Kaufmännischer Verein und Versteigerung.
Orts- Gewerbeverein Giessen.
Mittwoch, den 18. Oktober 1905, abends 8 Uhr pünktlich im Hôtel Saalbau
1. Oeffentlich. Vortrag
Herr Reallehrer Will: Venedig
( mit zahlreichen Lichtbildern).
Mittwoch, den 18. da. Mts.,
nachmittags 2 Uhr Saale. werden im Bieker'schen Möbel aller Arten, eine Partie woll. Jacken und Kinderhemden, Schirme, Stöcke, Bierkrüge, Zigarren, Konserven, Zigaretten, 1 Ladeneinrichtung, 1 Kassenschrank, 2 Stämme geschnittenes Eichenholz, 50 Mtr. Glas, 1 Fahrrad u. a. m. öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
Geißler, Gerichtsvollzieher, Gießen.
Bersteigerung.
Eintrittskarten für Nichtmitglieder sind zu 50 Pfg. Donnerstag, den 19. d. Mts. abends an der Kasse zu haben.
Bekanntmachung.
Um der zur Zeit herrschenden Fleischverteuerung entgegenzuwirken, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in Verbindung mit einer Seefischgroßhandlung eine billige Seefischverforgang dahier einzuführen.
bormittags 11 Uhr versteigere ich auf Oswalds: Garten dahier im Auft ag des Viehhdls. Jul. Kahn in Hungen
eine Kuh
gegen Barzahlung.
Born, Gerichtsvollzieher, Gießen.
In Gemäßheit dieses Beschlusses wird nunmehr die Versteigerung.
Stadtverwaltung am nächsten
Freitag, den 20. d. Mt., vormittags 8Uhr beginnend
einen
Städtischen Seefischmarkt
in den städtischen Marktlauben eröffnen.
Dieser Markt wird, sofern sich durch entsprechenden Umsatz die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit desselben bestätigen sollte, bis auf weiteres jeden Freitag stattfinden.
Die hierbei zum Verkauf kommende Ware ist nur befter frischester Qualität( von Bezug der minderwertigen Ware soll abgesehen werden) und wird von der Stadt zu den Selbstkostenpreisen und ohne jeglichen Gewinn abgegeben.
Die zum Verkauf kommenden Fischarten werden nebst den Verkaufspreisen kurz vor dem Markt bekannt gegeben.
Gießen, den 14. Oktober 1905.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.
Betr. Gewerbliche Beschäftigung von Kindern.
Bekanntmachung.
In lezter Zeit sind wiederholt lebertretungen nachstehend abgedruckter Polizei- Verordnungen wahrgenommen worden. Insbesondere wurden öfters schulpflichtige Kinder betroffen, welche in unzulässiger Weise von den Eltern zum Austragen von Backwaren 2c. verwendet wurden. Als Entschuldigungsgrund wurde in solchen Fällen seitens der Eltern geltend gemacht, nach den Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes set doch nur die Beschäftigung fremder Wir machen deshalb ausdrücklich auf Kinder geregelt. die nachstehenden Verordnungen aufmerksam. Gießen, den 13. Oftober 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.
a. Polizeiverordunag vom 15. Dezember 1892 betr. die Verwendung von Kindern zum Fellbieten und Verkauf von Backwaren, Blumen und sonstigen Gegenständen und das Verbot d: 8 Besuchs von Wirtshäusern und Tanzlokalen von seiten schulpflichtiger Kinder.
§ 1.
Es ist untersagt, daß Kinder, welch aus der Volksschule noch nicht entlassen sind, Backwaren, Blumen, mit Ausnahme selbstgepflückter Feld- und Waldblumen, Kurzwaren zum Zwecke des Verkaufs, oder zur Erlangung von Geschenker: auf Straßen, öffentlichen Plägen, in Wirtshäusern oder Privatwohnungen umbertragen. Auch ist solchen jugendlichen Personen der Besuch von Wirtshäusern und öffentlichen Tanzlokalen ohne Begleitung ihrer Eltern oder derjenigen, welche deren Stelle vertreten, wie Pflegeeltern, Vormünder, erwachsenen Verwandten und Bekannten, welchen die Eltern ihre Kinder anvertraut haben, untersagt. § 2.
Mit Geldstrafe bis zu 30 Mr., welche im Falle der Uneinbringlichkeit in Haft umgewandelt wird, werden bestraft:
1. Besitzer und Verwalter von Wirtschaften, welche Kindern,
Mittwoch, d. 18. Oktbr. 1. J. nachmittags 3 Uhr, sollen im städtischen Pfandlokale Seltersweg 11, dahler die wegen rückständiger Ortsfrankenkassebeiträ e pro Monat Juni 1905 ge= Möbel pfändeten Gegenstände, versch. At, 1 ferd und 1 Kassen= schrank versteigert werden. Semmecker, Psandmeister Gießen.
Greibant.
Heute und Morgen:
Ochsenfleis 58 Pfa. Schweinefleisch 50 Pfs.
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Friedberg i. H. Kaiserstrasse 63.
Darmstadt
Ernst Ludwigstrasse 17.
Mainz Ludwigstrasse 8.
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VON HESSEN
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Coblenz Firmungsstrasse 4-6. Offenbach a, M, Frankfurterstrasse 36.
Butzbach i. H. Fabrik gegründet 1848.
Höchste Auszeichnung zuerkannt für vorzügliche Arbeiten.
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pflichtig sind, den Aufenthalt in ihren Wirtslokalitäten ohne Be gleitung Erwachsener oder das Herumtragen und den Verkauf der in
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1 genannten Gegenstände gestatten und die schulpflichtigen Kinder für 160 Mt. bet sofortiger Kasse nicht alsbald aus ihren Wirtslokalitäten entfernen.
2. Eltern, Vormünder, Bfleger oder sonstige mit der Beauffichtigung von Kindern betraute Personen, welche Kinder zur Begehung der in§ 1 bezeichneten strafbaren Handlung anleiten, ausschiden, oder es unterlassen, dieselben von deren Begehung abzuhalten.
3. Gewerbetreibende, welche den vorstehenden Bestimmungen zuwider Kinder mit dem Vertreiben ihrer Waren beauftragen.
b) Polizeiverordnung vom 22. Juni 1900
betreffend: die gewerbliche Nebenbeschäftigung schulpflichtiger Kinder.
§ 1.
Schulpflichtige Kinder dürfen in der Zeit von 8 Uhr abends bis 8 Uhr vormittags außerhalb der elterlichen Wohn- oder Werkftätte nicht mit gewerblichen Arbeiten beschäftigt oder zum Austragen bon Backwaren, Milch, Zeitungen oder anderen Gegenständen ber= wendet werden.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorsch: ift des§ 1 werden an den Eltern, Pflegeeltern und Vormündern, sowie an den Arbeitgebern mit einer Geldstrafe bis zu 30 mt. oder im Falle der Uneinbringlichfeit mit entsprechender Haftstrafe geahndet.
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Oberh
Nachverzeichnete Arbeiten und Lieferungen für den inneren Ausbau des Markuspfarrrhauses an der Kirch
straße sollen bergeben werden und zwar:
1. Entwässerungsarbeiten und Wasserleitung.
2. Basleitung.
3. Elektr. Licht und Klingelanlage.
4. Weißbinderarbeiten im( Inneren und Aeußeren). 5. Schreinerarbeiten.
6. Glaserarbeiten.
7. Schlosserarbeiten.
8. Tapezierarbeiten.
9. Defen- und Herdlieferung.
Ferner sollen vergeben werden:
die Entwässerung des Gemeindehauses an da Kirchstraße.
Voranschläge und Bedingungen fönnen auf dem Büreau des Herrn Architekten Stein während der Büreaustunden eingesehen werden.
-
Angebote mit entsprechender Aufschrift versehen sind dem Unterzeichneten bis zum Samstag, den 28. d. Mts. einzureichen.
Gießen, den 13. Oftober 1905.
Der Evangelische Gesamtkirchenvorstand.
Dr. Naumann.
Turn- Verein Gießen
gegr. 1846,
Montag, den 23. Oktober, abends 8½ Uhr, findet im oberen Saale des Café Ebel die It. Sagungen abzuhaltende
General- Versammlung
mit folgender Tages- Ordnung statt:
1. Bericht. 2. Entlastung des Rechners für 1903/4 3. Rechnungsablage für 1904/5. 4. Vorstandswahl 5. Beitragserhöhung. 6. 60jähriges Stiftungsfeft. 7. Auslosung von Anteilscheinen. 8. Verschiedenes. Der Vorstand.
Franz Fleck
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Frankfurt a. M., Zeil 3, II. Sprechstunde 9-12 u. 2-5 Uhr( Wochentags).
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( 14. Fortfebung.)
„ Guten Abend, m
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fagte Ellerstein, den Vera erfannte den willkürlich glühte ihr " Ich werde immer meijend
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hatte einen eigentümli Wozu sind denn nicht einmal wagen fö zu gehen, dann möcht Sie waren in die fchien fürs erste nicht Begleitung zu befreier Augenblidlich w wenn Sie eines Sch leere Straße, in der blidend, und man
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Eine Pause
haben wohl de „ Ich würde Dame, zumal Verwandtschaft durch die Stro Bu gestatten, d Vera läche etwas gewagte Sie auch ein! „ Oder ein
fuhr er ernster Archib bon Rat suchen, um es meinsame Ahn und wissen Si erschienen ist?
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