Zentralstellen im Deutschen Reich teil­nehmen.

Eine Auskunftsstelle für die Immatrikulationskom­missionen der Universitäten und technischen Hochschulen hat der Kultusminister in Berlin eingerichtet. Die Kommissionen sollen dort namentlich Nat bei der Aufnahme von Aus= ländern einholen können.

Die Bestimmungen über die Sonntagsruhe sollen einer Aenderung unterzogen werden. Das Reichsamt des Innern ist mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beschäftigt.

Lebhafte Klagen werden in Lippe über die Höhe der Matrikular beiträge laut. Von offiziöser Seite wird betont, die Matrikularbeiträge träfen namentlich die Kleinstaaten hart, die, wie Lippe, eine überwiegende Ar­beiterbevölkerung hätten. Man erhofft eine Besserung der Zustände von vermehrten Sparsamfeitserwägungen der Be­vollmächtigten größerer Staaten im Bundesrate und hält ferner direkte Reichssteuern für angemessen.

+ Vor kurzem fiel bekanntlich der südafrikanische Farmer Zipplitt in Berlin im Zweikampf. Aus diesem Anlaß er­hoben sich zahlreiche Erörterungen über das Versagen der militärischen Ehrengerichte, die den Duellaffären im Offi­ziersstande keinerlei Einschränkung auferlegen könnten. Man hatte angenommen, Zipplitt sei Reserveoffizier. Wie jetzt einwandfrei festgestellt ist, gehörte Herr Zipplitt weder der Armee noch den Schutztruppen als Offizier des Beurlaubten­standes an. Die an den Vorfall geknüpften Schlußfolgerun­gen erledigen sich dadurch von selbst.

Italien.

Der Streik der Eisenbahnangestellten scheint vollstän­dig mißlungen zu sein. Die Züge in ganz Italien ver­fehrten am Montag und Dienstag ohne wesentliche Störun­gen, der eingeschränkte Verkehr rief keine Schwierigkeiten bei der Personenbeförderung hervor.

frankreich.

Gegen die zahlreichen Duellforderungen zwischen Offi­zieren wegen der gegenseitigen Angebereien will der Kriegsminister jetzt mit strengen Disziplinarstrafen vor­gehen.

Rufsland.

Die Erregung der Bevölkerung scheint stetig im Wachsen zu sein: In den Straßen vor Petersburg wurden Montag Aufrufe verteilt, in denen die Männer ersucht wer­den, am 2. Mai nicht unbewaffnet auf die Straßen zu gehen und Frauen und Kinder zu Hause zu lassen. Der Ober­prokurator soll die Niederschlagung des Prozesses gegen Gorki beim Justizministerium befürwortet haben.

+ Große Unterschlagungen im Finanzministerium sind entdeckt worden. Es soll sich um 400 000 Mark handeln. Einem höheren Beamten wurde diese Summe vom Ministe­rium des Innern zum Ankauf von Korn für Verpflegungs­zwecke übergeben. Er fand es angemessen, sich das Geld an­zueignen. Nach der Entdeckung wurde der Beamte von seinem Posten entfernt und soll die Flucht ergriffen haben.

Der Polizeiminister Possow in Czenstochau wurde ver­giftet. Er hatte sein Amt erst vor acht Tagen angetreten und erhielt sofort einen Drohbrief, in dem ihm der Tod durch die Terroristen angekündigt wurde.

Hof und Gesellschaft.

*** Der Kaiser gedenkt in Begleitung seiner Familie am 9. Mai in Schloß Ürville einzutreffen und dort bis zum 17. Mai zu verweilen. Am 11. Mai findet die Einweihung der Gedenkhalle in Gravelotte statt. Den Wohlfahrts­einrichtungen der Hamburg- Amerika- Linie hat der Kaiser als Zeichen seiner Anerkennung 15 000 Mark überwiesen. Prinz Heinrich von Preußen ist in Darmstadt ein­getroffen, um dort die Festtage zu verleben.

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Heer und flotte.

Das neue Linienschiff Preußen" ist auf der Schiffs­werft des Vulkan" im Bau vollendet. Die Bauausführung hat drei Jahre erfordert. Am 28. April geht von Swine­