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Zur Aufklärung!

In Erwiderung eines uns vorliegenden Flugblattes der Lohnkommission der Schneider Gießens beschränken wir uns nur darauf, folgende Punkte richtigzustellen.

Der Grund des Streits ist weniger in den wirtschaftlichen Verhältnissen gegeben, als in Sonderinteressen, die besoldete Agitatoren verfolgen.

Alle Vermutungen über die Herstellung der Anzüge während des Streifs beruhen auf Irrtum. Die Aufträge werden von besseren, mindestens gleichwertigen Maaßgeschäften angefertigt und die Lieferung erfolgt in bester Ausführung.

Wir erklären wiederholt, daß eine Unterbrechung in den hiesigen Betrieben nicht stattfindet.

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im Hotel zum Neuen Saalbau am Freitag d. 14. April, abds. 8 Uhr. Eintrittskarten sind zu 3. 2 und 1 Mk. an der Abendkasse zu haben.

Vergebung von

Pflasterarbeit u. Steinlieferung.

1) Die an der Ortsstraße in Lindenstruth von der Hofraite des Heinrich Fatum 9. bis an die des Heinrich Schmitt 2. cirka 100 Ifbm. lange alte Gosse, soll neu umgep fastert werden. Die Steine müssen aus gutem grauen Basaltlavs, nicht unter 15 cm Kopfbreite im Quadrat und mindestens 18 cm lang sein. Die Unterlage muß grauer Schlackensand und 15 cm tief sein.

2) Gleichzeitig sollen cirka 60 Kubikmeter Kleinschlag, teils lieferbar bei der Umpflasterung, der Rest Ende Oktober d. J., mitvergeben werden.

Reflektanten wollen ihre Angebote verschlossen mit der Aufschrift: ,, Angebot auf Pflasterarbeit 2c.", bis längstens 22. April d. Js, nachm. 7 Uhr

bei unterzeichneter Stelle einreichen.

Lindenstruth, den 11. April 1905.

Großh. Bürgermeisterei Lindenstruth. Scheld.

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Bekanntmachung.

Betr. Ausnahmetage für den Ladenschluß und die Beschäftigungs zeit in offenen Verkaufsstellen.

Wir bringen hiermit zur Kenntnisnahme der Interessenten, daß in diesem Jahr an drei Wochentagen vor Ofteen, nämlich am 19. 20. und 22. April die Vorschriften über die Mindestruhezeit und Mittagspause der Gehilfen, Lehrlingen und Arbeiter(§ 139 c. der Gewerbeordnung) keine Anwendung zu finden haben und die Läden, sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen.

Gießen, den 12. April 1905. Großherzogliches Bolizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Betr.: Meldewesen.

Die beim letzten Quartalwechsel in großer Anzahl stattgehabten polizeilichen An- und Abmeldungen, sowie Wohnungsveränderun jen geben uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß zu diesen Melb ungen die vorgeschriebenen Formularien zu benußen sind, welche außer bei uns auch bei den Oktroterhebestellen verabfolgt werden.

Außerdem werden alle diejenigen, welche einen Zu-, Weg- oder Umzug, oder welche eine der gefeßlichen Revision unterstehende Miet wohnung oder Schlafftelle nicht angemeldet haben, aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Die Unterlassung der Meldepflicht zieht Bestrafung nach fig. Gießen, den 11. April 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen.

Herbera.

Ausschreiben.

Am 10. I. Mts. ist hier ein mit Halsband und Kette ver fehener Hund, Dogge, männlich, grau getigert, ziemlich alt, aufge griffen worden und alsbald verendet. Mit Rücksicht auf die hier auß gebrochene Tollwut ist es notwendig, den Eigentümer dieses Hundes festzustellen.

Wir bitten um eingehende Recherchen nach dem Eigentüme und Nachricht.

Gießen, den 11. April 1905.

Großh. Polizeiant Gießen.

Herberg.

Bekanntmachung.

Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nach stehenden Gebührentarif der hiesigen Befindevermieterinnen und Stellenvermittler zum Abdruck.

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Die Gebühr einer Gesindevermieterin beträgt: 1. Für Vermittlung eines Dienstboten an eine He schaft in Gießen 5 Mk.

( Frau Pizer Mt. 3)

2. Für Vermittlung eines Dienstboten an eine Her schaft nach auswärts 7 Mr.

( Frau Geisel, Opper und Piger 5 Mark.),

wovon der Dienstbote jeweils Mt. 2 zu entrichten hat. Die Gebühr des Stellenvermittlers Germann beträgt Für einen 1. Gesellen Mt. 3,

2.

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2,

3.

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1,50

wovon Meister und Geselle je die Hälfte zu entrichten haben

Gießen, den 10. April 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

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