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Nr. 111.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­beffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Bfg. Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Redaktion u. Haupterpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Freitag, den 12. Mai 1905.

Gießener

14. Jahrgang

Abonnementspreis: abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebrach: 60 Pig., durch die Post bezogen viertel jährl. V. f. 1.50. Cratis beilagen: Oberhefffche Familienzeitung( täglich) und die Giekener Grifenblaicu( wöchentlich). Das Blatt and cint an alien Werktagen nachmittags.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Tagegelder für Laienrichter.

Zur Entlastung der Straffenate des Reichsgerichts ist dem Reichstag ein Gesezentwurf vorgelegt worden, der die Zuständigkeit der Schöffengerichte um ein Weniges er. weitert. Danach sollen die Schöffengerichte auch über die auf Antrag zu verfolgenden Köperverlegungen, über Hausfriedensbruch in einfacheren Fällen, über die Bedroh. ung und Begehung eines Verbrechens, über strafbaren Eigennutz, über Diebstähle, Unterschlagungen, Sach­beschädigungen im Höchstwert von 150( jetzt 25) Mark und über Vergehen urteilen, wegen deren auf Strafen nicht über 6( jetzt 3) Monate oder Geldbuße nicht über 1500( jezi 600) Mark erkannt werden darf. Da für die Schöffen­gerichtsurteile der Instanzenzug über die Landgerichts. Straffammer zum Oberlandesgericht geht, während die Revision der Straffammerurteile dem Reichsgericht zusteht, so begründet eine Erweiterung der Schöffengerichtszustän digkeit eine Verringerung der Zahl der an das Reichsgericht geleiteten Revisionen. Nach einer vom Reichsjustizamt ver anlaßten statistischen Erhebung sind es etwa 12 000 Einzel. fälle, die nach der in Rede stehenden und auch sicher zur An nahme gelangenden Vorlage aus dem Kreis der möglicher. weise zum Reichsgericht führenden Revisionen ausgeschaltet werden Selbstverständlich werden nicht alle Strafprozesse bis zur obersten Instanz verfolgt, die Entlastung des Reichs. gerichts wird also nicht durch die oben angegebene Zahl aus. gedrückt. Wohl aber stellt diese Zahl die Mehrbelastung der Schöffengerichte dar. Drückend kann die Mehrbelastung nicht genannt werden, da die 12 000 Fälle sich auf 2000 Schöffengerichte verteilen, so daß im Jahresdurchschnitt aus das einzelne Schöffengericht ein Mehr von 6 Fällen kommt.

Bei der Beratung der Vorlage im Reichstag wurde an. geregt, daß den Schöffen Reisekosten und Tagegelder ge währt werden sollten. Reichsjustizsekretär Dr. Nieberding erflärte namens der Verbündeten Regierungen diesen Vor schlag als unannehmbar. Demgemäß wurde der Antrag ab­gelehnt. Die Erklärung des Herrn Reichsjustizsekretärs bedeutete aber keine grindsätzliche Stellungnahme gegen den Antrag, sondern bezeichnete ihn bloß als bei dieser Ge legenheit unangebracht und insofern als verfrüht, als die in absehbarer Zeit kommende Gerichtsverfassungsreform den richtigen Anlaß zu einer abschließenden Erörterung die jer Frage bieten werde. Es ginge nicht an, bei einem eine Einzelheit der Gerichtsverfassung aus Zweckmäßigkeits gründen neu regelnden Gesetz den Schöffen Reisekosten uni Zagegelder zuzusprechen, die Geschworenen aber ohne Reise fosten und Tagegelder zu lassen. Man darf hiernach an nehmen, daß die Verbündeten Regierungen durch den Herrr Reichsjustizsekretär nicht eine unbedingte, auch für später geltende Abweisung zum Ausdruck bringen wollten. Aller dings würde man wohl auch fehlgehen, wollte man voraus setzen, daß die vorgeschlagene Neuerung feine Gegner hätte Diese sind vorhanden. Schon der Kostenpunkt spricht sehi wesentlich mit, denn die Aufwendungen sind keinesweg: gering, auch wenn man Reisekosten und Tagegelder sehr be scheiden ansetzt. Es gibt, wie bereits erwähnt, 2000 Schöf fengerichte, also 4000 Schöffen. Geht die geplante Reform

Strafgerichtsorganisation durch, die die Einrichtung en noch drei anderen Schöffengerichten mit je 4, je 6 und 8 Schöffen vorsieht, so wächst die Zahl der Schöffen auf mindestens 10 000. Berechnet man die Reisekosten und Tagegelder für den einzelnen Schöffen auf 800 Mark jähr lid), so fommt man auf eine Jabresaufwendung von achi Millionen Marf. Schon die Hälfte wäre mehr, als unsere Finanzminister unter den obwaltenden Verhältnissen gern bewilligen.

Doch so wichtig die Geldrücksichten sind, allein ausschlag gebend dürfen sie nicht sein. Liegt die umfassendore Ver wendung des Laienelements bei der Rechtsprechung im In teresse der Rechtspflege und darüber gibt es zurzeit faun eine Meinungsverschiedenheit so handelt es sich um eine Kulturaufgabe, deren Einrichtung nicht unter einer hier unangebrachten Sparsamfeit leiden darf. In England, wo die Laienmitwirkung bei der Rechtsprechung am meister ausgebildet ist, werden die Mitglieder der Jury angemessen entlohnt, und was in England möglich ist, das wird auc bei uns möglich sein.

Gewiß ist es ein schöner Gedanke, daß unabhängige Männer sich ehrenamtlich dem Dienst des Staates und ihrei Mitbürger widmen. Es wäre aber eine recht enge und in hren Konsequenzen unter Umständen nicht unbedenkliche luffassung, wollte man den Charakter eines Ehrenamts ur dann als gewahrt ansehen, wenn der Inhaber zu den pfern an Zeit und Mühe auch noch Opfer an Geld bringt. amit wären von der Möglichkeit der Bekleidung eines hrenamts alle die ausgeschlossen, deren äußere Verhältnisse jnen eine Zubuße aus eigenen Mitteln nicht gestatten. Der fleine Mann", der kleine Kaufmann, der kleine Handwer r und vollends der Arbeiter müßten sich der Berufung zu nem Schöffenamt erwehren, müßten in der Zuweisung Fieser Ehre ein förmliches Unglück sehen.

Man sage nicht, daß es bei uns nicht an Personen fehlt, seren wirtschaftliche Lage ihnen gestattet, im öffentlichen nteresse auch materielle Opfer zu bringen. Der Welt­ndige weiß, wie oft solche Opfer von Verionen mit inne.

rem Widerstreben gebracht werden, wie oft ne personen zu­gemutet werden, die nicht sagen wollen, vielleicht auch nicht sagen dürfen, wo und wie sehr sie der Schuh drückt. Es hat über dies etwas Veräraerndes, wenn über die persönliche Tüchtigkeit hinaus für die Schöffenqualification eines Mannes der Geldbeutel bestimi.tend sein soll. Das verbit­tert un Ende sogar den, der ganz frob ist enn er der Be­rufung entgeht.

Der Krieg in Oftalien.

Der französisch- japanische Zwist wegen der Begünstigung der Russen in Indochina durch die französischen Behörden nimmt immer ernstere Formen an. Das japanische Marine­departement hat zuverlässige Nachrichten, nach denen zu einer Zeit, wo nach französischen Versicherungen Roschdjest­wensky längst die indochinesischen Territorialgewässer ver­lassen haben sollte, die russische Flotte noch ruhig in der Honkohe- Bucht vor Anker lag. Man nimmt auch an, daß Nebogatow, dessen Geschwader sich mittlerweile der Haupt­macht bereits angeschlossen haben soll, dieselben Begünsti­gungen genossen hat, wie Roschdjestwensky.

Daß unter solchen Umständen die Wogen der patrio­tischen Entrüstung in Japan immer höher gehen, kann nicht Wunder nehmen.

Japans Ruf nach England.

Die Japaner halten die letzten Vorgänge für geeignet, den Anlaß zum Eingreifen ihres Alliierten England zu geben und rufen allen Ernstes Großbritannien auf den Plan. Aus Tokio wird gemeldet:

Ein hiesiges angesehenes Blatt schreibt: Japan hat das Recht, zu fordern, daß England die Bestimmungen der Allianz zur praktischen Anwendung bringe, da die französische Duplizität den Anlaß dazu gebe. Japan sei berechtigt, anzunehmen, daß Frankreich die Unterstützung Rußlands beabsichtige.

In Paris wird man wohl angesichts dieser unver­hohlenen Drohungen bereuen, sich an den russischen Ka­stanien die Finger verbrannt zu haben. Ob es noch Zeit ist, einzulenken, ist fraglich, es ist aber immerhin nicht unmöglich. Und es steht zu viel für die Franzosen auf dem Spiel, als daß nicht schließlich die politische Besonnenheit über die Freundschaft zu den Russen siegen sollte.

Spionenfurcht in Japan.

Bei der jetzt in Tokio herrschenden Aufregung ist es nicht auffällig, daß man bereits französische Untertanen unter dem Verdacht der Spionage verhaftet hat. Ein früherer französischer Fregattenkapitän Bougouin wird beschuldigt, zusammen mit seinem Schwiegersohn Strange, einem Engländer, im Solde Rußlands gestanden zu haben. Der französische Militärattaché, welcher der Bräutigam der Toch ter Bougouins ist, unternahm Schritte, um die Freilassung der beiden Verhafteten zu erlangen. Auch ein angesehener Japaner wurde zugleich mit den beiden in Haft genommen.

Auf der Insel Formosa, die dem Admiral Togo zur Flottenbasis dienen soll, wurde sogar der deutsche Konsul, der zusammen mit seinem amerikanischen Kol­legen zufällig die befestigte Zone von Keelung betreten hatte, verhaftet und einen halben Tag lang fest­gehalten.

Die Finanzkraft Japans

gilt für ziemlich erschöpft. Der ganze Nationalreichtum Japans wird nach einer soeben veröffentlichten Statistik nicht höher als 4340 Millionen geschäßt, eine verschwindend fleine Summe im Verhältnis zu den großen petuniären Opfern, die der Krieg dem Inselreich auferlegt hat. Aus diesen Verhältnissen ergibt sich auch, daß unter den vorge­schlagenen Friedensbedingungen die Zahlung einer erheb­lichen Kriegsentschädigung eine so wichtige Stellung ein­genommen hat, und daß es wesentlich auf die Erledigung dieser Frage ankommen wird, ob die gelbe Gefahr" nach Beendigung des Krieges mit akuter Schärfe auftreten wird oder nicht.

*

Koblenverforgung auf hoher See.

Berlin, 11. Mai.

Die Kohlenversorgung von Kriegsschiffen auf hoher See ist jetzt während des ostasiatischen Kriegs eine äußerst wichtige Tagesfrage geworden, von deren praktischer Er­ledigung vielleicht sogar die Entscheidung des Völker zwei­tampfes abhängen kann. Wenn die russische Flotte keine Schußwinkel en der hinterindisch oder chinesischen Küste mehr findet, wo sie ihren Kohlenvorrat in Ruhe ergänzen könnte, so wird ihre Lage eine außerordentlich viel schwie­rigere sein. Je größer und je schneller ein Fahrzeug ist, desto mehr Kohle verbraucht es und dies Gesez bezieht sich selbstverständlich in besonderem Grade auf die Kriegsschiffe. Troßdem ist man mehr darauf bedacht gewesen, einzelne Kohlenstationen in verschiedenen Meeresteilen zu erwerben, als die Versorgung der Kiegsschiffe mit Brennmaterial auf hoher See ins Auge zu fasien.

Die Aufnahme der Kohle geschieht in der einfachsten Form derart, daß der Brennstoff aus einem daneben liegen­den Schiff mit Handwagen in die Löcher der Kohlenbunker des Dampfers hineingefahren wird. Diese Arbeit erscheint bei den heutigen technischen Fortschritten als sehr primitiv und fast menschenunwürdig, ist auch meist durch maschinelle Einrichtungen überholt. Diese bestehen aus Hebewerken,

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denen die Kohlen aus dem Kohlenschiff herausgeholt werden. Eine neue englischche Einrichtung, der sogenannte Temperley Transporter, soll das Verladen der Kohle auch vom Lande und wenigstens auf einen Abstand von etwa 30 Metern gestatten und bewirkt alle notwendigen Bewegungen durch ein einziges Seil. Auch diese Vorrichtung ist jedoch feineswegs ideal zu nennen, weil sie nur bei einem be­schränkten Abstand anwendbar ist, was bei bewegtem See­gang immer die Gefahr des Zusammenstoßes zwischen dem Kriegsschiff und dem Kohlenschiff bedingt. Daher erfüllt ein noch neuerer Apparat, der von dem amerikanischen Inge­nieur Spencer- Miller stammt, ein wesentliches Bedürfnis. Er besteht aus einer Kabelbahn mit einem starken Draht­feil, das mit einer Geschwindigkeit von 30 Metern in der Minute auf eine erhebliche Entfernung zu den beiden Schif­fen läuft und so Kohlensäcke mit 400-1000 Kilogramm In­halt befördert. Vorläufig können auf diese Weise auch bei bewegter See 40 Tonnen Rohle in der Stunde verladen werden, jedoch hofft der Erfinder die Leistungsfähigkeit bis auf 60 Tonnen stündlich heben zu können. Immerhin kostet der Apparat etwa 60 000 Mart, und seine Einfüh­rung für alle größeren Kriegsschiffe würde daher feine kleine Ausgabe sein.

Die Politik.

A Von der Gesamtbevölkerung des preußischen Staates wohnen gegenwärtig mehr als zwei Fünftel in den Städten. Im Ganzen eristieren 1281 Städte mit 15 291 918 Gin­wohnern. Drei Städte, nämlich Berlin, Breslau und Köln zählen mehr als 300 000 Seelen.

Die Mitglieder der Berggesetzkommission des preußi­schen Abgeordnetenhauses sind von der Informationsreise in das Ruhrgebiet zurückgekehrt. Ueber das Resultat und dia gewonnenen Eindrücke verlautet vorläufig noch nichts, doch soll das gesammelte Material nicht ohne Wert sein.

Der preußische Kultusminister, dem das Medizinal­wesen untersteht, hat über die Ausschreibung der Apotheker­konzessionen einen Erlaß an die Regierungspräsidenten ge­richtet, in dem es heißt: Es ist mir aufgefallen, daß von den Herren Regierungspräsidenten bei der Ausschreibung von Konzessionen für Apotheken mehrfach die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen auf preußische Staatsangehörige beschränkt worden ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß eine solche Beschränkung dem Artikel 3 der Reichsverfassung widerspricht."

Die Regierung verhielt sich in der ersten Sizung des preußischen Abgeordnetenhauses ablehnend gegen die bean­tragte Verschärfung der Warenhaussteuer. Man hatte ver­langt, die Besteuerungsgrenze schon bei einem Umsatz von 200 000 Marf statt wie bisher bei 300 000 Mark beginnen zu lassen. Mehrere nationalliberale Abgeordnete haben nun für die zweite Lesung des Warenhausantrages eine Re­solution eingebracht, nach der die Staatsregierung ersucht werden soll: 1. den zur Förderung des gewerblichen Ge­nossenschaftswesens in den Etat des Ministeriums für Han­del und Gewerbe eingestellten Betrag von 300 000 Mark erheblich zu erhöhen; 2. überall da Staatshilfe zu gewähren, Kleingewerbtreibende durch Einkaufsgenossenschaften ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern streben; 3. durch eine allgemeine Enquete die Zustände des gewerblichen Mittel­standes insbesondere nach der Richtung festzustellen, wo zur­zeit ein Niedergang des gewerblichen Mittelstandes statt­findet, und auf welche Gründe dieser Niedengang zurück­zuführen ist.

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Italien.

* Minister Tittoni gab im Senat Erklärungen über die Stellung der italienischen Regierung zur Tripolisfrage. Danach denke Italien nicht daran, ohne zwingende Not Tri­polis zu besetzen, werde aber auch nicht sein Vorzugsrecht aufgeben. Aus diesem Grunde habe die Regierung neue Maßnahmen für die Flotte beschlossen, die dem Parlament vorgelegt werden sollen. Man sei überzeugt, daß der Sul­tan von Freundschaft gegen Italien erfüllt sei, aber die ottomanischen Beamten in Tripolitanien müßten sich eben­falls mehr wie bisher von freundschaftlichen Gefühlen leiter lassen. Mißtrauen gegen Italien und seine berechtigten Interessen fönne man nicht dulden. Die politischen Ziele bes römischen Kabinets seien friedliche, aber Konzessionen zum Nachteile Italiens würden die Regierung nötigen, scharfe Maßregeln zu ergreifen. Der Sultan habe übrigens offiziell nach lebermittelung dieser Ansichten erklären lassen, daß keine Konzession bezüglich des Hafens von Tripolis erteilt und auch keine solche an Ausländer erteilt würde.