Ausgabe 
13.5.1905 Erstes Blatt
 
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Laubach, 12. Mai. Die gräfliche Familie hat bas alte Schloß auf längere Zeit verlassen und in der Friedrichsburg Wohnung genommen. Der gräfliche Ober­forstmeister Thum, der seit 1876 hier tätig ist, wird im Sommer in den Ruhestande treten und nach Darmstadt ziehen. Zu seinem Nachfolger ist der gräfliche Oberförster Königer ausersehen, der seither Oberförster im Kloster Arnsburg war.

* Bad Nauheim, 12. Mai. Das 50jährige Bestehen des Friedrich Wilhelm- Sprudels wird Sonntag, ben 14. 6. M. durch einen Fadelzug und Rommers festlich be­gangen werden.

] Nieder- Weisel. Hier ist ein Mädchen unter An­zeichen der Genicftarre ertranft.

§ Marburg, 12. Mai. Die Zahl der Studenten beträgt schon über 1500.

K Frankfurt, a. M.( Heus und Strohmarkt.) Man notierte: Heu 3.10-3.50 Mt. Stroh, 2.20-250 Mt. Alles per 50 Kilo. Tendenz: Feft.

s Darmstadt, 12. Mai. Das Preisgericht, welches über die behuss Erlangung mustergültiger Baupläne für Arbeiterwohnhäuser aus ganz Deutschland eingegangenen 287 Pläne zu entscheiden hatte, hat heute Mittag nach mehrtätiger Beratung, seine Entscheidung, die bei der großen Fülle der teils ausgezeichneten, teils minderwertigen eingelieferten Arbeiten nicht leicht war war, wie folgt getroffen: 1 Preis 1000 Mt. Arthur Wintopp, Lehrer der Baugewerkschule­Darstadt, 2. Preis 600 Mt. Joseph Rings stud. arch. aug Honnef a. Rh. Darmstadt. Der dritte Preis von 400 Mt. der Arbeiten fam mit Rücksicht auf die Gleichheit folgendermaßen zur Verteilung: 200 Mt. Herm. Bausch, Architekt- Herborn, je 100 t. an Jos. Winter, Architeft Angekauft wurden Bentheim und Wish. Greim Kastel. ferner die Arbeiten Wilh. Rahms Etv lle und M. Müllers­Kaiserslauten.

K Kassel, 12. Mai. Leor cavallo ist gestern Abend von Berlin hier eingetroffen, um am 14. Mai der Auf­führung seiner Oper" Der Roland von Berlin" im hiesigen Hoftheater und der 30. Aufführung Der Boheme" bei­zuwohnen.

K Stromberg, 12. Mai. Die verhängnisvolle Nadel. Vor einigen Tagen ließ ein Nähmädchen, ohne es zu merken, eine Nähnabel in einen Teller mit Gemüse fallen und verschluckte die Nadel mit den Epeisen. Kurze Beit darauf fom die Nadel durch Erbrechen zum Vorschein, doch das Mädchen starb an Verblutung ehe Hilfe tam.

Aus dem Gerichtssaal.

Straffammer.

Gießen, den 12. Mai 1905. Der Maurermeifter Georg Mühlhäuser von Bad Nauheim het den 13jährigen Wilhelm Sprengel dorten, ohne Veran. laffung auf die Erde geworfen, daß er besinnungslos wurde. Das Schöffengericht hatte ihn dieserhalb wegen Körperver­legung zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Er­fenntnis focht er durch Berufung an, blieb aber zum Termin unentschuldigt aus, weshalb seine Berufung verworfen

-

wurde.- Von dem Schöffengericht Grünberg wurden die Stars Landwirte Heinrich Loth und Konrad Hofmann von Nieder Ohmen wegen Mißhandlung des Nachtwächters Engel und und wegen Widerstands, ersterer zu 10 Mt. Geldstrafe und letzterer zu 3 Wochen Gefängnis, verurteilt. Loth beruhigte sich bei der Strafe; Hofmann aber legte Berufung ein. Die Berufungsverhandlung führte zur Be­flätigung des untergerid tl chen Urteils. Heinrich Grün von Göbeln rod hatte den Hermann Velten von dorten wegen tätlicher Beleidigung verklagt, was Velten veranlaßte Grün wegen wörtlicher Beleidigung anzuzeigen. Beide Teile gingen, trotzdem straffcei aus, weil Velten die Beleidigung des Grün auf der Stelle erwiderte und zwar durch eine fräftige Dhrfeige. Der Kläger Grün, welcher annahm, eine schwerere Beleidigung zugefügt bekommen zu haben, als die, welche er Velten zugefügt hat, legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Straftammer war aber der nämlichen Auff ffung wie das Untergericht und verwarf die Berufung.

Marktberine.

Siekes 13. Mat. Auf dem heutigen Wochenmarkt fofteten Butter per Pfh 105-1.20., Hübnerele per Stück 5-6 Bfg., Entenetes St. 6-7 Pfa., Käse per St. 6-8 Pfg., Käsematte 2 St. 5-6 Pfg Erbsen per Liter 21 Pfg., Linjen per Liter 32 Pfg.. Tauben per Paar T. 0.80-1.00, Hühner per Stüd Mt. 1.00-1.60, Hahnen, per Stüd 0.80-1.80, Enten per Stid 1.80-2.20, Gänse per Pfd 00-00 Pfg., Ochsenfleisch per ft. 70-80 Bfg., Rindfletsa per fb. 62-68 Pfg. per Pfb. Schweinefleisch 66-76 Pfg. Soweine fletsch gesalzen per Pfund 0.80 Bfg., Kalbfleisch per Bfb. 70-74 Pfg. Hammelfleisch per Pfd. 50-76 Pfg., Kartoffeln pro 100 Rilo 65 b 700 M., Zwiebeln ver 3t. Mt. 8.00-10.00, Weiskraut 10-15 Pf. pet Stüd, Zentner 3-4 Mt. Aepfel per Zentner 6-10 Mt. Zwetschen bes Zentner 0,00-0.00 Nüsse 100 St. 00-00 Pfg. Milch per Liter 20. Pfg. Dauer der Marktze von 7 Uhr morgens bis 1 Ubr Gegenflände des Wochenmarktverkehrs dürfen vor nachmittags. Beginn der Marktzeit überhaupt nicht, und während der erster brei Stunden der Marktzeit ins Umherziehen fetlgeboten werden.

2

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen. Gartenstraße Nr 2( Bürgermeisterei­gebäude) Zimmer Nr. 14.

Es können eingestellt werden: 1 landw. Knecht, 2 landw. Arbeiter, 1 Schmied, Epengler, 1 Bauschlesser, 1 Wagner, 12 Schreiner, 5 Lackierer, oder Anstreicher( auswäte), 1 Möbelschreiner, 2 Installateure, 1 Taglöhner, 1 Verkäuferin, 2 Hausturschen, mehrere Postaushelfer für Sonntags, 8 Dienstmädchen, 3 Lauffrauen.

Lehrlinge: 2 Schlosser, 1 Wagner, 1 Wagen­lackierer, 1 Mechaniker, 2 Buchbinder, 1 Lackierer, 1 Läcker, 1 Schreiner, 2 Echuhmacher, 1 Schneider, 1 Friseur, 1 Kellner.

Es suchen Arbeit:

1 Gärtner, 1 Schreiner, 1 Schneider( auswärts), 1 Lauffrau, 1 Laufmädchen, 1 Haus oder Bureaudiener, 1. Rassier oder Portier, 1 Kellner.

Verantwortlich: für die Politik und den Inseratentet: Albin Klein, für den übrigen Inhalt: Georg Horn, beide in Girben.

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Gießen, den 5. Mai 1905.

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Gießen, den 12. April 1905.

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Wir machen ausdrücklich auf die nachstehenden Bestimmungen der Viehmarkt- Ordnung aufmerksam unter Hinweis darauf, daß Zu­widerhandlungen zur Anzeige gebracht und bestraft werden."

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Das Handeln mit Vieh ausschließlich der Pferde außerhalb des Marktplatzes ist im Stadtbezirk Gießen auf allen öffentlichen Straßen, Ween und Pläßen an den Markttagen und während der Unter Handeln wird jede auf vier vorhergehenden Tage verboten. Kauf, Verkauf, Tausch, Besitzübertragung oder anderweit Festsetzung eines bereits vereinbaiten Kaufpreises gerichtete Tätigkeit verstanden § 5.

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Gießen, den 12. Mai 1905.

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