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Nr. 61.

Theater- Verein

GIESSEN.

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1. Zugabe Vorstellung: Dienstag, den 14. März 1905.

Maria Friedhammer

Drama in 3 Aften von Heinrich Lilienfein.

Gast: Frl. Lilly Donecker

bom Großh. Hoftheater in Mannheim. Anfang 8 Uhr pünktlich. Ende gegen 10 nhr. Tageskarten bei Herrn Challier und an der Abend­fasse zu Mt. 4, 3, 2 und Mr. 1,50( für Studierende).

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen links der Lahn; hier: die Zuziehung von Wißmarer Gemarkungsteilen zu diesem Feldbereinigungs­verfahren.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hier­mit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 13. März 1905. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Bekanntmachung.

Nugholzversteigerung

In der Zeit vom 4. bis 11. März 1905 wurden im Gemeindewald Münchholzhausen, Distrikt Enge in hiesiger Stadt hardt 12 g( äußerster westlicher Teil des Waldes) Mon tag, den 20. d. Mts. Beginn vormittags 10 Uhr Ort und Stelle:

gefunden: 3 Pferdedecken; berloren: 1 Sparkassenbuch, 1 goldnes Armband, 1 braunledernes Portemonnate und 1 rothjuchtenledernes Portemonnaie. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen­stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Gießen, den 11. März 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

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Eichen: 9 Stück 3. Kl.= 5,13 Fitm., 16 Sti 4. Kl. 2,74 Fitm. und 7 Rm. Nuzholz. Weichholz: 1 Stück 4. Kl.= 0,11 stm., Stangen 1. und 4 2. Kl.

Nadelholz: 39 Stück 3. Kl. 16,12 stm.; 21 4. Al.= 37,64 Fftm., 70 Stangen 1., 50 2., 10 3. S und 69 Rm. Nutzholz.

Groß- Rechtenbach, 11. März 1905. ( Kreis Weglar)

Das Bürgermeister- Amt Empfehle mich als

Hiermit zur geft. Kenntnis der Patienten, daß ich mich in Gießen

Die unterm 7. Februar d. Js. angeordnete Sperre Afterwegs zwischen Schiller- und Walltorstraße Herren Aerzte, sowie den geehrten wird hiermit aufgehoben.

des

Gießen, den 10. März 1905.

Großherzogliches Polizeiant Gießen. Herberg.

Befanntmachung.

Wegen Vornahme von Umpflasterungsarbeiten wird die Diehstraße von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr gesperrt.

Gießen, den 11. März 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Umpflasterungsarbeiten wird die Nenen- Bäue zwischen Neuenweg und Weidengasse von heute an bis auf weiteres für den Fuhrverkehr ge­sperrt.

Gießen, den 11. März 1905.

Großh. Polizeiamt Gießen. Herberg.

Bekanntmachung.

Eine Anzahl beteiligter Grundeigentümer hat den Antrag gestellt, in den auf dem linfen Lahnufer gelegenen und unter Großherzogl. Hessischer Landeshoheit stehenden Teilen der Königlich Preußischen Gemarkung Wißmar das Feldbereinigungsverfahren einzuletten und sie zum Feldbereinigungsverfahren der Gemarkung Gießen links der Lahn zuzuziehen. Die Landeskommission hat diesen Dienstag, den 14. März d. Js., nachmittags Antrag für zulässig erachtet und den Unterzeichneten zum 4 Uhr, soll im Stadtknabenschulhaus eine öffent Kommissär für die Leitung der öffentlichen Abstimmung liche Prüfung der Fortbildungsschule stattfinden. bestellt. Es werden zu derselben die Eltern und Arbeitgeber Ich beraume daher gemäß Artikel 9 des Gesetzes der Schüler und sonstige Freunde der Schule hierdurch vom 28. September 1887, die Feldbereinigung betreffend, eingeladen. Tagfahrt zur Abstimmung der beteiligten Grundeigen- Gießen, den 9. März 1905. tümer über den oben erwähnten Antrag auf

Mittwoch, den 29. März d. Js.. vormittags von 10½ Uhr bis 11 Uhr,

Mecum. Oberbürgermeister.

in die Großherzogliche Bürgermeisterei zu Gießen, Bimmer Versteigerung.

Nr. 11 hiermit an.

Diejenigen beteiligten Grundeigentümer, die in der Tagfahrt weder persönlich, noch durch gehörig Bevoll­nächtigte abstimmen, werden als für den Antrag stimmend angesehen.

Die außerhalb der Gemarkungen Gießen und Wißmar wohnenden Ausmärker werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu ernennen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungsver­fahrens nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 6. März 1905.

Der Großh. Feldbereinigungskommiffär: gez. Spamer, Kreisamtmann.

Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen

des Kreises Gießen für das Jahr 1905 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

1. Zu Grünberg

im Gafthans Zum Nappen" Mittwoch, den 29. März, vormittags von 9 Uhr an: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Sarbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn;

Donnerstag, den 30. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reinhardshain, Rüddings­hausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts­hain und Weitershain.

Hieran anschließend: Losziehung. II. Zu Lich

im Nathanssaale

Freitag, den 31. März, vormittags von 9% Uhr an: Musterung

Dienstag, den 14. März, nachmittags 2 Uhr versteigere ich Neustadt 55 dahier a) 1 Plüschiofa mit 3 Sessel und gegen Barzahlung:

1 Spiegel in Goldrahmen; b) 1 Biersäule, 1 Blizabletter­

apparat, 2 Nähmaschinen, 2 Handelswagen, 6 Duß. mess. Wagschalen, 1 Billard, 100 Sad Zement, 16 Damen­schirme, eine Ladentheke, 1 Fahrrad und Möbel aller Art. Versteigerung zu a) findet be= ftimmt, zu b) teilweise statt. Born, Gerichtsvollzieher, Gießen.

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellers­heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf Gill, Eberstadt, Ettings­hausen, Garbenteich, Grüningen, Hausen und Münster; Samstag, den 1. April, vormittags von 94 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, .Langd, Lang- Göns und Langsdorf;

Montag, den 3. April, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschen­heim, Nieder- Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen und

Ober- Hörgern;

Dienstag, den 4. April, vormittags von 9 Uhr an: Derjenigen der Gemeinden Ober- Bessingen, Rabertshausen, todheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais- Horloff, Iltphe, Villingen und Wagenborn- Steinberg; Mittwoch, den 5. April, vormittags von 91 Uhr an: Losziehung.

Hahn, Rektor.

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III. Zu Gießen

in der Restauration ,, Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18,

Donnerstag, den 6. April, vormittags von 8 Uhr an: Musterung

als

Krankenpfleger

Leichenfrau.

Frau Wader, Gießen Große Mühlaaffe 23.

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niedergelassen habe. Alle Arbeiten, wie Massage, Heißluftbäder, schwed. für Hausarbeit gesucht. Heilgymnastik, Elektrisieren, sowie 20 Mark monatlich. alle Arten der Wasseranwendung werden sachverständig ausgeführt. Tüchtige Ausbildung in den hiesigen Universitäts Kliniken, langjährige

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten- Buseck, Annerod, Bers­rod und Beuern;

Freitag, den 7. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen, Jahrgang 1903;

Samstag, den 8. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen, Jahrgang 1904;

Montag, den 10. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen, Jahrgang 1905;

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Albert Godosar, Georgenhammer bei Laubad Junger

Tätigkeit, sowie nur prima Beug Hausbursche

nisse aus allen Zweigen der Krankenpflege fönnen nachgewiesen werden.

Dienstag, den 11. April, vormittags von 8 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Bused, Großen- Linden, Hattenrod und Reiskirchen; Mittwoch, den 12. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein- Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Donnerstag, den 13. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufen­berg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck; Freitag, den 14. April, vormittags von 9 Uhr an: Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

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Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Tatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Mufte rung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigk eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat de betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz- Kommission einzufinden, oder wenn dies nicht möglich ist, freisärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leib die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubhe Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche usw., so t dies durch amtlich ausgestellte und beglaubigte Zeugnije des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehres usw. nachzuweisen. Das Borhandensein von Es lepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich teilzunehmen, fiet jedem Militärpflichtigen frei.

6. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämtliche in ihrer Gemeinde gestellung pflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihan bereits zugegangenen Stammrollen zu der Muft rung vorzuladen.

Im Anschluß an das Ersatz- Geschäft findet

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Dienstag, den 4. April, im Rathaus zu Lich, russischen Hee Diejenigen dem Großherzogtum Hessen oder einem Donnerstag, den 13. April, in der Restauration wird nach Be anderen Staate des Deutschen Reichs angehörigen Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen 1885 geborenen Militärpflichtigen, welche in einer Ge- die Klassifizierung der Mannschaften der Reserv meinde des Kreiſes Gießen thr gesetzliches Domizil der Landwehr erften und zweiten Aufgebots un ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnfig- haben der Erfah- eserve rücksichtlich ihrer häuslichen un und sich nicht in einem anderen Staate aufhalten; ferner gewerblichen Verhältnisse statt. sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1903 bezw. Es haben daher diejenigen Reservisten und Lan 1904 zurückgestellt worden oder nicht einberufen worden sind. wehrmänner ersten und zweiten Aufgebots, sowie die 2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten sag- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung a oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen mitzubringen. spruch machen zu fönnen glauben, an den bezeichnete 3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für Tagen, morgens 11 Uhr zu erscheinen und ihre Gesud einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter zu begründen.

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