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Nr. 12.
Erstes Blatt.
Insertionsprets. Die einspaltige Betitzeile für ganz OberSefen, die Kretse Wehlar and Marburg 10 Bfg. sonst 15 Bfg. Reklamen ble Petitzeile 30 refp. 40 fg.
Redaktion u. Haapterpebition: teßen, Seltersweg 89. Fernsprechanschluk Nr. 862.
Samstag, den 14. Januar 1905.
Gießener
14. Jahrgang.
Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pra., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Bost bezogen vierteljährl. Mt. 1.50. Oratiobellagen: Oberhefftsche Familienzeitung( täglich) und die Gießener Seifenblasen( wöchen: lich). Das Blatt erscheint an allen Werttagen nachmittags.
Neueste Nachrichten
( Sießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Sickener Beifung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Südweftafrika in der Budgetkommiffion
Berlin, 13. Januar.
Der Zwischenfall in der Budgetkommission, welche die Berhandling über die Nachtroysforderung für Südwestafrika gestern vertagte, weil keine Entlastung gefordert worden war, ist inzwischen beseitigt worden. In der heutigen Sizung gab der Reichsschazsekretär Freiherr v. Stengel im Namen des Reichskanzlers eine Erklärung ab, in der er eine Berücksichtigung der Wünsche des Parlaments zusicherte und auch sofort einen neuen Paragraphen zu der Vertragsforderung vorlegte, dessen Einführung alsbald beschlossen murde. Dieser Paragraph enthält die Indemnität für die bereits bewirkten Ausgaben. Damit ist der Swischer fall erTezigt.
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In der gestrigen Sigung waren alle Parteien darüber einig, daß die Indemnität nachgesucht werden müsse. Eine Gruppe verlangte allerdings eine scharfe Fassung dieses Standpunktes, nämlich Ablehnung jeder Verhandlung, bis die Indemnität eingefordert werde, während die zum Frieden geneigte Gruppe die Vertagung beantragte und durchsetzte und so der Regierung eine goldene Brücke baute. Sachlich ist selbstverständlich der Reichstag im Rechte, denn nach der Verfassung muß die Regierung für bereits vollzogene Ausgaben die Entlastung nachsuchen. An diesem Rechte darf das Parlament nicht rütteln lassen, wenn nicht die ganze Mitregierung des Volkes völlig in die Luft gehängt werden soll. Im Verlaufe der Beratung, in die nunmehr eingetreten wurde, kamen die verschiedenartigsten Fragen zur Sprache, und ist die wenig rücksichtsvolle Art, wie angeblich die Verwandten von den Verlusten in Kenntnis gesetzt werden, sowie die Bevorzugung eines Berliner Blattes bei den Berichten vom Kriegsschauplate, die von Seiten der Regierung als Indiskretionen gekennzeichnet wurden. Für die gefangenen Hereros wurde eine humane Behandlung zugesichert, jedoch müsse erst der Widerstand gebrochen werden, ehe Milde eintreten könne. Zum Schluß fam ein Ueberblick über die Verluste. Danach sind bis zum 11. Januar 1905 gestorben 35 Offiziere, 75 Unteroffiziere, 363 Reiter von der Schußtruppe und 88 bei der Marine, 7 Offiziere, 11 Unteroffiziere, 72 Mann, von Reservisten, Farmern und Kriegsfreiwilligen, 12 Offiziere und 265 Mann, insgesamt 752 Bersonen. Verwundet sind 25 Offigiere, 52 Unteroffiziere, 134 von der Schutztruppe, und von der Marine 6 Offiziere, 5 Unteroffiziere und 15 Mann.
Der Krieg in Oftalien.
Vom Kriegsschauplatz liegen Meldungen von Belang nicht vor. Eine kleine Abteilung russischer Kavallerie versuchte die Eisenbahn in der Nähe von Haitscheng zu zerHören, wurde aber durch die Wachtmannschaft vertrieben. Einzelheiten sind nicht zu erhalten; es ist dies das erste Mal, daß die Russen von ihrer Kavallerie an der Verkehrslinie Gebrauch machen.
General Stöffel
soll nach einer Pariser Meldung beabsichtigen, nach Landung in Marseille über Berlin nach Rußland zu reisen, um unterwegs vom Deutschen Kaiser den ihm verliehenen Orden pour le mérite entgegenzunehmen. Der Grund, weswegen General Stössel die Freiheit auf Ehrenwort angenommen habe, liege in der Notwendigkeit, dem Zaren einen genauen Bericht über die Ereignisse von Port Arthur zu erstatten. Die Neutralität Chinas
wird in nächster Zeit von den Regierungen der Großmächie wieder einmal genau unter die Lupe genommen werden. Die russische Regierung hat ein Rundschreiben erlassen wegen der Verlegung der Neutralität während des verflossenen Beitabschnittes des russisch- japanischen Krieges durch China. In dem Schreiben wird China für unfähig erklärt, seinen Berpflichtungen nachzukommen; sodann wird eine Reihe befannt gewordener Neutralitätsverletzungen aufgeführt und
für wahrscheinlich erklärt, daß diese Handlungsweise in derfelben Weise fortgesezt werde. Dies könne das Land in gefährliche Bahnen bringen. Die von den europäischen Nächten gleich zu Beginn des Krieges gemachten Versuche, die Neutralität Chinas zu sichern, hätten keinen Erfolg gehabt, aber die Aufreizung gegen die Europäer hätte eine emste Lage geschaffen, die Rußland bewogen habe, die allgemeine Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Zum Schluß des Schreibens nimmt Rußland das Recht für sich in Anspruch, Fin der Angelegenheit der Neutralität Chinas von seinen eigenen Interessen leiten zu lassen.
Zur Ucbergabe von Port Arthur.
Berlin, 13. Januar. Der offizielle Bericht über die Uebergabe von Port Arhur, den General Nogi nach Tokio eingereicht hat, führt de ausgeliefert auf: 59 permanente Befestigungen, 546 Geschütze, darunter 54 großen, 149 mittleren und 343 kleien Kalibers, 82 670 Granaten, 3000 Kilogramm Pulver, 35 252 Gewehre, 1920 Pferde, 4 Schlachtschiffe ohne die Sewastopol", die vollständig gesunken ist, 2 Streuzer, 14
Kanonenboote und Torpedobootszerstörer, 10 Dampfer sowie außerdem 35 fleinere Dampfer, die nach unerheblichen Reparaturen noch brauchbar sind.
Die ganze in Port Arthur verlorene Artillerie muß aber auf nicht weniger als 1400 Geschütze beziffert werden. Sie bestand aus 520 Festungsgeschüßen( 420 in Port Arthur, 60 in Sintschau und 40 auf den vorgeschobenen Bositionen), 80 Feldgeschützen und Maschinengewehren und etwa 800 Geschützen verschiedenen Kalibers auf etwa 50 Kriegsschiffen. Der materielle Schaden, den Rußland durch die Belagerung von Port Arthur und den Verlust der Festung erleidet, läßt sich natürlich noch nicht annähernd abschätzen. Nur bezüglich des Wertes der in Port Arthur zu Grunde gegangenen Flotte zirkulieren gegenwärtig einige neue Ziffern, die im übrigen niedriger sind, als verschiedene andere, früher aufgestellte Kalkulationen. Danach kostet Rußland der Verlust des Port Arthur- Geschwaders etwa 100 Millionen Rubel; in der Liste figurieren die einzelnen großen Kampfeinheiten mit nachstehenden Summen: ,, Retwisan" 10 695 518 Rubel, ,, Peresmiet" 10 441 655 Rubel,„ Pobjeda" und" Sewastopol" je 8 074 409 Rubel,„ Bajan" 6 900 689 Rubel, Pallada" 5 726 313 Rubel und„ Bojarin" 3 394 024 Rubel. Im Moment der Kriegserklärung betrugen die Kosten der auf allen Schiffen befindlichen Munition 5 762 936 Rubel.
Die Dolitik.
Obgleich der Bergarbeiterausstand im Ruhrgebiet im Wachsen ist, hofft man doch, daß dank dem vermittelnden Eingreifen der Regierung der Gesamtausstand im Ruhrgebiet noch vermieden werden kann.
Oefterreich- Ungarn.
Wenn die auf österreichisch- ungarische Quellen zurückgehenden Meldungen richtig wären, hätte die österreichischungarische Konferenz noch keine Zustimmung zu den deutsajen Konzessionen erteilt. Die Meldung besagt, daß die Delegierten wieder zu weiteren Verhandlungen nach Berlin ziehen. Nach den Informationen unseres CB- Mitarbeiters handelt es sich um die Fertigstellung des Vertragsinstrumentes.
frankreich.
Infolge der Wahl Doumers zum Präsidenten der Deputiertenkammer will der Ministerpräsident Combes die Kabinettsfrage stellen. Zu dem Zwecke wird Combes die Annahme einer vom Deputierten Jaurès abgefaßten Tagesordnung verlangen, in der seiner Regierung das Vertrauen ausgesprochen wird, weil sie allein die notwendige Autorität zur Durchführung der republikanischen Reformen besize, und in der ferner erklärt wird, daß die Kammer keine weitere Erörterung der Denunziationsangelegenheit zulassen werde. Es stehen heiße Kämpfe auf parlamentarischem Gebiete bevor, und es muß sich nun zeigen, ob das Ministerium Combes im stande ist, sich auch gegen diesen gefährlichen Angriff zu halten.
England.
In einer Rede, die der Premierminister Balfour in Glasgow hielt, behandelte er sehr ausführlich die Zustände in Armee und Flotte. Als das Problem, das in erster Linie ins Auge zu fassen sei, bezeichnete der leitende Minister die Verteidigung Afghanistans. Dort sei die Stelle, mo allein ein Konflikt mit einer großen militärischen Macht möglich sei. Die vom Kriegsministerium eingeführten Armeereformen setzten England in den Stand, wirksam in jeden Streit an der Nordwestgrenze Indiens einzugreifen. Die von Kitchener in Indien eingeführte Heeresorganisation habe die Leistungsfähigkeit der indischen Armee als Feldarmee gewaltig gehoben. Für die Verteidigung des eigentlichen England genüge eine kleine reguläre Armee zusammen mit den übrigen Truppen, da hier die Flotte die Grundlage bilde.
Balkan- Staaten.
O Anscheinend ist der Einfluß der Verschwörer beim Offizierkorps im Abflauen. Während diese früher sämtliche Vorstandsstellen im Offizierskasino innehatten, haben neuerdings einige Vorstandsmitglieder anderen Kandidaten weichen müssen; dagegen ist Oberst Maschin, ein Schwager und der Königin Draga, aber trotzdem deren Gegner darum Mitverschworener, wieder zum Vorsitzenden gewählt worden.
Alien.
Da es zu den englischen Kolonialprinzipien gehört, scheinbar die alten Zustände aufrecht zu erhalten, so cristieren in Indien noch eine Anzahl von Pseudofürsten, denen eine prunkvolle Hofhaltung ermöglicht wird, die aber im übrigen nicht viel to seggen haben". Infolgedessen will es auch nicht viel bedeuten, wenn jetzt der Telegraph meldet, daß die Fürsten, oder wie sie in der Landessprache heißen, die Maharadschas von Gir und Nawagai in Fehde leben. Letterer eroberte sogar ein Fort. Eine fliegende englische Kolonne ist schon von Malakand aus auf dem Marsch, um Ruhe zu stiften. Dem unbotmäßigen Schattenfürsten von Nawagai wird wohl nachher der Brotkorb etwas höher gehängt werden.
Deutfcher Reichstag.
( 117. Sigung.) CB Berlin, 13. Januar. Ohne jeden Schwung zog sich heute die zweite Beratung des Justiz etats weiter. Der freisinnige Abgeordnete Lenzmann versetzte die Zuhörer zwar für kurze Zeit in die bessere Vergangenheit zurück, indem er eine längere Rede recht launig begann, aber dann verdrängte auch bei ihm der Jurist den gewandten Barlamentsredner. Er behandelte noch einmal den Fall Stubstrat, ging dann auf den Fall Hüssener ein und erörterte schließlich den legten Prozeß gegen den Grafen Pückler. Staatssekretär Dr. Ni e- berding erklärte, daß der Fall Hüssener zum Ressort des Kriegsministeriums gehöre, er könne also darüber keine Auskunft geben. Er legte aber Verwahrung dagegen ein, daß, wenn selbst einzeine Unregelmäßigkeiten vorgefommen seien, deshalb allgemeine Vorwürfe gegen die Strafbollstreckungsbehörden erhoben würden. Mit einer reichsgesetzlichen Regelung des Strafvollzuges seien die zuständigen Stellen schon lange beschäftigt; aber, bevor man dazu tomme, müßten viele Schwierigkeiten überwunden werden. Auch die Staatsanwaltschaft sah sich der Staatssekretär veranlaßt gegen einen indireften Tadel des. Herrn Lenzmann in Schutz zu nehmen. Dieser hatte nämlich einen Zusammenhang zwischen der von seiner Fraktion beabsichtigten Interpellation und der lezten Verurteilung des Grafen Pückler konstruiert, die jene Anfrage in förmlicher Form unnötig gemacht habe. Dem trat Dr. Nieberding entgegen; die Staatsanwaltschaft habe hier, wie immer, nach Recht und Gesetz gehandelt, nicht aber mit Rücksicht auf eine parlamentarische Aktion. Später wiederholte der Abg. Jessen das bekannte politische Klagelied, daß die Dänen in Schleswig von den Behörden zurückgesett würden. Die anderen Gegenstände, die zur Sprache kamen, waren zwar keineswegs unwichtig, trugen aber zum größten Teil einen juristischen Charakter und boten unter politischen Gesichtspunkten geringeres Interesse. Mit einer Ausnahme allerdings. Der Zentrumsführer Dr. Spahn wandte sich mit großer Entschiedenheit gegen den von Dr. Müller- Meiningen befürworteten freisinnigen Antrag, im§ 166 des Cliusgesetzbuches die Bestimmung zu streichen, die außer Gottesläſte rung auch die Beschimpfung kirchlicher Einrichtungen und Gebräuche unter Strafe stellt.
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O Der strafbare Schulbesuch. Zu einer eigenartigen Verfügung sah sich der Gemeindevorsteher des Dorfes Bückelte bei Meppen veranlaßt. Er ordnete an, daß bei Strafe von 3 Mark niemand fein Kind zur Schule schicken dürfe. Den Grund zu dieser der Bückelter Dorfjugend zweifellos sehr angenehmen Verfügung gab ihm die schwere Erkrankung des Schullehrers, die eine Ansteckungsgefahr für die Kinder bilden sollte. Erst nach erfolgtem Tode des Lehrers wurde die Schulsperre wieder aufgehoben.
Ein Opfer feiner Seelsorgerpflicht ist in Priem am Chiemsee der Pfarrvikar Adomer geworden. Er wurde nächtlich von einem unbekannten Burschen geweckt und gebeten, der schwerkranken Mutter des Bittenden die letzte Wegzehrung zu bringen. Auf dem Wege nach der angeblichen Kranken ist dann Adomer von seinem verbrecherischen Begleiter ermordet und beraubt worden. Der Täter konnte noch nicht ermittelt werden.
+ Panik bei einer Trauerfeier. Ein schauciger Bors ereignete sich in Whitechapel. Dort war eine alte Frau gestorben und im Vorzimmer ihres bereits sehr baufälligen Hauses aufgebahrt worden. Als am Tage der Beerdigung die Leidtragenden zur Abholung des Sarges erschienen, brach der Fußboden des Zimmers plötzlich durch und die Trauerbersammlung, die Möbel und der Sarg mit der Reiche stürzten in den Keller hinab, ebenso eine brennende Petroleumlampe, die sofort explodierte. Es entstand eine furchtbare Panik, doch besaß eine Frau noch soviel Geistesgegenwart, die emporschlagenden Flammen durch daraufgeworfene Kleidungsstücke zu ersticken. Erst nach vielen Schwierigkeiten gelang es, die Verunglückten und ebenso Sarg und Leiche wieder emporzufördern.
Das Herrnhuter Brüderhaus abgebrannt. Das be rühmte Herrnhuter Brüderhaus, das Wahrzeichen des ganzen Herrnhutertums, ist ein Raub der Flammen geworden. Das Haus wurde im Jahre 1722 von Christians David er. baut, der hier mit seinen aus Mähren vertriebenen Glaubensbrüdern eine Zuflucht fand.
Aus dem Gerichtssaal.
§ Ein Rabenvater. Wegen furchtbarer Mißhandlung seines Töchterchens hatte sich vor der Landgerichtsstraffammer in Braunschweig der Arbeiter Meyer zu verantworten. Er hatte aus Aerger darüber, daß seine franke Frau das Essen nicht rechtzeitig fertig hatte, das arme Kind mit ent blößtem Rücken an den heißen Ofen gehalten, so daß sich die Verzierungen des Ofens in das Fleisch einbrannten. Das Gericht verurteilte den Unmenschen zu 1½ Jahren Gefängnis.


