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Nr. 87.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober­beffen, die Kretse Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die Petitzeile 30 refp. 40 Pfg.

Redaktion u. Hauptexpedition: Gießen, Seltersweg 83. Fernsprechanschluk Nr. 362.

Mittwoch, den 12. April 1905.

Gießener

14. Jahrgang

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Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Kinder als Zeugen.

Von der Mainzer Straffammer ist der Dompropst Malz megen Sittlichkeitsverbrechen, Körperverlegung und Nöti gung zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis und 150 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Schuldbeweis stigte sich im wesentlichen auf das Zeugnis der Kinder, gegen

ftritt lebhaft seine Schuld und bezeichnete die Darstellung der igit El einen Entlastungszeuginnen als böswillige Erfindung, we­nigstens aber als eine Ausgeburt übertriebener Phantasie. Trotzdem kam das Gericht zu der Ueberzeugung von der Schuld des angeklagten Geistlichen. Sicher erst nach langer, sorgfältiger Prüfung des eigenartigen Falles, der die Schwierigkeit der Aufgabe des Richters, das Recht zu fin­den, so lebhaft hervortreten läßt, wie selten ein anderer.

Unter den mannigfachen Inschriften, die den großen Schwurgerichtssaal des Berliner Landgerichts schmücken, findet sich der Spruch: Ein jeder Richter sitt an Königs statt." Das ist ein wahrer Spruch, so wahr wie der andere, daß der König an Gottes statt sitt, und soll daran mahnen, daß der unabhängige, unabsetzbare, unverantwortliche Rich­ter wie der König vor Gott verantwortlich ist, daß sein Ur­teil gerecht und richtig sei, daß er mit Wahrheit unter sein Berditt schreiben könne ,, von Rechts wegen".

Der Richter sitt an Königs, wie der König an Gottes statt, mit dem besten Willen, das Recht siegreich zu machen, nur das Recht. Kenntnis und Erfahrung stehen im zur Seite, Gewissenhaftigkeit leitet ihn doch die Allwissenheit fehlt ihm, die allein untrüglich macht. Zwischen Aussage und Aussage, zwischen Zeugnis und Zeugnis steht er mit der Pilatus- Frage: Was ist Wahrheit?"- und so manches­mal wird er nur zagenden Herzens die Antwort finden, die zu geben sein schweres Amt ihn zwingt, und von der er ver­ichern muß, sie sei von Rechts wegen" gegeben. Der türki­fache Richter, der Kadi, ist nicht besser daran; aber er darf sich menigstens bescheidener ausdrücken und unter sein Urteil doie begütigende, beschwichtigende Formel setzen: Allah weiß es besser."

Wo bestimmte Tatsachen vorliegen, da wird des Richters Scharfsinn in der Bemessung ihres Wertes und ihrer Bedeu­tung selten fehlgehen, und meist werden ihn die Parteien selbst in der Ueberzeugung verlassen, ihnen sei geworden, toas ihnen zufam, sie hätten Gerechtigkeit gefunden. Doch two die Tatsachen im Dunkel liegen und selbst erst festge­stellt werden sollen, da versagt der richterliche Scharfsinn, da muß er zu Hilfsmitteln greifen, die im besten Fall nur Krücken der Erkenntnis sind und den Richter zwingen, mit fremdem Auge zu sehen, mit fremdem Ohr zu hören, nach fremdem Sinn Wert und Bedeutung von Vorgängen abzu­messen, und darauf sein Urteil zu stützen, das im Grunde sein Urteil gar nicht ist.

Eine der hauptsächlichsten, der meistbenötigten Krücken der Rechtsfindung ist der Eid, der Parteien und der Zeugen­Eid. Im Strafverfahren kommt nur der Zeugeneid in Be­tracht, da seit Abschaffung des früher in Gebrauch gewesenen Reinigungseides, durch den ein Verdächtigter sich vom Ver­dacht reinigen konnte, eine angeklagte Partei nicht mehr zum Eide zugelassen wird. Der Zeuge schwört, daß er seine Aus­soge ,, nach bestem Wissen und Gewissen" mache. Liegt kein gesetzlicher Grund vor, den Zeugen nicht zu vereidigen, so hat seine Aussage Anspruch darauf, als zutreffend angesehen zu werden, und in den meisten Fällen wird der Richter sich für gezwungen halten, ihr Glauben zu schenken und diesen Glauben zur Grundlage seines Urteils zu machen. Nach bestem Wissen und Gewissen legt der Zeuge seine Befun­dungen nieder. Was des Zeugen Gewissen wert ist- das weiß der Richter nicht, denn ihm ist nicht- gegeben, Herz und Nieren zu prüfen. Und doch schafft hier der Zeugen­eid fast unwidersprechlich objektive Wahrheit", die für den Richter maßgebend bleiben muß, trotz aller Zweifel, die er in seinem Herzen hegt.

So stehen die Dinge, wenn die Zeugen erwachsene Per­sonen sind, äußerlich einwandfrei, allem Anschein nach der Tragweite ihrer Worte und der Größe ihrer Verantwortung sich bewußt. Zahlreiche gerichtliche Einzelfälle und in neue­rer Zeit praktische Versuche, von erkenntnis- theoretischen Ge­lehrten angestellt, haben gezeigt, wie erstaunlich gering zu­weilen die Fähigkeit selbst gebildeter erwachsener Personen ist, Wahrnehmungen mit Sicherheit richtig wiederzugeben, mie gebildete erwachsene Bersonen in Versuchsfällen, bei denen von einer Voreingenommenheit gar nicht die Rede fein konnte, in ihren Betundungen von der unzweifelhaft feststehenden objektiven Wahrheit weit abwichen. Die Be­fundungen waren nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sie hätten im Ernstfall vor Gericht objektive Wahrheit" geschaffen sie hätten im Ernstfall zu einem der Gerech­tigkeit widerstreitenden Urteil geführt.

Um wieviel noch steigert sich die objektive Unverläßlichkeit, wenn es sich um Aussagen Halbwichsiger handelt, wenn Zeugen vor Gericht gestellt werden, die fast noch Kinder sind! Freilich werden die Lehrer gefragt, ob ein zu vernehmendes Kind nach ihrer Auffassung schon volles Verständnis für die Bedeutung des Eides habe. Doch der Lehrer selbst kann nur das formale Verständnis des Kindes bekunden, nicht icine innere Reife. Der rechte Sinn für Wahrhaftigkeit er­wacht manchmal erst spät, auch bei wohlgeratenen Kindern, denen Lügenhaftigkeit durchaus nicht nachzusagen ist. Das

moralische Verständnis kann bei den bestgearteten Kindern fehlgehen. Welcher Lehrer hätte nicht schon die Beobachtung gemacht, daß die bravsten Jungen hartnäckig logen, weil sie ,, in ihrer Ehre" sich zur Unwahrhaftigkeit auf Grund einer Verabredung mit anderen Knaben verpflichtet fühlten! Wel­che Lehrerin wüßte nicht, daß ihre besten Schülerinnen zu­weilen phantastische Erzählungen vorbringen, nicht aus bösem Willen, überhaupt nicht zu einem bestimmten Zwed, sondern einzig aus Lust am Fabulieren! Und solche Fabe­leien werden sicher unter den Kindern selbst noch weit häufi­ger ausgetauscht, zumeist überaus harmloser Art. Nur ein Zufall läßt sie über den Kreis hinausgelangen, in dem sie entstanden sind. Tritt aber der Zufall ein, so ist dem Unheil auch schon die Tür geöffnet. Was die Kinder harmlos ge= flunkert haben, das wird zur heiligen Wahrheit, gerade weil es nur zufällig an die Oeffentlichkeit gekommen, nicht ab­sichtlich an die Deffentlichkeit gebracht worden ist. Und fragt man jezt die Kinder, so muß schon fast ein Wunder ge­schehen, wenn sie sich entschließen sollen, ihre Erzählung als Erfindung zu bekennen. Vor vier Wochen noch vären sie bereit gewesen, der Freundin ins Gesicht zu lachen und sie auszuspotten, die das Märchen ernst nahm jett hält keine Macht der Erde sie ab, das Ersonnene mit Eiden zu be­fräftigen.

Der Richter aber steht ratlos vor dem Eid. Er selbst miß­traut ihm wohl manches liebe Mal doch er darf ihn auch dann nicht miẞachten, damit nicht andere solche Mißachtung von ihm lernen und die Sache noch verschlechtert werde. Der Eid ist nicht zu entbehren, und glücklicherweise ist der Mein­eid im großen und ganzen doch eine feltene Ausnahme. Nichts wäre übler angebracht, als eine Untergrabung der Achtung vor dem Eid. Diese Achtung sollte im Gegenteil in allen Kreisen der Bevölkerung tunlichst gestärft werden. Das schließt aber nicht aus, daß man zwischen der subjektiven und der objektiven Zuverlässigkeit einer Ausiage genauer als bisher zu unterscheiden sich gewöhne. Ein fiuger Richter wird es schon so einzurichten wissen, daß er einen Zeugen nicht verlegt, auch wenn er dessen Aussage nicht solgt. Gr wird ihm begreiflich machen können, daß der glaubwürdigste Mann nicht mehr fordern darf, als Vertrauen zu seiner Aufrichtigkeit, nicht aber die Anerkennung der Untrüglichkeit seiner Sinne und seines Erinnerungsvermögens. Die Hei­ligkeit des Eides muß unantastbar bleiben- doch der Glaube an das Beschworene darf nicht zum Aberglauben Ein Jurist. werden.

Der Krieg in Oftalien.

Mit Spannung verfolgt man in der ganzen zivilisierten Welt weiter die Bewegungen der russischen baltischen Flotte. Besonders in London ist das Interesse an der weiteren Ent­wickelung der Dinge begreiflicherweise aufs höchste erregt. Man sieht ein, daß man Roschdjestwensky und seine Schiffe bisher zu sehr unterschätzt hat, und ergeht sich jetzt in aller­band Kombinationen über den möglichen Ort und Ausgang der bevorstehenden Seeschlacht.

Die Meinung überwiegt, daß diese nicht unmittelbar erfolgen werde. Ueber

Roschdjestwenskys Absichten verlautet, daß er versuchen wird, sich erst einmal eine Flottenbasis zu schaffen, ehe er daran denkt, aggressive Operationen zu beginnen. Londoner Blätter melden dazu:

Admiral Roschdjestwensky will, wie aus guter Quelle verlautet, Amoy zu erreichen suchen, um dort die Basis für seine Flotte zu errichten. Der Admiral befindet sich jetzt an Bord der Aurora', die er seit kurzem zu seinem Flaggschiff erwählt hat.

Was an diesen Nachrichten Wahres ist, läßt sich natürlich nicht feststellen. Roschdjestwensky bemüht sich, über seine Fahrt und seine Absichten das größtmöglichste Dunkel zu verbreiten. Russische Schiffe werden weiter an den ver­schiedensten Orten gesichtet, ebenso japanische Aufklärungs­freuzer, von denen zwei mit dem Kurs auf Singapore im chinesischen Meere gesehen wurden. Amoy, wohin die Lon­doner Blättermeldungen Roschdjestwensky dirigieren, ist ein Freihafen auf der chinesischen Insel gleichen Namens, die zur Provinz Fukian gehört.

In London kursieren abenteuerliche Gerüchte von einer angeblichen

Seeschlacht bei Singapore?

Ein Telegramm, das sich auf den Korrespondenten eines amerikanischen Blattes aus Hongkong stützt, meldet darüber:

Abteilungen der Flotten Roschdjestwenskys und Togos sollen am Montag Morgen bei Singapore anein­andergeraten sein. Admiral Togo habe dabei fünf Schiffe verloren.

Die Meldung Klingt höchst unwahrscheinlich. Ebenso sind Nachrichten von Massendesertionen von den russischen Schiffen, Hinrichtungen von Meuterern und Degradationen von Offizieren wohl auch auf üppige Reporterphantaſien zurückzuführen.

Die Vermutung, daß der entscheidende Kampf erst viel meiter nordöstlich von dem jetzigen Standort der baltischen lotte stattfinden werde, voraussichtlich in den Gewässern von Formosa, findet ſeine Bestätigung durch Maßnahmen der Washingtoner Regierung zur

Wahrung der amerikanischen Neutralität.

Der Chef der amerikanischen Flotte auf der ostasiatischen Station hat dem Marineamt gemeldet, daß er den Kreuzer Raleigh" mit einigen Torpedobooten und-Zerstörern nach der Insel Palawan geschickt habe, um die amerikanische Neu­tralität zu wahren. Es wird erklärt, daß es feinem Kriegs­schiff einer der beiden Kriegführenden gestattet sein soll, die Häfen auf den Philippinen als Stüßpunkte für Flotten­operationen zu benutzen. Palagan ist der Philippinen­gruppe westlich vorgelagert. Die Philippinen werden durch den Baschikanal von der zu Japan gehörenden Insel For­mosa getrennt.

Von kriegerischen Ereignissen auf dem Lande ist nichts zu berichten. Eine Nachricht von Interesse ist die von der Ergreifung und

Hinrichtung japanischer Spione

in der Nähe von Wladivostok. Fünf als Bahnarbeiter verkleidete japanische Offiziere fielen den Russen in die Hände, als sie die Verteidigungswerke von Wladiwostok pho­tographieren wollten. Die Dokumente, die man bei ihnen fand, bewiesen, daß sie bereits früher sehr wertvolle In­formationen über die militärischen Geheimnisse von ladiwostok nach Tokio übermittelt hatten. Alle fünf ourden vor ein Kriegsgericht gestellt und 24 Stunden nach der Verhaftung aufgehängt.

Die Politik.

Einen Tag nach der Rückkehr zweier Abteilungen des Marine- Erpeditionsforps aus Deutsch- Südwestafrika haben 14 Offiziere und 15 Unteroffiziere die Reise nach Duala auf dem Dampfer Eleonora Woermann zur Verstärkung der Schußtruppe in Kamerun angetreten. In Kamerun soll nach einem kürzlich gefaßten Beschluß kolonialer Verwaltungs­beamten und Vertretern der in Kamerun tätigen Handels­firmen die Einfuhr von Gewehren und Munition und der Verkauf an die Eingeborenen für die nächsten Jahre verboten werden. Man erwartet davon eine friedliche Entwaffnung der Eingeborenen, besonders, wenn es gelingt, auch die Ein­fuhr über fremde Kolonien in das Schutzgebiet zu verhin= dern. Man wird sich bemühen, in den Nachbarländern ein ähnliches Verbot zu erwirken. Die neue Maßregel dürfte im Verein mit der zeitweiligen Vermehrung der Schuztruppe ausreichen, etwaige Aufstandsgelüfte der Eingeborenen zu unterdrücken.

*

Zwischen Deutschland und Marokko soll ein neuer Ver­trag vereinbart sein, der dem Deutschen Reich neue Küsten­schiffahrtsrechte einräumt, die zugleich allen anderen Staaten zugute kommen. Die Mächte seien hiervon bereits in Kennt­nis gesetzt, sodaß das Mißverständnis vermieden wird, als beanspruche Deutschland Sondervorrechte.

Italien.

In der italienischen Deputierten fammer war ein Streit der Berichterstatter ausgebrochen. Die Ur­sache lag darin, daß der Kammerpräsident den Berichterstat tern den Zutritt zu den Wandelgängen der Abgeordneten verboten und zur Bekräftigung des Verbots einen Militär­posten an der Durchgangstür von der Journalistentribüne zum Foyer aufgestellt hatte. Der Streit machte den Prä­sidenten nachgiebig, der Militärposten wurde zurückgezogen, das Verbot aufgehoben, und die Berichterstattung wurde wie­der aufgenommen. Ungefähr dasselbe ist vor etwa 30 Fahren im Deutschen Reichstage passiert. Der einzige Un­terschied war, daß ein Kanzleidiener statt des Militärpostens den Verkehr hinderte, und daß die Rücknahme erfolgte. weil es den Abgeordneten zu unbequem war, zur Journalisten­tribüne hinaufzusteigen.

frankreich.

Die Verschwörungs- Komödie wird ernsthaft weiterge­spielt. Die amtliche Bezeichnung des Untersuchungs­Rubrums ist Attentat gegen die Sicherheit des Staates". Ab und zu wird eine neue Verhaftung vorgenommen, so ist der in Puteaur wohnhafte Kapitän Volpert ins Gefängnis geführt worden. Vielfach sind es die dunkelsten und unbe­deutendsten Persönlichkeiten, auf die man den Verdacht ge­worsen hat, sie wollten die Republik stürzen. Auch ein deut­scher Kaufmann Hansen, Vertreter einer Kölner Glühlam­penfabrik, gehört zu den Verhafteten. Neben der schweren Umsturzbeschuldigung wird die Anklage auf Diebstahl mili­tärischer Uniformstücke und unerlaubten Besitz von Kriegs­munition gerichtet. Endlich hat man eine Proklamation ge­funden, die 1000 Francs jedem Soldaten, 10 000 Francs jedem Offizier verspricht, der an einem Unternehmen in Abessynien sich beteiligen will.

Russland.

× In Petersburg haben die Arbeiter der Putilow­werfe wieder Unruhen angestiftet, die die Absendung einer