Ausgabe 
15.7.1905 Erstes Blatt
 
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Nr. 164.

Erites Blatt.

nsertionspreis: Die einspaltige Betttzelle für ganz Ober­ben, die Kreise Wehlar and Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzetle. 30 refp. 40 fg.

Sebaftion u. Saupterpebition: Gießen, Seltersweg 88. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Samstag, den 15. Juli 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 30 Pfa.. in'e Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel jährl. Mr. 1.50. Grattsbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle omtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Politifche Rundschau.

Deutsches Reich.

* Die Verhandlungen zwischen Deutschland und England über die Marschall- und Karolinen- Inseln haben nach einer Erklärung des englischen Ministers des Auswärtigen im Oberhause zu dem Ergebnis geführt, daß zwischen den beiden beteiligten Mächten noch Unterhandlungen schweben wegen einiger Punkte, welche über den Rahmen des Monopols der Jakuitgesellschaft auf den Marschall- und Karolinen­Inseln hinausgehen. In England beabsichtigt man die Erwerbung eines Terrains zu einer Ansiedelung für Han­delszwecke. Die englische Regierung steht unter dem Ein­druck, daß das Handelsverbot auf den Inseln kein absolutes sei, sondern daß es wahrscheinlich das Resultat unberechtigter Bedingungen sei, von welchen die höheren Behörden keine Kenntnis haben.

Das deutsch- französische Abkommen über Marokko sol beim Sultanshofe in Fez große Befriedigung hervorgerufen haben. Tte deutsche und die französische Gesandtschaft reisen gleichzeitig von Fez ab. Sie werden vorher dem Sultan Rat für die Abfassung des Programms für die Marokko­Konferenz erteilen.

* Mit der Revision des Krankenkassengesetzes beabsichtigt die Regierung dem Vernehmen nach nicht bis zur allgemeinen Umarbeitung der ganzen Arbeiterversicherungsgesetzgebung zu warten. Vielmehr soll für die nächste Reichstagssession bereits die Vorlage einer Krankenkassen- Novelle zu erwar­ten sein.

* Der preußische Kultusminister von Studt soll sich zur Frage der Gehaltsregulierung der Volksschullehrer geäußert haben, sobald das neue Volksschulunterhaltungsgesetz zstande gekommen und durch Kommunalisierung die Lasten der Volksschulunterhaltung auf breitere Schultern gelegt sei, werde es sein Bestreben sein, die berechtigten Wünsche der preußischen Lehrer zu erfüllen. Darnach stände also die Kommunalisierung der Schuler mit der Gehaltsfrage im engsten Zusammenhang.

Oefterreich- Ungarn

** Das österreichische Herrenhaus hat den Handelsvertrag mit dem deutschen Reiche, sowie das Ermächtigungsgesetz betreffend die provisorische Regelung der Handelsbeziehun­gen mit der Schweiz und Bulgarien angenommen. Russland.

** Eine amtliche Mitteilung über die revolutionären Vorgänge im Kanfasus ist bemüht, diese als vergebliche Ver­suche der aufständischen Parteien in Tiflis hinzustellen, die indessen als gescheitert zu betrachten seien. Die russischen Arbeiter in Tiflis, so besagt die Veröffentlichung der Regie­rung, bildeten ein konservatives Element, und es sei dort öfters die Ermordung solcher durch Revolutionäre vorge­kommen. Ueber die Bombenfunde in Tiflis wird ferner berichtet, daß ein Bombenlaboratorium entdeckt worden ist, in dem vier gefüllte und 24 unfertige Dynamitbomben, so­wie gegen 500 Pakete mit Dynamit und Nitroglycerin usw. gefunden wurden. Der Versuch der Laboranten, eine Er­plosion zu verursachen, wurde durch die Umsicht der Polizei bereitelt. Während der Haussuchung wurden in den um­liegenden Gärten Gewehr- und Revolverschüsse gewechselt. Insgesamt wurden dort zwölf Personen verhaftet. Ein Laborant brübte im Gefängnis Selbstmord.- Auch in Moskau ist wieder in einem Keller eine Bombenfabrik entdeckt; es erfolgte eine Explosion, durch die der ganze Raum zerstört und drei darin befindliche Personen zer­rissen wurden.- Ferner wurden in Grodno durch ein Bembenattentat auf den Polizeimeister dieser und eine An­zahl Polizisten schwer verwundet. In den Arsenalen in Libau und Odessa sind Massendiebstähle an Waffen und Patronen entdeckt. In einem Eisenbahnmagazin der Station Samara wurden eine Million Rubel versteckt vor­gefunden, die seinerzeit vom Roten Kreuz nach Ostasien ab­geschickt, aber verloren gegangen war.- In Riga wurde ein Transport revolutionärer Schriften beschlagnahmt; ein Zellaufseher wurde dabei erschossen. Der Mörder des Grafen Schuwaloff in Moskau ist als ein früherer Peters­burger Lehrer erkannt. Er ist Mitglied des revolutionären Kumitees, das den Grafen Schuwaloff zum Tode verur­teilt hatte.

Alien.

-

** Die Friedensaussichten im russisch- japanischen Krieg hcben durch die Ernennung Wittes zum russischen Unter­händler entschieden an Aussicht gewonnen. Witte ist von Anfang an dem Krieg abgeneigt gewesen, und man kann annehmen, daß er mit den Kräften einen ehrlichen und dauernden Frieden anstreben wird. Der japanische Gesandte in Pefing hat Verhandlungen wegen eines besonderen Ab­kommens mit China über das künftige Schicksal der Man­dichurei eingeleitet. Japan will also China von den Friedensverhandlungen fern halten und später über die Mandschurei direkt mit dem Reich der Mitte verhandeln. Die Blockade von Wladiwostok ist jetzt äußerst streng. Keines der russischen Schiffe versucht, den Hafen zu verlassen. Nur crpedcbcote wagen sich bis zur Hafenausfahrt vor. Das

chinesische Postamt in Shanghai gibt bekannt, daß die Ver­bindung zwischen Niutschwang und allen Städten der west­lichen Mandschurei einschließlich Charbins unterbrochen ist.

Hof und Gesellschaft.

*** Anläßlich der Begegnung des Kaisers mit dem König und dem Kronprinzen von Schweden auf der Reede von Gefle ist König Oskar vom Kaiser unter Stellung à la suite der deutschen Marine zum Großadmiral ernannt. Zu Ehren des Königs Oskar hatte ein Diner an Bord der Jacht Hohenzollern" und, als Kaiser Wilhelm den Besuch der schwedischen Fürsten auf der Königsjacht Drott" er­widerte, dort ein Frühstück stattgefunden. Der Kaiser ist sodann an Bord der Hohenzollern" nach Sundsval in See gegangen.

*** Prinz Adalbert von Preußen, der dritte Sohn des Kaisers, vollendete gestern sein 21. Lebensjahr. Der Prinz verlebte seinen Geburtstag bei seiner Mutter und seinen jüngeren Geschwistern in Cadinen.

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Seinen achtzigsten Geburtstag beging gestern Prinz Heinrich VII. Reuß. Er war ein bewährter Mit­arbeiter des Fürsten Bismarck und bekleidete nach einander den Posten des deutschen Botschafters in Petersburg, Kon­stantinopel und Wien.

Amnestie und Begnadigung. ( Eig. Bericht.)

Paris, 13. Juli.

Die heutige Sigung der Deputiertenkammer hat einen überraschenden Verlauf genommen und zugleich aller Welt den feinen Unterschied zwischen Amnestie und Begnadigung finnfällig gemacht. Bisher war man auch schon der Mei­ung gewesen, daß Begnadiugn eine Amnestie ohne Redens­nung gewesen, daß Begnadigung eine Amnestie ohne Redens­aber das zu erkennen mußte man ein feiner Kopf sein und seine Prüfungen in der chemischen Begriffsküche bestanden taben. Jetzt aber hat man ein lebendiges Beispiel vor Augen, der praktische Anschauungsunterricht hat auch den Begriffsstutigen so belehrt, daß er im Schlafe anzugeben vermag, was Amnestie und Begnadigung von einander trennt. Der Amnestierte ist straflos, der Begnadigte ist es auch. Ter Amnestierte aber ist durch ein Gesetz begnadigt, nährend der Begnadigte duch einen von der Zustimmung des Ministeriums getragenen Willensakt des Staatsober­hauptes amnestiert ist. Wem das noch nicht klar ist, der braucht bloß einen Bericht über die heutige Sigung der Deputiertenfammer und die nachfolgenden Entschließungen des Präsidenten Loubet zu lesen.

Es ist bekannt, daß die französische Republik einen viel­hundertföpfigen Souverän hat, nämlich die Deputierten­fammer. Es ist selbstverständlich, daß dieser vielköpfige Souverän entsprechend viele Ansichten und Meinungen hat, und daß es nicht immer ganz leicht ist, die Meinung her­auszufinden, die gerade die maßgebende und souveräne sein joll. Jeder der vielen Köpfe hat seine besonderen An­hänger, und so ist es natürlich unvermeidlich, daß nicht all­zuselten ein Teil des Souveränitätsgefolges sich in Wider­spruch zu dem eben herrschenden souveränen Willen befin­det. Der Widerspruch ist manchmal so grell, ſeine Aeuße­runa so hochverräterisch, daß man eine Aussöhnung der Gegensätze und eine Wiederherstellung der einigen und umteilbaren Souveränität für kaum möglich halten sollte. Unter solchen Umständen ist die Amnestie ein be­währtes Allheilmittel. Die feindlichen Parteien erlassen ein Amnestiegesetz, d. h. sie erklären in der Form eines Ge­etes, daß bestimmte Dinge als nicht geschehen angesehen werden, daß sie mit ewigem Vergessen bedeckt sein sollen. Ein derartiger gesetzlicher Lethetrunk wird in ziemlich gleich­mäßigen Zwischenräumen verschrieben, um auf Verab­redung das aus der Erinnerung zu löschen, was bei wieder­bolter Erörterung nur mit erneuter Peinlichkeit wirken mürde.

Die seltsame Methode, die der vorige Kriegsminister General André wohl nicht direkt angeordnet, aber zugelassen hatte, durch Anfragen bei der Freimaurerloge Erkundi­gungen über die politische Gesinnung der Offiziere einzu­ziehen und danach deren Beförderung zu bestimmen, war ziemlich allgemein verurteilt, jedenfalls von keiner Seite verteidigt worden. Herr André hatte seinen Abschied ge ommen, ihn nehmen müssen, obwohl festgestellt werden fonnte, daß man auch von der anderen Seite bezüglich der Mittel der Gesinnungserforschung nicht sehr wählerisch ge mesen war. Die Parteien rieben sich deswegen aneinander, bis sie beide schäbig geworden, und nach Erreichung dieses schönen Zieles entschloß man sich, zum diesjährigen National fest dem Aerget nis durch eine Amnestie ein Ende zu machen. Bei der Gelegenheit wollte man auch noch einige andere alte Rechnungen begleichen und eine Anzahl politischer Schrei­hälse, die sich vor Jahren unbequem gemacht und dafür durch zhangsmeisen Aufenthalt im Ausland gebüßt hatten, aus der Verbannung heimrufen. Unter diesen Schreihälse. war Déroulède, der Allfranzose und Deutschfresser, der be­fannteite. Die nationalistische Minderheit glaubte aber,

im vorliegenden au zu turz zu tonunen. Sie hatte nichts zu verlieren, während sie die Hossnung nicht aufzugeben braucht, durch Fortsetzung des Kampfes gegen den früheren Minister André noch etwas zu gewinnen. Ueberdies war sie gar nicht darauf begierig, Herrn Déroulède wieder auf den Pariser Boulevards zu begegnen. Die Folge davon war, daß sie das Amnestiegesetz in der heutigen Sizung nicht bloß nicht schweigend bewilligte, wie es der Brauch verlangt, son­dern unter lebhaftem Protest die alten Angriffe gegen den General André erneuerte. Der Deputierte Lasies, der namens der Nationalisten das Wort führte, wurde von den Sprechern der anderen Parteien und von dem jetzigen Kriegsminister Berteaur nicht gerade sänftiglich behandelt und als unpatriotischer Störenfried an den Pranger ge­stellt. Danach verließen die Minister den Saal, die Sitzung wurde unterbrochen, und als sie nach einiger Zeit, während deren der Senat einige Steuergesetze durch Annahme er­ledigte, wieder eröffnet wurde, verkündete Ministerpräsident Rouvier den Schluß der Parlamentssession bis zum Oktober. Die Mehrheit machte lange Gesichter, denn das Amnestie­geset ar mitvertagt; die Minderheit dagegen strahlte vor Vergnügen, aus demselben Grunde. Zwei Stunden später maren die Rollen vertauscht, strahlte die Mehrheit, ärgerte sich die Minderheit; denn mittlerweile hatte auf Empfehlung des Kabinetts Präsident Loubet alle die Personen beana­digt, zu deren Gunsten das Amnestiegesetz hatte erlassen werden sollen.

Wer aber jetzt den Unterschied zwischen Begnadigung und Amnestie noch nicht kennt, dem ist nicht zu helfen.

Soziales Leben.

Freiwillige Lohnansbesserung. Da die große Hize der legten Zeit besondere Anforderungen an die Angestell­ten der Allgemeinen Omnibusgesellschaft in Berlin gestellt hat, die Beamten aber diesen erhöhten Anforderungen in cifriger Weise nachgekommen sind, hat die Generaldirektion der Gesellschaft sich entschlossen, den Kutschern wie den Tänkern eine dauernde Aufbesserung zukommen zu lassen, ohne daß ein Verlangen von seiten der Angestellten erfolgt wäre. Bei den Kutschern ist das Anfangsgehalt um 5 Mk. erhöht worden, so daß sie jetzt 95 Mf. monatlich vom ersten Tage ihres Eintritts an erhalten. Der Tagelohn der Trän­fer ist um 25 Pfg. erhöht worden. Sie beziehen jetzt 4 Mk. mit Rückwirkung vom 1. Juli an.

Arbeiter- Wehlfahrtseinrichtungen. Die Zentihlstelle für Arbeiter- Wohlfahrtseinrichtungen wird auch in diesem Jahre eine Informationsreise unternehmen. Die Reise be­ginnt am 4. September, dauert bis zum 14. September und berührt die Städte Göttingen, Kassel, Frankfurt a. M., Worms und Ludwigshafen.

Milchkur für Arbeiterkinder. Die Elberfelder Far­benfabriken vorm. Friedr. Bayer u. Co. machen durch An­schlag bekannt, daß sämtliche Kinder der Arbeiter während der Herbstferien eine Milchfur auf Kosten des Werkes durch­machen sollen. Jedem Arbeiter wird im Falle seiner Erkrankung neben der üblichen Krankenunterstützung ein Zuschlag von 50 Prozent seines Lohnes für die ganze Dauer seiner Krankheit gewährt.

Fürsorge für städtische Arbeiter. Ungefähr 30 deutsche Städte haben eine besondere Altersversorgung für Stadt­arbeiter geschaffen. Ein direkter Rechtsanspruch auf diese Versorgung wird von München gewährt, dafür werden aber den Arbeitern Beiträge auferlegt. In Altona ist die Sache ähnlich geordnet. Vielfach ist die Entlassung versorgungs­fähiger Arbeiter an besondere Erschwernisse und Zustim­mung der Stadtverordneten geknüpft. In Breslau hat sich der Magistrat dafür ausgesprochen, daß eine Entlassung von Arbeitern niemals wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer poli­tischen oder kirchlichen Partei oder wegen ihres Eintretens für die gewerkschaftliche Bewegung und das Arbeiter­toalitionsrecht erfolgen darf.

Deer und flotte.

Errichtung einer Munitionsfabrik. Die Errichtung iner großen Munitionsfabrik in Mainz wird vom Militär­fistus beabsichtigt. Die Verhandlungen über die Gelände­ewerbung sind in die Wege geleitet

Nab und Fern.

Der Sonnenhof Kaiser Wilhelms II. Dem Verein Kinderhort zu Spandau hat der Kaiser zum Bau einer An­ſtalt für Versorgung und Verpflegung von Kindern der Arbeiter der Militärwerkstätten fürzlich eine Beihilfe von zwei Dritteln der Bausumme im Betrage von 44 000 Mark zugesagt. Nach dem Willen des Kaisers soll die Anstalt den Namen Sonnenhof Kaiser Wilhelms II." führen.

Die Erbschaft des Fürsten Bülow. Dem Reichskanzler ist, wie jetzt bekannt wird, durch die Erbschaft, die ihm der Großkaufmann Gedefroy in Hamburg hinterlassen hat, außer den Millionen auch ein fostbarer Landbesitz zugefal­len. Es ist das der Godefroy'sche Park in Dockenhuden bei Blankenese, der einen Besitz von hohem Werte darstellt.